Die EU-Wettbewerbskommission ist zu dem Ergebnis gekommen, dass die an die Alitalia gezahlten Staatshilfen rechtswidrig waren. 900 Millionen Euro müssen zurückgezahlt werden.

Der Alitalia ging es schon vor der Corona-Pandemie wirtschaftlich nicht gut und sie musste mehrfach mit Staatshilfen in Millionenhöhe am Leben gehalten werden. Inzwischen steht fest, dass die Alitalia in ihrer jetzigen Form nicht mehr weiter existieren wird, der Verkauf von Flugtickets wurde bereits eingestellt und die Fortführung mit der neuen ITA geregelt. Nun beanstanden die EU-Wettbewerbshüter aber die in den letzten Jahren geflossenen Millionenzahlungen an die Alitalia, da diese die Wettbewerbsbedingungen in der europäischen Luftverkehrsbranche verzerrt haben, wie FVW berichtet.

Verluste seit über einem Jahrzehnt

Eigentlich ist der bisherige italienische Flag-Carrier Alitalia schon so gut wie Geschichte. Die Nachfolgerin ITA hat bereits mit dem Ticketverkauf gestartet und wird voraussichtlich schon Mitte Oktober erste Flüge durchführen. Auch ein Verleib in der Skyteam Allianz scheint so gut wie sicher. Doch nun wird es nochmal laut um die scheidende Alitalia. Denn die Airline, die seit 2008 nur noch Verluste eingefahren hat, bekommt nun Schwierigkeiten mit der EU-Wettbewerbskommission. Aufgrund der im Laufe der Jahre erhaltenen Staatshilfen, die das Aufrechterhalten des Betriebs sicherstellen sollten, sehen die Wettbewerbshüter nun Wettbewerbsverzerrung. Im Jahr 2017 hatte die Alitalia ein Darlehen in Höhe von 600 Mio. Euro erhalten, einige Zeit später folgten weitere 300 Millionen Euro. Auch während der Coronakrise flossen weitere Gelder.

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Doch laut EU-Kommission haben genau diese über Jahre erhaltenen Staatshilfen die Wettbewerbsverhältnisse in der europäischen Luftverkehrsbranche unfair gemacht. Es wird gefordert, dass die Alitalia die 900 Millionen Euro zuzüglich Zinsen an den italienischen Staat zurückzahlt. Wie das bei einer sich gerade in der Schlussphase befindenden Airline funktionieren soll, bleibt fraglich. Betont wird allerdings, dass die neue ITA die Gelder nicht zurückzahlen muss, da sie nicht die direkte wirtschaftliche Nachfolgerin Alitalias ist.

Fazit zur Rechtswidrigkeit der Staatshilfen an Alitalia

Die EU-Kommission überbringt der scheidenden Alitalia schlechte Nachrichten: Die über Jahre erhaltenden Staatshilfen haben den Wettbewerb verzerrt und müssen an den italienischen Staat zurückgezahlt werden. Details, wie das ablaufen soll, sind bisher nicht bekannt und ich stelle es mir durchaus schwierig vor, diese Forderung umzusetzen. Immerhin muss anscheinend die neue ITA nicht einspringen – der Start als neuer italienischer Flag Carrier beginnt also nicht direkt mit einem finanziellen Fiasko.

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Autorin

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt auf reisetopia.ch ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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