Zinsen auf dem Tagesgeldkonto, Dividenden aus dem Depot oder ein Gewinn beim Verkauf einer Aktie: Auf all diese Kapitalerträge zieht Eure Bank in Deutschland automatisch Abgeltungsteuer ab. Mit einem Freistellungsauftrag sorgt Ihr dafür, dass bis zu 1.000 Euro pro Jahr steuerfrei bleiben, bei Ehepaaren sind es 2.000 Euro. Ohne Auftrag verschenkt Ihr diesen Vorteil zunächst und müsst das Geld später über die Steuererklärung zurückholen.
In diesem Guide erklären wir, wie der Freistellungsauftrag funktioniert, für welche Erträge er gilt, wie Ihr ihn auf mehrere Banken verteilt und wie die Einrichtung bei klassischen Banken und Neobanken wie N26, Trade Republic oder Revolut klappt. Außerdem zeigen wir, was passiert, wenn der Freibetrag nicht reicht oder ungenutzt bleibt.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist ein Freistellungsauftrag und wie funktioniert er?
- Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag im Jahr 2026?
- Für welche Kapitalerträge gilt der Freistellungsauftrag?
- Wer kann einen Freistellungsauftrag erteilen?
- Wie verteilt man den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken?
- Wie richtet man einen Freistellungsauftrag ein?
- Bis wann kann man den Freistellungsauftrag ändern?
- Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten oder nicht genutzt wird?
- Fazit zum Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Das Wichtigste in Kürze: Der Sparerpauschbetrag liegt auch 2026 bei 1.000 Euro für Alleinstehende und 2.000 Euro für zusammen veranlagte Ehepaare. Bis zu dieser Höhe stellt Euch ein Freistellungsauftrag von der Abgeltungsteuer frei, darüber fallen 25 Prozent Steuer plus Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an. Ihr könnt den Betrag auf mehrere Banken verteilen, braucht dafür Eure Steuer-ID und könnt den Auftrag während des Jahres jederzeit erteilen oder erhöhen. Was eine Bank nicht freistellt, holt Ihr über die Anlage KAP zurück.
Was ist ein Freistellungsauftrag und wie funktioniert er?
Deutsche Banken und Broker sind gesetzlich verpflichtet, die Steuer auf Kapitalerträge direkt einzubehalten und an das Finanzamt abzuführen. Mit dem Freistellungsauftrag weist Ihr Eure Bank an, bis zu einem bestimmten Betrag auf diesen Abzug zu verzichten. Grundlage ist der Sparerpauschbetrag nach Paragraf 20 Absatz 9 des Einkommensteuergesetzes, die Regeln zum Auftrag selbst stehen in Paragraf 44a.
Wichtig zu wissen: Den Freibetrag habt Ihr unabhängig davon, ob Ihr einen Freistellungsauftrag stellt. Der Auftrag sorgt nur dafür, dass Ihr den Vorteil sofort bekommt und nicht erst über die Steuererklärung. Wer keinen Auftrag erteilt hat, zahlt ab dem ersten Euro Zinsen Steuern und muss sich das Geld im Folgejahr vom Finanzamt zurückholen.

Ein Freistellungsauftrag gilt immer für alle Konten und Depots, die Ihr bei einem Institut habt. Einzelne Konten derselben Bank lassen sich laut Bundesfinanzministerium nicht herausnehmen. Neben dem Freistellungsauftrag gibt es die Nichtveranlagungs-Bescheinigung, mit der Menschen mit geringem Einkommen sogar ganz vom Steuerabzug befreit werden.
Wie hoch ist der Sparerpauschbetrag im Jahr 2026?
Seit dem 1. Januar 2023 beträgt der Sparerpauschbetrag 1.000 Euro pro Person, beschlossen wurde die Erhöhung mit dem Jahressteuergesetz 2022. Von 2009 bis 2022 lag er bei 801 Euro, für Ehepaare bei 1.602 Euro. Für das Steuerjahr 2026 gilt unverändert:
| Situation | Steuerfreie Kapitalerträge pro Jahr | Steuerbelastung darüber |
|---|---|---|
| Alleinstehende | 1.000 Euro | 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer |
| Zusammen veranlagte Ehepaare und eingetragene Lebenspartner | 2.000 Euro | 26,375 Prozent ohne Kirchensteuer |
| Mit Kirchensteuer von 8 oder 9 Prozent | wie oben | rund 27,8 bis 28 Prozent |
Die Abgeltungsteuer beträgt 25 Prozent. Dazu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag auf die Steuer, denn anders als bei der Lohnsteuer wurde der Soli auf Kapitalerträge nicht abgeschafft. Wer Mitglied einer Kirche ist, zahlt zusätzlich Kirchensteuer. Die Bank fragt die Religionszugehörigkeit dafür einmal im Jahr automatisch beim Bundeszentralamt für Steuern ab.
Ein Rechenbeispiel zeigt, wie viel der Auftrag bringt: Erhaltet Ihr 2026 als Alleinstehende 1.500 Euro Zinsen, behält die Bank ohne Freistellungsauftrag rund 395,63 Euro Steuern ein. Mit einem Auftrag über 1.000 Euro sind nur noch 500 Euro steuerpflichtig, die Steuer sinkt auf rund 131,88 Euro. Eine weitere Erhöhung des Sparerpauschbetrags ist nach unserem Kenntnisstand im Oktober 2026 nicht beschlossen.
Für welche Kapitalerträge gilt der Freistellungsauftrag?
Der Sparerpauschbetrag gilt für alle Einkünfte aus Kapitalvermögen. Das sind vor allem:
- Zinsen auf Tagesgeld, Festgeld, Sparbriefe und Anleihen
- Dividenden von Aktien, auch von ausländischen Unternehmen, wenn das Depot bei einer deutschen Bank liegt
- Ausschüttungen von Fonds und ETFs
- Kursgewinne beim Verkauf von Aktien, Anleihen, Fonds und ETFs
- die Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds und ETFs
Gerade die Vorabpauschale überrascht viele Anleger: Sie fällt zu Jahresbeginn für das Vorjahr an, auch wenn der ETF nichts ausgeschüttet hat. Ist noch Freistellungsvolumen übrig, verrechnet die Bank sie damit, sonst zieht sie die Steuer vom Verrechnungskonto ein. Bei Aktien-ETFs bleibt wegen der Teilfreistellung ein Teil der Erträge ohnehin steuerfrei. Mehr dazu lest Ihr in unserem Guide zur Depot Steuer.
Nicht abgedeckt sind dagegen Gehalt, Mieteinnahmen oder Gewinne aus einem Gewerbe. Diese Einkünfte haben eigene Freibeträge und werden mit dem persönlichen Steuersatz besteuert.

Habt Ihr Verluste aus Aktienverkäufen, verrechnet die Bank diese zuerst mit Gewinnen, bevor sie den Freistellungsauftrag nutzt. Wie hoch die Steuern auf Zinsen genau ausfallen, zeigen wir im Detail in unserem Ratgeber zu den Steuern beim Tagesgeld.
Wer kann einen Freistellungsauftrag erteilen?
Einen Freistellungsauftrag können alle natürlichen Personen stellen, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind, also in der Regel hier wohnen. Die Staatsangehörigkeit spielt keine Rolle. Unternehmen und andere juristische Personen sind ausgeschlossen, ebenso Geschäfts- und Vereinskonten.
Pflicht ist die steuerliche Identifikationsnummer. Freistellungsaufträge ohne Steuer-ID sind seit dem 1. Januar 2016 unwirksam, bei gemeinsamen Aufträgen braucht die Bank die Nummern beider Partner.
Ehepaare und eingetragene Lebenspartner: Wer nicht dauernd getrennt lebt, hat ein gemeinsames Freistellungsvolumen von 2.000 Euro. Ihr könnt entweder einen gemeinsamen Auftrag oder zwei Einzelaufträge stellen. Der gemeinsame Auftrag gilt auch für Konten, die nur auf einen von Euch laufen, und die Bank verrechnet am Jahresende Verluste des einen mit Gewinnen des anderen. Nach Trennung oder Scheidung müsst Ihr den gemeinsamen Auftrag ändern.
Kinder: Auch Minderjährige haben einen eigenen Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro. Den Freistellungsauftrag für ein Kinderkonto oder ein Kinderdepot stellen in der Regel die Eltern als gesetzliche Vertreter. Liegen die Erträge höher, kann eine NV-Bescheinigung sinnvoll sein.
Wie verteilt man den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken?
Wer Tagesgeld bei der einen Bank, ein Depot bei einem Neobroker und ein Girokonto mit Zinsen bei einer dritten Bank hat, kann den Sparerpauschbetrag beliebig aufteilen. Dafür stellt Ihr bei jedem Institut einen eigenen Freistellungsauftrag, zum Beispiel 600 Euro beim Broker und 400 Euro bei der Tagesgeldbank. Die Summe aller Aufträge darf 1.000 Euro beziehungsweise 2.000 Euro nicht überschreiten.
Prüfen kann das die einzelne Bank nicht, wohl aber der Staat: Alle Banken melden nach Ablauf des Jahres die tatsächlich freigestellten Kapitalerträge samt Eurer Steuer-ID an das Bundeszentralamt für Steuern. Die Daten können an die Finanzämter weitergegeben werden. Wer mehr freistellt, als ihm zusteht, muss mit einer Nachforderung rechnen, bei Absicht drohen auch steuerstrafrechtliche Folgen.

Sinnvoll ist es, den größten Teil dort einzusetzen, wo Ihr die höchsten Erträge erwartet. Bei Tagesgeld lassen sie sich gut abschätzen, bei Aktien und ETFs schwanken sie stärker. Notiert Euch am besten, wie viel Ihr bei welcher Bank freigestellt habt, und schaut im Herbst nach, ob die Verteilung noch passt.
Unser Tipp: Im Online-Banking zeigen die meisten Banken an, wie viel Eures Freistellungsauftrags bereits verbraucht ist. Bleibt bei einer Bank absehbar etwas übrig, setzt den Auftrag dort auf den genutzten Betrag herunter und gebt den Rest der Bank, bei der mehr Erträge anfallen.
Wer gerade ein neues Konto mit attraktiven Zinsen sucht, findet die aktuellen Angebote in unserem Tagesgeld-Vergleich. Denkt bei jeder Kontoeröffnung daran, den Freistellungsauftrag direkt mit einzurichten.
Wie richtet man einen Freistellungsauftrag ein?
Bei den meisten deutschen Banken stellt Ihr den Auftrag in wenigen Minuten im Online-Banking oder in der App. Ihr wählt den Betrag, gebt Eure Steuer-ID an und bestätigt mit TAN. Das ist laut Bundesfinanzministerium ausdrücklich zulässig, alternativ geht weiter das amtliche Papierformular per Post, Fax oder in der Filiale. Bei der Deutschen Bank und anderen Filialbanken findet Ihr die Funktion meist im Bereich Steuern oder Service.
Bei Neobanken und Neobrokern läuft alles über die App. Ob ein Anbieter einen Freistellungsauftrag annimmt, hängt davon ab, ob er die deutsche Abgeltungsteuer selbst abführt:
N26: Den Auftrag erteilt Ihr in der App im Tagesgeldkonto oder im Depot über Einstellungen, Steuerinformationen und Freistellungsauftrag. Laut N26 gilt er rückwirkend für das laufende Jahr und lässt sich bis zum 31. Januar des Folgejahres ändern.
Trade Republic: Der Broker führt die Steuer in Deutschland automatisch ab. Den Freistellungsauftrag legt Ihr in den Einstellungen der App fest, den verbrauchten Betrag seht Ihr in der Steuerübersicht.
Scalable Capital: Hier findet Ihr den Auftrag in App und Web unter Profil und Steuern. Auch Scalable wickelt die Steuern für deutsche Kunden automatisch ab.
Revolut: Für das Tagesgeld zieht Revolut deutsche Steuern ab und nimmt einen Freistellungsauftrag an. Ihr richtet ihn in der App beim Tagesgeld unter Info und Steuerbefreiung ein, wählt Betrag und Jahr und müsst ihn laut Revolut jedes Jahr neu stellen. Voraussetzung ist, dass Eure Steuerdaten verifiziert sind. Für das Aktien- und ETF-Trading führt Revolut dagegen nach unserem Kenntnisstand keine deutsche Abgeltungsteuer ab, diese Erträge gehören in die Steuererklärung.

Ausländische Banken ohne deutsche Steuerabwicklung behalten keine deutsche Abgeltungsteuer ein und nehmen deshalb auch keinen Freistellungsauftrag an. Steuerfrei bleiben die Erträge trotzdem bis zum Sparerpauschbetrag: Ihr tragt sie in die Anlage KAP der Steuererklärung ein, das Finanzamt zieht den nicht genutzten Freibetrag ab und berechnet die Steuer auf den Rest. Wer sich diesen Aufwand sparen will, wählt ein steuereinfaches Depot.
Bis wann kann man den Freistellungsauftrag ändern?
Ein Freistellungsauftrag gilt immer für ein Kalenderjahr. Ihr könnt ihn jederzeit erteilen oder erhöhen, und er wirkt dann für das gesamte laufende Jahr. Hat die Bank vorher schon Steuern einbehalten, erstattet sie diese bis zur Höhe des Auftrags. Nach dem Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 14. Mai 2025 ist eine Erteilung oder Erhöhung für das abgelaufene Jahr noch bis zum 31. Januar des Folgejahres möglich. Ob Eure Bank das so lange anbietet, solltet Ihr vorher prüfen.
Beim Herabsetzen gibt es eine Grenze: Ihr könnt den Auftrag nur bis auf den Betrag senken, der im laufenden Jahr schon verbraucht wurde. Befristen oder widerrufen lässt er sich grundsätzlich nur zum Jahresende. Wurde er im laufenden Jahr noch gar nicht genutzt, ist ein Widerruf auch rückwirkend zum 1. Januar möglich.
Viele Banken bieten unbefristete Aufträge an, die automatisch jedes Jahr weiterlaufen, andere wie Revolut verlangen einen neuen Auftrag pro Jahr. Löst Ihr ein Konto komplett auf, gilt der Auftrag dort ab dem Folgejahr ohnehin nicht mehr. Für das laufende Jahr solltet Ihr ihn aber auf den genutzten Betrag herabsetzen, damit Ihr den Rest einer anderen Bank zuweisen könnt.
Was passiert, wenn der Freibetrag überschritten oder nicht genutzt wird?
Übersteigen Eure Kapitalerträge den Freistellungsauftrag, zieht die Bank auf den Rest automatisch Abgeltungsteuer, Soli und gegebenenfalls Kirchensteuer ab. Damit ist die Steuer in der Regel erledigt, Ihr müsst die Erträge nicht zusätzlich in der Steuererklärung angeben.
Umgekehrt lohnt sich die Anlage KAP in mehreren Fällen. Habt Ihr bei einer Bank Steuern gezahlt, während bei einer anderen ein Teil des Freistellungsauftrags ungenutzt blieb, holt Ihr Euch das Geld über die Steuererklärung zurück. Gleiches gilt, wenn Ihr gar keinen Auftrag gestellt habt. Die nötigen Zahlen stehen in der Jahressteuerbescheinigung, die Eure Bank Euch in den ersten Monaten des Folgejahres schickt.

Liegt Euer persönlicher Steuersatz unter 25 Prozent, könnt Ihr mit der Anlage KAP außerdem die sogenannte Günstigerprüfung beantragen. Das Finanzamt besteuert die Kapitalerträge dann mit Eurem niedrigeren Satz und erstattet die Differenz.
Achtung: Ein nicht genutzter Sparerpauschbetrag lässt sich nicht ins nächste Jahr übertragen. Wer in einem Jahr nur 300 Euro Zinsen erhält, verliert die restlichen 700 Euro. Gegen Jahresende lässt sich der Rest notfalls durch den Verkauf von Aktien oder ETFs mit Kursgewinnen nutzen, dabei fallen aber Ordergebühren an.
Wer insgesamt so wenig verdient, dass keine Einkommensteuer anfällt, kann beim Finanzamt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beantragen. Das betrifft etwa Studenten, Rentner mit kleiner Rente oder Kinder mit größerem Vermögen. Vereinfacht gesagt muss das Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, der 2026 bei 12.348 Euro liegt. Mit der NV-Bescheinigung stellt Euch die Bank unabhängig von der Höhe der Erträge frei. Sie gilt höchstens drei Jahre.
Fazit zum Freistellungsauftrag für Kapitalerträge
Der Freistellungsauftrag ist einer der einfachsten Wege, Steuern auf Zinsen, Dividenden und Kursgewinne zu sparen. Auch 2026 bleiben 1.000 Euro pro Person und 2.000 Euro für Ehepaare steuerfrei, darüber werden 26,375 Prozent plus gegebenenfalls Kirchensteuer fällig. Mit Steuer-ID ist der Auftrag im Online-Banking oder in der App in wenigen Minuten erledigt und lässt sich frei auf mehrere Banken verteilen.
Prüft einmal im Jahr, ob die Verteilung zu Euren Erträgen passt, und passt sie notfalls bis zum Jahresende an. Bei ausländischen Anbietern ohne deutsche Steuerabwicklung oder wenn bei einer Bank Freibetrag übrig blieb, holt Ihr Euch zu viel gezahlte Steuern über die Anlage KAP zurück.


