Mehrere Streikwellen brechen bald über Italien herein – nicht nur an den Flughäfen. Worauf müssen sich Reisende in den kommenden Wochen einstellen?

Bereits im April hatten Gewerkschaften in Italien zu einem landesweiten Warnstreik aufgerufen und auch am 4. Juni wurde in an den italienischen Flughäfen erneut gestreikt. Nun droht in dem beliebten Urlaubsland erneut Chaos bei der Abfertigung im Flugbetrieb und das gleich an mehreren Tagen. Doch nicht nur dort: Auch im öffentlichen Personennahverkehr von Italien wird demnächst wieder gestreikt, berichtet das RedaktionsNetzwerk Deutschland.

Warnstreiks in der Urlaubssaison

Am 20. Juni 2023 kann an italienischen Flughäfen mit Einschränkungen gerechnet werden. Diverse Gewerkschaften haben ihre Mitarbeiter zu einem 24-stündigen Warnstreik aufgerufen. Sowohl die Angestellten bei der Gepäckabfertigung, als auch das Sicherheitspersonal und alle Mitarbeiter der spanischen Billigfluggesellschaft Vueling werden am kommenden Dienstag ihre Arbeit niederlegen. Am Flughafen Mailand-Malpensa (MXP) streikt das Sicherheitspersonal bereits am 18. Juni für vier Stunden, zwischen 11 und 15 Uhr.

Wie der regionale Fernsehsender canaledieci berichtet, sind bereits für mehrere Flughäfen die Streikfenster und die beteiligten Unternehmen bekannt:

  • Eav am Flughafen Neapel (9 bis 13 Uhr)
  • Sogeaal am Flughafen Alghero (12 bis 16 Uhr)
  • Alha Airport MXP am Flughafen Mailand-Malpensa (11 bis 15 Uhr)
  • Moditech am Flughafen Rom (12 bis 16 Uhr)

Auch das Bodendienstleistungsunternehmen Toscana Aeroporti Handling wird an den Flughäfen Florenz und Pisa zeitweise die Arbeit niederlegen.

Streik Flughafen

Ein weiterer Warnstreik wurde bereits für Juli angekündigt und liegt somit mitten in der Urlaubszeit der deutschen Sommerferien. Wer also am 15. Juli 2023 von oder nach Italien reisen möchte, kann ebenfalls für 24 Stunden mit Einschränkungen im Flughafenbetrieb rechnen. Mitte Juli streiken landesweit die Fluglotsen der größten italienischen Flugsicherungsfirma ENAV.

An allen Streiktagen sollten Reisende mehr Zeit am Flughafen einplanen, da es insbesondere bei den Check-in-Schaltern und der Gepäckabfertigung zu längeren Wartezeiten kommen kann. Auch Verspätungen und sogar Flugannullierungen wurden in Aussicht gestellt. Es empfiehlt sich also, den Flugstatus am Reisetag bei der jeweiligen Airline zu überprüfen.

Streiks auch im ÖPNV

Nicht nur an den italienischen Flughäfen wird in den kommenden Wochen gestreikt. Auch die Verkehrsmittel des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) werden zeitweise zum Erliegen kommen. Glücklicherweise fällt der ÖPNV-Streik dieses Mal nicht auf das gleiche Datum wie die Streiks im Flughafenbetrieb. Ein landesweiter Generalstreik wie am 20. April wird also vorerst nicht in Italien erwartet.

Streik Bahn

Eine Arbeitsniederlegung der Mitarbeiter im öffentlichen Personenbeförderungssektor wird es am 7. Juli 2023 geben. In der Intensität je nach Stadt variierend können sich Reisende auf Ausfälle und Verspätungen bei Zügen, U-Bahnen, Fähren und weiteren Transportmitteln des ÖPNV einstellen. Der Warnstreik soll am 6. Juli um Mitternacht beginnen und von 8.30 Uhr bis 17 Uhr und 20 Uhr bis 24 Uhr am 7. Juli fortgeführt werden. 

Fazit zu den Streiks in Italien

In Italien wird wieder gestreikt. Diverse Abfertigungsfirmen und die italienischen Fluglotsen werden an mehreren Tagen ihre Arbeit niederlegen, um für bessere Arbeitsbedingungen zu streiken. Reisende sollten sich an den entsprechenden Tagen auf längere Wartezeiten am Terminal, Verspätungen sowie Flugannullierungen einstellen. Auch im öffentlichen Personennahverkehr wird zeitnah in Italien wieder gestreikt.

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Autor

Unstillbare Abenteuerlust und chronisches Fernweh treiben Anja seit jeher raus in die weite Welt. Die Berlinerin nennt jeden Ort, an dem sie mehr als zwei Tage verbringt, ihr temporäres Zuhause und ist am glücklichsten, wenn ihr Tag nur aus neuen Wegen besteht.

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  • Das Niveau hier hat einen neuen Tiefpunkt erreicht. Bitte nochmal recherchieren: Externe (!) Streiks zählen weiterhin zu „außergewöhnlichen Umständen“, weshalb keine Ausgleichszahlung zu leisten ist. Andere Fluggastrechte (Umbuchung, Hotel, etc.) hat man immer, unabhängig der Ursache…

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