Erfahrt alles Wichtige zu Euren Fahrgastrechten bei der Deutschen Bahn! Wir zeigen Euch, welche Entschädigungen Euch zustehen, was als Verspätung zählt und ob auch die BahnCard 100 abgedeckt ist. Zudem klären wir, ob ebenfalls Sitzplatzreservierungen und Anschlusszüge erstattet werden und wie Ihr Eure Ansprüche geltend macht.

Die Fahrgastrechte bei der Bahn sollte jeder Zugreisende kennen. Diese sichern Euch im Fall einer Zugverspätung, Anschlussverlust oder einem Ausfall gewisse Rechte zu. Unabhängig vom Grund der Verspätung erhaltet Ihr bei einer verspäteten Ankunft am Zielort eine finanzielle Entschädigung. Gleichzeitig werden unter Umständen auch Kosten für Hotelübernachtungen oder alternative Transportmittel übernommen.

Was sind die DB Fahrgastrechte bei Bahnverspätungen?

Seit dem Jahr 2009 gelten in Deutschland und allen weiteren Ländern der Europäischen Union die Fahrgastrechte, die auch als „europäische Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr“ definiert sind und bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen (also nicht nur bei der DB) gültig sind.

Höhere Gewalt

Bei höherer Gewalt verursachten Unregelmäßigkeiten könnt Ihr die Fahrgastrechte nicht in Anspruch nehmen. Als höhere Gewalt zählen:

Naturkatastrophen: Ereignisse wie Erdbeben, Überschwemmungen, Sturmfluten oder schwere Stürme, die den Betrieb beeinträchtigen.

Pandemien: Eine weltweite Gesundheitskrise wie die COVID-19-Pandemie kann zu umfangreichen Einschränkungen im Personenverkehr, Veränderungen und Ausfällen im Fahrplan führen.

Große Unruhen oder Terroranschläge: Politische Unruhen, Bürgerkriege oder Terroranschläge, die zu erheblicher Zerstörung oder Gefährdung der Bahnstrecken und -einrichtungen führen.

Welche Entschädigung gibt es?

Anders als bei den Fluggastrechten bei Verspätungen und Ausfällen, die pauschale Geldbeträge je nach Entfernung vorsehen, richtet sich die Höhe der Entschädigung bei Zugfahrten in der Regel nach dem Fahrkartenwert – dem gezahlten Preis für eine Fahrkarte. Hierbei spielt es keine Rolle, ob Ihr ein Sparangebot oder einen Flexpreis für Eure Fahrt erworben habt. Entschädigungen für Onlinetickets könnt Ihr in der „DB Navigator“ App beantragen.

Was zählt als Verspätung?

Als Verspätung wird die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort der Fahrkarte definiert. Hierbei gibt es folgende Prozentsätze, aus denen die Höhe Eurer Erstattung ermittelt wird:

  • Ankunft am Zielort mit einer Verspätung ab 60 Minuten: 25 Prozent Erstattung
  • Ankunft am Zielort mit einer Verspätung ab 120 Minuten: 50 Prozent Erstattung
Deutsche Bahn ICE
Fahrgastrechte gelten bei allen Eisenbahnverkehrsunternehmen

Beispiel hierzu: Ihr habt einen Flexpreis für eine Strecke für 80 Euro erworben. Durch einen umgefallenen Baum auf den Gleisen entsteht eine Verspätung an Eurem Zielort von 130 Minuten. In diesem Fall steht Euch die Entschädigung von 50 Prozent des Fahrpreises zu – folglich habt Ihr eine Anspruchsforderung von 40 Euro gegenüber dem Eisenbahnverkehrsunternehmen.

Was passiert bei abzusehenden Verspätungen?

Bei einer abzusehenden Verspätung von einer Stunde am Zielort und mehr ist ferner ein Rücktritt von der Fahrt möglich. Hier könnt Ihr die Erstattung des vollen Fahrpreises beziehungsweise des Fahrpreises für den nicht genutzten Abschnitt beantragen. Zudem können Kosten für die Fahrt zurück zum Start vom Bahnunternehmen eingefordert werden.

Zusätzlich zu diesen Ansprüchen gibt es ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort noch folgende Optionen für den Fahrgast:

  • Fortsetzung der Fahrt über eine andere Strecke, als ursprünglich gebucht
  • Fortsetzung der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt
  • Fahrt mit einem anderen Zug, der nicht reservierungspflichtig ist, z.B. die Nutzung eines ICEs, obwohl die Fahrkarte für einen IC ist – gilt allerdings nicht für stark ermäßigte Fahrkarten wie Ländertickets

Welche Entschädigung gibt es für die Bahncard 100?

Mit Zeitkarten, etwa der BahnCard 100, werden Euch pauschale Entschädigungsbeträge je Fahrgastrechtfall ausgezahlt. Diese betragen für die BahnCard 100 10 Euro (2. Klasse), beziehungsweise 15 Euro (1. Klasse) – bei anderen Zeitkarten ist der Betrag deutlich geringer.

Welche Fahrgastrechte gelten beim Deutschlandticket?

Wenn Ihr ein Deutschlandticket habt und bei Verspätungen von über 60 Minuten im Nahverkehr betroffen seid, bekommt Ihr 1,50 Euro Entschädigung pro Fall.

Deutschlandticket Nutzungsmöglichkeiten
Maximal erhaltet Ihr eine Erstattung von 25 Prozent im Monat

Beachten solltet Ihr dabei, dass Beträge unter vier Euro nicht ausgezahlt werden, jedoch könnt Ihr mehrere Fälle sammeln und zusammen einreichen. Es werden maximal 25 Prozent des Deutschlandtickets pro Monat erstattet.

Welche Fahrgastrechte gelten bei Streiks?

Fallen Züge aufgrund von Streiks aus, könnt Ihr gemäß der DB Fahrgastrechten den vollen Ticketpreis zurückerhalten. Falls Ihr Eure Fahrt verschieben wollt, könnt Ihr das Ticket zu einem späteren Zeitpunkt nutzen. Die Zugbindung ist auch bei Sparpreisen und Super-Sparpreisen aufgehoben. Sollte ein Zug durch den Bahnstreik „nur“ verspätet sein, gelten die regulären Fahrgastrechte.

Streik Europa
Bei der Deutschen Bahn kommt es immer wieder zu Streiks

Sitzplatzreservierungen könnt Ihr kostenlos stornieren. Bei einem Zugausfall könnt Ihr Euer Ticket ebenfalls kostenlos stornieren und erhaltet das Geld als Gutschein oder Auszahlung zurück.

Wie sieht die Erstattung bei den DB Fahrgastrechten aus?

Bei den Fahrgastrechten der Deutschen Bahn werden verschiedene Bereiche bei der Erstattung mitbedacht, im Folgenden haben wir diese für Euch aufgeführt.

Werden gebuchte Sitzplatzreservierungen erstattet?

Wichtig zu wissen ist außerdem, dass Euch auch Sitzplatzreservierungen erstattet werden. Fällt der gebuchte Zug aus oder verpasst Ihr einen Anschlusszug, auf dem Ihr einen Sitzplatz gebucht habt, wird Euch die Gebühr in Höhe von 5,20 Euro (2. Klasse) beziehungsweise 6,50 Euro (1. Klasse) erstattet. Dies ist auch dann der Fall, wenn die Platzkarte im Ticketpreis inkludiert war.

Werden separat gebuchte Anschlusszüge erstattet?

Es ist zu beachten, dass die Fahrgastrechte grundsätzlich nur gelten, sofern es sich um eine durchgehende Verbindung auf einer Fahrkarte handelt. Verpasst Ihr einen separat gebuchten Anschlusszug, habt Ihr in aller Regel keinen Anspruch auf die Fahrgastrechte.

TGV Duplex Straßburg
Gewisse Fahrgastrechte auch bei grenzüberschreitenden Fahrten

Eine Ausnahme bieten hier unter anderem internationale Verbindungen, die Ihr oftmals nicht auf einem einzigen Ticket buchen könnt. Hier besteht im europäischen Railteam Verbund eine Vereinbarung („HOTNAT“), dass Ihr bei einem Anschlussverlust zwischen zwei Hochgeschwindigkeitszügen einer grenzüberschreitenden Verbindung auch den nächsten verfügbaren Zug ab dem ursprünglich gebuchten Umsteigebahnhof wählen könnt. Eine monetäre Entschädigung aufgrund des Anschlussverlusts ist aber nicht vorgesehen.

Werden Kosten für alternative Verkehrsmittel erstattet?

Bei einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 60 Minuten und einer damit verbundenen Ankunftszeit zwischen 00:00 und 05:00 Uhr beziheungsweise bei Nichterreichen des Fahrtziels kann zudem auf eine Alternativbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel (z.B. Taxi) zurückgegriffen werden. Allerdings nur, sofern das zuständige Eisenbahnunternehmen kein anderes Verkehrsmittel zur Verfügung stellt. Hier erstattet das zuständige Eisenbahnverkehrsunternehmen die Kosten bis zu einem Höchstbetrag von 120 Euro.

Werden Hotelübernachtungen erstattet?

Ist ein Erreichen des Fahrtziels am selben Tag nicht mehr möglich oder nicht mehr zumutbar, etwa aufgrund einer immensen Verspätung, kann auf eine Hotelübernachtung zurückgegriffen werden.

In angemessener Höhe trägt das Eisenbahnverkehrsunternehmen die Kosten – sofern diese über ein Fahrgastrechte-Formular eingereicht werden. Stellt Euch das Eisenbahnunternehmen eine Übernachtungsmöglichkeit zur Verfügung, hat dies Vorrang vor einer selbstorganisierten Alternative.

Roomers Muenchen Deluxe Suite Schlafzimmer
Hotelübernachtung bei Nichterreichen des Fahrtziels am selben Tag möglich

In derartigen „Ausnahmefällen“ empfiehlt sich aber stets der sofortige Gang zur DB-Information, sofern diese am Bahnhof vorhanden ist. Alternativ können hier auch die Zugbegleiter weiterhelfen. Meist werden hier auch direkt Taxi- und Hotelgutscheine in geschilderten Fällen herausgegeben, wodurch Ihr nicht in Vorkasse treten müsst.

Die Deutsche Bahn muss ebenfalls Mahlzeiten zur Verfügung stellen. Sollte dies nicht der Fall sein, könnt Ihr auch hierzu im angemessenen Rahmen die Belege einreichen.

Achtung: Solltet Ihr Auslagenersatz beantragen, ohne vorab am Bahnhof oder im Zug nach einem Gutschein gefragt zu haben, kann Euch die Erstattung verweigert oder gemindert werden.

Wie mache ich meine Ansprüche der DB Fahrgastrechte geltend?

Für alle Ansprüche, die durch Zugverspätungen und -ausfälle entstehen, ist ein sogenanntes Fahrgastrechte-Formular vorgesehen. Dieses ist in ausgedruckter Form und mit einem frankierten Rücksendeumschlag grundsätzlich in allen Verkaufsstellen der DB sowie von dritten Eisenbahnverkehrsunternehmen erhältlich. Zudem sollte auch das Zugpersonal stets genügend Fahrgastrechte-Formulare zum Austeilen bei der Fahrkartenkontrolle bereithalten. Letzteres ist leider nicht immer der Fall.

In der DB Navigator App

Wir erklären Euch Schritt für Schritt, wie Ihr Eure Fahrgastrechte in der DB Navigator App geltend machen könnt:

DB Navigator Next DB AG
Kostenlose DB Navigator App
  1. Geht auf den Menüpunkt „Reisen
  2. Einloggen ins Kundenkonto, falls Ihr dies noch nicht gemacht habt
  3. Vergangene Reisen auswählen: Wählt den Bereich „Vergangene Reisen“ – hier findet Ihr Eure gebuchten Tickets
  4. Reise auswählen: Sucht die entsprechende Reise aus, für die Ihr den Antrag einreichen möchtet, und wählt sie aus
  5. Entschädigung beantragen: Scrollt in den Reisedetails nach unten und klickt auf den Button „Weitere Aktionen“, dann auf „Entschädigung beantragen“
  6. Antrag starten: Über den Button „Antrag jetzt stellen“ wird der Antrag begonnen

Im Kundenkonto auf bahn.de

  1. Geht auf den Menüpunkt „Meine Reisen
  2. Einloggen ins Kundenkonto, falls Ihr dies noch nicht gemacht habt
  3. Vergangene Reisen auswählen: Wählt den Bereich „Vergangene Reisen“ – hier findet Ihr Eure gebuchten Tickets
  4. Reise auswählen: Sucht die entsprechende Reise aus, für die Ihr den Antrag einreichen möchtet, und wählt sie aus
  5. Entschädigung beantragen: Scrollt in den Reisedetails nach unten und klickt auf den Button „Entschädigung beantragen“
  6. Antrag starten: Über den Button „Antrag jetzt stellen“ wird der Antrag begonnen

Mit dem Fahrgastrechte-Formular

Weiterhin könnt Ihr das Fahrgastrechte-Formular auch auf der Seite der DB als PDF-Datei herunterladen und direkt am Computer ausfüllen sowie anschließend zum Unterschreiben ausdrucken. 

Design Ohne Titel 1
Für die Beantragung habt Ihr bis zu drei Monate nach der Fahrt Zeit

Alternativ könnt Ihr auch einen schriftlichen, formlosen Antrag ohne Zuhilfenahme des Formulars stellen. Dies ist besonders bei komplizierten Sachverhalten, die auf dem Formular nicht hinreichend abgebildet werden können, anzuraten. Auch für das Einreichen von mehreren Fällen auf einmal (bspw. für Zeitkarten) empfiehlt sich ein eigen formuliertes Schreiben statt zahlloser Formularausdrucke.

Welche Dokumente sollten eingereicht werden?

Grundsätzlich solltet Ihr das vollständig ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit folgenden Dokumenten zusammen versenden:

  • Originalbelege/ Fahrkarten – bei Online- beziehungsweise Handy-Tickets sind diese ausgedruckt beizulegen
  • Ggf. Belege für entstandene Zusatzkosten wie eine Taxirechnung, Hotelrechnung oder neue Fahrkarte
DB Bahn ICE Stuttgart
Bei besonderen Ereignissen lohnt sich der Gang ins Deutsche Bahn Servicecenter

Das ausgefüllte Fahrgastrechte-Formular mit den erforderlichen Unterlagen könnt Ihr in einem DB Reisezentrum oder bei einer DB Information zur Weiterleitung abgeben. Alternativ könnt Ihr es auch an folgende Adresse per Post senden (beim durch die Bahnunternehmen herausgegebenen Formulare inkl. Rücksendeumschlag ist die Adresse vorausgefüllt):

Servicecenter Fahrgastrechte
60647 Frankfurt am Main

Die Bearbeitung erfolgt grundsätzlich innerhalb eines Monats. Ich habe hier allerdings auch schon deutlich schnellere als auch langsamere Bearbeitungszeiten erlebt. Für Rückfragen zum Bearbeitungsstand bietet das Servicecenter eine Hotline an.

Telefonnummer Fahrgastrechte: 030 586020920

Bei direkt im Zug bestätigten Verspätungen – durch einen Zangenabdruck auf der Fahrkarte, idealerweise auch auf dem Formular – kann auch eine direkte Auszahlung der Entschädigung im DB Reisezentrum erfolgen. Bei Handy-Tickets, grenzüberschreitenden Fahrtkarten, Zeitkarten, Erstattung von Aufwendungen usw. ist jedoch zwingend eine Einsendung an das Servicecenter Fahrgastrechte nötig.

Wie sieht das Fazit zu den DB Fahrgastrechten aus?

Fahrgastrechte im Eisenbahnverkehr sind sehr fahrgastfreundlich formuliert und gelten unabhängig vom Grund für eine Verzögerung. Sie sind durch das einheitliche Fahrgastrechte-Formular vergleichsweise einfach einzufordern und werden erfahrungsgemäß auch sehr zeitnah und ohne weiter Nachfragen ausgezahlt.

Redaktionelle Hinweise   +

Dieser Artikel wurde erstmals im Juli 2018 veröffentlicht. An diesem Artikel hat neben dem angezeigten Autor auch Christian mitgewirkt.

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Autor

Seit ihrer Kindheit ist Fanny von Kulturen unterschiedlichster Länder fasziniert, wodurch das Reisen eine große Leidenschaft für sie ist. Aufgrund ihres halbjährigen Aufenthaltes in Island, konnte sich Fanny bereits ein internationales Netzwerk an Kontakten aufbauen. Aktuell studiert sie Wirtschaftskommunikation.

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.

  • Den möglichen Anspruch auf eine Hotelübernachtung mit einem Bild einer Roomers-Deluxe-Suite zu veranschaulichen, ist stark übertrieben.
    Gibt es Unterschiede zu erwartbaren Hotel-Kategorien bei Fahrkarten der 2. oder 1. Klasse?

    • Hallo Freddy, vielen Dank für Deinen Kommentar und die Frage. Soweit uns bekannt, gibt es dahingehend keine Unterschiede zwischen den beiden Klassen. Gern kannst Du auch bei der DB selbst einmal schauen, z.B. hier oder auch hier. Der Wortlaut ist ziemlich allgemein gehalten: “… werden Ihnen angemessene Übernachtungskosten ersetzt.” Viele Grüße

  • “ab einer zu erwartenden Verspätung von mindestens 20 Minuten am Zielort noch folgende Optionen für den Fahrgast:

    Fortsetzung der Fahrt zu einem späteren Zeitpunkt, sofern dadurch die Verspätung am Zielort reduziert wird”

    Die Einschränkung auf Verspätungsreduzierung ist nicht richtig.

  • Ankunft am Zielort mit einer Verspätung von mehr als 60 Minuten: 25 Prozent Erstattung
    Ankunft am Zielort mit einer Verspätung von mehr als 120 Minuten: 50 Prozent Erstattung

    Das ist nicht ganz sauber recherchiert.
    Tatsächlich ist es so, dass es die Erstattung von 25 Prozent bereits AB 60 Minuten und die von 50 Prozent bereits AB 120 Minuten Ankunftsverspätung gibt und nicht erst bei MEHR ALS 60 bzw. 120 Minuten. Wir reden hier zwar „nur“ über eine Minute, die ist aber ganz entscheidend, da bei verpassten Anschlüssen, die im Stundentakt verkehren, regelmäßig ein Anspruch entsteht.

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