Die Kritik an die geplanten Reise- beziehungsweise Urlaubsverbote war groß – die geplanten Beschränkungen stellen sich zu dem als rechtlich schwierig dar.

Das Fernweh wächst ins Unermessliche. Nach Mallorca eröffnen nun auch Hotels an der Algarve. Für beide Regionen ist ein deutlicher Anstieg der Buchungszahlen zu verzeichnen, auch die allgemeine Testpflicht dürfte nicht allzu sehr abschrecken. Dementsprechend gab die Bundesregierung die Prüfung möglicher weiterer Beschränkungen touristischer Auslandsreisen in Auftrag – ein Reise- beziehungsweise Urlaubsverbot steht im Raum. Nach Aussage von Bundeskanzlerin Merkel gestalten sich diese Verbote jedoch als rechtlich schwierig, wie unter anderem fvw.de berichtet.

Bundesregierung prüft Reiseverbot

Die Corona-Pandemie treibt ihr “Unwesen” nun schon seit einem Jahr auf der gesamten Welt. Die Länder gehen dabei unterschiedlich mit den jeweiligen Beschränkungen um. Deutschland hat zum Beginn der Pandemie mit einer weltweiten Reisewarnung reagiert, welche für einige Monate aktiv blieb. Reisewarnungen sollen den Zweck erfüllen, Reisende vor den entsprechenden Umständen im Ausland zu warnen, ihnen eine entsprechende Grundlage für Umbuchungen und Stornierungen zu bieten, in der Pandemie-Zeit jedoch auch, um das Reisen ins Ausland möglichst zu unterbinden. Großbritannien ging dabei einen Schritt weiter und verhängte ein allgemeines Reiseverbot. Ähnliche Schritte sollen nun auch in Deutschland geprüft werden – die allgemeine Testpflicht wurde bereits beschlossen und soll in der Nacht von Montag auf Dienstag in Kraft treten.

Corona Test

Wie eine Regierungssprecherin bereits vor einigen Tagen bestätigt hat, prüft der Bund aktuell Möglichkeiten wieder eine allgemeine Reisewarnung auszusprechen. Die Kritik aus der Gesellschaft, aber vor allem auch aus der Branche selbst, ließ nicht lange auf sich warten. So betitelte der Präsident des Deutschen Reiseverbandes (DRV) diese Maßnahme als Rolle rückwärts. Zuvor war von Branchenvertretern ein neues Reise-Konzept der Bundesregierung vorgelegt worden, welches das Reisen wieder uneingeschränkt ermöglichen sollten. Die Quarantäne sollte auch für Rückkehrer aus Risikogebieten entfallen und durch eine Teststrategie ersetzt werden.

Reiseverbot juristisch schwierig

Schnell dürfte sich dabei herausgestellt haben, dass diese Vorhaben entsprechend schwierig umzusetzen sind – eine juristische Grundlage fehlt. Dennoch hat die Bundeskanzlerin selbst die zuständigen Ministerien darum gebeten, entsprechende Möglichkeiten zu prüfen. Gleichzeitig sind ihr die rechtlichen Umstände bewusst:

Es gibt schon erhebliche juristische Bedenken. Die muss man erst nehmen. Wir können uns nicht rechtswidrig verhalten. Und deshalb bin ich auf die wiederholte Prüfung gespannt.

Angela Merkel, Bundeskanzlerin (CDU)

Währenddessen äußert sich auch der Bundesaußenminister Heiko Maas zum möglichen Reiseverbot. Eine allgemeine Reisewarnung für die gesamte Welt wie zum Beginn der Pandemie lehne er jedoch ab. Die aktuell außergewöhnliche Situation sei für ihn jedoch Anlass genug, um ein mögliches Verbot juristisch prüfen zu lassen. Von übereiligen Entscheidungen und dem Hin und Her zu den Osterfeiertagen nimmt er jedoch Abstand:

Ich glaube, nach den letzten Tagen ist es sehr wichtig, dass die Dinge, die von uns auf den Weg gebracht werden, nachher auch umgesetzt werden können. Wir können nicht dauerhaft eine Reisewarnung für die ganze Welt aussprechen. Letztlich müssen die Menschen selber entscheiden, ob sie reisen, und wenn ja, wohin sie reisen.

Heiko Maas, Bundesminister des Auswärtigen (SPD)

Während sich Heiko Maas noch im Ausland befindet, laufen bereits die Abstimmungen, hieß es aus dem Bundesinnen- und dem Justizministerium. Regierungssprecher Steffen Seibert kündigte an, eine Entscheidung werde “in absehbarer Zeit” fallen. Es gehe dabei “um schwierige juristische Fragestellungen”.

Fazit zum möglichen Reiseverbot

Die Bundesregierung um CDU/CSU und SPD prüfen ein mögliches Reiseverbot – die juristischen Umstände sind den Parteien bewusst. Dennoch sei die aktuelle Lage Anlass genug, um Reiseverbote auszusprechen. In den Augen des Außenministers soll die Entscheidung jedoch in den Händen der Reisenden selbst bleiben. Eine Entscheidung zum Reiseverbot soll schon bald getroffen werden. Gut möglich, dass die Entwicklungen über die Osterfeiertage die entsprechende Entscheidungsgrundlage liefern. Zunächst soll die allgemeine Testpflicht in Kraft treten. Mit diesen Debatten rückt das neue Reise-Konzept jedoch wieder in weite Ferne.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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  • ich frage mich immer, wieso man solche Massnahmem aufwendig prüfen muss, wenn es nur um ein paar Wochen geht? Diese “Prüfungen” deuten darauf hin, dass es bei den paar Wochen nicht bleiben wird, sondern den ganzen Sommer dicht gemacht werden soll?
    Oder man spielt mit den Muskeln um die Ernsthaftigkeit der Situation zu betonen?

  • Mich würde mal interessieren, wie es denn bitte möglich sein soll, per deutscher Verordnung EU-Recht (hier die Freizügigkeit) außer Kraft zu setzen.

    Ebenso dürfte es rechtlich nicht haltbar sein, mit der Begründung “Gefahr durch Reiserückkehrer” pauschal die Ausreise, insbesondere in Länder mit geringem Risiko, zu verbieten.

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