Bei den EU-Fluggastrechten denken die meisten sofort an Entschädigungen. Mindestens genauso wichtig ist aber das Recht auf Verpflegung bei Flugverspätung: Schon ab zwei Stunden Wartezeit muss die Airline Euch mit Essen und Getränken versorgen, und zwar auch dann, wenn Streik oder Unwetter schuld sind.

Wir zeigen, ab wann Ihr Anspruch auf Mahlzeiten, Hotel und Transfer habt, wann Ihr Euer Ticket erstattet bekommt, was bei einer Umbuchung gilt und was die beschlossene Reform der Fluggastrechte ändern soll.

Das Wichtigste in Kürze: Nach Artikel 9 der EU-Verordnung 261/2004 gibt es Mahlzeiten, Erfrischungen und zwei kostenlose Anrufe oder E-Mails ab zwei, drei oder vier Stunden Verspätung, je nach Flugstrecke. Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag, zahlt die Airline Hotel und Transfer. Ab fünf Stunden Verspätung könnt Ihr auf den Flug verzichten und den Ticketpreis zurückverlangen. Diese Betreuung steht Euch auch bei außergewöhnlichen Umständen wie Streik oder Unwetter zu.

Ab wann gibt es Verpflegung bei einer Flugverspätung?

Wann die Pflicht zur Betreuung beginnt, regelt Artikel 6 der Fluggastrechteverordnung. Entscheidend ist die Verspätung gegenüber der geplanten Abflugzeit, die die Airline erwartet, und die Länge der Flugstrecke. Sobald die jeweilige Schwelle erreicht ist, muss die Fluggesellschaft Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit anbieten und Euch zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxe ermöglichen.

FlugstreckeVerpflegung ab
Bis 1.500 Kilometerzwei Stunden Verspätung
Innerhalb der EU über 1.500 Kilometer sowie alle anderen Flüge zwischen 1.500 und 3.500 Kilometerndrei Stunden Verspätung
Alle übrigen Flüge, etwa Langstrecken ab Deutschlandvier Stunden Verspätung

Die Regeln gelten für alle Flüge, die in der EU starten, egal mit welcher Airline. Für Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU gelten sie nur, wenn eine Fluggesellschaft aus der EU den Flug durchführt. Island, Norwegen und die Schweiz sind ebenfalls einbezogen. Für Flüge ab Großbritannien gilt seit dem 1. Januar 2021 eine eigene britische Regelung, die EU-Verordnung greift dort nur noch bei Flügen von EU-Airlines in die EU.

Wo und wie Ihr gebucht habt, spielt keine Rolle. Die Pflichten treffen die ausführende Fluggesellschaft, also die Airline, die den Flug tatsächlich durchführt, ganz gleich ob Linienairline, Ferienflieger oder Billigairline.

Anzeigetafel Verspaetung
Wie früh die Airline Euch versorgen muss, hängt von Verspätung und Flugstrecke ab

Dieselben Betreuungsleistungen stehen Euch auch bei einer Annullierung und bei einer Nichtbeförderung wegen Überbuchung zu. Die Verordnung verlangt außerdem, dass die Airline Menschen mit eingeschränkter Mobilität und allein reisenden Kindern besondere Aufmerksamkeit schenkt.

Was zählt als angemessene Verpflegung und wie bekommt Ihr Euer Geld zurück?

Einen festen Betrag nennt die Verordnung nicht. Viele Airlines verteilen am Gate Verzehrgutscheine, deren Wert für ein Getränk und eine kleine Mahlzeit reicht. Bekommt Ihr einen solchen Gutschein, ist Euer Anspruch damit in der Regel erfüllt, zusätzliche Kosten lassen sich dann kaum noch geltend machen.

Bietet die Airline nichts an, dürft Ihr Euch selbst versorgen und die Kosten nachträglich einfordern. Der Europäische Gerichtshof hat im Januar 2013 im Fall McDonagh gegen Ryanair entschieden, dass Passagiere in diesem Fall die Beträge erstattet bekommen, die notwendig, angemessen und zumutbar waren. Ein Sandwich, ein Nudelgericht oder ein Burger mit Getränk sind unproblematisch, ein Menü mit Austern und Champagner dagegen kaum.

Burger mit Pommes
Eine normale Mahlzeit mit Getränk ist bei längerer Wartezeit angemessen

Je länger Ihr warten müsst, desto mehr darf es sein. Bei fünf Stunden Verspätung sind zwei Mahlzeiten und mehrere Getränke nachvollziehbar. Alkohol ist ein Graubereich, den viele Airlines nicht erstatten. Wichtig ist vor allem der Nachweis: Hebt alle Belege auf und reicht sie mit Buchungsnummer und Flugdaten bei der Airline ein, am besten über das Online-Formular der Fluggesellschaft.

Unser Tipp: Fragt am Gate zuerst aktiv nach Gutscheinen und lasst Euch notfalls bestätigen, dass keine ausgegeben werden. Ein Foto der Anzeigetafel mit der neuen Abflugzeit hilft später, die Dauer der Verspätung zu belegen.

Gilt das Recht auf Verpflegung auch bei Streik oder Unwetter?

Ja. Anders als bei der Entschädigung kann sich die Airline bei der Betreuung nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen. Ob Gewitter, Fluglotsenstreik oder gesperrter Luftraum: Mahlzeiten, Getränke und bei Bedarf das Hotel stehen Euch trotzdem zu. Der Europäische Gerichtshof hat das im Fall McDonagh ausdrücklich für die Aschewolke im Jahr 2010 bestätigt, eine zeitliche oder finanzielle Obergrenze sieht die geltende Verordnung nicht vor.

Eine Ausnahme nennt die Verordnung in ihren Erwägungsgründen: Würde die Betreuung selbst zu einer weiteren Verzögerung führen, etwa weil das Boarding kurz bevorsteht, darf die Airline sie einschränken oder verweigern. In der Praxis betrifft das vor allem kurzfristig angekündigte Abflüge.

Wann muss die Airline ein Hotel bezahlen?

Liegt die neue Abflugzeit mindestens einen Tag nach der ursprünglich geplanten, muss die Airline Euch eine Hotelunterbringung anbieten und den Transfer zwischen Flughafen und Hotel übernehmen. Das passiert oft abends, wenn wegen Nachtflugbeschränkungen die letzte Maschine nicht mehr starten darf. Wohnt Ihr in der Nähe und schlaft lieber zu Hause, könnt Ihr stattdessen die Kosten für Taxi oder Anfahrt einreichen.

Anders als bei Mahlzeiten steht beim Hotel in der Verordnung kein Wort von angemessen. Stellt die Airline selbst kein Zimmer, dürft Ihr Euch selbst eines buchen und die Kosten zurückfordern. Ein normales Flughafenhotel, auch eines mit direkter Anbindung ans Terminal, wird in der Regel erstattet. Schwierig wird es erst, wenn Ihr ein teures Luxushotel wählt.

Hilton Frankfurt Airport
Ein Flughafenhotel direkt am Terminal wird bei einer Übernachtung in der Regel erstattet

Wie kulant Airlines dabei sind, ist sehr unterschiedlich. Wir haben bei Lufthansa schon erlebt, dass ein Business Class Passagier nach der Umbuchung auf den nächsten Tag in ein weit entferntes 3-Sterne-Hotel geschickt werden sollte. Er buchte auf eigene Rechnung ein Hotel direkt am Flughafen und bekam die Kosten anschließend problemlos erstattet. Darauf verlassen solltet Ihr Euch bei anderen Airlines aber nicht.

Wann habt Ihr Anspruch auf Erstattung oder Umbuchung?

Bei einer reinen Verspätung sieht die Verordnung ab fünf Stunden ein Rücktrittsrecht vor. Verzichtet Ihr auf den Flug, muss die Airline Euch innerhalb von sieben Tagen den Ticketpreis erstatten. Seid Ihr bereits auf einer Umsteigeverbindung unterwegs und die Reise ergibt keinen Sinn mehr, muss sie Euch zusätzlich zum frühestmöglichen Zeitpunkt zurück zum Abflugort bringen.

Ein Recht auf Umbuchung auf einen anderen Flug gibt Artikel 8 vor allem bei Annullierung und Nichtbeförderung. Dann habt Ihr die Wahl zwischen Erstattung, anderweitiger Beförderung zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder einer späteren Reise nach Eurem Wunsch. Eine Beschränkung auf Flüge derselben Airline oder Allianz enthält der Text nicht. Nach den Auslegungsleitlinien der EU-Kommission aus dem Jahr 2024 muss die Airline bei ihrem Angebot auch berücksichtigen, ob eine Umbuchung mit Hilfe einer anderen Fluggesellschaft schneller ans Ziel führt.

Lufthansa Flugzeuge
Bei einer Annullierung darf die Umbuchung auch auf Flüge anderer Airlines erfolgen

Gerade Billigflieger bieten oft nur eigene Ersatzflüge an, die teils erst einen Tag oder später gehen. Das müsst Ihr nicht ohne Weiteres akzeptieren. Selbst einen Ersatzflug zu buchen und die Kosten zurückzufordern, ist nach heutiger Rechtslage aber mit einem Risiko verbunden, denn ein ausdrückliches Recht dazu enthält die geltende Verordnung nicht. Dokumentiert in diesem Fall genau, welche Alternativen die Airline angeboten hat und warum sie nicht zumutbar waren. Details zu Eurem Anspruch lest Ihr in unserem Guide zu den Fluggastrechten bei Annullierung.

Wann gibt es zusätzlich eine Entschädigung?

Verpflegung, Hotel und Erstattung schließen eine Entschädigung nicht aus. Kommt Ihr mit drei Stunden Verspätung oder mehr am Ziel an, stehen Euch je nach Strecke 250, 400 oder 600 Euro zu. Das gilt allerdings nur, wenn die Airline die Verspätung zu verantworten hat. Bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Wetter oder einem Streik außerhalb der Airline entfällt die Entschädigung, die Betreuung bleibt.

Welche Strecke welchen Betrag auslöst und wie Ihr Eure Ansprüche durchsetzt, erklären wir ausführlich in unserem Guide zu den Fluggastrechten bei Verspätungen. Einen Überblick über alle Rechte gibt der Guide Welche Fluggastrechte habe ich als Passagier.

Was ändert sich durch die Reform der EU-Fluggastrechte?

Nach mehr als zehn Jahren Verhandlungen haben sich EU-Parlament und Rat im Juni 2026 auf eine Überarbeitung der Verordnung geeinigt. Das Parlament stimmte Anfang Juli zu, der Rat gab am 13. Juli 2026 endgültig grünes Licht. Die neuen Regeln gelten laut EU-Kommission aber erst zwölf Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt, also frühestens ab Sommer 2027. Bis dahin bleibt alles in diesem Guide unverändert gültig.

EU Flaggen
Die reformierten Fluggastrechte sollen frühestens ab Sommer 2027 gelten

Geplant sind unter anderem diese Änderungen, die die Kommission in ihren Fragen und Antworten zur Reform zusammengefasst hat:

  • Die Entschädigung bleibt bei drei Stunden Verspätung und 250, 400 oder 600 Euro.
  • Bietet die Airline innerhalb von drei Stunden keine Umbuchung an, dürft Ihr selbst umbuchen und bekommt die Kosten bis zum Vierfachen des Ticketpreises erstattet.
  • Bei außergewöhnlichen Umständen darf die Airline die Hotelunterbringung auf drei Nächte begrenzen, mit Ausnahmen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen.
  • Airlines müssen Euch innerhalb von 96 Stunden aktiv über Eure Rechte informieren, Erstattungen sollen automatisch erfolgen.

Hinzu kommen eine Liste außergewöhnlicher Umstände, Fristen für Anträge und ein Verbot, den Rückflug zu streichen, wenn der Hinflug nicht angetreten wurde. Mehr dazu lest Ihr in unserem Artikel zur Reform der Fluggastrechte.

Fazit zu Verpflegung und Umbuchung bei Flugverspätungen

Die Betreuung ist der Teil der Fluggastrechte, den Ihr am einfachsten durchsetzen könnt. Ab zwei, drei oder vier Stunden Verspätung muss die Airline Euch verpflegen, bei einer Verschiebung auf den nächsten Tag zahlt sie Hotel und Transfer, und das auch bei Streik oder Unwetter. Ab fünf Stunden könnt Ihr zudem vom Flug zurücktreten und bekommt den Ticketpreis zurück.

Sammelt alle Belege und bleibt bei den Kosten im angemessenen Rahmen, dann gibt es bei der Erstattung selten Probleme. Die beschlossene Reform soll vor allem die Umbuchung verbessern, sie greift aber voraussichtlich erst ab Sommer 2027. Hat die Airline die Verspätung verschuldet, prüft zusätzlich Euren Anspruch auf Entschädigung.

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Autor

Moritz hat sich über die Jahre ein enormes Wissen über Finanzprodukte, Loyalitätsprogramme und Luxusreisen angeeignet. Für Luxushotels, First Class Flüge sowie die Details von Kreditkarten, Tagesgeldkonten und mehr ist Moritz genau der richtige Ansprechpartner!

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