Vielen herzlichen Dank für die zahlreiche Teilnahme am Gewinnspiel des 10. Türchens! Wir haben die glückliche Gewinnerin per Zufallsgenerator ausgelost und bereits kontaktiert.

Der glückliche Gewinner ist:

Lova

Aber der Rest sollte nicht allzu traurig sein. Bis Weihnachten haben wir noch 14 weitere Türchen, hinter denen sich exklusive Gewinne verbergen! Folgt unseren Social Media Profilen und verpasst so keines unserer Adventskalender-Gewinne mehr!


In unserem exklusiven reisetopia Adventskalender könnt Ihr bis Weihnachten jeden Tag atemberaubende Luxusreisen und andere Überraschungen gewinnen! Dabei könnt Ihr ganz einfach teilnehmen und habt jeden Tag aufs neue die Chance auf einen unvergesslichen Preis im Wert von mehreren tausend Euro.

Wer träumt nicht davon, einmal im Privatjet zu fliegen? Hinter dem 10. Türchen unseres Adventskalenders verbirgt sich ein Oneway Flug für zwei Personen im Privatjet von DigaJet ab oder bis Köln oder Düsseldorf im Gesamtwert von ca. 6.000 Euro!

So könnt Ihr den Flug mit DigaJet gewinnen

Um in den Lostopf für unseren reisetopia Adventskalender zu kommen, könnt Ihr auf zwei verschiedenen Wegen teilnehmen: über Instagram oder unseren Newsletter. Um bei Instagram zu gewinnen, müsst Ihr uns folgen, den Beitrag liken und anschließen kommentieren, mit wem Ihr am liebsten die Luxusreise gewinnen wollt. Optional könnt Ihr das Gewinnspiel dann auch noch in Eurer eigenen Instagram Story teilen. Beim Newsletter registriert Ihr Euch mit Eurer E-Mail-Adresse. Um die Chancen auf einen unserer sagenhaften Gewinne zu erhöhen, könnt Ihr natürlich auch über beide Kanäle teilnehmen.

Über Instagram teilnehmen:

  1. Folgt reisetopia bei Instagram
  2. Liked den Gewinnspiel-Post
  3. Kommentiert, mit wem Ihr unbedingt diese Luxusreise verbringen wollt
  4. Optional: Teilt das Foto in Eurer Story!

Über den Newsletter teilnehmen:

Als Nicht-Instagram-Nutzer habt Ihr die Chance über eine Anmeldung zum Newsletter am Gewinnspiel teilzunehmen. Tragt dazu einfach Eure E-Mail in das unten stehende Feld ein, werdet somit zum Newsletter-Abonnenten und schon landet Ihr für den Gewinn des Tages im Lostopf.

Wenn Ihr unseren Newsletter bereits abonniert habt, könnt Ihr natürlich trotzdem über diesen Weg teilnehmen, müsst Euch aber wie alle anderen auch täglich für den Gewinn des jeweiligen Türchens mit Eurer E-Mail-Adresse registrieren. Nur so können wir nachvollziehen, wer an welchem Tag mitgemacht hat.

Das Gewinnspiel läuft bis einschließlich 11. Dezember 2022 um 09:59 Uhr! Wir wünschen Euch viel Glück und freuen uns Euch einen Privatjet-Flug mit DigaJet von/nach Köln oder Düsseldorf ermöglichen zu können.

An dieser Stelle noch mal vielen Dank an DigaJet für die Bereitstellung des Gewinns!

Über Euren Gewinn mit DigaJet

Der glückliche Gewinner des zehnten Türchen des reisetopia Adventskalender darf sich auf ein ganz besonderes Erlebnis freuen. Bei Gewinn fliegt Ihr zu zweit mit einem Privatjet des Unternehmens DigaJet von oder bis Köln oder Düsseldorf. Der Flug umfasst außerdem ein kleines kaltes Catering (zum Beispiel Canapés, Obst oder Sandwiches), open Bar und eine Flasche Champagner. Zudem ist es in Absprache mit DigaJet auch möglich, noch weitere Personen mitzunehmen. Der genaue Flugtermin wird direkt mit dem Unternehmen abgestimmt, da es sich um einen sogenannten “Empty-Leg” (Leerflug) handelt, der sich nach den individuellen Verfügbarkeiten richtet.

Der Gewinn ist gültig für das Jahr 2023, vornehmlich wird der Flug aber bis April 2023 in Absprache mit DigaJet durchgeführt.

Privatfluege Jets 2

Seit Sommer 2020 bietet DigaJet als lokales Luftfahrtunternehmen am Flughafen Köln/Bonn exklusive Charterflüge im eigenen Businessjet an. Dabei werden hauptsächlich Ziele innerhalb Deutschlands, beziehungsweise auch innerhalb Europas angeboten. Erfahrene Piloten und kompetente Luftfahrtexperten bringen Euch zu individuellen Zielen in Deutschland und Europa. Dabei genießt Ihr erstklassigen Service, der speziell auf Eure Wünsche zugeschnitten ist. Der hohe Individualisierungsgrad, zeitliche und örtliche Flexibilität sowie ein hoher Standart im Luxusbereich sind Vorteile von Privatflügen. Da Privatjet-Unternehmen nicht unbedingt auf große, kommerzielle Flughäfen angewiesen sind, bieten sich private Flüge vor allem für Business-Termine oder Urlaube an individuellen Orten an, die sonst nicht angeflogen werden.

DigaJet Catering Seats

Hin und wieder kommt es vor, dass ein Flugzeug nur für eine bestimmte Strecke als One-Way Flug gebucht wird und diese anschließend wieder zum Heimatflughafen müssen. Dieser Rückflug ohne Passagiere ist ein sogenannter Empty-Leg. Das ist keine Seltenheit und ist die perfekte Möglichkeit spontan und auch günstiger zu fliegen. In der DigaJet App oder auf der Webseite von DigaJet bekommt Ihr einen guten Überblick über entsprechende Angebote.

Digajet Slider

DigaJet betreibt derzeit zwei Flotten. Das Herzstück ist eine Cessna CitationJet 2+, die für bis zu sieben Leute ausgelegt ist. Mit diesem Flugzeugtyp werdet Ihr dann wahrscheinlich auch fliegen. Des Weiteren gibt es noch die Falcon 2000LX für bis zu zehn Fluggäste. Alle weiteren Informationen zu Eurem Flug, bekommt Ihr dann bei der Kontaktaufnahme mit DigaJet.

Teilnahme- und Datenschutzbedingungen   +

1. Veranstalter des Gewinnspieles Veranstalter des Gewinnspiels ist die reisetopia GmbH. Das Gewinnspiel steht in keiner Verbindung zu Instagram und wird in keiner Weise von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Der Empfänger der vom Teilnehmer bereitgestellten Daten und Informationen ist nicht Instagram, sondern die reisetopia GmbH. Sämtliche Fragen, Kommentare oder Beschwerden zum Gewinnspiel sind an die reisetopia GmbH zu richten ([[email protected]](mailto:[email protected])). Eine Teilnahme am Gewinnspiel ist ausschließlich zu den hier aufgeführten Teilnahmebedingungen möglich. Mit der Teilnahme am Gewinnspiel erkennt der Teilnehmer diese Teilnahmebedingungen ausdrücklich an.
2. Registrierung/Teilnahme Die Teilnahme am Gewinnspiel erfolgt durch die aktive Teilnahme am Gewinnspiel bei Instagram oder dem Newsletter in der vorgeschriebenen Weise. Die Teilnahme ist nicht vom Erwerb einer Ware oder Inanspruchnahme einer Dienstleistung von der reisetopia GmbH abhängig. Der Erwerb einer Ware oder die Inanspruchnahme einer Dienstleistung erhöhen die Gewinnchancen nicht. Die Teilnahme am Gewinnspiel beinhaltet das Einverständnis zur Nennung des Instagramnamens oder des Vornamens auf der reisetopia Instagramseite sowie auf der Website von reisetopia im Gewinnfall. Beiträge zur Teilnahme am Gewinnspiel dürfen keine Beleidigungen, falsche Tatsachen,Wettbewerbs-, Marken- oder Urheberrechtsverstöße enthalten.
3. Teilnahmeberechtigte Teilnahmeberechtigt sind alle natürlichen Personen, die in Deutschland oder Österreich wohnen. Ausgenommen hiervon sind Mitarbeiter und Bevollmächtigte der reisetopia GmbH.
4. Sonstige Bedingungen der Teilnahme Die Teilnahme ist nur per Internet möglich. Durch die Teilnahme am Gewinnspiel erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den Regeln des Gewinnspiels. Die Teilnahme ist nur innerhalb des im Gewinnspiel angegebenen Zeitraums möglich.
5. Gewinnermittlung & Teilnahmefrist Das Gewinnspiel läuft vom 10.12.2022 um 10:00 bis zum 11.12.2022 um 9:59. Der Gewinner wird per Zufallsziehung ermittelt, falls nicht anders spezifiziert.
6. Gewinn In Kooperation mit DigaJet stellt das Unternehmen folgende Leistungen für den Gewinner bereit:
  • Oneway Flug für zwei von/nach Köln oder Düsseldorf
  • Luxus-Catering inklusive
  • Gesamtwert von bis zu 6.000 Euro
  • Gültig bis zum 31. Dezember 2023

Die Anreise ist bei dem Gewinn nicht inklusive, der Gewinn gilt ausschließlich für den Flug. Nicht enthalten sind zudem alle sonstigen Kosten, die im Rahmen der Reise entstehen. Sämtliche Kosten für weitere Verpflegung, Extraleistungen, Anreise oder ähnliche Kosten trägt der Gewinner selbst. Die Einlösung gilt nur nach Verfügbarkeit, Ausschlussdaten sind möglich. Der Gewinn kann weder in bar ausbezahlt noch an Dritte übermittelt werden.

Der Gewinner wird spätestens innerhalb von einer Woche nach der Auslosung verständigt.

7. Benachrichtigung der Gewinner und Frist zur Annahme Die Gewinner werden per Direktnachricht über Instagramoder per E-Mail benachrichtigt. Meldet sich der Gewinner nicht innerhalb von 7 Kalendertagen nach Benachrichtigung, verfällt der Anspruch auf den Gewinn und es wird ein Ersatzgewinner gezogen.
8. Anwendbares Recht Das Gewinnspiel unterliegt ausschließlich deutschem Recht.
9. Übermittlung des Gewinns Der Gewinner erhält, nachdem der Kontakt zu reisetopia hergestellt wurde, einen Voucher.
10. Beendigungsmöglichkeiten Die reisetopia GmbH sich das Recht vor, das Gewinnspiel jederzeit ohne Vorankündigung abbrechen oder beenden zu können. Dies gilt insbesondere, wenn das Gewinnspiel aus irgendwelchen Gründen nicht planmäßig laufen kann, so etwa bei Fehlern der Soft- und/oder Hardware und/oder aus sonstigen technischen und/oder rechtlichen Gründen, welche die Verwaltung, die Sicherheit, die Integrität und/oder reguläre und ordnungsgemäße Durchführung des Gewinnspiels beeinflussen. In solchen Fällen hat die reisetopia GmbH zudem das Recht, das Gewinnspiel nach seinem Ermessen zu modifizieren.
11. Datenschutz Für die Teilnahme am Gewinnspiel ist eine Angabe von personenbezogenen Daten erforderlich. Der Teilnehmer erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die von ihm übermittelten Daten für die Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels erhoben, verarbeitet und an Partner zum Zwecke der Durchführung des Gewinnspiels weitergegeben werden. Der Teilnehmer erklärt sich außerdem damit einverstanden, dass er auf die von ihm hinterlegte E-Mail Adresse Nachrichten im Zusammenhang mit der Firma reisetopia GmbH erhalten darf. Eine darüber hinausgehende Verarbeitung persönlicher Daten, die ausschließlich im Rahmen des Gewinnspiels gesammelt wurden, findet nicht statt. Im Falle eines Widerrufs wird der Teilnehmer vom Gewinnspiel ausgeschlossen.
12. Rechtsweg und Haftung Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Es besteht kein einklagbarer Anspruch auf die Auszahlung der Gewinne. Die reisetopia GmbH haftet nicht für den Verlust, die Verspätung, die Verzögerung, die Veränderung, die Manipulation und/oder die Fehlleitung von E-Mails und/oder Daten bei der Dateneingabe, – erfassung, -übertragung und/oder -speicherung, welche ihre Ursache in fremden Datennetzen, insbesondere dem Internet, in fremden Telefonleitungen und/oder anderer Hard- und/oder Software der Teilnehmer und/oder Dritter haben; dies betrifft insbesondere auch fehlerhafte, fehlende, unterbrochene, gelöschte oder defekte Daten. Die reisetopia GmbH haftet auch nicht für unkorrekte Informationen, die durch Teilnehmer und/oder Dritte, deren Hardware und/oder Software hervorgerufen werden und die für das Gewinnspiel gebraucht werden oder mit diesem im Zusammenhang stehen. Insbesondere wird keine Haftung übernommen, wenn E-Mails oder Dateneingaben nicht den dort aufgestellten Anforderungen entsprechen und infolgedessen vom System nicht akzeptiert und/oder angenommen werden. Ferner haftet die reisetopia GmbH nicht bei Diebstahl oder der Zerstörung der die Daten speichernden Systeme und/oder Speichermedien oder bei der unberechtigten Veränderung und/oder Manipulation der Daten in den Systemen und/oder auf den Speichermedien durch die Teilnehmer oder Dritte. Im Übrigen haftet die reisetopia GmbH nur für grobe Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Handeln seiner gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Die reisetopia GmbH haftet weiter nicht für Schäden, die dem Gewinner oder Angehörigen des Gewinners in Zusammenhang mit dem Gewinn widerfahren. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z.B. in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Teilnehmers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
13. Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung der Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Veranstalter und Teilnehmer sind in einem solchen Falle verpflichtet, an der Schaffung von Bestimmungen mitzuwirken, durch die ein der unwirksamen Bestimmung wirtschaftlich möglichst nahekommendes Ergebnis erzielt wird.

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Autor

Anna Schulte ist als Duale Studentin seit September 2022 im reisetopia Content-Team tätig. Mit einer Ausbildung startete ihr beruflicher Weg in die Reisebranche und mittlerweile hält sie Euch mit aktuellen News des Reisealltags immer up to date.

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