In Schleswig-Holstein dürfen sich alle Geimpfte und Genesene ab dem 17. Mai über Lockerungen im öffentlichen Bereich freuen – diese schließen unter anderem Besuche der Innengastronomie, Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben und einige weitere öffentliche Einrichtungen ein.

Aufgrund der momentan zurückgehenden Infektionszahlen und der damit einhergehenden sinkenden Inzidenz in Schleswig-Holstein, beschließt die Landesregierung aktuell weitere Lockerungen für geimpfte, genesene und getestete Personen. Auch die Reisebranche kann sich besonders über diesen Lichtblick freuen, denn mit den Lockerungen werden ebenfalls die bereits geltenden Bestimmungen der Modellregionen für das gesamte Bundesland ausgeweitet, so berichtet tageskarte.io.

Lockerungen geben Lichtblicke für Hotellerie und Innengastronomie

Die Impfkampagne nimmt momentan deutschlandweit das langersehnte Tempo auf, sodass die Zahl der Neuinfektionen stetig zurückgeht. Während die Bundesregierung bereits in den vergangenen Tagen über eine einheitliche bundesweite Regelung im Umgang mit diesen Personengruppen diskutiert, ziehen einige Bundesländer bereits vorab interne Beschlüsse vor. Auch Schleswig-Holstein möchte geimpften, genesenen und getesteten Personen weitere Öffnungsschritte im öffentlichen Leben anbieten und vermehrt touristische Reisen landesweit ermöglichen.

Strand Deutschland 2

Somit ist für diese Personengruppe ab dem 17. Mai 2021 ein Besuch der Innengastronomie, genauso wie ein Hotelbesuch erneut möglich. Auch für Schulen, Kindergärten, den Sport- und Kulturbereich sollen neue Lockerungen gelten. Besonders für die ansässigen Tourismusbetriebe dürfte die Lockerungen willkommene Ausblicke auf ein Ende des Coronatiefstands sein. Bisher waren touristische Reisen in Schleswig-Holstein nur in den vier Modellregionen unter strikter Einhaltung der Corona-Maßnahmen möglich.

Sylt, Deutschland

Nun soll das Tourismuskonzept dieser Regionen auf das gesamte Bundesland ausgeweitet werden, sodass touristischen Übernachtungen ab dem 17. Mai grünes Licht gegeben wird. Einzig notwendig ist dabei ein negativer Testnachweis, der alle drei Tage erneut wiederholt werden muss. Während bereits bundesweit die Quarantänepflicht für geimpfte Reiserückkehrer aufgehoben wurde, sollen nun auch für den Inlandstourismus erleichternde Maßnahmen getroffen werden. Schleswig-Holstein beruft sich bei den umfassenden Lockerungen auf Studien, die das sehr geringe Infektionsrisiko dieser Personengruppen belegen. Außerdem verzeichnet das Bundesland bereits seit einigen Tagen ein stetig sinkendes Infektionsgeschehen, sodass die landesweite Inzidenz am Dienstag bei 54,5 lag.

Fazit zu Schleswig-Holsteins Lockerungen

Ab dem 17. Mai können sich geimpfte und genesene Personen, genauso wie getestete Personen auf umfassende Lockerungen in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens und im Tourismus freuen. Besonders für Gastronomiebetriebe und touristische Einrichtungen kommen diese lang ersehnten Maßnahmen nach dem langen Stillstand pünktlich zum Pfingstgeschäft. Zu hoffen bleibt, dass das Impfgeschehen weiterhin voranschreitet, sodass auch bald touristische Einrichtungen in weiteren Bundesländern von solchen Maßnahmen profitieren können.

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Autor

Seit Ann-Cathrin ihr erstes Praktikum in der Reisebranche absolviert hat stand fest, dass sie beruflich in die Welt des Reisens eintauchen möchte. Ihr Tourismusstudium und viele Kurztrips während der Semesterferien haben ihr bereits viele Einblicke in die Hintergründe und Abläufe und genauso die wunderschönsten Orte in den verschiedensten Ländern gezeigt.

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