Der Abflug verschiebt sich um Stunden, der Anschluss ist weg und der Urlaubstag gleich mit: Wer die Fluggastrechte bei Verspätung kennt, geht in solchen Fällen nicht leer aus. Nach der EU-Verordnung 261/2004 bekommt Ihr je nach Wartezeit Verpflegung, ein Hotel, die Erstattung des Tickets und ab drei Stunden Verspätung am Ziel oft 250, 400 oder 600 Euro Entschädigung.

Wir erklären, welche Flüge geschützt sind, ab wann und in welcher Höhe es Geld gibt, was bei verpassten Anschlussflügen gilt, wann die Airline sich auf außergewöhnliche Umstände berufen kann und wie Ihr Eure Ansprüche durchsetzt.

Das Wichtigste in Kürze: Kommt Ihr mit mindestens drei Stunden Verspätung am Endziel an, stehen Euch je nach Strecke 250, 400 oder 600 Euro zu, außer bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Fluglotsenstreik. Schon ab zwei, drei oder vier Stunden Wartezeit muss die Airline Euch verpflegen, ab fünf Stunden könnt Ihr das Ticket zurückgeben. Die beschlossene Reform der Fluggastrechte gilt voraussichtlich erst ab Sommer 2027.

Wann gelten die Fluggastrechte bei einer Verspätung?

Die Verordnung 261/2004 schützt Euch auf allen Flügen, die in der EU starten, egal mit welcher Airline. Für Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU gilt sie nur, wenn eine Fluggesellschaft aus der EU den Flug durchführt. Island, Norwegen und die Schweiz sind ebenfalls einbezogen. Ein Flug von New York nach Frankfurt mit einer US-Airline ist also nicht geschützt, derselbe Flug mit Lufthansa dagegen schon.

Voraussetzung ist eine bestätigte Buchung und dass Ihr rechtzeitig zum Check-in erschienen seid. Wo Ihr gebucht habt, spielt keine Rolle, Eure Ansprüche richten sich immer gegen die ausführende Airline. Ausgenommen sind kostenlose oder vergünstigte Tickets, die nicht öffentlich erhältlich sind, etwa Standby-Tickets für Airline-Mitarbeiter. Prämienflüge aus Vielfliegerprogrammen sind dagegen abgedeckt.

Anzeigetafel Flughafen
Für Eure Rechte zählt nicht die Anzeigetafel, sondern die tatsächliche Ankunftszeit

Einen Überblick über alle Ansprüche bei Verspätung, Annullierung und Nichtbeförderung bekommt Ihr in unserem Guide zu den Fluggastrechten als Passagier.

Ab wann gibt es eine Entschädigung bei Flugverspätung?

Im Text der Verordnung selbst steht für Verspätungen keine Ausgleichszahlung. Der Europäische Gerichtshof hat im November 2009 aber entschieden, dass Passagiere eines verspäteten Fluges genauso entschädigt werden müssen wie bei einer Annullierung, wenn sie ihr Endziel mit drei Stunden oder mehr Verspätung erreichen (Rechtssachen C-402/07 und C-432/07, Sturgeon). Im Oktober 2012 hat das Gericht diese Linie bestätigt (Rechtssache C-581/10, Nelson).

Entscheidend ist die Ankunftszeit, nicht die Abflugzeit. Startet Euer Flug dreieinhalb Stunden später, holt aber in der Luft auf und kommt nur zwei Stunden und 50 Minuten zu spät an, gibt es keine Entschädigung. Als Ankunft gilt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2014 der Moment, in dem eine Flugzeugtür geöffnet wird und Ihr das Flugzeug verlassen dürft (Rechtssache C-452/13, Germanwings). Die Landung oder das Erreichen der Parkposition reichen also nicht.

Haltet deshalb die Uhrzeit der Türöffnung fest, etwa mit einem Foto mit Zeitstempel oder über eine Flugverfolgungs-App. Gerade bei knappen Fällen um die drei Stunden kann das später den Ausschlag geben.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Verspätung?

Die Höhe der Ausgleichszahlung richtet sich nach Artikel 7 der Verordnung allein nach der Flugstrecke, nicht nach dem Ticketpreis. Auch bei einem Billigflug für 30 Euro stehen Euch also bis zu 250 Euro zu.

FlugstreckeEntschädigung
bis 1.500 Kilometer250 Euro
innerhalb der EU über 1.500 Kilometer400 Euro
alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern400 Euro
alle anderen Flüge über 3.500 Kilometer600 Euro

Bei Flügen über 3.500 Kilometern darf die Airline die Entschädigung um 50 Prozent auf 300 Euro kürzen, wenn Ihr mit mindestens drei, aber weniger als vier Stunden Verspätung ankommt. Gemessen wird die Entfernung nach der Großkreismethode, also auf direktem Weg. Bei Umsteigeverbindungen zählt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom September 2017 die direkte Entfernung zwischen Abflugort und Endziel, nicht die Summe der Teilstrecken (Rechtssache C-559/16).

Die Entschädigung steht jedem betroffenen Passagier einzeln zu. Die Airline muss sie in Geld zahlen, etwa per Überweisung. Einen Gutschein müsst Ihr nicht akzeptieren, er ist nur mit Eurem schriftlichen Einverständnis zulässig.

Was gilt bei verpassten Anschlussflügen?

Verpasst Ihr wegen einer Verspätung Euren Anschlussflug, zählt die Verspätung am Endziel. Das hat der Europäische Gerichtshof im Februar 2013 entschieden (Rechtssache C-11/11, Folkerts). Auch wenn der erste Flug nur eine Stunde zu spät war, gibt es eine Entschädigung, sobald Ihr wegen des verpassten Anschlusses mindestens drei Stunden später am Ziel ankommt.

Wichtig ist, dass alle Flüge in einer einzigen Buchung zusammengefasst sind. Habt Ihr die Teilstrecken getrennt gebucht, etwa einen Zubringer und einen separaten Langstreckenflug, haftet die Airline des ersten Fluges nicht für den verpassten Anschluss. Bei einer einheitlichen Buchung ab der EU gilt der Schutz nach einem Urteil vom Mai 2018 sogar dann, wenn Ihr außerhalb der EU umsteigt (Rechtssache C-537/17).

Air France Business Class A350 Flugzeug am Gate
Bei Umsteigeverbindungen in einer Buchung zählt die Ankunft am Endziel

Plant bei getrennten Buchungen deshalb großzügige Umsteigezeiten ein. Ist der Anschluss verloren, müsst Ihr das neue Ticket in diesem Fall selbst bezahlen.

Welche Betreuung steht Euch während der Wartezeit zu?

Unabhängig von einer Entschädigung muss die Airline Euch nach Artikel 6 und 9 der Verordnung betreuen, sobald sich der Abflug um eine bestimmte Zeit verzögert. Die Schwelle hängt von der Flugstrecke ab:

  • ab zwei Stunden bei Flügen bis 1.500 Kilometer
  • ab drei Stunden bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern
  • ab vier Stunden bei allen übrigen Flügen

Dann bekommt Ihr Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit sowie zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails. Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag oder später, muss die Airline zusätzlich das Hotel und den Transfer dorthin bezahlen. Die Betreuung steht Euch auch bei außergewöhnlichen Umständen zu, also etwa bei Unwetter.

Verteilt die Airline keine Gutscheine, dürft Ihr Euch selbst versorgen und die angemessenen Kosten mit Belegen zurückfordern. Alkohol gehört nicht dazu. Was als angemessen gilt und welches Hotel erstattet wird, zeigt unser Guide zu Verpflegung und Umbuchung bei Flugverspätung.

Wann könnt Ihr Euer Ticket zurückgeben?

Verzögert sich der Abflug um mindestens fünf Stunden, könnt Ihr auf den Flug verzichten. Die Airline muss Euch dann den Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen erstatten. Seid Ihr bereits auf einer Umsteigeverbindung unterwegs und die Reise hat keinen Sinn mehr, muss sie Euch außerdem so früh wie möglich zum Ausgangsflughafen zurückbringen.

Die Erstattung gibt es für die nicht angetretenen Teile der Reise und, wenn die Reise zwecklos geworden ist, auch für bereits geflogene Teilstrecken. Sie muss in Geld erfolgen, einen Gutschein dürft Ihr ablehnen. Überlegt Euch den Schritt aber gut: Wer verzichtet, verliert in der Regel den Anspruch auf weitere Betreuung durch die Airline.

Flugzeug Start Sonnenuntergang
Ab fünf Stunden Verspätung könnt Ihr den Flug ausfallen lassen und Euer Geld zurückfordern

Wird Euer Flug nicht nur verschoben, sondern ganz gestrichen, gelten andere Regeln. Was Euch dann zusteht, erklärt unser Guide zu den Fluggastrechten bei Annullierung.

Wann muss die Airline keine Entschädigung zahlen?

Die Ausgleichszahlung entfällt, wenn die Verspätung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Typische Beispiele sind extremes Wetter, Vulkanasche, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder Entscheidungen der Flugsicherung. Beweisen muss das die Airline, nicht Ihr.

Technische Defekte zählen in der Regel nicht dazu, denn sie gehören zum normalen Betrieb einer Airline. Das hat der Europäische Gerichtshof bereits im Dezember 2008 entschieden (Rechtssache C-549/07). Ein Vogelschlag gilt dagegen als außergewöhnlicher Umstand. Bei Streiks kommt es darauf an, wer streikt: Ein Streik des eigenen Personals der Airline ist nach einem Urteil vom März 2021 keine Ausrede (Rechtssache C-28/20), ein Streik von Fluglotsen oder Flughafenbeschäftigten in der Regel schon.

Achtung: Beruft sich die Airline auf ein Problem auf einem früheren Flug desselben Flugzeugs, muss sie einen direkten Zusammenhang mit Eurer Verspätung nachweisen. Lasst Euch eine pauschale Absage nicht gefallen und fragt nach der konkreten Ursache.

Viele weitere Fälle erklärt unser Guide zu den Fluggastrechten bei außergewöhnlichen Umständen.

Wie setzt Ihr Eure Ansprüche durch?

Der erste Schritt ist eine schriftliche Forderung an die Airline, am besten über deren Online-Formular. Nennt Buchungsnummer, Flugnummer, Datum und die tatsächliche Ankunftszeit, verweist auf die Verordnung 261/2004 und setzt eine Frist von zwei bis vier Wochen. Hebt Bordkarten, Buchungsbestätigung und Belege für Verpflegung oder Hotel auf.

Zahlt die Airline nicht, könnt Ihr Euch kostenlos an eine Schlichtungsstelle wenden. Zuständig ist die söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, bei Airlines, die dort nicht Mitglied sind, die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Alternativ übernehmen Portale wie Flightright oder AirHelp die Durchsetzung, behalten dafür aber meist 20 bis 35 Prozent der Entschädigung ein.

Cathay Pacific Airbus A350 Flugzeug Sonnenaufgang
Ansprüche aus Flugverspätungen verjähren in Deutschland erst nach drei Jahren

Als letzter Schritt bleibt die Klage. In Deutschland verjähren die Ansprüche nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat. Für eine Verspätung im März 2026 habt Ihr also bis Ende 2029 Zeit. Das Luftfahrt-Bundesamt nimmt zwar Beschwerden entgegen, setzt Eure Forderung aber nicht für Euch durch.

Was ändert die Reform der EU-Fluggastrechte?

Nach mehr als zehn Jahren Verhandlungen haben sich EU-Parlament und Rat im Juni 2026 auf eine Reform geeinigt. Das Parlament stimmte am 7. Juli 2026 zu, der Rat gab am 13. Juli 2026 endgültig grünes Licht. Die neuen Regeln gelten aber erst zwölf Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, also frühestens ab Sommer 2027. Bis dahin bleibt alles in diesem Guide unverändert gültig.

Für Verspätungen ist die wichtigste Nachricht, dass die zeitweise diskutierte Anhebung der Schwellen vom Tisch ist. Nach den bisher bekannten Eckpunkten bleibt es bei drei Stunden und bei 250, 400 und 600 Euro. Neu ist, dass Airlines Euch innerhalb von 96 Stunden über Eure Ansprüche und das Antragsverfahren informieren müssen. Wie die Regeln im Detail aussehen, hängt vom endgültigen Text im Amtsblatt ab. Den Weg zur Einigung beschreibt unser Artikel zur Reform der Fluggastrechte.

Fazit zu den Fluggastrechten bei Verspätung

Bei einer Flugverspätung habt Ihr mehr Rechte, als viele Airlines zugeben. Schon ab zwei Stunden Wartezeit muss die Airline Euch je nach Strecke verpflegen, ab fünf Stunden könnt Ihr das Ticket zurückgeben. Kommt Ihr mit drei Stunden oder mehr Verspätung am Endziel an, stehen Euch 250 bis 600 Euro zu, auch wenn ein technischer Defekt oder ein Streik des eigenen Personals der Grund war.

Dokumentiert die Ankunftszeit, sammelt alle Belege und fordert Eure Ansprüche schriftlich ein. Lasst Euch nicht vorschnell mit einem Gutschein oder dem pauschalen Verweis auf außergewöhnliche Umstände abspeisen, die kostenlose Schlichtung ist ein guter nächster Schritt. Die beschlossene Reform ändert an Schwelle und Höhe der Entschädigung nach heutigem Stand nichts und gilt ohnehin erst ab voraussichtlich Sommer 2027.

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Autor

Moritz hat sich über die Jahre ein enormes Wissen über Finanzprodukte, Loyalitätsprogramme und Luxusreisen angeeignet. Für Luxushotels, First Class Flüge sowie die Details von Kreditkarten, Tagesgeldkonten und mehr ist Moritz genau der richtige Ansprechpartner!

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