Das schweizerische Bundesamt für Gesundheit hat erneut einige Länder auf die Risikoliste mit aufgenommen und zudem eine weitere Liste angekündigt.

Nachdem die jüngste Aktualisierung der schweizerischen Risikoländerliste erst am Anfang dieser Woche in Kraft getreten ist, steht schon wieder das nächste Update an, was zeigt wie dynamisch sich die Lage aktuell entwickelt. Die Liste, die bereits ab dem 28. Dezember gelten soll führt erstmals das deutsche Bundesland Sachsen einzeln auf.

Deutsches Bundesland bald auf Schweizer Risikoliste

Die gerade erst in Kraft getretene Risikogebietsliste wurde direkt wieder angepasst. Es handelt sich hierbei jedoch eher um temporäre Massnahmen für die Weihnachtsfeiertage. So wurden zum Beispiel die Gebiete in Österreich von der Liste genommen und auch die Reise nach Polen oder Portugal führt für einige Tage nun nicht mehr zu einer verpflichtenden Quarantäne bei Rückkehr in die Schweiz.

  • Andorra
  • Belize
  • Georgien
  • Kroatien
  • Litauen
  • Luxemburg
  • Montenegro
  • San Marino
  • Schweden
  • Serbien
  • Slowenien
  • Vereinigte Staaten von Amerika
  • Deutschland: Bundesland Sachsen
  • Italien: Region Friaul-Julisch Venetien und Region Venetien

Diese “Weihnachts”-Quarantäneliste wird aber nicht von langer Dauer sein, denn wie das BAG mitteilt, gibt es schon eine neue Liste, die ab dem 28. Dezember in Kraft treten soll. Auf dieser Liste finden sich neben Schweden und Belize mit Sachsen erstmals seit Langem auch ein deutsches Bundesland, dass einzeln als Risikogebiet deklariert werden soll. Oben findet Ihr die finale Liste von ab dem 28. Dezember gültigen Risikogebieten noch einmal als Übersicht.

Quarantäne-Pflicht bei Rückreise

Wer also aus einer der Länder oder Regionen auf der Liste zurück in die Schweiz reisen will, muss bei der Ankunft einiges beachten. Der BAG erklärt, dass Einreisende sofort nach Hause oder in eine andere geeignete Unterkunft gehen sollen und sich die folgenden zehn Tage dort in Quarantäne aufhalten müssen. Selbst wenn ein negatives Testergebnis eines Reisenden vorliegt, wird dadurch die Quarantänepflicht nicht aufgehoben oder verkürzt. Innerhalb von zwei Tagen nach der Ankunft muss man sich zusätzlich bei der zuständigen kantonalen Behörde melden und den dort erhaltenden Anweisungen folgen.

Fazit zur neuen Quarantäneliste des BAG

Nach weniger als fünf Tagen nach Inkrafttreten der letzten Risikoländerliste gibt es bereits eine neue. Einige Länder wurden von der Liste genommen. Die jetzt veröffentlichte Version ist allerdings eine Art abgeschwächte Weihnachtsliste, denn schon für den 28. Dezember gibt es eine neue Liste mit weiteren Ländern, darunter das deutsche Bundesland Sachsen.

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Autorin

Lilli ist am liebsten in den Wolken - und das nicht nur mit ihrem Kopf. Schon als Kind tourte sie mit einer Tanzgruppe durch Europa, heute ist Fernweh ihr ständiger Begleiter. Wenn sie sich nicht gerade mit ihrem Studium in Berlin beschäftigt, sitzt sie irgendwo auf der Welt hinter ihrem Laptop und berichtet für Euch über die angesagtesten Travel News rund um den Globus - direkt hier auf reisetopia.de!

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