Das Gericht der Europäischen Union hat die millionenschweren Staatshilfen für Condor für nichtig erklärt.
Der deutsche Ferienflieger Condor wurde in der Vergangenheit mit einer staatlichen Finanzspritze in Höhe von 321 Millionen Euro subventioniert. Wenngleich die Umstrukturierungsbeihilfe im Jahr 2021 von den EU-Wettbewerbshütern genehmigt wurde, hat das EU-Gericht in Luxemburg heute anderwärtig entschieden. Mit ihrem Urteil erklärten die Richter der Europäische Union die millionenschweren Hilfen für Condor für nichtig, wie die Tagesschau berichtet.
Das Wichtigste in Kürze
- Am Mittwoch haben die Richter der Europäischen Union die Umstrukturierungsbeihilfen des deutschen Staates für nichtig erklärt
- Die EU-Richter berufen sich in ihrer Entscheidung auf die fehlende Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens
- Wenngleich das Urteil des EU-Gerichts die Genehmigung der Umstrukturierungsbeihilfen gekippt hat, bedeutet dies nicht, dass Condor die 321,2 Millionen Euro sofort zurückzahlen muss
Umstrukturierungsbeihilfe für Condor gekippt
Im Jahr 2019 wurde der deutsche Ferienflieger Condor von einem Kredit der Förderbank KfW gerettet, nachdem die Muttergesellschaft Thomas Cook kurze Zeit zuvor in die Pleite gerutscht ist. Nach der gescheiterten Übernahme durch LOT Polish Airlines war Condor abermals auf Finanzhilfen angewiesen. Ende 2020 konnte der Ferienflieger das Schutzschirmverfahren erfolgreich verlassen, ehe sich 2021 ein neuer Investor fand. Ebenso im Jahr 2021 bewilligte die EU-Kommission den im Oktober 2019 gestarteten Restrukturierungsplan der Condor. Dahingehend hat Deutschland der finanziell instabilen Fluggesellschaft Umstrukturierungsbeihilfen in Höhe von 321,2 Millionen Euro zugeschossen. Dagegen erhob der irische Low Cost Carrier Ryanair Einspruch vor Gericht. Am Mittwoch haben die Richter der Europäischen Union diese Hilfen für nichtig erklärt.
Die EU-Richter berufen sich in ihrem Urteil auf die fehlende Einleitung eines förmlichen Prüfverfahrens zum damaligen Zeitpunkt. Dem Gericht in Luxemburg zufolge wurde nicht ausreichend geprüft, ob Deutschland durch die Beihilfe ein angemessener Anteil am künftigen Wertgewinn von Condor zugesichert werde. Dies wäre schließlich notwendig gewesen.
Wie geht es jetzt weiter?
Obschon die Entscheidung des EU-Gerichts die Genehmigung der Umstrukturierungsbeihilfen gekippt hat, bedeutet dies nicht, dass Condor die 321,2 Millionen Euro sofort zurückzahlen muss. Es besteht schließlich noch die Möglichkeit, Einspruch gegen das Urteil zu erheben. Dies müsste allenfalls vor dem höchsten europäischen Gericht, dem EuGH, erfolgen. Letztlich könnte die EU-Kommission unter gewissen Umständen einen neuen Beschluss erlassen.