Erfahre alles Wichtige zu deinen Fahrgastrechten bei der Deutschen Bahn! Wir zeigen Euch, welche Entschädigungen Euch zustehen, was als Verspätung zählt und ob auch deine BahnCard 100 abgedeckt ist. Außerdem klären wir, ob Sitzplatzreservierungen und Anschlusszüge erstattet werden und wie Ihr Eure Ansprüche geltend macht.
Inhaltsverzeichnis
- Was ist der Hintergrund zu Fahrgastrechten bei Bahnverspätungen?
- Welche und wie viel Entschädigung gibt es bei den Fahrgastrechten?
- DB Fahrgastrechte – Was zählt als Verspätung?
- Gibt es für die Bahncard 100 Entschädigungen gemäß der Fahrgastrechte?
- Was passiert bei abzusehenden Verspätungen laut Fahrgastrechten?
- Werden gebuchte Sitzplatzreservierungen gemäß Fahrgastrechten erstattet?
- Gelten die DB Fahrgastrechte beim Deutschlandticket?
- Welche DB Fahrgastrechte gelten bei Streiks?
- Werden separat gebuchte Anschlusszüge nach den Fahrgastrechten erstattet?
- Werden Kosten für alternative Verkehrsmittel erstattet?
- Werden Hotelübernachtungen gemäß den Fahrgastrechten erstattet?
- Wie kann ich meine Ansprüche gemäß den Fahrgastrechten geltend machen?
- Unser Fazit zu Fahrgastrechten bei Bahnverspätungen
Die Fahrgastrechte bei der Bahn sollte jeder Zugreisende kennen. Diese sichern Euch im Fall einer Zugverspätung, Ausfall oder Anschlussverlust gewisse Rechte zu. Unabhängig vom Grund der Verspätung erhaltet Ihr bei einer verspäteten Ankunft am Zielort eine finanzielle Entschädigung. Zudem werden unter Umständen auch Kosten für Hotelübernachtungen oder alternative Transportmittel übernommen.
Was ist der Hintergrund zu Fahrgastrechten bei Bahnverspätungen?
Seit dem Jahr 2009 gelten in Deutschland und allen weiteren Ländern der Europäischen Union die Fahrgastrechte, die auch als “europäische Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr” definiert sind und bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen (also nicht nur bei der DB) gültig sind.
Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt verursachten Unregelmäßigkeiten könnt Ihr die Fahrgastrechte nicht in Anspruch nehmen. Als höhere Gewalt zählen:
Naturkatastrophen: Ereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen, Sturmfluten oder schwere Stürme, die den Betrieb beeinträchtigen.
Pandemien: Eine weltweite Gesundheitskrise wie die COVID-19-Pandemie kann zu umfangreichen Einschränkungen im Personenverkehr, Veränderungen und Ausfällen im Fahrplan führen.
Große Unruhen oder Terroranschläge: Politische Unruhen, Bürgerkriege oder Terroranschläge, die zu erheblicher Zerstörung oder Gefährdung der Bahnstrecken und -einrichtungen führen.
Welche und wie viel Entschädigung gibt es bei den Fahrgastrechten?
Anders als bei den Fluggastrechten bei Verspätungen und Ausfällen, die pauschale Geldbeträge je nach Entfernung vorsehen, richtet sich die Höhe der Entschädigung bei Zugfahrten in der Regel nach dem Fahrkartenwert, also dem gezahlten Preis für eine Fahrkarte. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Ihr ein Sparangebot oder einen Flexpreis für Eure Fahrt erworben habt. Entschädigungen für Onlinetickets könnt Ihr in der “DB Navigator” App beantragen.
DB Fahrgastrechte – Was zählt als Verspätung?
Als Verspätung wird die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort der Fahrkarte definiert. Hierbei gibt es folgende Prozentsätze, aus denen die Höhe Eurer Erstattung ermittelt wird:
- Ankunft am Zielort mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten: 25 Prozent Erstattung
- Ankunft am Zielort mit einer Verspätung von mehr als 120 Minuten: 50 Prozent Erstattung
Beispiel hierzu: Ihr habt einen Flexpreis für eine Strecke zu einem Preis von 80 Euro erworben. Durch einen umgefallenen Baum, der auf den Gleisen liegt, entsteht Euch eine Verspätung an Eurem Zielort von 130 Minuten. In diesem Fall steht Euch also eine Entschädigung von 50 Prozent des Fahrpreises zu – folglich habt Ihr eine Anspruchsforderung von 40 Euro gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen.
Gibt es für die Bahncard 100 Entschädigungen gemäß der Fahrgastrechte?
Mit Zeitkarten, zum Beispiel der BahnCard 100, werden Euch pauschale Entschädigungsbeträge je Fahrgastrechtfall ausgezahlt. Diese betragen für die BahnCard 100 – 10 Euro (2. Klasse), bzw. 15 Euro (1. Klasse), bei anderen Zeitkarten ist der Betrag deutlich geringer.
Was passiert bei abzusehenden Verspätungen laut Fahrgastrechten?
Bei einer abzusehenden Verspätung von einer Stunde am Zielort und mehr, ist ferner ein Rücktritt von der Fahrt möglich. Hier könnt Ihr die Erstattung des vollen Fahrpreises bzw. des Fahrpreises für den nicht genutzten Abschnitt beantragen. Zudem können Kosten für die Fahrt zurück zum Start vom Bahnunternehmen eingefordert werden.
Zusätzlich zu diesen Ansprüchen gibt es ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort noch folgende Optionen für den Fahrgast:
- Fortsetzung der Fahrt über eine andere Strecke, als ursprünglich gebucht
- Fortsetzung der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt, sofern dadurch die Verspätung am Zielort reduziert wird
- Fahrt mit einem anderen Zug, der nicht reservierungspflichtig ist (z.B. Nutzung eines ICEs, obwohl Fahrkarte nur für einen IC, gilt allerdings nicht für stark ermäßigte Fahrkarten wie Ländertickets)
Werden gebuchte Sitzplatzreservierungen gemäß Fahrgastrechten erstattet?
Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Euch auch nicht genutzte Sitzplatzreservierungen erstattet werden. Fällt der gebuchte Zug aus oder verpasst Ihr einen Anschlusszug, auf dem Ihr einen Sitzplatz gebucht habt, wird Euch die Gebühr in Höhe von 5,20 Euro (2. Klasse) beziehungsweise 6,50 Euro (1. Klasse) erstattet. Auch dann, wenn die Platzkarte im Ticketpreis inkludiert war.
Gelten die DB Fahrgastrechte beim Deutschlandticket?
Wenn Ihr ein Deutschlandticket habt und bei Verspätungen von über 60 Minuten im Nahverkehr betroffen seid, bekommt Ihr 1,50 Euro Entschädigung pro Fall.
Beachten solltet Ihr, dass Beträge unter vier Euro nicht ausgezahlt werden., jedoch könnt Ihr mehrere Fälle sammeln und einreichen. Maximal werden 25 Prozent des Deutschlandtickets pro Monat erstattet.
Welche DB Fahrgastrechte gelten bei Streiks?
Fallen Züge aufgrund von Streiks komplett aus, könnt Ihr gemäß der DB Fahrgastrechten den vollen Ticketpreis zurückerhalten. Falls Ihr Eure Fahrt verschieben wollt, könnt Ihr das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist auch bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen aufgehoben. Sollte ein Zug durch den Bahnstreik “nur” verspätet sein, gelten die regulären Fahrgastrechte.
Sitzplatzreservierungen könnt Ihr kostenlos stornieren. Bei einem Zugausfall könnt Ihr Euer Ticket ebenfalls kostenlos stornieren und erhaltet das Geld als Gutschein oder Auszahlung zurück.
Werden separat gebuchte Anschlusszüge nach den Fahrgastrechten erstattet?
Beachtet bitte, dass die Fahrgastrechte grundsätzlich nur gelten, sofern es sich um eine durchgehende Verbindung auf einer Fahrkarte handelt. Verpasst Ihr den auf einem separaten Ticket gebuchten Anschlusszug, habt Ihr in aller Regel keinen Anspruch auf die Fahrgastrechte.
Eine Ausnahme bieten hier zum Beispiel internationale Verbindungen, die Ihr oftmals nicht auf einem einzigen Ticket buchen könnt. Hier besteht im europäischen Railteam Verbund eine Vereinbarung (“HOTNAT”), dass Ihr bei Anschlussverlust zwischen zwei Hochgeschwindigkeitszügen einer grenzüberschreitenden Verbindung auch den nächsten, verfügbaren Zug ab dem ursprünglich gebuchten Umsteigebahnhof wählen könnt. Eine monetäre Entschädigung aufgrund des Anschlussverlustes ist aber nicht vorgesehen.
Werden Kosten für alternative Verkehrsmittel erstattet?
Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten und einer damit verbundenen Ankunftszeit zwischen 00:00 und 05:00 Uhr bzw. bei nicht erreichen des Fahrtziels kann zudem auf eine Alternativbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi) zurückgegriffen werden, sofern das zuständige Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt. Hier erstattet das zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.
Werden Hotelübernachtungen gemäß den Fahrgastrechten erstattet?
Ist ein Erreichen des Fahrtziels am selben Tag nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar (z.B. durch eine immense Verspätung), kann zudem auf eine Hotelübernachtung zurückgegriffen werden.
Die Kosten in angemessener Höhe trägt das Eisenbahnverkehrsunternehmen, sofern diese über ein Fahrgastrechte-Formular eingereicht werden. Stellt Euch das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbstorganisierten Alternative.
In derartigen „Ausnahmefällen“ empfiehlt sich aber stets der sofortige Gang zur DB-Information, sofern diese am Bahnhof vorhanden ist. Alternativ können hier auch die Zugbegleiter weiterhelfen. Meist werden hier auch direkt Taxi- und Hotelgutscheine in geschilderten Fällen herausgegeben, wodurch Ihr nicht in Vorkasse treten müsst.
Zudem muss die Deutsche Bahn Mahlzeiten zur Verfügung stellen, sollte dies nicht der Fall sein, könnt Ihr auch hierzu im angemessenen Rahmen die Belege einreichen.
Achtung: Solltet Ihr Auslagenersatz beantragen, ohne vorab am Bahnhof oder im Zug nach einem Gutschein gefragt zu haben, kann Euch die Erstattung verweigert oder gemindert werden.
Wie kann ich meine Ansprüche gemäß den Fahrgastrechten geltend machen?
Für alle Ansprüche, die durch Zugverspätungen und -ausfälle entstehen, ist ein sogenanntes Fahrgastrechte-Formular vorgesehen. Dieses ist in ausgedruckter Form und mit einem frankierten Rücksendeumschlag grundsätzlich in allen Verkaufsstellen der DB sowie von dritten Eisenbahnverkehrsunternehmen erhältlich. Auch das Zugpersonal sollte stets genügend Fahrgastrechte-Formulare zum Austeilen bei der Fahrkartenkontrolle bereithalten. Letzteres ist leider nicht immer der Fall.
In der DB-Navigator App
Wir erklären Euch Schritt für Schritt, wie Ihr Eure Fahrgastrechte in der DB-Navigator App geltend machen könnt:
- Geht auf den Menüpunkt „Reisen“
- Falls Ihr noch nicht eingeloggt seid, loggt Euch in Euer Kundenkonto ein.
- Vergangene Reisen auswählen wählt den Bereich „Vergangene Reisen“. Hier findet Ihr Eure gebuchten Tickets.
- Reise auswählen Sucht die entsprechende Reise aus, für die Ihr den Antrag einreichen möchtet, und wählt sie aus.
- Entschädigung beantragen scrollt in den Reisedetails nach unten und klickt auf den Button „Weitere Aktionen“ und dann auf „Entschädigung beantragen“.
- Antrag starten über den Button „Antrag jetzt stellen“ beginnst du den Antrag.
Im Kundenkonto auf bahn.de
- Geht auf den Menüpunkt „Meine Reisen“
- Falls Ihr noch nicht eingeloggt seid, loggt Euch in Euer Kundenkonto ein.
- Vergangene Reisen auswählen wählt den Bereich „Vergangene Reisen“. Hier findet Ihr Eure gebuchten Tickets.
- Reise auswählen Sucht die entsprechende Reise aus, für die Ihr den Antrag einreichen möchtet, und wählt sie aus.
- scrollt in den Reisedetails nach unten und klickt auf den Button „Entschädigung beantragen“.
- Antrag starten über den Button „Antrag jetzt stellen“ beginnst du den Antrag.
Mit dem Fahrgastrechte Formular
Weiterhin könnt Ihr das Fahrgastrechte-Formular auch auf der Seite der DB als .pdf-Datei herunterladen und direkt am Computer ausfüllen sowie anschließend zum Unterschreiben ausdrucken.
Alternativ könnt Ihr auch einen schriftlichen, formlosen Antrag ohne Zuhilfenahme des Formulars stellen. Dies ist besonders bei komplizierten Sachverhalten, die auf dem Formular nicht hinreichend abgebildet werden können, anzuraten. Auch für das Einreichen von mehreren Fällen auf einmal (bspw. für Zeitkarten) empfiehlt sich ein eigenformuliertes Schreiben statt zahllose Formularausdrucke.
Welche Dokumente sollten eingereicht werden?
Grundsätzlich solltet Ihr das vollständig ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit folgenden Dokumenten zusammen versenden:
- Originalbelege/Fahrkarten (bei Online- bzw- Handy-Tickets sind diese ausgedruckt beizulegen)
- ggf. Belege für entstandene Zusatzkosten wie Taxirechnung, Hotelrechnung oder neue Fahrkarte
Das ausgefüllte Fahrgastrechteformular mit den erforderlichen Unterlagen könnt Ihr dann in einem DB Reisezentrum oder bei einer DB Information zur Weiterleitung abgeben. Alternativ könnt Ihr es auch an folgende Adresse per Post senden (beim durch die Bahnunternehmen herausgegebenen Formulare inkl. Rücksendeumschlag ist die Adresse vorausgefüllt):
Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main
Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb eines Monats. Ich habe hier allerdings auch schon deutlich schnellere als auch langsamere Bearbeitungszeiten erlebt. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand bietet das Servicecenter eine Hotline an.
Telefonnummer Fahrgastrechte: 030 586020920
Bei direkt im Zug bestätigten Verspätungen (durch einen Zangenabdruck auf der Fahrkarte, idealerweise auch auf dem Formular) kann auch eine direkte Auszahlung der Entschädigung im DB-Reisezentrum erfolgen. Bei Handy-Tickets, grenzüberschreitenden Fahrtkarten, Zeitkarten, Erstattung von Aufwendungen, usw. ist aber zwingend eine Einsendung an das Servicecenter Fahrgastrechte nötig.
Unser Fazit zu Fahrgastrechten bei Bahnverspätungen
Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr sind sehr fahrgastfreundlich formuliert und gelten unabhängig vom Grund für die Verzögerung. Sie sind durch das einheitliche Fahrgastrechte-Formular vergleichsweise einfach einzufordern und werden erfahrungsgemäß auch sehr zeitnah und ohne weiter Nachfragen ausgezahlt.
Es fehlt in der Darstellung noch die zu erwartende Verspätung am Zielort von mehr als 60 Minuten.
Neben Erstattung gibt es auch die Möglichkeit das Ticket innerhalb eines Jahres auf derselben Relation zu nutzen.
‘Unabhängig vom Grund der Verspätung erhaltet Ihr bei einer verspäteten Ankunft am Zielort eine finanzielle Entschädigung. ‘
Du schreibst ja später selbst- höhere Gewalt befreit!
Gruß