Die Lufthansa könnte auch weiterhin die Zubringerflüge für die Condor betreiben müssen. Das sieht zumindest ein vorläufiges Urteil des Bundeskartellamts vor. Die Streitigkeiten gehen damit in die nächste Runde.

Mittlerweile bestehen diverse Streitpunkte zwischen der Lufthansa und ihrer ehemaligen Tochter, der Condor. Diese ziehen sich bereits seit Dezember des vorletzten Jahres. Ein zentraler Streitpunkt stellte dabei die Vereinbarung zwischen beiden Fluggesellschaften zu den Zubringerflügen für die Condor, durchgeführt von der Lufthansa, dar. Bereits im vergangenen Jahr fiel das Urteil zugunsten des Ferienfliegers aus. Nun kann die Condor erneut auf Zuspruch hoffen, wie unter anderem aero.de berichtet.

David gegen Goliath – und David gewinnt erneut

Die Chronik der Auseinandersetzung zwischen der Lufthansa und der kleineren Konkurrentin Condor scheint kein Ende zu finden. Die Lufthansa kündigte nach anderen Streitigkeiten auch die sogenannten “Special Prorate Agreement”-Verträge, die Condor Zubringerflüge durch die Lufthansa von und nach Frankfurt zusicherten. Condor ist damit auf die Unterstützung angewiesen und erhielt diese auch zumindest zeitweilig. Nach zähen Gesprächen wurde der Vertrag letztlich im vergangenen Jahr zwischen Lufthansa und Condor für Zubringerflüge bis zum 10. Mai 2022 verlängert. Damit waren erneute Gespräche vorprogrammiert. Die Lufthansa versuchte erneut, die Vereinbarung aufzukündigen.

Damit unterfällt Lufthansa der kartellrechtlichen Missbrauchsaufsicht und unterliegt besonderen Pflichten. Wir haben Bedenken gegen die Zulässigkeit einer Kündigung der Condor-Kooperation, soweit Lufthansa dadurch ihre Wettbewerberin auf den nachgelagerten Märkten für Langstreckenflüge unbillig behindert.

Andreas Mundt, Präsident des Kartellamts
lufthansa airbus a320 landeanflug

Doch wie bereits im vergangenen Jahr gab das Bundeskartellamt zum wiederholten Male der Condor recht, zumindest vorläufig. Die Lufthansa müsse damit auch weiterhin die Zubringerflüge für Condor garantieren. Die Begründung der Behörde legt nahe, dass die Condor und ihre Passagiere ein Anspruch auf die Zubringerflüge durch die Lufthansa haben. Lufthansa dürfe zudem im Gegenzug die Konkurrentin nicht vom Zubringernetz abschneiden. Eine endgültige Entscheidung steht dennoch aus. Diese soll verkündet werden, sobald eine Stellungnahme von beiden Parteien vorliege. In der Öffentlichkeit meldete sich bereits die Condor mit ihrem Chef Ralf Teckentrup zu Wort. Er gibt sich dabei siegessicher:

Eine Kündigung zur Verdrängung der Condor vom Langstreckenmarkt stellt offensichtlich keinen zulässigen Wettbewerb dar und würde allen Reisenden schaden. Unsere Kunden werden damit auch in Zukunft wieder Zugriff auf bequeme Umsteigeverbindungen haben und können langfristig planen, auch über den 10. Mai 2022 hinaus.

Ralf Teckentrup, Chef der Condor
Condor

So geht der Ferienflieger davon aus, dass auch das endgültige Urteil zugunsten ihrer ausfällt. Buchungen inklusive Zubringerflüge mit der Lufthansa sollen in den kommenden Wochen freigeschaltet werden. Alternativ können Passagiere auch das Rail + Fly-Angebot der Condor und Deutschen Bahn nutzen. Darüber hinaus hält das Bundeskartellamt auch die Vereinbarung zwischen Lufthansa und Condor inhaltlich nicht für wettbewerbsgerecht. Zwar werden für Passagiere einheitliche Tickets auf einer Buchung ausgestellt. Auch der Reiseschutz würde ganzheitlich gelten. Dafür könne die Condor aber beispielsweise nicht die jeweilige Buchungsklasse wählen. Der Kranich wollte sich dazu bislang nicht öffentlich äußern, wird aber eine vollumfängliche Stellungnahme abgeben.

Fazit zum vorläufigen Urteil

Und täglich grüßt das Murmeltier, vom Bundeskartellamt in Bonn. Zum wiederholten Male entscheidet die Bundesbehörde zugunsten des Ferienfliegers Condor. Diese besteht auf die Ausübung der Vereinbarung mit der Lufthansa. Diese Vereinbarung garantiert die Zubringerflüge für die Condor an ihr Drehkreuz in Frankfurt. Die Lufthansa hingegen versuchte bereits im vergangenen Jahr diesen Vertrag aufzukündigen, bisher ohne Erfolg. Ein endgültiges Urteil wird erwartet, sobald beide Airlines eine Stellungnahme abgegeben haben. Die Condor gibt sich derweil bereits siegessicher und will die Tickets samt Zubringerflüge mit der Lufthansa schon bald in den Verkauf geben. Wie nachhaltig diese Geschäftsbeziehung aber noch sein wird, stellt sich erst noch heraus.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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