In München öffnete vor wenigen Tagen die Außengastronomie, weshalb die Lufthansa nun vorangeht und das Bewirtungsverbot in den Lounges am Münchner Flughafen aufhebt.

In Bayern und vielen weiteren Bundesländern hat jetzt wieder die Außengastronomie geöffnet und Speisen dürfen wieder vor Ort verzehrt werden. Dem scheint die Lufthansa mit ihren Lounges am Münchner Flughafen schon einen Schritt voraus zu sein. Wie man hört und liest, dürfen Speisen und Getränke dort bereits wieder in der Lounge verzehrt werden – das berichtet auch You Have Been Upgraded.

Snacks als Catering-Ersatz

Bereits seit Monaten befindet sich Deutschland im Dauer-Lockdown. Erst mit den stetig sinkenden Zahlen und dem Fortschritt der Impfkampagne sind weitreichende Lockerungen in Sicht. Vor allem das Gastgewerbe musste unter den vergangenen Monaten leiden. Die Bewirtung im Innen- und Außenbereich war nicht gestattet. Das könnte sich vielerorts bereits ändern. Während einige Bundesländer zunächst ihre Konzepte in sogenannten Modellregionen testen, hat der Ministerpräsident Bayerns, Markus Söder (CSU), bereits vor einigen Tagen die Öffnung von Hotels und Beherbergungsbetrieben sowie Restaurants und Bars angekündigt. Diese dürfen bei entsprechender Infektionslage und unter Einhaltung der Hygiene- und Sicherheitskonzepte im ersten Schritt wieder Gäste im Außenbereich empfangen. Eine Situation, die auf Flughäfen und vor allem den Lounges nicht so leicht übertragbar ist.

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Anfang November kam es so auch in den Lounges der Lufthansa, weshalb die Airline jedoch mit einer Sonderregelung reagierte. So blieben die Lounges zwar geöffnet. Passagiere mit Zutritt durften diese jedoch lediglich als “Wartezimmer” verwenden. Das Speisen- und Getränkeangebot musste infolge des Lockdowns reduziert werden und wurde durch Snack-Tüten sowie einigen wenigen Kalt- und Warmgetränken ersetzt. Der Verzehr in den Lounges war nicht erlaubt. Die Snacks und Getränke durfte man sich beim Verlassen der Lounge mitnehmen und im Terminal beziehungsweise Flugzeug verzehren.

Lufthansa Lounges in München mit Catering-Angebot

Damit ist nun Schluss – zumindest was die Lounges am Münchner Drehkreuz der Kranich-Airline betrifft und zumindest im übertragenen Sinn. Ab sofort dürfen Speisen und Getränke auch wieder in den Lounges verzehrt werden. Allerdings kommt damit nicht gleich das gewohnte Buffet-Angebot zurück. Auch ein offizielles Statement der Lufthansa gibt es bislang nicht. Bislang sind die Lounges in München die einzigen Lufthansa Lounges, die einen Verzehr in der Lounge gestatten. Dabei gelten in der Business Class Lounge am Münchner Flughafen natürlich weiterhin strenge Coronamaßnahmen. So dürfen sich nur eine begrenzte Anzahl an Passagieren in der Lounge aufhalten. Ist die Lounge voll, erhaltet Ihr erstmal keinen Zutritt. Da dies im Rahmen der Reiselockerungen und Pfingstferien recht schnell der Fall war, wurde auch wieder eine eigene Senator Lounge eröffnet. Dabei handelt es sich um die Senator Lounge am Gate G28 im Schengenbereich des Terminal 2.

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Wie üblich erhaltet Ihr Zutritt zur Senator Lounge nur als Senatoren, Star Alliance Gold Kunden oder HON Circle Member. Lufthansa Business Class Lounge Zutritt bekommen aktuell alle Passagiere mit entsprechendem Ticket eines Fluges der Lufthansa oder ihren Star Alliance-Partnern, Statusmitglieder sowie Inhaber einer Amex Platinum Card. American Express und die Lufthansa haben ihre Zusammenarbeit zuletzt auf unbestimmte Zeit verlängert. Dabei erwartet Euch in den beiden Lounges ein abgespecktes Catering-Angebot, dass weiterhin nur aus Wasser, Heißgetränken, Sandwiches und Muffins besteht.

Fazit zur Öffnung der Lounges

Erste Lounges in Deutschland passen bereits ihren Service an. Der Lockdown der vergangenen Monate hat den Verzehr im Innenbereich verboten – so auch in Lounges. Die Lufthansa hat daraufhin ihren Service angepasst und immerhin Snack-Pakete zum Mitnehmen angeboten. In München werden die Snack-Pakete nun wieder als Catering-Angebot zum Verzehr vor Ort angeboten. Inwiefern der Service auch wieder angepasst wird, ist aktuell unklar. Damit reicht das Lounge-Angebot noch immer nicht an das Buffetangebot vor der Coronakrise heran, es bietet Passagieren aber immerhin die Möglichkeit, die Wartezeit wieder mit einem Snack und einem Kaffee angenehm zu verkürzen. Wann auch weitere Lufthansa Lounges, beispielsweise in Frankfurt, ihren Innenverzehr wieder erlauben, ist derzeit noch unklar.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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  • Zitat: “Das Speisen- und Getränkeangebot musste infolge des Lockdowns reduziert werden und wurde durch Snack-Tüten sowie einigen wenigen Kalt- und Warmgetränken ersetzt.”

    Das Verzehrverbot in den Lounges war eine eigene Entscheidung der LH und keine Folge einer Coronaverordnung, auch wenn es immer gern als “Wir dürfen ja leider nicht…” dargestellt wurde.

    Würden die Lounges wirklich den Regeln für die Gastronomie unterliegen wären sie nämlich geschlossen, denn Innengastronomie ist in Bayern aktuell immer noch ausnahmslos verboten. Das oben als “Schritt voraus” bezeichnete Vorgehen wäre schlichtweg rechtswidrig.

    • Hallo Mike, das stimmt so nicht. Auch die Lounges unterliegen den Corona-Beschränkungen der jeweiligen Länder. Das habe ich erst letztes Wochenende am BER im Gespräch so erfahren. Tatsächlich haben überall die gastronomischen Einrichtungen geöffnet, die Speisen durften nur nicht vor Ort verzehrt werden (bis vor kurzer Zeit). Genau diese Regelung hat auch in den Lounges der LH Anwendung gefunden. Speisen und Getränke wurden angeboten, durften aber nicht IN der Lounge verzehrt werden.

      • Zitat aus der aktuellen bayerischen Verordnung:
        “…(1) Gastronomiebetriebe jeder Art einschließlich Betriebskantinen sind vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 untersagt.
        (2) Zulässig sind die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken. …”
        Zudem gibt es bestimmte Öffnungsmöglichkeiten für die Außengastronomie.

        Wenn jetzt in der Lounge das dort angebotene verzehrt werden darf kann das nur bedeuten, dass eine Lounge kein Gastronomiebetrieb ist, denn diese dürfen drinnen weiterhin nicht öffnen.

        Eine Ausgabe der angebotenen Snacks in der Business Lounge und ein anschließender Verzehr des (dann selbst mitgebrachten) Essens in der Senator Lounge wäre rechtlich gesehen durchweg möglich gewesen.

      • Hallo Mike, worüber unterhalten wir uns denn nun? Über die vorherige Verordnung oder die aktuelle? Ich kann nur für davor sprechen und mich auf die Aussagen der Lufthansa Business Lounge am BER berufen. Wenn man sich aber auf die bayerische Verordnung für Gastronomiebetriebe bezieht, sollte man sie auch vollständig zitieren:

        “(3) 1Ausnahmsweise ist die Abgabe von Speisen und Getränken zum Verzehr vor Ort in folgenden Fällen zulässig:
        1.
        Speisesäle in medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen oder Einrichtungen der Betreuung,
        2.
        gastronomische Angebote in Beherbergungsbetrieben, die ausschließlich der Bewirtung der zulässig beherbergten Personen dienen,
        3.
        Angebote, die für die Versorgung obdachloser Menschen erforderlich sind,
        4.
        die Bewirtung von Fernbus- und Fernfahrenden, die beruflich bedingt Waren, Güter oder Personen auf der Straße befördern und dies jeweils durch eine Arbeitgeberbescheinigung nachweisen können,
        5.
        nicht-öffentliche Personalrestaurants und nicht-öffentliche Kantinen, wenn deren Betrieb zur Aufrechterhaltung der Arbeitsabläufe beziehungsweise dem Betrieb der jeweiligen Einrichtung zwingend erforderlich ist, insbesondere wenn eine individuelle Speiseneinnahme nicht in getrennten Räumen möglich ist.”

        Punkt 2 trifft hier meiner Meinung nach zu.

      • Es ist egal, von welchem Verordnungsstand wir sprechen, da sich die Beschränkungen für die Innengastronomie seit November nicht geändert haben, eine Öffnung ist seitdem schlichtweg verboten. Lediglich Dinge zum mitnehmen dürfen angeboten werden.

        Eine Lounge ist kein Beherbergungsbetrieb, denn Beherbergungsbetriebe bieten Übernachtungsmöglichkeiten. Das macht in Deutschland keine Lounge. Somit trifft der Punkt 2 nicht zu.

        Der Punkt, um den es mir geht, ist, dass überall kommuniziert wurde, dass das Verzehrverbot in den Lounges rechtlich bedingt wäre. Das war es aber nicht. Eine kreative rechtskonforme Lösungsmöglichkeit hätte es durchaus gegeben. LH hat dieses Verbot also selbt ausgesprochen, was durch das im Artikel beschriebene Vorgehen bei der aktuell geltenden Rechtslage wohl bewiesen wurde.

      • Angenommen, die Lufthansa ist mit ihren Lounges sowieso davon ausgenommen gewesen und hat die Beschränkungen lediglich als Vorwand genutzt – warum haben sie das Angebot nicht gänzlich gestrichen? Das wäre ja meiner Meinung nach deutlich nachvollziehbarer gewesen anstatt das Angebot “nur” auf Sandwiches, Obst, Snacks und einigen Getränken zu reduzieren.

      • Vielleicht wollte man so einfach einer Wiederholung der teils massiven Kritiken vom letzten Jahr vorbeugen, als die Lounges (angeblich wegen Corona) noch geschlossen waren, während die Restaurants bereits wieder geöffnet hatten. Das Wasser nebst Sandwich und Obst kostet nicht die Welt und beweist gleichzeitig den “guten Willen”.

        Aktuelles Zitat von der LH Homepage:
        “Aufgrund der aktuellen Corona-Bestimmungen können wir in unseren deutschen Lounges derzeitig leider keinen gastronomischen Service anbieten.”
        Fragt doch einfach mal bei der LH nach, welche kürzliche Änderung der Rechtsgrundlage das Vorgehen in MUC jetzt ermöglicht. Ich denke aber mal, dass da keine Antwort kommen wird, da sich diesbezüglich bisher nämlich rechtlich nichts geändert hat.

    • Wenn dem so ist, warum dürfen denn seit wenigen Tagen auch die Restaurants im Sicherheitsbereich wieder öffnen und Speisen zum Vor Ort Verzehr anbieten? Es war schlichtweg verboten und nun darf es gemacht werden. Bitte vorher genauer informieren.

  • Zitat: “Der Lockdown der vergangenen Monate hat den Verzehr im Innenbereich verboten – so auch in Lounges.”

    Dieser Aussage kann ich so pauschal nicht zustimmen. In den Terminalbereichen waren und sind diverse Angebote verfügbar, um sich etwas zu essen oder zu trinken zu kaufen. Der Verzehr dieser und mitgebrachter Sachen irgendwo im Gebäude, z.B. am Gate, war zu keiner Zeit verboten.
    Ebenso wäre es der LH möglich gewesen, z.B. in der “Ausgabestelle” Business Lounge etwas ToGo anzubieten, das man dann im “Warteraum” SenatorLounge als mitgebrachte Speisen / Getränke hätte verzehren können.
    Hat man aber nicht gemacht, möglicherweise weil man so Geld sparen konnte. Denn scheinbar ist auch ein Wasser ToGo wesentlich coronasicherer als eine Cola oder ein Bier ToGo…

    • Hallo Mike, nein – der Verzehr in gastronomischen Einrichtungen ist schlichtweg untersagt gewesen. Das ist damit auch gemeint. Da Passagiere im Flughafen aber keine Chance haben nach draußen zu gehen, wurde hier wohl die Ausnahme gemacht. Dieser Fall ist im Text auch beschrieben.

      • Tut mir leid, aber dem kann ich nicht folgen. Ein Flughafen in seiner Gesamtheit ist keine gastronomische Einrichtung, daher war der Verzehr am Gate auch nie verboten (und somit auch keine geduldete Ausnahme).

        Auf der Seite der DEHOGA kann man klar nachlesen, welche Öffnungsmöglichkeiten es z.B. in Bayern aktuell gibt. https://www.dehoga-corona.de/auflagen-praxishilfen/verordnungen-der-bundeslaender/bayern/
        Von Öffnung der Innengastronomie steht da kein Wort.

        Wenn LH nun bei dieser Rechtslage Speisen / Getränke zum dortigen Verzehr anbietet (man beachte die angedrohten Bußgelder / Strafen!), dann bedeutet dies, das eine Lounge keine gastronomische Einrichtung ist und das bisherige Verzehrverbot hausgemacht und nicht verordnungsbedingt war.

      • Unterliegt den der Flughafenbereich neue. Sicherheitsberechtigungen noch den Richtlinien der Länder oder des Bundes?

  • Na ja, Speisen und Getränke ist vielleicht etwas übertrieben: es gibt die Flasche stilles Wasser, Kaffee aus der Thermoskanne und ein Sandwich. Ein Apfel war auch noch im Angebot. Das war zumindest am 07.05. so

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