Die Corona Kulanzregelung ist passé. Die Lufthansa erhöht zum 11. Oktober die Umbuchungsgebühren, wodurch eine Umbuchung an Attraktivität verliert.

Für Buchungen ab dem 11. Oktober fallen erhöhte Umbuchungsgebühren an. Demnach fällt in allen Tarifen, außer dem Flex-Tarif, eine Umbuchungsgebühr von bis zu 200 Euro pro Strecke an. Im Light-Tarif nach Nord- und Mittelamerika ist sogar gar keine Umbuchung mehr erlaubt, wie travel-dealz berichtet.

Die geplanten Umbuchungsgebühren im Überblick – Europa

Aus einer Mitteilung an Ticket Vertriebspartner geht hervor, dass die Umbuchungsgebühren bei der Lufthansa Group drastisch angehoben werden. Dadurch entstehen den Kunden weitere Kosten, falls ein geplanter Flug nicht wahrgenommen werden kann. Auf Europa-Strecken fällt derzeit im Light-Tarif eine Gebühr pro Strecke von 70 Euro an, während dies im Classic-Tarif noch komplett kostenlos ist.

Lufthansa Umbuchungsgebühren
Im Classic-Tarif ist eine Umbuchung bisher ohne Gebühr möglich

Nun fällt ab dem 11. Oktober zusätzlich zu einer etwaigen Tarifdifferenz eine Umbuchungsgebühr von 35 Euro im Classic-Tarif an. Nur im Flex-Tarif ist eine Umbuchung nach wie vor ohne weitere Gebühren möglich.

Die geplanten Umbuchungsgebühren im Überblick – Langstrecke

Die gravierendsten Änderungen bei den Umbuchungsgebühren gibt es auf den beliebten Langstrecken nach Nord- und Mittelamerika. Bisher waren Light-Tarife gegen eine Gebühr von 150 Euro umbuchbar, alle anderen Economy Tarife sogar ohne jegliche Gebühr. Zum 11. Oktober können Light-Tarife generell nicht mehr umgebucht werden, wohingegen die Gebühr für alle Nicht-Flex-Tickets auf 150 Euro angehoben wird. Dies betrifft ebenso die Tarife in der Business Class als auch First Class. Bisher bestand für Kunden auch die Möglichkeit, den Abflug- und Zielort zu ändern. Auch diese Möglichkeit entfällt grundsätzlich in allen Tarifen ab dem 11. Oktober 2022. Falls Ihr noch von den bisherigen Regeln profitieren wollt, solltet Ihr Euer Ticket bis einschließlich den 10. Oktober kaufen.

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Umbuchungen bei der Lufthansa Group kommen den Kunden bald teuer zu stehen

Bei allen anderen Langstrecken der Lufthansa Group sind die Gebühren gleich, gleichwohl es einen Unterschied gibt. Auf Flügen nach Afrika, Nahost, Asien und Südamerika bleibt der Light-Tarif umbuchbar. Jedoch erhöht sich die Gebühr hier auf 200 Euro pro Strecke. Für einen Return-Flug nach Südkorea fällt insofern eine Umbuchungsgebühr von 2 x 200 Euro, respektive 400 Euro an. Hierbei ist eine mögliche Tarifdifferenz nicht mal inbegriffen, weswegen es in den meisten Fällen günstiger ist, das Ticket zu stornieren und gegebenenfalls neu zu buchen.

Fazit zu den geplanten Umbuchungsgebühren

Durch die neuen Umbuchungsgebühren sind Flugbuchungen bei der Lufthansa unattraktiver geworden. Trotz der teilweise noch vorhandenen Unsicherheit bezüglich Corona lassen sich Buchungen nur noch gegen eine extrem hohe Gebühr umbuchen. Hier ist die Lufthansatochter Eurowings bei weitem kundenfreundlicher, da dort jeder Tarif komplett kostenfrei umbuchbar ist. Bei der Lufthansa Group bleibt das Gefühl, dass auf Kosten der eigenen Passagiere der Profit gesteigert werden soll. Ob dies langfristig Erfolg hat, wird sich zeigen.

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  • Ist ja nicht so als ob ich je wieder LH fliegen würde. Aber wie nachhaltig hier Kundenfreundlichkeit, Service und schlicht und einfach Produktqualität abgebaut wird ist schon verwunderlich. Niemand fliegt freiwillig mit dem Kranich- es scheint so, als ob mann beschlossen hat das nun zum Vorteil auszuspielen. Ist der Ruf erst ruiniert…

  • Damit wird die Schlumpfhansa nur nun wieder ein Stück weniger attraktiv. Leider. Ich habe schon darauf gewartet, wann der Kranich wieder teurer wird als seine eigene, violette “billig Airline”. Schönen Dank auch.

  • Die Airline darf vor den kritischen 14 Tagen kostenfrei ändern und stornieren wie sie will, und das bei teilweise monatelanger Vorkasse wegen der angeblichen Planungssicherheit. Will aber der Kunde etwas ändern wird er ordentlich zur Kasse gebeten.

    Wann gibts endlich eine entsprechende Umbuchungs- / Stornierungsgebühr für die Fluggesellschaften? Ein beschränkter Tarif darf nicht nur einseitig für den Fluggast unflexibel sein.

    • Hallo Mike,

      du verwechselst da ein paar Dinge, da es nicht so ist, wie du es darstellst.
      Die 14 Tage beziehen sich ausschließlich auf die Entschädigungszahlung nach der EU-Verordnung.

      Streicht eine Airline einen Flug zum Beispiel 30 Tage vorher, hat man Anspruch auf die nächstmögliche Ersatzbeförderung.
      Und dabei spielt die eigene Flughafenallianz oder ähnliches keine Rolle.
      Im Zweifel: Airline zur Ersatzbeförderung auffordern (mit einer entsprechenden Frist).
      Wenn nichts passiert, den nächsten Flug selbst buchen und im Nachhinein die Kosten bei der Airline einfordern.

      • Bitte sieh den Kommentar im Zusammenhang mit dem Artikel.

        Informiert eine Airline 15 Tage vor Abflug über die Stornierung des Morgenflugs und bucht einen auf den Abendflug um (andere Flüge gibts leider nicht bzw. sind ausgebucht) ist sie ihrer Vepflichtung nachgekommen. Der Kunde schaut in die Röhre, weil ihm wichtige Termine platzen bzw. ein ganzer Strandtag fehlt. Weitere Ansprüche hat er jedoch nicht, nicht mal den Anspruch auf Erstattung der Tarifdifferenz, wenn der bewusst gebuchte Morgenflug teurer war als der Abendflug. Ändert der Kunde jedoch selbst seine Pläne darf er Umbuchungsgebühren und Tarifdifferenzen bezahlen.

        Für den Fall “angeblich keine Zeitnahe Ersatzbeförderung möglich” darf man natürlich selber die Konkurrenz bemühen, man muss aber in kurzer Zeit eine (hoffentlich) rechtssichere Entscheidung treffen, in Vorkasse gehen und seine Ansprüche anschließend mit hoher Wahrscheinlichkeit einklagen. Hinzu kommt ggf. noch das Problem des Rückfluges, da man den Hinflug ja nicht angetreten hat, was man aber bei Buchung des Ersatzhinfluges bereits geklärt haben muss. Entschädigungszahlung für den Fluggast für seinen diesbezüglichen allein zeitlichen Aufwand: nicht vorgesehen. Da die meisten Leute jedoch diesen Aufwand scheuen zahlt die Airline (“auf Antrag” und irgenwann) das zinslose Darlehen zurück und das wars dann. Das finanzielle Risiko für die Airline ist außerhalb der 14 Tage also äußerst minimal.

        Wenn hier jemand den letzteren Fall schon mal durchgezogen hat wäre ich übrigens für einen Erfahrungsbericht darüber dankbar.

      • Danke Mike für deine Einschätzung!
        Du hast recht, ein großer Teil der Passagiere wird die bittere Pille schlucken und entweder komplett stornieren, oder eine eher unpassende Alternative akzeptieren. Und genau damit rechnet ja die Fluggesellschaft.
        Dennoch steht es jedem frei, selbst umzubuchen und im Nachhinein die Kosten hierfür gerichtlich durchzusetzen.
        Erfahrungsbericht zur eigenen Ersatzbeförderung habe ich auch:
        Lufthansa hatte die Flüge nach Kapstadt komplett aus dem Flugplan genommen und mich auf einen Flug nach Johannesburg umgebucht.
        Habe dann selbst die Verbindung von Johannesburg nach Kapstadt gebucht. Das ganze zog sich vor Gericht über ein ganzes Jahr, weil noch andere Sachen vorgefallen waren (EU-Entschädigung, Hotel-Übernachtung), aber letztendlich hat die Lufthansa gezahlt: Gerichtskosten, Anwaltskosten und alle weiteren von mir gestellten Ansprüche.

        Wie weit die “Ersatzbeförderung” zum nächstmöglichen Zeitpunkt gehen kann, hat man ja bei dem Beispiel Roman Bürki gegen Eurowings gesehen. Der hatte sich einfach einen Jet gechartert und Eurowings muss wohl im Nachhinein die Kosten dafür übernommen haben.

  • Es hat auch was Gutes, denn nun fällt man nicht mehr darauf rein, dass es ein Vorteil sein könnte den Classic-Tarif gegenüber dem Lighttarif zu bevorzugen. Denn eine Umbuchung des Classic-Tarif war auch jetzt meistens schon teurer als neu zu buchen, auch wenn angeblich keine Umbuchungsgebühren anfallen…

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