Steuern bei Tagesgeldkonten

Das Tagesgeldkonto ist eines der beliebtesten Finanzinstrumente der Deutschen – und das nicht ohne Grund. Flexibilität, Sicherheit und attraktive Zinssätze machen die Tagesgeldkonten so beliebt. Wichtig zu wissen ist aber, dass auch diese Kontenarten nicht steuerfrei sind. Alles, was Ihr zu Steuern bei Tagesgeldkonten wissen müsst, haben wir in diesem Artikel für Euch zusammengefasst!

Die besten Tagesgeldkonten im Überblick

Vivid Tagesgeld

  • Zinssatz: 5 Prozent p.a.
  • Zinsgarantie: 2 Monate
  • Anlagebetrag: bis 1.000.000 Euro
  • Einlagensicherung: 100.000 Euro
  • Sofortiger Zugriff auf Einlagen

Revolut Sparkonto

  • Zinssatz: 3,97 Prozent p.a. für Revolut Ultra
  • Zinsgarantie: Keine
  • Zinsausschüttung: Täglich
  • Anlage in USD, GBP und EUR möglich
  • Revolut Girokonto inklusive

Consorsbank Tagesgeld

  • Zinssatz: 3,5 Prozent p.a.
  • Zinsgarantie: 3 Monate
  • Anlagebetrag: bis 1.000.000 Euro
  • Einlagensicherung: bis 5.000.000 Euro
  • Zinsausschüttung: Vierteljährlich

Openbank Tagesgeld

  • Zinssatz: 3,45 Prozent p.a.
  • Zinsgarantie: 6 Monate
  • Anlagebetrag: ab 1 bis 1.000.000 Euro
  • Einlagensicherung: 100.000 Euro
  • Zinsausschüttung: Monatlich

TF Bank Tagesgeld

  • Zinssatz: 3,4 Prozent p.a. für Neukunden
  • Anlagebetrag: bis 100.000 Euro
  • Einlagensicherung: bis 1.050.000 Schwedische Kronen
  • Zinsausschüttung: Monatlich

Wie bereits erwähnt, sollten trotz der attraktiven Konditionen von Tagesgeldkonten auch die Steuern nicht außer Acht gelassen werden. Im Folgenden geben wir Euch einen Überblick über die verschiedenen Steuern bei Tagesgeldkonten und was Ihr beachten solltet!

Tagesgeld kurz erklärt

  • Ein Sparkonto, bei dem man Geld anlegt und dafür Zinsen erhält
  • Das Geld kann jederzeit abgehoben oder eingezahlt werden
  • Es findet kein Zahlungsverkehr statt
  • In der Regel immer kostenfrei
  • Zinsen können (täglich) variieren
  • Keine Kündigungsfristen

Welche Steuern werden auf einem Tagesgeldkonto erhoben?

Ein Tagesgeldkonto erlaubt es Euch, Euer Geld zu einem deutlich besseren Zinssatz als bei einem Girokonto zu veranlagen, ohne dabei die Bindung eines Festgeldkontos oder die Risiken anderer Investments einzugehen.

Die Höhe der Zinsen hängt dabei von der Bank, Eurer Anlagesumme und nicht selten auch vom Standort der Bank ab. Denn oftmals bekommen Anleger in anderen Ländern höhere Zinssätze als bei deutschen Banken mit einem AAA-Länderranking – ein Zeichen für ausgezeichnete Sicherheit, für die Ihr unter Umständen jedoch ein wenig Rendite einbüßen müsst.

Was jedoch viele deutsche Sparer nicht bedenken, ist, dass für die Zinsen, die aus jeglichen Anlagen erwirtschaftet werden, in Deutschland Steuern anfallen. Je nachdem, wie hoch Eure Zinserträge sind, können die Steuern eine nicht zu vernachlässigende Summe darstellen, die Ihr hinsichtlich Eurer zu erwartenden Rendite bedenken solltet.

Auch Tagesgeldkonten bleiben nicht steuerfrei

Doch welche Steuern erhebt das deutsche Finanzamt auf die Zinserträge aus Tagesgeldkonten? Wenn Ihr Eure Ersparnisse im Rahmen eines Tagesgeldkontos anlegt, müsst Ihr mit folgenden steuerlichen Abzügen rechnen:

  • Kapitalertragsteuer (Abgeltungssteuer):
    • Die Abgeltungssteuer beträgt aktuell 25 Prozent auf Kapitalerträge, zu denen auch Zinsen zählen.
  • Solidaritätszuschlag:
    • Der Solidaritätszuschlag beträgt 5,5 Prozent der Abgeltungssteuer. Dieser wird auf die Abgeltungssteuer addiert.
  • Kirchensteuer:
    • Falls Ihr Mitglied einer steuererhebenden Religionsgemeinschaft seid, wird auch die Kirchensteuer auf die Abgeltungssteuer erhoben. Der Kirchensteuersatz variiert je nach Bundesland und beträgt für Bayern und Baden-Württemberg acht Prozent und für alle anderen Länder neun Prozent.

Wie werden die Steuern auf ein Tagesgeldkonto berechnet?

Die Berechnung der Steuern auf die Zinserträge aus Eurem Tagesgeldkonto ist nicht so kompliziert, wie Ihr möglicherweise denkt. Die Höhe der Steuern liegt, wie bereits erwähnt, bei 25 Prozent für die Kapitalertragsteuer zuzüglich 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag – als Basis der Berechnung des Solidaritätszuschlags gilt allerdings nicht die Summe Eurer Zinserträge, sondern die Höhe der Kapitalertragssteuer, auf die sich der Solidaritätszuschlag bezieht.

Falls Ihr Kirchenbeiträge bezahlt, kommt zu Kapitalertragsteuer und Solidaritätszuschlag noch die Kirchensteuer. Die Höhe dieser Steuer hängt davon ab, in welchem Bundesland in Deutschland Euer Steuersitz liegt: Wenn Ihr in Bayern oder Baden-Württemberg lebt, bezahlt Ihr acht Prozent Kirchensteuer, in allen anderen Bundesländern sind es neun Prozent. Falls Ihr kein Mitglied der Kirche seid oder ausgetreten seid, betrifft Euch diese Steuer nicht und Ihr könnt mehr Eurer Zinserträge behalten.

Es gibt jedoch Wege, wie Ihr die Steuern für die Zinsen aus Eurem Tagesgeldkonto reduzieren könnt, nämlich in Form des Freistellungsauftrags und des Sparerpauschbetrags. Wie das funktioniert, erklären wir Euch gleich. Doch zunächst sehen wir uns ein Rechenbeispiel an, um zu verdeutlichen, wie die Steuern auf Eure Tagesgeldzinsen berechnet werden. Wenn Ihr im letzten Jahr aus Eurem Tagesgeldkonto Zinsen in Höhe von 400 Euro erhalten habt und keine steuermindernden Maßnahmen ergreift, sehen die Steuern folgendermaßen aus:

SteuerartBeträge mit Kirchensteuer (Bayern, Baden-Württemberg)Beträge mit Kirchensteuer (alle anderen Länder)Beträge ohne Kirchensteuer
Zinserträge400 Euro400 Euro400 Euro
Abgeltungssteuer (25 Prozent)100 Euro100 Euro100 Euro
Solidaritätszuschlag (5,5 Prozent)5,50 Euro5,50 Euro5,50 Euro
Kirchensteuer (8 bzw. 9 Prozent)7,84 Euro8,80 Euro
Gesamtsteuern111,27 Euro111,97 Euro105,50 Euro

Diese Steuern müsst Ihr allerdings nicht selbst in Eurer Steuererklärung angeben, denn sie werden direkt von Eurer Bank ans Finanzamt überwiesen – vorausgesetzt die Bank, bei der Ihr Euer Tagesgeldkonto führt, befindet sich in Deutschland. Habt Ihr ein Tagesgeldkonto in einem anderen europäischen Land, werden die Steuern nicht automatisch als Quellensteuer abgeführt, sondern Ihr müsst Eure Zinseinkünfte selbst versteuern.

Die besten Tagesgeldkonten im Überblick

Vivid Tagesgeld

  • Zinssatz: 5 Prozent p.a.
  • Zinsgarantie: 2 Monate
  • Anlagebetrag: bis 1.000.000 Euro
  • Einlagensicherung: 100.000 Euro
  • Sofortiger Zugriff auf Einlagen

Revolut Sparkonto

  • Zinssatz: 3,97 Prozent p.a. für Revolut Ultra
  • Zinsgarantie: Keine
  • Zinsausschüttung: Täglich
  • Anlage in USD, GBP und EUR möglich
  • Revolut Girokonto inklusive

Consorsbank Tagesgeld

  • Zinssatz: 3,5 Prozent p.a.
  • Zinsgarantie: 3 Monate
  • Anlagebetrag: bis 1.000.000 Euro
  • Einlagensicherung: bis 5.000.000 Euro
  • Zinsausschüttung: Vierteljährlich

Openbank Tagesgeld

  • Zinssatz: 3,45 Prozent p.a.
  • Zinsgarantie: 6 Monate
  • Anlagebetrag: ab 1 bis 1.000.000 Euro
  • Einlagensicherung: 100.000 Euro
  • Zinsausschüttung: Monatlich

TF Bank Tagesgeld

  • Zinssatz: 3,4 Prozent p.a. für Neukunden
  • Anlagebetrag: bis 100.000 Euro
  • Einlagensicherung: bis 1.050.000 Schwedische Kronen
  • Zinsausschüttung: Monatlich

Steuern bei Tagesgeldkonten – der Sparerpauschbetrag

Sowohl Festgeld- als auch Tagesgeldanlagen fallen unter die Kategorie der Kapitalerträge, bei denen Ihr vom sogenannten Sparerpauschbetrag profitieren könnt. Es ist wichtig zu beachten, dass dieser Freibetrag für die Summe aller Eurer Kapitalerträge gilt, nicht nur für die Zinsen aus Eurem Tagesgeldkonto.

Auch der Sparerpauschbetrag sollte nicht außer Acht gelassen werden

Als solches ist der Sparerpauschbetrag eine Möglichkeit für deutsche Steuerzahler, einen bestimmten Betrag ihrer Kapitalerträge von der Kapitalertragsteuer zu befreien. Er ermöglicht es Euch, einen festgelegten Freibetrag für Zinseinkünfte zu nutzen, ohne dass darauf Steuern anfallen – eine Chance, die Ihr nicht verpassen solltet! Der Freibetrag steht jedem Steuerpflichtigen pro Kalenderjahr zur Verfügung und kann auf sämtliche Kapitalerträge angewendet werden.

Doch in welcher Höhe werden Kapitalerträge aus Zinseinkünften von der Steuer befreit? Das kommt im Wesentlichen auf Euren Familienstand an. Der Freibetrag liegt derzeit für alleinstehende Personen bei 1.000 Euro pro Jahr und für Verheiratete bei 2.000 Euro – in diesem Fall steht also der doppelte Freistellungsbetrag zur Verfügung.

Wenn Eure Zinserträge aus Euren gesamten Anlagen also weniger als 1.000 Euro (Alleinstehende) beziehungsweise 2.000 Euro (Verheiratete) pro Jahr betragen, müsst Ihr keine Steuern auf Eure Rendite bezahlen, vorausgesetzt Ihr habt einen Freistellungsauftrag eingerichtet.

Außerdem solltet Ihr beachten, dass sich der Freibetrag mit der Zeit ändern kann:  Vor dem 1. Januar 2023 betrug der Freibetrag nur 801 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 1.602 Euro für Verheiratete. Mit dem Jahreswechsel wurde der Freistellungsbetrag allerdings erhöht, sodass deutschen Sparern mehr von ihren Zinsen bleibt.

Steuern bei Tagesgeldkonten – der Freistellungsauftrag

Der Sparerpauschbetrag wird allerdings nicht automatisch angerechnet: Um vom Sparerpauschbetrag zu profitieren, müsst Ihr selbst tätig werden und einen Freistellungsauftrag stellen. Das ist wichtig, da die Steuern auf Tagesgelderträge direkt von Eurer Bank als Quellensteuer ans Finanzamt abgeführt werden. Um das zu verhindern, ist die Erteilung eines Freistellungsauftrags unerlässlich.

Um einen Freistellungsauftrag zu erteilen, reicht es aus, ein entsprechendes Formular bei der Bank oder Finanzinstitution einzureichen. Kontaktiert also im Zweifel die Bank, bei der Ihr Euer Tagesgeldkonto führt – oftmals könnt Ihr die Freistellung sogar einfach im Online Banking beantragen. Um den Prozess noch einfacher zu gestalten, bieten einige Anbieter mittlerweile auch die Möglichkeit den Freistellungsauftrag direkt über die App zu stellen. Beispielsweise für das C24 Tagesgeldkonto lässt sich in wenigen Schritten ein Freistellungsauftrag über die App stellen, wie Ihr in der Darstellung sehen könnt.

Nicht nur Verheiratete, sondern auch in einer eingetragenen Partnerschaft lebende Paare können einen gemeinsamen Freistellungsauftrag stellen. Falls dies auf Euch zutrifft, müsst Ihr den Auftrag nur bei einem der Partner stellen, allerdings müssen beide Partner ihre Steueridentifikationsnummern angeben.

Tagesgeldkonto im Ausland – Welche Unterschiede gibt es bei der Besteuerung?

Wie bereits erwähnt, bekommt Ihr für Tagesgeldanlagen im Ausland derzeit oft höhere Zinssätze als für Tagesgeldkonten in Deutschland – ein Fakt, der Anlagen in anderen europäischen Ländern für viele deutsche Sparer interessant macht. Allerdings gehen ausländische Tagesgeldkonten auch mit größerem steuerlichen Aufwand einher.

Denn wenn Ihr Euren Wohnsitz in Deutschland habt, fallen grundsätzlich auch für Eure Zinseinkünfte aus dem Ausland die Kapitalertragsteuer und der Solidaritätszuschlag an. Deutsche Banken führen diese Steuern als Quellensteuer direkt ans deutsche Finanzamt ab – bei Banken im europäischen Ausland ist das allerdings nicht der Fall.

Auch Tagesgeldkonten im Ausland sind von den Steuern nicht befreit

Aufgrund des Quellensteuerprinzips behalten ausländische Banken jedoch häufig selbst Steuern für das jeweilige Land ein, was zu einer doppelten Besteuerung Eurer Zinseinkünfte führen kann. Um diesem Problem zu begegnen, existieren zwischen Deutschland und vielen Ländern sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA). Diese Abkommen regeln die Besteuerungsrechte und ermöglichen die Anrechnung von im Ausland gezahlten Steuern auf die deutsche Abgeltungssteuer.

Steuern bei Tagesgeldkonten – die Einkommenssteuererklärung

In jedem Fall seid Ihr im Falle von ausländischen Zinseinkünften selbst für die Meldung beim deutschen Finanzamt verantwortlich. Dazu müsst Ihr in Eurer Einkommenssteuererklärung die Anlage KAP ausfüllen. Das macht die Besteuerung von ausländischen Zinserträgen ein wenig komplizierter.

Je nach Land gelten dafür unterschiedliche Regelungen. In Ländern ohne Quellensteuer, wie Frankreich, Malta und Schweden, fällt lediglich die deutsche Abgeltungssteuer an. In Ländern mit höchstens 15 Prozent Quellensteuer, vorausgesetzt es besteht ein DBA, werden bis zu 15 Prozent automatisch in Deutschland angerechnet, und die maximale Steuerschuld beträgt 25 Prozent (zuzüglich Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer). In Ländern mit hoher Quellensteuer, wie Portugal mit 28 Prozent, kann die Rückforderung des Differenzbetrages aufgrund der Begrenzung auf 15 Prozent in Deutschland aufwändig sein.

Es ist also entscheidend, die spezifischen Regelungen des jeweiligen Landes sowie das bestehende Doppelbesteuerungsabkommen zu kennen. Wenn Ihr Euch für ein Tagesgeldkonto im Ausland interessiert, könnt Ihr zwar von der Anrechnung im Rahmen eines eventuell geltenden Doppelbesteuerungsabkommens profitieren, solltet aber den zusätzlichen Aufwand sorgfältig gegen die erwartete Rendite abwägen.

Bis wann sind die Steuern auf ein Tagesgeldkonto zu bezahlen?

Da deutsche Banken und Kreditinstitute die Steuern auf Eure Zinserträge automatisch als Quellensteuer ans Finanzamt überweisen, müsst Ihr Euch keine Gedanken über etwaige Fristen machen.

Bei Tagesgeldkonten im Ausland müsst Ihr Euch selbst um die Versteuerung kümmern

Wenn Ihr allerdings ein Tagesgeldkonto im Ausland führt, müsst Ihr Euch selbst um die Versteuerung kümmern. Die Steuern auf Zinserträge aus Kapitalanlagen im Ausland, einschließlich Tagesgeldkonten, werden in Deutschland zum Zeitpunkt der Abgabe Eurer Steuererklärung fällig. Wenn Ihr keinen Steuerberater beauftragt, müsst Ihr Eure Steuererklärung inklusive der Anlage KAP spätestens zum 31. Mai des Folgejahres einreichen. Diese Frist bezieht sich auf das Steuerjahr, in dem Eure Kapitalerträge erzielt wurden.

Fazit zu Steuern bei Tagesgeldkonten

Die Besteuerung von Tagesgeldkonten in Deutschland umfasst mehrere Aspekte, über die jeder, der Zinserträge erwirtschaften, Bescheid wissen sollten. Hauptbestandteil der Steuern auf Tagesgeld ist die Abgeltungssteuer, die auf Kapitalerträge, einschließlich Zinsen aus Tagesgeld- oder Festgeldkonten, erhoben wird. Der Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls die Kirchensteuer sind zusätzliche Faktoren, die die Steuerlast beeinflussen.

Zur Reduzierung der Steuerbelastung habt Ihr allerdings die Möglichkeit, durch den Einsatz des Freistellungsauftrags vom Sparerpauschbetrag Gebrauch zu machen. Der Freistellungsauftrag erlaubt es Euch, einen festgelegten Betrag Eurer Kapitalerträge steuerfrei zu stellen, sodass für Zinseinkünfte von bis zu 1.000 Euro für Alleinstehende beziehungsweise 2.000 Euro für Verheiratete keine Steuern anfallen.

Bei Tagesgeldkonten im Ausland gelten allerdings unterschiedliche Besteuerungsregelungen, was zu einer potenziellen doppelten Besteuerung führen kann. Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und anderen Ländern tragen zwar dazu bei, diese doppelte Steuerlast zu vermeiden, dennoch führen Tagesgeldkonten im Ausland zu komplizierten Vorgehen als Anlagen in Deutschland.

Die besten Tagesgeldkonten im Überblick

Vivid Tagesgeld

  • Zinssatz: 5 Prozent p.a.
  • Zinsgarantie: 2 Monate
  • Anlagebetrag: bis 1.000.000 Euro
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  • Einlagensicherung: bis 5.000.000 Euro
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Openbank Tagesgeld

  • Zinssatz: 3,45 Prozent p.a.
  • Zinsgarantie: 6 Monate
  • Anlagebetrag: ab 1 bis 1.000.000 Euro
  • Einlagensicherung: 100.000 Euro
  • Zinsausschüttung: Monatlich

TF Bank Tagesgeld

  • Zinssatz: 3,4 Prozent p.a. für Neukunden
  • Anlagebetrag: bis 100.000 Euro
  • Einlagensicherung: bis 1.050.000 Schwedische Kronen
  • Zinsausschüttung: Monatlich

Häufig gestellte Fragen zu Steuern bei Tagesgeldkonten

Sind Tagesgeldkonten steuerfrei?

Nein, auch Tagesgeldkonten sind nicht steuerfrei. Die Zinserträge müssen mit der Kapitalertragssteuer, dem Solidaritätszuschlag und eventuell der Kirchensteuer versteuert werden.

Wie werden die Steuern auf ein Tagesgeldkonto berechnet?

Für die Berechnung gelten die vorgegebenen Zinssätze zur Versteuerung. Das sind 25 Prozent für die Kapitalertragssteuer und 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Dies 5,5 Prozent werden allerdings nicht auf die Zinserträge, sondern auf die Summe der Kapitalertragssteuer berechnet. Zusätzlich kann dann noch die Kirchensteuer anfallen. In Bayern und Baden-Württemberg sind dies 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent.

Greift bei Tagesgeldkonten der Sparerpauschbetrag?

Der Freibetrag aus dem Sparerpauschbetrag gilt auch für die Zinserträge aus Tagesgeldkonten. Der Freibetrag liegt dabei bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für Verheiratete. Hierbei ist aber zu beachten, dass der Sparerpauschbetrag nicht automatisch gegeben ist, sondern durch einen Freistellungsauftrag beantragt werden muss.

Wie funktioniert die Besteuerung bei Tagesgeldkonten im Ausland?

Befindet sich ein Tagesgeldkonto im Ausland, der Wohnsitz aber in Deutschland greifen trotzdem die deutschen Steuerpflichten. Hierbei ist zu beachten, dass auch im Ausland Steuern anfallen, sodass die Gefahr einer Doppelbesteuerung besteht. Dafür gibt es allerdings zwischen vielen Ländern das sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen (DBA), welches genau dies verhindern soll.

Bis wann müssen die Steuern auf ein Tagesgeldkonto bezahlt werden?

Bei Tagesgeldkonten in Deutschland müsst Ihr Euch um nichts kümmern, die Versteuerung läuft automatisch. Befindet sich das Konto im Ausland müsst Ihr Euch selbst um die Besteuerung kümmern. Hierbei gibt es bestimmte Fristen vom Finanzamt, die eingehalten werden müssen.