Die Flugstrecke zwischen Zürich und Genf, den beiden grössten Städten der Schweiz, ist bei der Swiss seit dem 7. September ausschließlich mit CO₂-Kompensation buchbar.

Mehrmals täglich fliegt Swiss mit dem Airbus A220, A320 sowie dem A321 zwischen Zürich und Genf. Die Strecke gilt innerhalb der Schweiz als “Rennstrecke”. Nun wurde für diese Strecke eine Entscheidung für das Klima getroffen. Flüge sind nur noch in Kombination aus einer CO₂-Kompensation und einem nachhaltigen Treibstoff, dem sogenannten Sustainable Aviation Fuel, kurz SAF, buchbar. Dies berichtet unter anderem aero.de.

Entscheidungsprozess im Juli begonnen

Ende Mai verkündete Swiss, dass ihre Flugpassagiere nachhaltiger fliegen, als andere Reisende der Lufthans Group. Während rund zehn Prozent aller Swiss-Buchungen inklusive CO₂-Kompensation erfolgen, sind es im Konzern lediglich drei Prozent aller Buchung. Im Juli wurde bereits offenkundig darüber nachgedacht, ob eine CO₂-Kompensation auf einer Strecke, nämlich zwischen Zürich und Genf, verbindlich sein soll. Die Entscheidung ist gefallen. Eine Entscheidung fürs Klima. Seit dem 7. September werden alle Flüge auf dieser Strecke ausschließlich mit integriertem CO₂-Ausgleich an. Auf der Webseite der Fluggesellschaft heisst es:

Auf Inlandflügen zwischen Zürich und Genf bietet Swiss ausschließlich Tarife an, bei denen ein Ausgleich der CO2-Emissionen bereits im Preis enthalten ist. Dies erfolgt durch eine Kombination aus dem Einsatz von nachhaltigen Flugtreibstoffen (SAF) zu 20 Prozent, und einem Beitrag von 80 Prozent in hochwertige Klimaschutzprojekte. Zusätzlich stehen den Fluggästen dieser Strecke die Option eines Green Tarifs mit einem noch höheren Anteil an SAF zur Verfügung: Dabei werden die flugbezogenen CO2-Emissionen um 50 Prozent durch nachhaltige Flugtreibstoffe reduziert und im Umfang der restlichen 50 Prozent über Klimaschutzprojekte ausgeglichen.

Flughafen Genf Schnee

Im teureren Economy Green Tarif erhalten Reisende zusätzlich 20 Prozent mehr Status- und Prämienmeilen bei Miles and More gutgeschrieben. Jene Regelungen gelten übrigens nur für Flüge zwischen den beiden Drehkreuzen der Swiss. Sowohl Zubringer- als auch Anschlussflüge sind von dieser Regelung ausgenommen. 

Fazit zur verpflichtenden CO₂-Kompensation auf der Strecke zwischen Zürich und Genf

Seit dem 7. September ist die CO₂-Kompensation auf der Strecke zwischen Zürich und Genf von Swiss verpflichtend. Ich bin ehrlich – ich weiß gar nicht, was ich zu dieser Regelung sagen soll. Gewiss fördert die Swiss nachhaltiges Fliegen und leistet damit einen Beitrag zum Klimaschutz. Per se sollte man alle Möglichkeiten für ein nachhaltigeres Fliegen ausschöpfen. Sollten diese Möglichkeiten jedoch verpflichtend für jeden Reisenden sein? Ich weiß es nicht. Leider fehlt es mir an Wissen, um zu beurteilen, ob sich dadurch die Flugpreise verändert haben. Schreibt Eure Beobachtungen und Eure Meinungen zu diesem Thema gerne in die Kommentare!

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  • Man könnte natürlich auch die negativen Externalitäten aus der eigenen Marge kompensieren. Stattdessen eine für die Preissuchmaschine versteckte Sondergebühr. Naja. Andererseits: Wer fliegt eigentlich die Strecke Genf-Zürich? Richtig, primär Geschäftsreisende, die das so oder so nicht groß stören wird.

  • Stellt euch vor ihr bezahlt für nachhaltiges fliegen, und dann ist der Flug gar nicht nachhaltig.

    Von Zürich nach Genf sind es sowohl per Bahn als auch per Auto rund 3 Stunden, bei letzterem sogar von Haustür zu Haustür… Welchen Sinn macht dann das Fliegen, wenn man erst mal zum und vom Flughafen an/abreisen, durch die Security und das Boarding muss?

  • Das kommt mir vor wie der Ablasshandel im Mittelalter: Kurzstreckenflüge mit umweltzerstörenden CO2-Belastung nur gegen zusätzliche Strafzahlung. Das löst das Problem jedoch nicht, denn die Umweltbelastung bleibt bestehen und wird durch zusätzliche Flugkosten nicht geringer. Konsequenter ist die Neuregelung in Frankreich, wo noch nicht lange kurze Inlandsflüge verboten sind, wenn zwischen zwei Flughäfen Bahnverbindungen mit einer Fahrzeit von weniger als zweieinhalb Stunden bestehen (Verbot kurzer Inlandsflüge tritt in Frankreich offiziell in Kraft – airliners.de). Das wäre ein Modell auch für Deutschland, Österreich und die Schweiz, denn es ist nicht einzusehen, dass beispielsweise Lufthansa immer noch Geld für Flüge zwischen Stuttgart und Frankfurt sowie zwischen Nürnberg und Frankfurt verdienen kann.

    • Zu beachten ist allerdings, dass die Regelung in Frankreich nicht für Zubringerflüge gilt (also z.B. Paris CDG – Bordeaux). Diese können auch weiterhin als Einzelticket gebucht werden (also genauso wie hier beim Swiss-Flug zwischen Genf und Zürich). Auch in Frankreich können diese Flüge noch als einzelnes Ticket gebucht werden, nur Non-Zubringer wie Paris Orly – Bordeaux sind weggefallen.

  • Wenn denn wenigstens jeder Cent bei diesen fragwürdigen Projekten ankommen würde.
    Aber nein, da sind zusätzlich noch extra Firmen mit eigenen Geschäftsführungen zwischengeschaltet, die ihrerseits kräftig die Hand aufhalten und einen beachtlichen Teil dieser “Kompensation” abzweigen.

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