Die umstrittene Doppel-Sitzplatz-Regel für Bund-Mitarbeiter in Flugzeugen und in der Bahn wurde vorerst vom Innenministerium ausgesetzt.

Zum Schutz vor einer Corona-Infektion wollte der Bund Mitarbeitern von Behörden und Ministerien bei Dienstreisen mit dem Flugzeug oder mit der Bahn in den nächsten Monaten einen leeren Nachbarplatz bezahlen. Ein Sprecher des Innenministeriums teilte nun die Aufhebung dieser Regelung am 20. November mit, wie reuters.com berichtet.

Regierung debattiert über eine Neuregelung der Abstandsvorschriften

Die Sprecher etlicher Ministerien wie das Verkehrs-, Umwelt- und Gesundheitsministeriums, aber auch Regierungssprecher Steffen Seibert, hatten für das Bundesamt erklärt, dass sie für ihre Mitarbeiter auf den selten gewordenen Dienstreisen weiter nur einen Sitzplatz buchen. Es finde nun in der Bundesregierung eine Debatte statt, ob man Abstandsvorschriften in Verkehrsmitteln neu regeln solle, so der Sprecher von Innenminister Horst Seehofer. Trotz der steigenden Infektionszahlen, lehnen die Bahn und ihr Eigentümer, der Bund, es ab, nur noch einen Teil der Sitzplätze zu vergeben oder eine Reservierungspflicht einzuführen. Somit bleibt den Passagieren in den Fernzügen ein garantierter Mindestabstand verwehrt.

Horst Seehofer sei gegen jede Privilegierung von Bundesbeamten, teilte sein Sprecher mit. Dennoch habe er die Gesundheit der Beschäftigten im Auge. Es gehöre zu den Grundregeln in der Corona-Pandemie, dass Menschen möglichst Abstand halten sollten.

Deutsche Bahn Ice Strecke

Über die richtigen Schutz-Maßnahmen wird weiter diskutiert

Die umstrittene Frage, wie eng Menschen in Verkehrsmitteln wie Bus, Bahn und Flugzeug in der Corona-Krise sitzen dürfen, wird seit Monaten immer wieder in den Raum geworfen. So gibt es eine Debatte über die Mittelplätze in Dreierreihen in Flugzeugen, die von den Fluggesellschaften derzeit genutzt werden dürfen. Die Bahn habe derzeit eine Auslastung von rund 25 Prozent, so eine Sprecherin des Verkehrsministeriums. Gegen die Entscheidung einer Reservierungspflicht führte die Bahn wirtschaftliche Gründe auf. Die Zahl der Kunden ist ohnehin stark gesunken, sodass die Züge im Schnitt nur noch zu einem Drittel besetzt sind.

Im Rundschreiben des Innenministeriums war argumentiert worden, dass dem Dienstherren “eine besondere Fürsorgepflicht gegenüber den Dienstreisen zukommt, um sie vor den gesundheitlichen Gefahren, die über das allgemeine Lebensrisiko in der SARS-CoV2-Pandemie hinausgehen, zu schützen.”

Fazit zur Doppel-Sitzplatz-Regel

Das Bundesinnenministerium setzt vorerst die Doppel-Sitzplatz-Regel aus. Zuvor sorgte diese Regel für Aufsehen, denn laut der Bahn und dem Bund gebe es keinerlei Belege für ein besonderes Infektionsrisiko an Bord. Um so überraschender war man über den Inhalt des veröffentlichten Rundschreibens, in der das Bundesministerium ihren Mitarbeitern empfahl, einen weiteren Sitzplatz zu buchen. Der zweite Sitzplatz soll auf Staatskosten buchbar sein. Horst Seehofer sei die Gesundheit der Beschäftigten wichtig, gleichzeitig sei er gegen die Privilegierung von Bundesbeamten. Über die Frage nach den effektivsten Abstandsmaßnahmen in Verkehrsmitteln wird weiter debattiert.

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Autorin

Schon als kleines Kind verbrachte Christel jährlich mehrere Wochen auf den Philippinen und konnte dadurch immer mehr zu ihren philippinischen Wurzeln finden. Mittlerweile reist sie gern für neue Geschmackserlebnisse und liebt sogar das Flugzeugessen.

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