Für viele Passagiere ein Albtraum: Man kommt im wohlverdienten Urlaub an oder ist auf einer wichtigen Geschäftsreise und der Koffer ist nicht mitgekommen. Doch nicht immer ist es möglich, nur mit Handgepäck zu reisen. Wer auf das Aufgabegepäck nicht verzichten kann, muss gewissermaßen das Risiko eingehen – hat allerdings auch Fluggastrechte für Gepäck, sollte tatsächlich etwas passieren.

In diesem Guide möchten wir Euch zeigen, wie die EUFluggastrechte im Fall eines Gepäckverlustes, Gepäckbeschädigung oder einer Gepäckverspätung aussehen und an wen Ihr Euch wenden könnt. Außerdem geben wir Euch einige Tipps, wie Ihr den Schaden für Euch so gering wie möglich haltet.

Wie passieren Probleme mit dem Gepäck?

Ein Großteil der Gepäckbeförderung am Flughafen ist mittlerweile automatisiert. Nur dadurch ist es möglich, dass das Gepäck in den meisten Fällen korrekt und schnell genug sortiert wird. Doch leider klappt das auch nicht immer – dies kann mehrere Gründe haben.

Jeder Koffer bekommt neben dem großen Label auch noch einen kleinen Aufkleber mit einer Gepäckregistrierungsnummer. Diese Nummer kann vom System dann Eurer Buchung zugeordnet werden, sodass dieses das Ziel Eures Fluges und den gewünschten Flug korrekt zuordnet. Leider entfernen einige Passagiere die alten Aufkleber nicht. Oftmals kann das System so etwas bewältigen, doch dies funktioniert nicht immer. Manchmal ist die Registrierungsnummer neu vergeben worden und das Gepäck wird erst einmal dem falschen Flug zugeordnet, oder das System kann mit der Registrierungsnummer eines alten Fluges nichts anfangen und sortiert das Gepäck deshalb sicherheitshalber aus.

Koffer Am Flughafen
Koffer müssen am Flughafen teilweise einiges aushalten

Neben alten Gepäckregistrierungsaufklebern können auch kurze Umsteigezeiten zu Gepäckverspätungen führen. Hier kann es passieren, dass die Zeit zwischen zwei Flügen einfach zu kurz ist. Dann erreicht Ihr zwar, mit etwas Glück und schnellen Fußes, den Flieger, Euer Gepäck schafft dies aber nicht.

Zu guter Letzt können natürlich Fehler im System oder auch menschliche Fehler zu einem Gepäckverlust, beziehungsweise einer Gepäckverspätung führen. Eine gute Nachricht gibt es aber für alle Personen, die am Flughafen vergeblich auf Ihr Gepäck gewartet haben. 95 Prozent aller vermissten Gepäckstücke tauchen nach einigen Tagen wieder auf. Nur in wirklich seltenen Fällen bleibt das Gepäck auch verschwunden. Welche Fluggastrechte für Gepäck Ihr habt, ist im sogenannten Montrealer Übereinkommen geregelt.

Welche Fluggastrechte habe ich bei Gepäckverspätung?

Wenn es Eure Koffer nicht pünktlich zum Zielort geschafft hat, so stehen Euch gewisse Fluggastrechte für Gepäck zu.

Grundsätzlich gilt: Bei aufgegebenem Gepäck ist die Fluggesellschaft haftbar, die es entgegengenommen hat. In diesem Fall habt Ihr Anrecht auf eine Entschädigungszahlung. Diese beträgt zumeist rund 1.300 Euro. Ihr solltet also unter keinen Umständen Gegenstände im Koffer mitnehmen, die diesen Wert deutlich übersteigen, ohne vor dem Flug eine Wertdeklaration mit der Airline gemacht zu haben. Hier habt Ihr die Möglichkeit, den Wert eines Gepäckstücks genau festzulegen und könnt hinterher auch einen höheren Wert einfordern.

Sollte das Problem durch einen Defekt am Gepäck entstanden sein, besteht kein Entschädigungsanspruch.

Dinge, die von Euch dringend benötigt werden, wie Kosmetikartikel, Medikamente oder Ähnliches, müssen von der Fluggesellschaft übernommen werden. Wichtig ist, dass die Einkäufe in einem der Reise angemessenen Rahmen getätigt werden. Nur dann kann mit Erstattung gerechnet werden. Um diese zu erhalten, muss das Problem innerhalb von 21 Tagen an die Airline gemeldet werden.

Koffer
Die Airline muss erstatten, was Ihr dringend im Alltag benötigt

Maximal muss die Fluggesellschaft Käufe bis zu einer Summe von 1.385 Euro pro Passagier erstatten.

Sollte der Koffer verspätet am Wohnort statt am Ferienort ankommen, besteht kein Erstattungsanspruch.

Da Ihr die Kleidung weiter nutzen könnt, auch wenn das Gepäck verspätet doch eintrifft, übernehmen die meisten Fluggesellschaften hier 50 Prozent des Neupreises. Auch müssen die Einkäufe in einem sinnvollen Rahmen geschehen – hier macht es etwa einen Unterschied, ob Ihr auf Geschäftsreise oder im Urlaub seid.

Welche Fluggastrechte habe ich bei Gepäckverlust?

Bei Kofferverlust könnt Ihr Euch ebenfalls auf Fluggastrechte für Gepäck berufen. Denn ab 21 Tagen gilt ein Koffer offiziell als verloren.

Bei Gepäckverlust habt Ihr ebenfalls Anrecht auf eine Entschädigung in Höhe von rund 1.300 Euro. Dabei geht es um den Zeitwert der Artikel.

Bleibt Euer Gepäck also über Tage hinweg verschwunden und Ihr steht im Urlaub ohne Kleidung da, so kann auch der Kauf neuer Kleidung abgedeckt sein. Immer wieder geben Fluggesellschaften an, dass Euch nur bestimmte Tagespauschalen zustehen. Dies stimmt so nicht, sondern die Fluggesellschaft ist verpflichtet, alle dringend benötigten Dinge zu erstatten. Allerdings gelten ähnliche Regeln bezüglich der Kleidung wie bei der Verspätung – es sollte im Rahmen bleiben.

Koffer
Ab 21 Tagen gilt Gepäck als verloren

Wenn das Gepäck wiedergefunden wird, wird es zu Euch gebracht, etwa per Taxi.

Wer das Gepäck selbst am Flughafen abholt, kann sich die Fahrtkosten erstatten lassen.

Welche Fluggastrechte habe ich bei Gepäckbeschädigung?

Der Griff ist abgebrochen, die Rollen fehlen oder die gesamte Schale ist gerissen? Ein Koffer muss während eines Fluges einige Strapazen überstehen, und eine Gepäckbeschädigung kann leider immer wieder passieren. Auch in diesem Fall steht Euch eine Entschädigung zu und Ihr seid von den Fluggastrechten geschützt.

Genau wie bei der Gepäckverspätung legt das Montrealer Übereinkommen hier einen Höchstwert von etwa 1.300 Euro pro Koffer fest.

Außerdem bekommt Ihr immer nur den Zeitwert und niemals den Neupreis eines Koffers erstattet. Jährlich werden seitens der Fluggesellschaft zwischen zehn und 30 Prozent des Neupreises abgezogen. Sollte eine Reparatur möglich sein, kann die Airline auch dies veranlassen.

Kofferband Flughafen
Um Erstattungen zu erhalten, müssen Schäden gut dokumentiert werden

Schäden am Kofferinhalt zählen nicht in die Verantwortung der Fluggesellschaft. Ihr solltet also darauf achten, keine zerbrechenden Gegenstände oder hochwertige technische Geräte im Koffer mitzuführen, die kaputtgehen könnten.

Um die Euch zustehende Entschädigung zu erhalten, ist es wichtig, den Schaden ausreichend zu dokumentieren. Dafür kann am Flughafen direkt ein Schadensbericht – ein Property Irregularity Report – ausgefüllt werden.

Alternativ kann der Schaden auch innerhalb von sieben Tagen bei der Airline gemeldet werden.

Wo kann ich meine Fluggastrechte zum Gepäck geltend machen?

Sobald Ihr einen Gepäckverlust oder eine Gepäckbeschädigung bemerkt, solltet Ihr dies unbedingt direkt noch am Flughafen, beziehungsweise so schnell wie möglich melden.

Solltet Ihr den Schaden erst nach dieser Frist einreichen, steht Euch keinerlei Entschädigung zu. Wendet Euch für diese Schadensanzeige im Optimalfall noch direkt am Flughafen an den Schalter der Airline.

Kofferverlust
Wertvolle und zerbrechliche Gegenstände sollten nicht aus der Hand gegeben werden

Bei einem Gepäckverlust oder einer Gepäckverspätung solltet Ihr Euch zudem direkt am Flughafen an den Lost and Found Schalter gehen und den Gepäckverlust melden. Dafür benötigt Ihr Eure Bordkarte sowie Euren Abschnitt der Gepäckregistrierungsnummer.

Nach Aufnahme des Gepäckverlustes müsst Ihr unbedingt einen Durchschlag des Formulars einfordern und diesen auch gut aufbewahren. Gegenüber der Airline habt Ihr etwas mehr Zeit, um das Fehlen zu melden. Innerhalb von 21 Tagen nach dem Flug müsst Ihr aber auch hier den Schaden und die entstandenen Kosten schriftlich bei der Fluglinie einreichen. Wichtig ist, dass Ihr alle Belege für Ersatzkäufe gut aufbewahrt.

Cathay Pacific Airbus A350 Flugzeug Sonnenaufgang
Das Montrealer Übereinkommen wird stetig angepasst

Solltet Ihr eine Pauschalreise gebucht haben und die Flüge dementsprechend nicht direkt bei der Airline, so müsst Ihr Euch mit den Unterlagen an den Reiseveranstalter wenden. Bei einer Pauschalreise wird die Haftung auf diesen übertragen.

Gut zu wissen: Die Summen des Montrealer Übereinkommens werden immer wieder angepasst – etwa aufgrund von Inflation. Zum 28. Dezember wird die Haftungsgrenze erhöht, für Gepäckverlust oder Schäden haftet die Airline ab diesem Zeitpunkt mit 1.868 Euro.

Wie lassen sich Probleme mit dem Gepäck vermeiden?

Aufgrund der Gefahr, dass Aufgabegepäck verloren gehen kann und der Aufwand durch die Gepäckaufgabe und das Warten am Gepäckband ebenfalls deutlich größer ist, reist das reisetopia Team größtenteils nur noch mit Handgepäck. Sollte dies bei einer Reise von Euch nicht funktionieren, so findet Ihr hier ein paar Tipps für das Aufgabegepäck.

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Einige Probleme lassen sich bereits vermeiden

Meist gehen nur einzelne Koffer verloren, sinnvoll kann es also sein, solltet Ihr gemeinsam mit einer anderen Person reisen, dass Ihr das Gepäck auf beide Koffer aufteilt. Dann fehlen im Falle der Verspätung eines Gepäckstücks zwar immer noch einige Sachen, aber Ihr steht zumindest nicht komplett ohne Kleidung dar.

Wichtige Gegenstände und Medikamente solltet Ihr definitiv im Handgepäck transportieren. Zudem kann man T-Shirts sowie Unterwäsche für ein bis zwei Tage im Handgepäck transportieren, um auf der sicheren Seite zu sein. Wirklich wichtig ist, dass Ihr alle alten Gepäckregistrierungsnummern immer direkt nach den Flügen abmacht, um mögliche Probleme bereits im Voraus zu vermeiden.

Kofferband
Wer zusätzlichen Schutz sucht, kann eine Gepäckversicherung abschließen

Wer sein Gepäck zusätzlich optimal schützen möchte, für den bietet sich eine eigene Gepäckversicherung an – das geht sogar kostenlos. Welche Möglichkeiten Ihr dabei habt, haben wir Euch in einem eigenen Ratgeber zusammengestellt:

Alle Details zu Euren Fluggastrechten bei Verspätungen und Flugstreichungen könnt Ihr überdies in unseren umfangreichen Guides nachlesen.

Fazit zu den Fluggastrechten bei Problemen mit dem Gepäck

Gepäckverspätungen oder gar Gepäckverlust sind glücklicherweise ein seltenes Problem. Auch Gepäckbeschädigungen kommen nicht allzu häufig vor, dennoch seid Ihr in allen Fällen einigermaßen gut abgesichert. Unbedingt solltet Ihr davon absehen, Wertsachen im Aufgabegepäck zu transportieren, und zusätzliche Versicherungen machen die Verspätung des Gepäcks etwas erträglicher. Wenn Ihr die Tipps zum Thema Aufgabegepäck beachtet, sollte Euch aber eine Verspätung von ein bis zwei Tagen auch kein allzu großes Problem bereiten.

Redaktionelle Hinweise   +

Dieser Artikel wurde erstmals im Juni 2018 veröffentlicht. An diesem Artikel hat neben dem angezeigten Autor auch Leonard Glatzel mitgewirkt.

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Autor

Wenn Ricarda auf Reisen ist, fühlt sie sich am lebendigsten. Infiziert vom Reisefieber wurde sie im Jugendalter durch ein Auslandsjahr in den USA. Egal ob mit dem Van, Backpack, Boot oder im Hotel: Sie ist immer bereit für ein neues Abenteuer, gerne auch mit viel Adrenalin. Nach ihrem Journalismus-Studium kann sie bei reisetopia ihre beiden Leidenschaften voll ausleben und versorgt Euch mit spannenden News.

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