Im letzten Jahr kam es zu 125.000 Klagen gegen Fluggesellschaften an den 20 größten Flughäfen Deutschlands – ein neuer Rekordwert.
Nachdem bereits im September 2023 ein starker Anstieg an Klagen gegen Airlines an deutschen Flughäfen verzeichnet wurde, veröffentlichte der Deutsche Richterbund (DRB) nun die endgültigen Zahlen. Von den 70.000 Klagen des Jahres 2022 kam im abgelaufenen Jahr nochmal eine Steigung um 80 Prozent dazu. Noch nie zuvor gab es eine derartig hohe Klagewelle gegen Airlines im deutschen Raum, wie aero.de schildert.
Kunden verlangen Entschädigungen
In den meisten Fällen fordern die Kunden der Fluggesellschaften Entschädigungen für entweder verspätete oder ausgefallene Flüge. Spitzenreiter aller deutschen Standorte ist hierbei das Amtsgericht Köln mit 37.300 Verfahren und einer Verdoppelung im Vergleich zum Vorjahr. Auf den weiteren Spitzenpositionen landeten Frankfurt mit ungefähr 15.000 Klagefällen sowie 14.000 beim Amtsgericht Königs Wusterhausen, das für den Flughafen BER zuständig ist. Diese Ergebnisse bezog der DRB aus einer Umfrage der Deutschen Richterzeitung.
Wie stark die Kapazitätsgrenzen von vielen Gerichten in Deutschland belastet werden, zeigt beispielsweise das Amtsgericht Königs Wusterhausen. Dort nehmen die Verfahren von BER-Passagieren mittlerweile 93 Prozent aller Zivilklagen ein. Das für den Flughafen München zuständige Amtsgericht Erdingen kommt dabei sogar auf 94 Prozent.
Künstliche Intelligenz soll aushelfen
Laut dem Deutschen Richterbund kann die Überlastung der Gerichte unter anderem durch Online-Portale begründet werden. Denn es war bisher noch nie einfacher, als Fluggast seine Ansprüche bequem und schnell durchzusetzen. Wer darunter allerdings leidet, sind zahlreiche Amtsgerichte, die sich großteils der zunehmenden Welle an Fluggastverfahren widmen müssen. Zukünftig soll jedoch die moderne Technik Inkassodienstleister sowie Anwaltskanzleien bei ihren Fließbandklagen aushelfen. Ein erstes KI-Assistenzprogramm wurde dafür sogar schon in Frankfurt ausprobiert und auch der Flughafen BER plant bei Klagen KI einzusetzen.
Wie das hessische Justizministerium veröffentlichte, kann dieser Prototyp “Frauke” Schriftsätze analysieren, Metadaten auslesen als auch Richtern Textbausteine für ein mögliches Urteil vorschlagen. An dieser erfolgreichen Entwicklung zeigte ebenfalls Brandenburg Interesse, weshalb es im November letzten Jahres eine Zusammenarbeit der beiden Bundesländer vereinbart wurde. Allerdings konnte bisher keine Standardsoftware entwickelt werden, die unterstützend für Gerichte bei der momentanen Klageflut wären. Sven Rebehn, Bundesgeschäftsführer des Deutschen Richterbundes, äußerte hierbei Kritik gegenüber den mangelnden Ausgaben für den Justiz-Bereich. Nach jetzigem Stand lässt sich die Justiz-Digitalisierung mit einem Budget von 50 Millionen Euro nämlich kaum beschleunigen.
Fazit zur Klagewelle gegen Airlines
Das abgelaufene Jahr brachte einen Rekordwert an Klagen gegen Fluggesellschaften an deutschen Airports. Besonders schwer gestaltet sich diese Situation für zuständige Amtsgerichte, die ihre Belastungsgrenzen erreichen und sich zum größten Teil mit Fließbandklagen auseinandersetzen müssen. Um dem entgegenzuwirken, wird momentan an KI-Programmen gearbeitet, die den Bearbeitungsprozess der Klagen zukünftig vereinfachen sollen.
Fluggesellschaften haben leider die Angewohnheit, erst nach Einreichung einer Klage zu zahlen. Dadurch sparen sie 90 % aller berechtigten Schadenersatzzahlungen, da viele Geschädigte vorher aufgeben und den Klageweg nicht beschreiten. Man sollte also nicht KI bei den Gerichten einsetzen, sondern die Fluggastrechte reformieren und die Fluggesellschaften für jeden verlorenen Rechtsstreit zur Kasse bitten. Dann zahlen die künftig auch ohne Klage bei berechtigten Forderungen.