Die Corona-Lage in Deutschland bleibt auch weiterhin angespannt, weshalb viele Bundesländer mit schärferen Maßnahmen auch im Tourismus reagieren. Ein Überblick.

In immer mehr Bundesländern gelten verschärfte Corona-Maßnahmen wegen der anhaltenden Corona-Lage. Teilweise wurden diese Regelungen, von 3G über 2G zu 2G plus, bereist eingeführt. Sogar Lockdowns finden wieder Anwendung in besonders stark betroffenen Regionen. Das stellt natürlich auch wieder touristische Reisen teils infrage oder macht diese gleich komplett obsolet – nicht nur für ungeimpfte Reisende wie rnd.de berichtet. Doch welche Regeln gelten in welchen Bundesländern? Wir verschaffen einen Überblick!

Bayern und Sachsen teilweise im Lockdown

Immer mehr Bundesländer in Deutschland verschärfen die Corona-Maßnahmen teils drastisch aufgrund der sich weiter verschlechternden Situation. Darunter finden sich auch die ersten Lockdowns, die auch für geimpfte Reisende Einschränkungen bedeuten, denn viele Hotels müssen aufgrund dieser Lockdowns komplett schließen. In Bayern, wo die Situation besonders kritisch ist, gelten seit Mittwoch, den 24. November, in Regionen und Gebieten mit einer Inzidenz über 1.000 wieder Lockdowns. Hier müssen dann auch unter anderem Hotels und die Gastronomie für alle schließen.

Schloss Neuschwanstein Bayern (3)
In Bayern sollen ind Corona-Hotspots wieder Lockdowns kommen.

Weiter soll im Rest des Bundeslandes die 2G-Regelung gelten, auch in Hotels und der Gastronomie. Entsprechend müssen Reisende eine vollständige Impfung oder eine Genesung vorweisen können.

Auch Sachsen zieht die Reißleine. Hier kehrt mit dem Teil-Lockdown auch das Beherbergungsverbot zurück. Somit sind auch Reisen aus touristischen Zwecken komplett untersagt, egal ob in Hotels, Ferienwohnungen, auf Campingplätzen oder Pensionen. Ausnahmen gibt es hierbei für Geschäftsreisende und Reisen mit „sozialem Zweck“ – bei beidem gilt entsprechend die 3G-Regel. Für die Innengastronomie gilt 2G, sowie die zeitliche Beschränkung von 6 bis 20 Uhr. Die Regelungen sollen zunächst bis zum 12. Dezember gelten.

Weitere Bundesländer ziehen nun mit den Verschärfungen nach. In Hamburg gilt die optionale Regel auf 2G sogar flächendeckend. Andere Bundesländer führen die 2G-plus-Regelung ein, womit selbst Geimpfte und Genesene nun regelmäßig einen negativen Corona-Test vorlegen müssen.

Überblick über die aktuellen Corona-Regeln der Bundesländer

Doch wie sieht es eigentlich in den anderen Bundesländern derzeit aus, was die Corona-Maßnahmen mit Blick auf den Tourismus und Reisen betrifft? Im Folgenden findet Ihr eine Übersicht:

  • Baden-Württemberg: Bereits seit dem 17. November gilt hier die 2G-Regel für Restaurants, Kinos, Bäder und Theater. Doch in Hotels und generell in touristischen Unterkünften können auch Ungeimpfte übernachten, insofern diese einen negativen PCR-Test vorweisen können.
  • Bayern: Wie bereits erwähnt, gehen die bayrischen Hotspots, mit Inzidenzen über 1.000, wieder in den Lockdown. Hier müssen Beherbergungsbetriebe insgesamt für drei Wochen schließen. Ansonsten gilt hier auch nahezu überall 2G, so etwa auch in Hotels.
  • Berlin: Hier gilt seit dem 15. November die 2G-Regel. Seit dieser Woche gilt in vielen Bereichen sogar die 2G plus-Regelung. Geimpfte müssen zum Beispiel für den Restaurantbesuch einen negativen Corona-Test vorzeigen können.
  • Brandenburg: Auch hier gilt flächendeckend die 2G-Regel bei touristischen Übernachtungsbetrieben und der Gastronomie. Diese soll bis zunächst dem 5. Dezember in Kraft bleiben.
  • Bremen: Hier gilt die Warnstufe zwei, was bedeutet, dass nur noch Geimpfte und Genesene in Restaurants und Bars dürfen.
  • Hamburg: Die 2G-Regelung ist nun seit Montag, den 29. November, flächendeckend und damit verbindlich in Kraft getreten.
  • Hessen: Auch in Hessen gilt die 2G-Regel für Aufenthalte in Hotels oder Restaurantbesuche. 2G-Plus gilt für Bars und Diskotheken.
  • Mecklenburg-Vorpommern: Es gilt ab sofort Warnstufe “orange”, damit gilt auch in Mecklenburg-Vorpommern sogar die 2G-plus-Regelung. Zusätzlich muss vor Anreise ein negativer Corona-Test vorgelegt und alle 72 Stunden ein weiterer absolviert werden. Ausnahmen von der Regelung gelten lediglich bei Besuchen aus sozialen Zwecken: hier muss dann jedoch täglich ein Test vorgelegt werden.
  • Niedersachsen: Hier gilt ab dem 1. Dezember 2G-Plus, auch in Hotels, der Gastronomie und dem Kulturbereich.
  • Nordrhein-Westfalen: In NRW wurde in der vergangenen Woche ebenfalls die 2G-Regel eingeführt – auch in Hotels und Restaurants.
  • Rheinland-Pfalz: Seit Mittwoch, dem 24. November, ist auch in Rheinland-Pfalz die 2G-Regelung eingeführt worden, die auch für Beherbergungsbetriebe, die Gastronomie und Veranstaltungen gilt.
  • Saarland: Ab voraussichtlich Ende dieser Woche soll im Saarland ebenfalls die 2G-plus-Regelung gelten. Geimpfte und Genesene müssen dann zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen, um in Hotels übernachten oder Restaurants essen zu dürfen.
  • Sachsen: Seit Montag, dem 22. November, gilt in Sachsen ein Teil-Lockdown, der auch ein Beherbergungsverbot beinhaltet. Touristische Reisen in den Freistaat sind somit derzeit obsolet.
  • Sachsen-Anhalt: Seit dem 24. November gilt flächendeckend und somit auch in Hotels, der Gastronomie und freizeitlichen Einrichtungen, die 2G-Regelung. Zudem soll in besonders stark betroffenen Regionen 2G plus gelten.
  • Schleswig-Holstein: 2G gilt in dem Bundesland bereits seit dem 22. November, und zwar flächendeckend, sprich auch in Hotels und der Gastronomie.
  • Thüringen: Die 2G-Regelung in Thüringen wurde jüngst vom Kabinett beschlossen und trifft bei Einführung besonders das öffentliche Leben. Damit auch touristische Unterkünfte, Restaurants und Veranstaltungen.

Fazit zu den Corona-Maßnahmen der Bundesländer

Die Bundesländer sehen sich mehr und mehr dazu verpflichtet, schärfe Corona-Maßnahmen bis hin zu Lockdowns zu verhängen, um auf die äußerst prekäre Situation zu reagieren. Manch einer mag sagen, dass diese schon viel zu spät kommen. In jedem Fall sind sie sicherlich notwendig. Allerdings gestalten diese nun auch vermehrt touristische Reisen in den jeweiligen Bundesländern teilweise obsolet, gerade mit Blick auf Sachsen und Teile Bayerns. So bleibt nur zu hoffen, dass die Regelungen möglichst bald Wirkung zeigen.

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Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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