Nachdem die Pandemie bereits für beendet erklärt wurde, verschärfen auch Dänemark und Schweden wieder die Corona-Maßnahmen und führen eine allgemeine Testpflicht für die Einreise ein. Auch Finnland zieht nach.

Mit Griechenland, Italien und Portugal haben es bereits einige Länder in Europa vorgemacht. Auch Deutschland hat zuletzt die Einreisebestimmungen für Reisende aus Virusvariantengebiete mit einer zusätzlichen Testpflicht verschärft. Nun folgen drei Länder aus dem Norden Europas. Finnland und Schweden haben bereits offiziell eine allgemeine Testpflicht nach Weihnachten beschlossen, auch Dänemark folgt jetzt laut verschiedenen Medienberichten. Dabei gelten zwar eine Vielzahl an Ausnahmen, jedoch nicht in Bezug auf den jeweiligen Impfstatus.

Beschlossen: Schweden führt Testpflicht ein

Schweden galt lange Zeit zu Beginn der Pandemie als Paradebeispiel für einen Sonderweg. Mit wenig Einschränkungen setzte das Land im hohen Norden Europas vor allem auf Eigenverantwortung. Zwischenzeitlich galt die Pandemie bereits für gänzlich beendet erklärt. Mittlerweile kann Schweden somit eine vergleichsweise hohe Impfquote von über 70 Prozent vorweisen. Doch auch die Sieben-Tage-Inzidenz steigt wieder rasant an und beträgt aktuell 251,2. Dementsprechend scheint es nicht ganz ohne Einschränkungen und Corona-Maßnahmen zu gehen, weshalb sich die Regierung auf eine Verschärfung der Einreisebestimmungen verständigt hat. Nachdem bereits zum 8. Dezember diverse Hygiene- und Schutzmaßnahmen in Schweden eingeführt wurden, folgt in wenigen Tagen der nächste Schritt.

Stockholm, Schweden

Vor allem wegen der neuen Virusvariante Omikron werden zum 28. Dezember 2021 neue Auflagen zur Einreise nach Schweden gelten. Demnach müssen alle Reisenden, ungeachtet ihres jeweiligen Impfstatus, einen negativen PCR-Test vor Abflug vorweisen. Dieser Test darf maximal 48 Stunden vor Abflug durchgeführt werden. Während Kinder unter zwölf Jahren von der neuen Testregelung ausgenommen sind, gilt diese ebenfalls nicht für schwedische Staatsbürger und Grenzpendler. Für sie wird ein zusätzlicher PCR-Test vor Abreise lediglich empfohlen, ist jedoch nicht verpflichtend. Somit trifft die neue Testpflicht im Rahmen eines erweiterten Maßnahmenkatalogs lediglich ausländische Reisende und Touristen. Dafür gilt in den meisten Bereichen des öffentlichen Lebens die 2G-Regelung.

Klarheit: Auch Dänemark zieht nach

Zwar werden in Schweden bereits viele Infektionen auf die neue Virusvariante Omikron zurückgeführt, doch deutlich präsenter scheint dieser Virusmutante bereits in Dänemark zu sein. Auch hier erklärte man mit dem Freedom Day im Sommer 2021 die Pandemie quasi für beendet, behielt sich aber bereits damals vor, die Maßnahmen wieder zu verschärfen, sollten entsprechende Beobachtungen gemacht werden. So musste die Regierung Dänemarks bereits vor einiger Zeit wieder zu alten Maßnahmen zurückkehren, die jetzt erneut verschärft werden. Ähnlich wie in Schweden sollen auch hier die Einreisebestimmungen im nächsten Schritt deutlich verschärft – entsprechende Gespräche wurden bereits erfolgreich geführt. Auch Dänemark führt die Testpflicht wie geplant ein.

Kopenhagen, Dänemark

Nach schwedischem Vorbild wird auch Dänemark eine allgemeine Testpflicht für Reisende einführen – aber bereits einen Tag früher als Schweden. Ungeachtet des Impfstatus müssen Reisende ab dem 27. Dezember bereits wieder einen negativen Corona-Test mit sich führen beziehungsweise nachweisen können. Dafür gibt es aber auch einige Ausnahmen. Den entsprechenden Beschluss hat der Epidemie-Ausschuss bestätigt. Demnach sollen Ausnahmen für Grenzpendler mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein gelten. Auch Tagesausflügler, die sich maximal 24 Stunden in Dänemark aufhalten, sind von der Testpflicht befreit. Das gilt im Übrigen auch generell für Kinder unter 15 Jahren sowie Genesene, die einen positiven PCR-Test mindestens 14 Tage, maximal aber 180 Tage, zuvor nachweisen können.

Finnland komplettiert skandinavisches Trio

Nachdem Schweden bereits die Verschärfung der Einreisebestimmungen beschlossen hat, und Dänemark im Laufe des gestrigen Abends nachzog, wird nun Finnland das skandinavische Trio komplettieren. Auch Finnland nimmt sich Schweden zum Vorbild und führt eine Testpflicht für alle Reisenden aus EU- und Schengen-Ländern zum 28. Dezember 2021 ein – ungeachtet des Impfstatus. Dieser Abstrich für den Corona-Test darf maximal 48 Stunden vor Abflug erfolgen. Die neue Regelung gilt bis Ende des Jahres für Personen, die im Jahr 2005 oder früher geboren wurden. Ab Neujahr gilt die Regelung dann für Reisende, die 2006 oder früher geboren wurden. Gleichzeitig weitet die Regierung Finnlands diverse Corona-Maßnahmen aus.

Helsinki Finnland 1

Landesweit soll die 2G plus-Regelung gelten. Geimpfte und Genesene müssen also zusätzlich einen negativen Corona-Test mit sich führen, um beispielsweise in Restaurants einkehren zu dürfen. Die verschärften Einreisebestimmungen sowie Corona-Maßnahmen sollen vorerst bis zum 16. Januar 2022 gelten, wie die finnische Border Guard Raja mitteilte. Bei fast 74 Prozent vollständig Geimpften liegt die Sieben-Tage-Inzidenz aktuell bei 287,1. Neben Spanien, Portugal und den USA wurde auch Finnland im gestrigen Update des Robert Koch-Instituts als Hochrisikogebiet eingestuft. Reisende aus Hochrisikogebieten müssen sich nach Einreise in Deutschland in Quarantäne begeben. Lediglich der Nachweis einer Impfung oder Genesung befreit von der Quarantänepflicht. Ungeimpfte dürfen sich mit einem weiteren Corona-Test frühestens nach fünf Tagen freitesten.

Fazit zu den Verschärfungen der Einreisebestimmungen

Trotz hoher Impfquoten und einem Höchstmaß an Eigenverantwortung, müssen die skandinavischen Länder Dänemark und Schweden weiter zurückrudern. Nun gesellt sich auch Finnland dazu. Nachdem bereits zu Beginn des Monats erneut diverse Hygiene- und Schutzmaßnahmen eingeführt werden mussten, folgt jetzt die Verschärfung der Einreisebestimmungen. In allen drei Ländern steht dabei mittlerweile fest, dass eine allgemeine Testpflicht ungeachtet des Impfstatus zum 27. beziehungsweise 28. Dezember gelten wird. Ausnahmen gelten dafür jedoch für Staatsbürger sowie Grenzpendler und Tagesausflügler. Die jeweiligen Auflagen können auch der Seite des Auswärtigen Amtes entnommen werden.

Ihr habt spannende Informationen, Euch fehlen wichtige Themen oder Ihr habt einfach eine Anregung für neue Content Ideen? Dann sendet sie uns über dieses Formular!

Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.

  • Uiiii…. Da muss ich ja aufpassen wegen SAS Goldrunning. Mach erst Ende Januar meine letzte Biege.

    Die ganze Zeit fand ich es aber ziemlich Spooky, dass nirgends eine Maske getragen wird. Wirklich nirgends. Ich war der einzige Trottel der mit so einem Lappen rumrannte 😷

    • Wieder Ausnahmen für Staatsbürger entspricht dem Weltbild Skandinaviens: Ausländer sind verantwortlich für alles Schlechte: zu Prostituierten gehen nur Ausländer, Prostituierte sind nur aus Osteuropa und das Virus können nur Menschen bringen, die weder Dänen, noch Schweden oder Finnen sind.

      Das ist extrem rassistisch und nicht tolerierbar! Bitte alle Einreisenden gleich behandeln, was spricht gegen Testpflicht für Staatsbürger?

      • Stimme Jimmy zu, Skandinavier werden hier behandelt, als seien sie immun, aber Nicht-Skandinavier sollen sich vor Einreise testen lassen, das hat ein Geschmäckle.

Alle Kommentare anzeigen (1)