Der Flug ist gestrichen, die Reise steht auf der Kippe: Jetzt kommt es darauf an, die Fluggastrechte bei Annullierung zu kennen. Nach der EU-Verordnung 261/2004 habt Ihr die Wahl zwischen Erstattung und Ersatzflug, bekommt Verpflegung und Hotel und oft zusätzlich 250, 400 oder 600 Euro Entschädigung. Entscheidend ist vor allem, wann die Airline Euch informiert hat und warum der Flug ausfällt.
Wir erklären, welche Flüge geschützt sind, wann Ihr Geld zurückbekommt, wann eine Entschädigung fällig ist, was bei Streik und Unwetter gilt, wie Ihr Eure Ansprüche durchsetzt und was die beschlossene Reform der EU-Fluggastrechte ändert.
Inhaltsverzeichnis
- Wann gelten die Fluggastrechte bei einer Annullierung?
- Was steht Euch bei einem annullierten Flug zu?
- Wann gibt es eine Entschädigung bei Annullierung?
- Welche Betreuung muss die Airline Euch bieten?
- Wann muss die Airline keine Entschädigung zahlen?
- Wie setzt Ihr Eure Ansprüche durch?
- Was gilt in Großbritannien und der Schweiz?
- Was ändert die Reform der EU-Fluggastrechte?
- Fazit zu den Fluggastrechten bei Annullierung
Das Wichtigste in Kürze: Bei einer Annullierung könnt Ihr zwischen Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen und einem Ersatzflug wählen. Erfahrt Ihr weniger als 14 Tage vor Abflug davon, steht Euch meist zusätzlich eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro zu, außer bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Fluglotsenstreik. Ein Streik des eigenen Personals der Airline zählt nicht dazu. Die Reform der Fluggastrechte gilt voraussichtlich erst ab Sommer 2027.
Wann gelten die Fluggastrechte bei einer Annullierung?
Die Verordnung 261/2004 schützt Euch auf allen Flügen, die in der EU starten, egal mit welcher Airline. Für Flüge aus einem Nicht-EU-Land in die EU gilt sie nur, wenn eine Fluggesellschaft aus der EU den Flug durchführt. Island, Norwegen und die Schweiz sind ebenfalls einbezogen. Wo und wie Ihr gebucht habt, spielt keine Rolle, verantwortlich ist immer die ausführende Airline. Nicht geschützt seid Ihr dagegen mit kostenlosen oder vergünstigten Tickets, die nicht öffentlich erhältlich sind, etwa Standby-Tickets für Airline-Mitarbeiter. Prämienflüge aus Vielfliegerprogrammen sind dagegen abgedeckt.
Als Annullierung gilt, wenn ein geplanter Flug nicht durchgeführt wird. Dazu zählt nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom Dezember 2021 auch, wenn die Airline den Abflug um mehr als eine Stunde vorverlegt (Rechtssache C-146/20). Werdet Ihr wegen Überbuchung nicht mitgenommen, ist das rechtlich keine Annullierung, sondern eine Nichtbeförderung. Die Rechte sind aber weitgehend dieselben.

Bei Pauschalreisen könnt Ihr Euch zusätzlich an den Reiseveranstalter wenden, die Ansprüche aus der Fluggastrechteverordnung richten sich aber immer gegen die Airline.
Was steht Euch bei einem annullierten Flug zu?
Fällt Euer Flug aus, muss die Airline Euch nach Artikel 8 der Verordnung drei Möglichkeiten anbieten, zwischen denen Ihr frei wählen könnt:
- Erstattung des Ticketpreises innerhalb von sieben Tagen, bei Umsteigeverbindungen bei Bedarf mit Rückflug zum Ausgangsort.
- Ersatzbeförderung zum Ziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt.
- Ersatzbeförderung zu einem späteren Zeitpunkt Eurer Wahl, sofern Plätze frei sind.
Die Erstattung muss in Geld erfolgen. Einen Gutschein müsst Ihr nicht akzeptieren, die Verordnung erlaubt ihn nur mit Eurem ausdrücklichen Einverständnis. Zum Ticketpreis gehört auch eine Vermittlungsprovision, die ein Buchungsportal erhoben hat. Das hat der Europäische Gerichtshof im Januar 2026 in einem Fall gegen KLM entschieden (Rechtssache C-45/24). Mehr dazu lest Ihr in unserem Artikel zur Erstattung von Buchungsgebühren.
Habt Ihr Hin- und Rückflug oder mehrere Teilstrecken in einer einheitlichen Buchung gekauft, kann nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs vom April 2023 (Az. X ZR 91/22) unter Umständen der Preis für die gesamte Reise zurückgefordert werden, wenn ein Flug annulliert wird und die Reise damit ihren Zweck verliert.
Bei der Umbuchung muss die Airline nach den Auslegungsleitlinien der EU-Kommission aus dem Jahr 2024 auch prüfen, ob Ihr mit einer anderen Fluggesellschaft schneller ans Ziel kommt. Ein ausdrückliches Recht, selbst einen Ersatzflug zu kaufen und die Kosten zurückzufordern, enthält die geltende Verordnung allerdings nicht. Dokumentiert deshalb genau, was die Airline Euch angeboten hat.
Wann gibt es eine Entschädigung bei Annullierung?
Zusätzlich zu Erstattung oder Ersatzflug steht Euch eine Ausgleichszahlung zu, wenn die Airline Euch zu spät informiert. Wie viel Vorlauf ausreicht, hängt vom angebotenen Ersatzflug ab:
| Information über die Annullierung | Keine Entschädigung, wenn der Ersatzflug … |
|---|---|
| mindestens 14 Tage vor Abflug | keine Bedingung, es gibt nie eine Entschädigung |
| 7 bis 14 Tage vor Abflug | höchstens zwei Stunden früher startet und weniger als vier Stunden später ankommt |
| weniger als 7 Tage vor Abflug | höchstens eine Stunde früher startet und weniger als zwei Stunden später ankommt |
Liegt der Ersatzflug außerhalb dieser Zeitfenster oder bekommt Ihr gar keinen angeboten, gibt es Geld. Die Höhe richtet sich nach der Strecke: 250 Euro bei Flügen bis 1.500 Kilometer, 400 Euro bei Flügen innerhalb der EU über 1.500 Kilometer und bei allen anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern sowie 600 Euro bei allen übrigen Flügen. Kommt Ihr mit dem Ersatzflug nur knapp verspätet an, darf die Airline die Summe halbieren, auf der Langstrecke etwa bei höchstens vier Stunden Verspätung.

Ob und wann Ihr informiert wurdet, muss die Airline beweisen. Hat sie nur Euer Reisebüro oder Buchungsportal benachrichtigt und die Nachricht kam bei Euch nicht an, muss sie nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2017 trotzdem zahlen. Die Entschädigung ist unabhängig vom Ticketpreis, sie steht Euch also auch bei einem Billigflug in voller Höhe zu.
Welche Betreuung muss die Airline Euch bieten?
Wartet Ihr nach einer Annullierung am Flughafen auf den Ersatzflug, muss die Airline Euch mit Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit versorgen und zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails ermöglichen. Geht der Ersatzflug erst am nächsten Tag oder später, zahlt sie zusätzlich Hotel und Transfer. Anders als bei einer Verspätung gibt es dafür keine Mindestwartezeit.
Die Betreuung steht Euch auch bei außergewöhnlichen Umständen zu, also auch bei Streik oder Unwetter. Bietet die Airline nichts an, dürft Ihr Euch selbst versorgen und die angemessenen Kosten mit Belegen zurückfordern. Was als angemessen gilt und welches Hotel erstattet wird, zeigt unser Guide zu Verpflegung und Umbuchung bei Flugverspätung.
Unser Tipp: Macht ein Foto der Anzeigetafel, hebt die Nachricht der Airline über die Annullierung auf und sammelt alle Quittungen. Damit könnt Ihr später belegen, wann Ihr informiert wurdet und welche Kosten entstanden sind.
Wann muss die Airline keine Entschädigung zahlen?
Die Ausgleichszahlung entfällt, wenn die Annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, die sich auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätten vermeiden lassen. Typische Beispiele sind extremes Wetter, Vulkanasche, politische Instabilität, Sicherheitsrisiken oder Entscheidungen der Flugsicherung. Technische Defekte zählen in der Regel nicht dazu, denn sie gehören zum normalen Betrieb einer Airline.
Bei Streiks kommt es darauf an, wer streikt. Ein Streik des eigenen Personals, etwa der Piloten im Tarifkonflikt, ist nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom März 2021 kein außergewöhnlicher Umstand (Rechtssache C-28/20, SAS). Schon 2018 hatte das Gericht entschieden, dass auch ein sogenannter wilder Streik nach einer überraschenden Umstrukturierung bei TUIfly keine Ausrede ist. Streiken dagegen Fluglotsen oder Beschäftigte des Flughafens, liegt der Grund außerhalb der Airline und die Entschädigung entfällt in der Regel.

Auch die Treibstoffkrise ändert daran wenig. Die EU-Kommission hat im Mai 2026 klargestellt, dass hohe Kerosinpreise kein außergewöhnlicher Umstand sind. Kann ein Flug dagegen wegen echten Kerosinmangels nicht starten, kann das laut Kommission als außergewöhnlich gelten. Viele weitere Fälle erklärt unser Guide zu den Fluggastrechten bei außergewöhnlichen Umständen.
Wie setzt Ihr Eure Ansprüche durch?
Der erste Schritt ist eine schriftliche Forderung an die Airline, am besten über deren Online-Formular. Nennt Buchungsnummer, Flugnummer und Datum, verweist auf die Verordnung 261/2004 und setzt eine Frist von zwei bis vier Wochen. Airlines berufen sich gern pauschal auf außergewöhnliche Umstände, lasst Euch davon nicht abschrecken und fragt nach einer konkreten Begründung.
Zahlt die Airline nicht, könnt Ihr Euch kostenlos an eine Schlichtungsstelle wenden. Zuständig ist die söp Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, bei Airlines, die dort nicht Mitglied sind, die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz. Alternativ übernehmen Portale wie Flightright oder AirHelp die Durchsetzung, behalten dafür aber meist 20 bis 35 Prozent der Entschädigung ein. Als letzter Schritt bleibt die Klage, in Deutschland verjähren die Ansprüche nach drei Jahren, gerechnet ab dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattfinden sollte.

Das Luftfahrt-Bundesamt nimmt zwar Beschwerden zu Flügen ab Deutschland entgegen, setzt Eure Forderung aber nicht für Euch durch. Es kann lediglich Bußgelder gegen Airlines verhängen.
Was gilt in Großbritannien und der Schweiz?
Seit dem 1. Januar 2021 gilt in Großbritannien eine eigene Regelung, die sogenannte UK261. Sie übernimmt die Regeln der EU-Verordnung, die Entschädigung beträgt aber 220, 350 oder 520 Pfund. Für Flüge ab Großbritannien gilt die britische Regelung, für Flüge von dort in die EU mit einer EU-Airline zusätzlich die EU-Verordnung. Fliegt Ihr mit einer britischen Airline aus der EU nach London, greift wiederum die EU-Verordnung, weil der Flug in der EU startet.
Die Schweiz wendet die EU-Verordnung über das Luftverkehrsabkommen an, bei Annullierungen gibt es deshalb kaum Unterschiede. Strittig war dort vor allem die Entschädigung bei Verspätungen. Welche Flüge mit Swiss und Edelweiss geschützt sind, zeigt unser Guide zu den Fluggastrechten in der Schweiz.
Was ändert die Reform der EU-Fluggastrechte?
Nach mehr als zehn Jahren Verhandlungen haben sich EU-Parlament und Rat im Juni 2026 auf eine Reform geeinigt. Das Parlament stimmte am 7. Juli 2026 zu, der Rat gab am 13. Juli 2026 endgültig grünes Licht. Die neuen Regeln gelten aber erst zwölf Monate nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der EU, also frühestens ab Sommer 2027. Bis dahin bleibt alles in diesem Guide unverändert gültig.
Nach den bisher bekannten Eckpunkten sind bei Annullierungen vor allem diese Änderungen geplant:
- Die Entschädigung bleibt bei 250, 400 und 600 Euro.
- Bietet die Airline innerhalb von drei Stunden keine Umbuchung an, dürft Ihr selbst einen Ersatzflug buchen und bekommt die Kosten bis zum Vierfachen des Ticketpreises erstattet.
- Airlines müssen Euch innerhalb von 96 Stunden aktiv über Eure Rechte und das Antragsverfahren informieren.
- Wählt Ihr die Erstattung, muss sie automatisch erfolgen, ein Gutschein nur mit Eurer ausdrücklichen Zustimmung.
- Eine Liste legt fest, was als außergewöhnlicher Umstand gilt, bei solchen Umständen darf die Airline das Hotel auf drei Nächte begrenzen.
Wie die Fristen für die Mitteilung einer Annullierung im Detail aussehen, hängt vom endgültigen Text im Amtsblatt ab. Den Weg zur Einigung beschreibt unser Artikel zur Reform der Fluggastrechte.

Das Selbstumbuchungsrecht ist die wichtigste Neuerung für Annullierungen. Heute bleibt Euch bei schlechten Angeboten der Airline nur der Streit im Nachhinein, künftig gibt es eine klare Frist und eine klare Obergrenze.
Fazit zu den Fluggastrechten bei Annullierung
Wird Euer Flug annulliert, habt Ihr immer die Wahl zwischen Erstattung innerhalb von sieben Tagen und Ersatzflug, dazu kommen Verpflegung und bei Bedarf ein Hotel. Erfahrt Ihr weniger als 14 Tage vor Abflug von der Streichung, stehen Euch meist zusätzlich 250 bis 600 Euro zu, auch wenn das eigene Personal der Airline streikt.
Lasst Euch nicht vorschnell mit einem Gutschein oder dem Verweis auf außergewöhnliche Umstände abspeisen. Fordert Eure Rechte schriftlich ein und nutzt bei Bedarf die kostenlose Schlichtung. Die beschlossene Reform bringt ab voraussichtlich Sommer 2027 vor allem ein Recht auf Selbstumbuchung, an der Höhe der Entschädigung ändert sie nichts.



