Eine Firmenkreditkarte für GmbH und UG folgt anderen Regeln als die Karte des Einzelunternehmers: Geprüft wird die Bonität der Gesellschaft – und der Geschäftsführer haftet trotzdem häufig persönlich mit.

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Genau dieser Widerspruch überrascht viele Gründer. Man wählt die GmbH wegen der Haftungsbeschränkung und unterschreibt beim Kartenantrag eine Klausel, die genau diese Beschränkung für die Kartenschulden wieder aushebelt. Dazu kommt eine steuerliche Besonderheit, die es beim Einzelunternehmen in dieser Form nicht gibt.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei GmbH und UG zählt die Bonität der Gesellschaft – für eine junge UG mit kleinem Stammkapital ist genau das die eigentliche Hürde
  • Viele Anbieter verlangen zusätzlich die persönliche Mithaftung des Geschäftsführers, und das OLG Frankfurt hat eine solche Klausel im Jahr 2023 für rechtmäßig erklärt
  • Die Haftungsbeschränkung der Gesellschaft wird dadurch für Kartenschulden faktisch ausgehebelt – vertraglich, nicht gesetzlich
  • Privat eingelöste Punkte sind bei der GmbH keine Privatentnahme, sondern entweder Arbeitslohn oder eine verdeckte Gewinnausschüttung

Wir gehen die Fragen der Reihe nach durch, die sich wirklich aus der Rechtsform ergeben: Bonitätsprüfung, Mithaftung, Haftungsbeschränkung und Steuer. Den Rechtsstand haben wir zuletzt im August 2026 geprüft.

Für wen lohnt sich eine Firmenkreditkarte für GmbH und UG?

Ob eine eigene Karte für die Gesellschaft infrage kommt, entscheidet weniger die Kartenleistung als die Frage, wie stabil das Unternehmen dasteht. Eine etablierte GmbH mit mehreren Jahresabschlüssen bekommt praktisch jede Karte. Eine frisch gegründete UG stößt dagegen schnell an Grenzen – und zwar nicht wegen der Person des Geschäftsführers, sondern wegen der Zahlen der Gesellschaft.

Geeignet fürWeniger geeignet für
✔️ GmbH mit mehreren Jahresabschlüssen und stabilen Umsätzen✘ GmbH oder UG in Gründung ohne Handelsregistereintrag
✔️ Gesellschaften, die Ausgaben mehrerer Mitarbeiter sauber trennen wollen✘ Geschäftsführer, die eine persönliche Mithaftung ausschließen möchten
✔️ Geschäftsführer, die bewusst über die Firmenbonität statt über die private Schufa gehen✘ Junge UG mit sehr geringem Stammkapital und ohne Bilanzhistorie
✔️ Unternehmen mit laufendem Geschäftskonto✘ Gesellschafter, die die Karte regelmäßig privat mitnutzen wollen

Der wichtigste Unterschied zur Karte des Einzelunternehmers liegt also nicht im Produkt, sondern in der Prüfung. Beim Einzelunternehmer sind Person und Betrieb steuerlich und haftungsrechtlich dasselbe. Bei GmbH und UG sind sie getrennt – und genau an dieser Trennlinie entstehen die vier Besonderheiten, um die es auf dieser Seite geht.

Wer dagegen erst einmal wissen möchte, welche Karten überhaupt zur Auswahl stehen und was sie kosten, ist in unserem Vergleich der Business Kreditkarte besser aufgehoben. Hier geht es ausschließlich um das, was die Rechtsform ändert.

Firmenkreditkarte GmbH Geschaeftsfuehrer am Schreibtisch
Bei GmbH und UG steht die Gesellschaft im Antrag – der Geschäftsführer unterschreibt trotzdem mit

Für Gesellschaften in Gründung gilt eine eigene Einschränkung: Solange die GmbH oder UG nicht im Handelsregister eingetragen ist, existiert sie als juristische Person noch nicht in der Form, die die Anbieter voraussetzen. In dieser Phase bleibt meist nur eine Prepaid- oder Debitlösung auf Guthabenbasis.

Warum wird bei GmbH und UG die Firmenbonität geprüft?

GmbH und UG sind eigene juristische Personen. Vertragspartner des Kartenanbieters ist deshalb die Gesellschaft – nicht der Mensch, der den Antrag unterschreibt. Entsprechend richtet sich die Bonitätsprüfung in erster Linie auf das Unternehmen: Handelsregisterauszug, Jahresabschlüsse, Umsätze und die Frage, wie lange die Gesellschaft schon am Markt ist.

Für einen Geschäftsführer mit unsauberer privater Schufa kann das ein Vorteil sein. Der Umkehrschluss gilt aber genauso, und er trifft vor allem junge Gesellschaften: Eine tadellose private Bonität hilft wenig, wenn die Gesellschaft selbst noch keine Zahlen vorweisen kann. Für eine UG, die rechtlich schon mit einem Euro Stammkapital gegründet werden kann und noch keinen Jahresabschluss hat, ist genau das der Knackpunkt.

Der typische Stolperstein bei der jungen UG: Die Firmenbonität reicht nicht aus, der Anbieter lehnt ab oder verlangt Sicherheiten. Eine gute private Bonität des Geschäftsführers gleicht das nicht automatisch aus – sie wird erst dann relevant, wenn er zusätzlich persönlich mithaftet.

Genau hier setzt die Lösung an, die die Anbieter in der Praxis wählen: Reicht die Bonität der Gesellschaft nicht, holen sie sich den Geschäftsführer als zweiten Schuldner mit ins Boot. Damit sind wir beim eigentlich heiklen Punkt.

Firmenkreditkarte GmbH Bonitaetspruefung online beantragen
Antrag und Bonitätsprüfung der Gesellschaft laufen heute überwiegend digital

Ein Detail entlastet immerhin die Belegschaft: Bekommen Mitarbeiter eine Zusatzkarte, wird deren persönliche Bonität in aller Regel nicht geprüft, und die Karte belastet auch ihren privaten Schufa-Score nicht. Verpflichtet ist gegenüber dem Anbieter die Gesellschaft, abgerechnet wird über das Geschäftskonto.

Haftet der GmbH-Geschäftsführer persönlich für die Firmenkreditkarte?

Häufig ja – und zwar völlig legal. Viele Anbieter lassen sich in den Kartenbedingungen zusichern, dass der Geschäftsführer als Hauptkarteninhaber neben der Gesellschaft für die Kartenumsätze einsteht. Juristisch handelt es sich dabei um eine gesamtschuldnerische Mithaftung oder eine Bürgschaft: Der Anbieter kann sich dann aussuchen, ob er die GmbH oder den Geschäftsführer persönlich in Anspruch nimmt.

Dass solche Klauseln wirksam sind, hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main entschieden. Geklagt hatte ein GmbH-Geschäftsführer, der sich gegen die Haftung für eine nachteilige Schufa-Einmeldung wehrte – die Wirksamkeit der Mithaftungsklausel war dabei die entscheidende Vorfrage. Damit ist zugleich die praktische Tragweite benannt: Wer als Geschäftsführer mithaftet, riskiert bei Zahlungsstörungen einen Eintrag in der eigenen Schufa, obwohl die Karte auf die Gesellschaft läuft. Die Karte lief auf die GmbH, die Bedingungen sahen aber vor, dass Unternehmen und Hauptkarteninhaber als Gesamtschuldner für alle Kartenbelastungen haften.

Das Urteil im Überblick: Eine AGB-Klausel, nach der der Geschäftsführer für die Kreditkartenschulden der GmbH persönlich mithaftet, ist rechtmäßig (OLG Frankfurt am Main, Urteil vom 15. März 2023, Aktenzeichen 17 U 134/22). Das Gericht sah die Klausel nicht als überraschend an: Wer die Karte nutzt, entscheide selbst über die Verfügungen und begründe damit die Verbindlichkeit – dann liege es nahe, dass er im selben Umfang einstehen müsse wie die Gesellschaft, in deren Interesse er handelt.

Zwei Einordnungen sind uns dabei wichtig. Erstens hat das Gericht über eine konkrete Klausel eines konkreten Anbieters entschieden – es ist kein Freibrief dafür, dass jede denkbare Mithaftungsklausel automatisch wirksam wäre. Zweitens handelt es sich um eine Entscheidung eines Oberlandesgerichts, nicht um höchstrichterliche Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.

Firmenkreditkarte GmbH Mithaftung Klausel im Vertrag
Die Mithaftung steht in den Kartenbedingungen – ein Blick vor der Unterschrift lohnt sich

Bemerkenswert ist ein Detail der Klausel, das in der Diskussion gern untergeht: Für privat veranlasste Ausgaben haftete umgekehrt allein der Hauptkarteninhaber, sobald das Unternehmen deren privaten Charakter nachgewiesen hat. Die Gesamtschuld greift also bei den geschäftlichen Umsätzen – bei den privaten Ausgaben fällt die Gesellschaft heraus, und der Geschäftsführer steht allein dafür gerade.

Hebelt die Mithaftung die Haftungsbeschränkung der GmbH aus?

Faktisch ja, rechtlich sauber getrennt betrachtet nein – und dieser Unterschied lohnt einen Moment. Nach § 13 Absatz 2 GmbHG haftet den Gläubigern für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft nur das Gesellschaftsvermögen. Diese Norm bleibt von einer Kartenklausel unberührt. Was der Geschäftsführer unterschreibt, ist keine Haftung aus der GmbH heraus, sondern eine zusätzliche, eigene vertragliche Verpflichtung.

Das Ergebnis ist für den Betroffenen allerdings dasselbe. Man gründet eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung, um das Privatvermögen von den Geschäftsschulden zu trennen – und stellt es für die Kartenschulden per Unterschrift wieder zur Verfügung. Die Haftungsbeschränkung wird nicht gebrochen, sie wird vertraglich umgangen.

Für die Praxis heißt das vor allem eines: Die Mithaftung ist der Punkt, an dem sich die Anbieter unterscheiden – und der Punkt, den man vor der Unterschrift liest. Wie streng die Anforderungen bei den Premium-Karten ausfallen, zeigen wir am Beispiel der Amex Business Platinum Voraussetzungen.

reisetopia Tipp: Wer die persönliche Mithaftung vermeiden will, kommt an Karten auf Guthaben- oder Debitbasis kaum vorbei. Wo kein Verfügungsrahmen eingeräumt wird, gibt es für den Anbieter auch wenig Anlass, einen zweiten Schuldner zu verlangen.

Was gilt steuerlich bei GmbH und UG?

Dass die Gebühren einer betrieblich genutzten Firmenkreditkarte Betriebsausgaben sind, gilt für die GmbH genauso wie für alle anderen. Das haben wir im Detail unter Geschäftskreditkarte steuerlich absetzbar erklärt, inklusive der Versteuerung von Bonuspunkten und der Pauschalversteuerung durch die Anbieter. Der Rechtsform-Unterschied liegt woanders.

Er lässt sich in einem Satz zusammenfassen: Die GmbH kennt keine Privatentnahme. Ein Einzelunternehmer kann Geld oder Sachwerte aus seinem Betrieb ins Privatvermögen überführen – das ist die Privatentnahme. Eine GmbH hat kein Privatvermögen, aus dem entnommen werden könnte, und ihre Gesellschafter sind von ihr getrennt. Wenn also ein Geschäftsführer mit der Firmenkarte gesammelte Punkte privat einlöst oder privat mit ihr bezahlt, braucht das eine andere steuerliche Einordnung.

Firmenkreditkarte GmbH Buchhaltung und Belege
Bei der GmbH entscheidet die Veranlassung darüber, ob aus einer Kartenzahlung Arbeitslohn oder eine verdeckte Gewinnausschüttung wird

In Betracht kommen zwei Wege, und welcher greift, hängt davon ab, wodurch der Vorteil veranlasst ist. Ist er durch das Anstellungsverhältnis veranlasst, handelt es sich um Arbeitslohn – der Geschäftsführer ist steuerlich Arbeitnehmer seiner GmbH. Ist er dagegen durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst, liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung nach § 8 Absatz 3 Satz 2 KStG nahe.

Eine Unterscheidung, die viele Ratgeber übergehen, ist dabei entscheidend: Eine verdeckte Gewinnausschüttung setzt zwingend eine Gesellschafterstellung voraus. Ein Fremdgeschäftsführer ohne Anteile an der Gesellschaft kann folglich selbst keine verdeckte Gewinnausschüttung erhalten – bei ihm ist der Vorteil in aller Regel Arbeitslohn. Es sei denn, er steht einem Gesellschafter nahe, etwa als Ehepartner oder Kind: Dann kann der Vorteil doch eine verdeckte Gewinnausschüttung auslösen, die steuerlich dem Gesellschafter zugerechnet wird. Das Thema betrifft also in erster Linie den Gesellschafter-Geschäftsführer.

Warum die verdeckte Gewinnausschüttung unangenehm ist: Sie wirkt doppelt. Bei der Gesellschaft wird der Gewinn korrigiert, sodass Körperschaft- und Gewerbesteuer nachzuzahlen sind. Beim Gesellschafter kommt der Vorteil als Kapitalertrag obendrauf und ist ebenfalls zu versteuern. Aus einer vermeintlich kostenlosen privaten Kartenzahlung wird so schnell ein zweifach besteuerter Vorgang.

Der Prüfmaßstab des Finanzamts ist der Fremdvergleich, teils auch Drittvergleich genannt: Hätte ein ordentlicher und gewissenhafter Geschäftsleiter denselben Vorteil auch einem fremden Dritten gewährt? Lautet die Antwort nein, spricht das für eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis. Praktisch heißt das: Was der Gesellschafter-Geschäftsführer bekommen soll, gehört vorab klar und fremdüblich in den Anstellungsvertrag – die private Nutzung der Firmenkreditkarte seiner GmbH eingeschlossen, nicht als stillschweigende Übung.

Neben der Steuer gibt es eine zweite, rein gesellschaftsrechtliche Ebene, die gern übersehen wird. Private Ausgaben über die Firmenkreditkarte entziehen der GmbH oder UG Liquidität. Nach § 30 GmbHG darf das zur Erhaltung des Stammkapitals erforderliche Vermögen nicht an die Gesellschafter ausgezahlt werden. Geschieht es doch, ist der Betrag nach § 31 GmbHG zu erstatten. Gerade bei einer UG mit dünner Kapitaldecke ist diese Schwelle schneller erreicht, als vielen bewusst ist.

Wer Punkte und Meilen aus Geschäftsreisen sauber und gezielt einsetzen möchte, findet die praktische Seite davon in unserem Guide zu Geschäftsausgaben für Freiflüge.

Was ist bei einer UG anders als bei der GmbH?

Rechtlich ist die UG keine eigene Rechtsform, sondern eine Variante der GmbH. Sie ist in § 5a GmbHG geregelt und darf mit einem Stammkapital gegründet werden, das das Mindeststammkapital der GmbH von 25.000 Euro unterschreitet – rechnerisch genügt ein einziger Euro. Alles, was oben zu Bonität, Mithaftung und verdeckter Gewinnausschüttung steht, gilt deshalb für die UG genauso.

Der Unterschied ist wirtschaftlicher Natur – und er wirkt sich direkt auf den Antrag für die Firmenkreditkarte aus. Genau das niedrige Stammkapital, das die Gründung erleichtert, schwächt die Firmenbonität. Für den Anbieter ist eine UG mit geringem Kapitalpolster und ohne Bilanzhistorie schlicht ein höheres Risiko als eine GmbH mit 25.000 Euro Stammkapital und drei Jahresabschlüssen.

Dazu kommt die Thesaurierungspflicht: Die UG muss ein Viertel ihres um einen Verlustvortrag geminderten Jahresüberschusses in eine gesetzliche Rücklage einstellen. Diese Rücklage stärkt das Eigenkapital über die Zeit – sie ist einer der Gründe, warum sich die Bonität einer UG mit den Jahren spürbar verbessert. Wer heute abgelehnt wird, sollte den Antrag nach ein bis zwei Jahresabschlüssen also durchaus wiederholen.

reisetopia Tipp: Die Firmierung ist Pflicht und im Antrag kein Detail: Eine UG muss den Zusatz “Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)” oder “UG (haftungsbeschränkt)” führen. Der Name im Kartenantrag sollte exakt dem Handelsregistereintrag entsprechen, sonst verzögert sich die Prüfung unnötig.

Welche Voraussetzungen müssen GmbH und UG erfüllen?

Die formalen Hürden sind überschaubar und bei den meisten Anbietern ähnlich. Verlangt werden in der Regel ein Handelsregisterauszug, die Identifikation des Geschäftsführers als vertretungsberechtigte Person und Angaben zur wirtschaftlichen Lage der Gesellschaft – bei etablierten Unternehmen typischerweise über Jahresabschlüsse.

Eine Voraussetzung wird dabei gern unterschätzt: Viele Anbieter setzen ein bestehendes Geschäftskonto voraus, über das die Firmenkreditkarte der GmbH oder UG abgerechnet wird. Wer die Gesellschaft gerade erst gegründet hat, sollte das Konto deshalb vor dem Kartenantrag aufsetzen – sonst scheitert der Antrag an einer Formalie statt an der Bonität.

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Ein laufendes Geschäftskonto ist bei vielen Anbietern die stille Voraussetzung für die Firmenkreditkarte

Der Antrag selbst läuft heute überwiegend online, inklusive Identitätsprüfung per Video- oder eID-Verfahren. Länger dauert erfahrungsgemäß nicht das Ausfüllen, sondern die Bonitätsprüfung der Gesellschaft – und bei jungen Unternehmen die Rückfrage nach Sicherheiten.

Welche Firmenkreditkarte kommt für GmbH und UG infrage?

Eine Karte, die speziell nur für GmbH und UG gedacht wäre, gibt es nicht – die gängigen Business Karten stehen allen Rechtsformen offen. Was sich unterscheidet, sind die Bonitätsanforderungen und die Frage, ob ein echter Verfügungsrahmen eingeräumt wird oder auf Guthabenbasis abgerechnet wird. Der folgende Vergleich zeigt die Karten, die für Gesellschaften infrage kommen.

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Grob lassen sich zwei Lager unterscheiden. Klassische Charge- und Kreditkarten räumen einen Verfügungsrahmen ein, verlangen dafür aber die stärkere Bonität – und damit häufiger die Mithaftung. Debit- und Prepaid-Lösungen vieler Fintechs buchen dagegen sofort vom Guthaben ab. Für eine junge UG sind sie oft der realistischere Einstieg – den Liquiditätsvorteil eines Zahlungsziels gibt es dafür nicht.

Welche Karte am Ende passt, hängt an den üblichen Kriterien – Gebühren, Leistungen, Zahlungsziel –, und die haben mit der Rechtsform nichts mehr zu tun. Die Details dazu stehen in unserem Vergleich der besten Firmenkreditkarten. Wer sich bereits auf American Express eingeschossen hat, findet die Abwägung unter Amex Business Platinum oder Business Gold, und die vollständigen Konditionen auf der Produktseite der American Express Business Platinum Card.

Unser Fazit zur Firmenkreditkarte für GmbH und UG

Die Rechtsform ändert an der Kartenauswahl wenig, an den Spielregeln dagegen viel. Bei GmbH und UG entscheidet die Bonität der Gesellschaft über den Antrag – ein Vorteil für Geschäftsführer mit belasteter privater Schufa, ein Problem für die junge UG mit kleinem Stammkapital und ohne Bilanzhistorie.

Der wichtigste Punkt bleibt für uns die Mithaftung: Dass der Geschäftsführer für die Kartenschulden seiner GmbH persönlich einsteht, wirkt wie ein Widerspruch zur Haftungsbeschränkung – ist aber zulässig, wie das OLG Frankfurt 2023 bestätigt hat. Und weil die GmbH keine Privatentnahme kennt, wird aus einer privat genutzten Firmenkarte schnell Arbeitslohn oder eine verdeckte Gewinnausschüttung. Wer beides vermeiden will, liest die Kartenbedingungen genau und regelt die private Nutzung vorab und fremdüblich im Anstellungsvertrag.

Dieser Beitrag ersetzt keine Steuer- oder Rechtsberatung. Er gibt den von uns recherchierten Stand zum Zeitpunkt der Veröffentlichung wieder und kann die Prüfung des Einzelfalls nicht leisten – insbesondere die Einordnung als Arbeitslohn oder verdeckte Gewinnausschüttung und die Gestaltung des Anstellungsvertrags hängen von den konkreten Umständen ab. Für verbindliche Auskünfte wendet Euch bitte an Euren Steuerberater oder Rechtsanwalt.

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Autor

Moritz hat sich über die Jahre ein enormes Wissen über Finanzprodukte, Loyalitätsprogramme und Luxusreisen angeeignet. Für Luxushotels, First Class Flüge sowie die Details von Kreditkarten, Tagesgeldkonten und mehr ist Moritz genau der richtige Ansprechpartner!

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