Nach zähen Verhandlungen im Sommer 2026 erzielten EU-Staaten und Parlament im Vermittlungsausschuss eine vorläufige Einigung zur Reform der EU‑Fluggastrechte. Nun teilt die EU in ihrem Amtsblatt mit, dass die Regelungen ab Oktober 2027 gelten.
Es wurde lange zäh verhandelt – die Reform der Fluggastrechte sorgte für einige Unstimmigkeiten bei den EU‑Mitgliedern. Am 15. Juni 2026 gab es dann aber einen Durchbruch, wie die Tagesschau berichtete. Passagiere können aufatmen: Die umstrittene Reform der Entschädigungen bei Flugverspätungen bleibt aus! Doch es gibt auch schlechte Nachrichten: Die Forderung, dass kleine Koffer kostenfrei mit in die Kabine genommen werden dürfen, wurde abgelehnt.
Das Wichtigste in Kürze
- EU einigt sich nach langen Verhandlungen über die Reform der Fluggastrechte
- Die Höhe der Entschädigungen bei Flugverspätungen bleibt, kleine Koffer als Handgepäck dürfen kostenpflichtig sein
- Die Regelungen sollen ab dem 23. Oktober 2027 gelten
Das sieht die EU-Fluggastrechtereform vor
Die Zeit wurde knapp: Die EU-Vertreter hatten nur bis zum 15. Juni 2026 Zeit, sich auf die Reform der EU-Fluggastrechte zu einigen. Am 15. Juni 2026 wurde dann eine Einigung erzielt. Und diese sieht durchaus einige Vorteile für Passagiere vor. So soll künftig keine Zusatzgebühr von den Airlines mehr erhoben werden dürfen, wenn Reisende den Namen auf dem Ticket ändern wollen.
Zudem sollen Eltern nicht mehr extra dafür bezahlen müssen, wenn diese neben ihrem Kind sitzen wollen. Passagiere dürfen außerdem nicht mehr dazu gezwungen werden, das Flugticket über eine App zu nutzen oder extra einen Online-Account bei der Fluggesellschaft anlegen zu müssen.
Eine Forderung im Sinne der Reisenden ist allerdings gescheitert: Einige EU-Vertreter wollten durchsetzen, dass die Fluggesellschaften keine Gebühren für einen kleinen Koffer in der Kabine erheben dürfen. Immer mehr Airlines, wie zum Beispiel die Lufthansa, hatten in den vergangenen Monaten Tarife eingeführt, bei denen ein kleiner Koffer im Handgepäck nicht mehr inkludiert ist.
Allerdings sollen Airlines in Zukunft verpflichtet sein, Flugpreise inklusive Handgepäck auszuweisen. Kostenlos bleibt in jedem Fall ein persönlicher Gegenstand bis 40 x 30 x 15 Zentimeter, der unter den Vordersitz passt. Das soll die Transparenz verbessern und einen Preisvergleich für Verbraucher erleichtern.
Entschädigungen bei Flugverspätungen bleiben wie bisher
Ein großer Streitpunkt zwischen den EU-Vertretern war die Anpassung der Entschädigungen bei Flugverspätungen. Diese sollten im Sinne der Airlines aufgelockert werden. Diese Forderung wurde allerdings abgelehnt. Die Staffelung der Entschädigungen bleibt wie bisher und richtet sich nach der Flugstrecke. Bei mehr als drei Stunden Verspätung habt Ihr Anspruch auf folgende Entschädigungen:
- Flugstrecke unter 1.500 km: 250 Euro
- Flugstrecke über 1.500 km innerhalb der EU: 400 Euro
- Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 km: 400 Euro
- Flugstrecke über 3.500 km außerhalb der EU: 600 Euro
Das Einfordern ebenjener Entschädigung soll zukünftig erleichtert werden. Im Zuge der Reform müssen Airlines es den Passagieren in Zukunft einfacher machen, die Verspätungsentschädigung zu erhalten. Airlines sollen Reisende künftig innerhalb von 96 Stunden über mögliche Entschädigungsansprüche informieren.
Zudem wurde beschlossen, dass Fluggesellschaften künftig bis zu 400 Prozent der Kosten des ursprünglichen Flugpreises übernehmen müssen, wenn Passagiere nach einem Ausfall selbst umbuchen, weil die Airline ihnen nicht innerhalb von drei Stunden eine Alternative anbietet. Im Rahmen der aktuell gültigen Fluggastrechte war dieser Betrag nicht gedeckelt.
Das EU-Parlament hat den neuen Regelungen im Sommer 2026 mit großer Mehrheit zugestimmt. Auch der EU-Rat hat das Gesetz bereits unterzeichnet. Damit ist der Weg frei, die Reformen der Fluggastrechte im Oktober 2027 umzusetzen.
Neben der oben genannten Autorin hat ebenfalls Sarah Keil an diesem Artikel mitgewirkt.
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Leider thematisiert ihr wie die meisten schlecht recherchierenden Blogger, nicht die massive Verschlechterung bei der Erstattung von Ersatzflügen, die auf 400% des Ticketpreises gedeckelt werden soll.
Hallo Katja,
leider können wir die Erstattung von Ersatzflügen, die auf 400 Prozent des Ticketpreise gedeckelt werden sollen, nicht verifizieren.
Eben, keinerlei eigene Recherche, das passende Dokument liefert die Suche in unter 1 Minute:
https://data.consilium.europa.eu/doc/document/PE-39-2026-INIT/en/pdf
Leider immer häufiger in Euren Artikeln
Hallo Katja,
vielen Dank für den Hinweis, den wir jetzt als zusätzliche Information mit aufgenommen haben.