Wer von der Bundesregierung am Höhepunkt der Coronakrise nach Hause geholt wurde, muss bald die entsprechenden Kosten dafür tragen – in den kommenden Tagen und Wochen sollen Betroffene informiert werden.

Das Auswärtige Amt hat rund um die Rückholung von gestrandeten deutschen Urlaubern eine beispiellose Aktion gestartet. Mehr als 200.000 Betroffen wurden aus allen Teilen der Welt zurückgeholt, großenteils durch die Lufthansa und Condor. Die Rechnung dafür hat zuerst einmal das Auswärtige Amt getragen, einzig kleinere Anzahlung von bis zu 100 Euro mussten Reisende machen. Ebenfalls zustimmen mussten Teilnehmer an der Rettungsaktion aber einer Kostenübernahme – die entsprechende Rechnung soll nun in Kürze folgen.

Kosten für Rückholflüge sollen über Pauschalen abgegolten werden

Zwischenzeitlich stand infrage, ob die zurückgeholten Passagiere am Ende wirklich für die Tickets aufkommen müssen – zumindest hatte das Auswärtige Amt entsprechende Spekulationen genährt. Nun allerdings ist klar, dass es eine Kostenbeteiligung geben wird. Bestätigt wurde dies am Wochenende zuerst im ARD Hauptstadtmagazin und dann am Samstag auch direkt aus dem Auswärtigen Amt. In einem Statement des Auswärtigen Amtes, welches der Welt vorliegt, heißt es dazu:

Die Teilnehmer werden individuell über den jeweils zu tragenden Kostenanteil in den nächsten Tagen und Wochen informiert.

Statement des Auswärtigen Amtes

Wie hoch die Kosten genau ausfallen, steht dabei noch nicht fest. Vor einigen Monaten hatten wir dargelegt, welcher Kostenrahmen realistisch erscheint. Ein wenig kryptisch hat sich das Auswärtige Amt zu den auf die Betroffenen zukommenden Kosten wie folgt geäußert:

Hierfür werden Pauschalen festgelegt, die sich nach der zurückgelegten Entfernung, vergleichbaren durchschnittlichen Ticketpreisen und den Kosten vergleichbarer Rückholaktionen von EU-Mitgliedsstaaten richten.

Statement des Auswärtigen Amtes

Demnach werden die Rückholflüge aus weit entfernten Gebieten, etwa aus Neuseeland, Australien oder Südamerika, für die zurückgeholten Reisenden besonders teuer. Man darf auch davon ausgehen, dass die Begrifflichkeit “durchschnittliche Ticketpreise” darauf hindeutet, dass man nicht damit rechnen sollte, dass die Tickets für lange Strecken nur einige hundert Euro kosten werden. Die Orientierung an anderen EU-Mitgliedsstaaten deutet ebenfalls darauf hin, dass die Kosten sich vermutlich je nach Distanz zwischen 200 und möglicherweise auch über 1.000 Euro für sogenannte Ultra-Langstrecken bewegen könnten. Die von der Schweizer Regierung organisierten Flüge kosteten Betroffene beispielsweise zwischen 400 und 1’700 Franken.

Fazit zur Kostenübernahme der Rückholflüge

Dass es nur fair ist, dass die gestrandeten Passagiere für die Repartriierungsflüge aufkommen müssen, steht außer Frage – immerhin haben viele andere für reguläre Tickets in der Krise viel Geld bezahlt, um nach Hause zu kommen. Das Vorgehen des Auswärtigen Amtes bei der Bestimmung der Pauschalen erscheint dabei auch durchaus fair, wenngleich noch nicht ganz klar ist, wie hoch die Kosten am Ende ausfallen. Die meisten Betroffenen müssen sich wohl auf einen dreistelligen Eurobetrag einstellen.

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Autor

Moritz liebt nicht nur Reisen, sondern auch Luxushotels auf der ganzen Welt. Mittlerweile konnte er über 500 verschiedene Hotels testen und dabei mehr als 100 Städte auf allen Kontinenten kennenlernen. Auf reisetopia lässt er Euch an seinen besonderen Erlebnissen teilhaben!

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  • Hallo, der (schlechte) Witz wird am Ende sein, dass es den ein oder anderen mit Rechtsschutzversicherung geben wird, der dann klagt, weil die genauen Kosten nicht von Anfang an feststanden und damit die geleistete Unterschrift für Kostenübernahme hinfällig ist.

    Zumindest meine ich mich an ein Urteil zu erinnern, da ging es meine ich um Nachzahlung wegen Flugsegement die der Kunde verfallen ließ und da in den AGBs zum Ticketkauf nicht stand wie viel genau nach einer Neuberechnung des Tickets nachgezahlt werden müsste war der Passus hinfällig. Wäre aus meiner Sicht vergleichbar. Finde es schwer rechtlich vertretbar jemanden eine Unterschrift für eine Rechnungsübernahme in unbekannter Höhe übernehmen zu müssen.

    Davon aber abgesehen bin ich der Meinung dass es vollkommen richtig ist, dass gezahlt werden muss, sehe eben nur die Schwierigkeit beim Betrag, weiß jemand wie das Formular aussah indem der Rückgeholte die Kostenübernahme bestätigt hat?

    Gruß Mike

    • Zumindest wird es (siehe “Dieselskandal”) ein herrliches Spiel für notleidende Rechtsanwälte sein für sich möglichst viel rauszuholen.
      Du darfst allerdings nicht vergessen, dass das Auswärtige Amt nicht als gewerbliches Reisebüro aufgetreten ist, das Zivilrecht unterliegt, sondern sie haben “hoheitlich” Konsularhilfe geleistet und sich offenbar explizit unterschreiben lassen, dass die Kosten später nach billigem Ermessen berechnet werden und zurückforderbar sind. Das bleibt auf jeden Fall ein interessanter juristischer Fall.

    • Das ist der der original Passus aus dem Formular.Eigentlich eindeutig geschrieben.Das der Swepper Flug ,kein Sondertarif zum Discounttarif darstellt ,sollte jedem Betroffenen vor der Unterschrift klar gewesen sein.Viele waren auch in einer Zwangslage ,Hotels geschlossen keine Unterkunft mehr,keine Rückflüge mehr oder nur zu utopischen Preisen buchbar…………….
      Ich bin gespannt wie die Sache ausgeht, gerecht ist es auf jeden Fall, die Rückkehrer an den Kosten zu beteiligen.Ob es gelingt ?

      Ich beantrage hiermit, in die von der Bundesregierung zum Schutz vor Katastrophenfolgen organisierten Betreuungsmaßnahmen eingeschlossen zu werden. Meine Teilnahme, auch an etwaigen Evakuierungsmaßnahmen, ist freiwillig. Ich habe zur Kenntnis genommen, dass die Bundesrepublik keine Haftungsverpflichtungen übernimmt. Ersatzansprüche gegen sie sind ausgeschlossen. Ich erkenne die gesetzliche Verpflichtung zur Erstattung anteiliger Kosten der Katastrophenmaßnahmen an. Bei einer Evakuierung auf dem Luftwege gelten die im Luftverkehr üblichen Beförderungs- und Haftungsbedingungen.

      Hier noch das ganze Formular: https://santiago.diplo.de/blob/2327418/7d8084894cab95870032ccb93ff722cb/antrag-konsulargesetz-data.pdf

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