Nachdem Condor auch beim Bundeskartellamt Beschwerde über die Lufthansa, besonders ob der Kündigung über die Zubringerflüge einreichte, gab das Amt dem Ferienflieger nun vorläufig Recht.

Das Bundeskartellamt hat der Beschwerde des deutschen Ferienfliegers Condor Recht gegeben – zumindest vorläufig. So sieht auch das Kartellamt einen Missbrauch der Monopolstellung der Lufthansa, besonders im Bezug auf die Kündigung des Vertrages über die Zubringerflüge des Kranich für Condor. Über weitere Schritte wird nun beraten. Das berichtet fvw.de.

Bundeskartellamt gibt Condor Recht und begrüßt Vertragsverlängerung

Das Bundeskartellamt teilt die Auffassung der Condor, wonach die Lufthansa vor allem mit Blick auf die Kündigung des Zubringer-Vertrages ihre Marktmacht missbraucht hätte. Das ergab zumindest die vorläufige Prüfung, wie der Präsident des Kartellamtes, Andreas Mundt, gegenüber fvw.de bestätigt haben soll. Während man nun in Gesprächen mit dem Kranich über die weiteren Schritte stehe, begrüßte Mundt jedoch die bereits von der Lufthansa angekündigte Verlängerung des Vertrages über die Zubringerflüge für Condor.

Condor

Dies geschah jedoch demnach nicht ganz freiwillig. So hat die EU-Kommission in der Sache Druck auf den Kranich ausgeübt, nachdem die EU-Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager bei der Bundesregierung Beschwerde aufgrund des Verhaltens der Lufthansa einreichte. So drohte Vestager damit ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik einzureichen. Auch Condor selbst ging gegen die Pläne der Lufthansa, den Vertrag über die Zubringerflüge nicht fortführen zu wollen, juristisch vor und klagte vor dem EU-Gericht und reichte ebenfalls eine Beschwerde beim Bundeskartellamt ein.

Wirtschaftlichkeit der Condor-Langstrecke stünde auf dem Spiel

Das Bundeskartellamt begründete die – vorläufige – Entscheidung damit, dass die Lufthansa eine Monopolstellung an den meisten deutschen Flughäfen genieße, so eben auch auf den Zubringerstrecken. Von diesen seien nach Ansicht des Kartellamtes gut ein Viertel aller Condor-Passagiere abhängig, um einen Condor-Flug auf der Langstrecke wahrnehmen zu können, die vom Lufthansa-Drehkreuz Frankfurt aus starten.

Ohne diese Zubringerpassagiere kann die Langstrecke der Condor nach den bisherigen Ermittlungsergebnissen nicht wirtschaftlich betrieben werden.

Bundeskartellamt

Weiter ließ das Kartellamt auch das Argument der Lufthansa, wonach der deutsche Ferienflieger weiterhin Zubringerflüge zu anderen Konditionen buchen könne, nicht zu, mit folgender Begründung:

Nach den Ermittlungen des Bundeskartellamtes sind die Buchungsmöglichkeiten außerhalb der gekündigten Vereinbarung nicht ausreichend. Condor kann damit nicht planbar und verbindlich kombinierte Flugverbindungen insbesondere gegenüber Reiseveranstaltern und Reisebüros anbieten

Bundeskartellamt

Fazit zur Entscheidung des Bundeskartellamtes

Eigentlich hatte die Lufthansa bereits Ende letzten Jahres die Kündigung des Vertrages mit der Condor bekannt gegeben, womit dieser am 31. Mai diesen Jahres ausgelaufen wäre. Doch darüber hatte sich Condor beim Bundeskartellamt beschwert und wie es nun aussieht, auch mit Erfolg. Was und ob dem Kranich deswegen nun droht, bleibt bis zur endgültigen Prüfung und Entscheidung des Kartellamtes abzuwarten.

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Autor

Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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