Bisher galt in Österreich die 2,5G-Regelung bei der Einreise. Diese wird nun selbst für Geimpfte verschärft. Eine Quarantäne droht, sollte kein negativer PCR-Test nachgewiesen werden können.

Österreich hatte bis zuletzt den Lockdown für das gesamte Land und alle Bürger beschlossen, was auch den Tourismus hart getroffen hat. Dieser wird nun sukzessiv wieder aufgehoben. Dennoch verschärft das Land auch gleichzeitig die Maßnahmen – jetzt vor allem an den Grenzen. Demnach ist die Einreise ab Montag nur noch vollständig Geimpften mit drei Dosen sowie Genesenen vorbehalten. Geimpfte mit zwei Dosen müssen zusätzlich einen Test absolvieren, wie unter anderem das RND berichtet.

Quarantäne für Geimpfte

Nachdem bereits die Bundesländer Salzburg und Oberösterreich den „Lockdown für alle“ Mitte November beschlossen haben, folgte die Regierung Österreichs nur wenige Tage später mit einem Lockdown für das gesamte Land. Dieser wird wie geplant seit dem 13. Dezember schrittweise wieder aufgelöst. Für Geimpfte sowie Genesene gilt ab sofort in Österreich wieder die 2G-Regelung. Somit steht Geimpften und Genesenen beim Weihnachts- beziehungsweise Winterurlaub keine Gefahr mehr bevor. Das wird sich ab Montag jedoch nochmal drastisch verschärfen. So hat die Regierung nach Angaben des Gesundheitsministeriums beschlossen, an den Grenzen die 2G-Regelung einzuführen und diese auch nochmal zu verschärfen. Wegen der neuen Virusvariante Omikron dürfen nur noch Reisende mit drei Impfdosen oder nach überstandener Infektion in Österreich einreisen.

Blick Ueber Wien

Vollständig geimpfte Reisende müssen zudem beachten, dass die Gültigkeitsdauer der Impfzertifikate seit dem 6. Dezember verkürzt wurde. Diese beträgt nun 270 statt der ursprünglichen 360 Tage. Vollständig Geimpfte mit zwei Impfdosen müssen dann zusätzlich einen negativen PCR-Test vorlegen. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen sich auch diese Reisenden ab Montag, dem 20. Dezember 2021, in Quarantäne begeben. Bislang gilt die 2,5G-Regelung. Die Quarantäne kann erst nach Absolvierung eines Corona-Tests nach Einreise und Bestätigung des negativen Testergebnisses beendet werden. Ausnahmen gibt es auch weiterhin für Grenzpendler – hier gilt die 3G-Regel. Zudem sind Kinder sowie Schwangere und Personen mit Vorerkrankungen von der neuen 2G-Regelung ausgeschlossen. Ein entsprechendes ärztliches Attest muss aber zwingend vorgelegt werden.

Hallstatt in Österreich

Übernachtungen in Hotels sind so ebenfalls wieder unter den geltenden Auflagen erlaubt. Das ist nicht nur für Urlauber wichtig, sondern vor allem für die Reisebranche Österreichs, die maßgeblich vom Ski- und Wintertourismus abhängig ist. In einigen Bundesländern, darunter Tirol, Burgenland und Vorarlberg, sind auch wieder touristische Übernachtungen in Hotels erlaubt. In Wien dauern derweil noch die geltenden Gastronomie-Restriktionen bis zum 20. Dezember an. Ähnliches galt bis gestern, dem 17. Dezember 2021, auch noch in Salzburg, Oberösterreich, der Steiermark, Kärnten und Niederösterreich. Während Österreich die Einreisebestimmungen verschärft, sollen diese in der Schweiz wieder gelockert werden.

Fazit zur Verschärfung der Einreise

Der Lockdown Österreichs scheint überwunden, die Pandemie aber noch nicht. Wegen der neuen Virusvariante Omikron will das Land deshalb nun die Einreisebestimmungen erneut verschärfen. Damit gilt ab sofort wieder die 2G-Regel. Reisende ohne Auffrischungsimpfung oder Genesenenstatus müssen ab Montag zusätzlich einen negativen PCR-Test bei Einreise vorlegen oder sich in Quarantäne begeben. Diese kann erst mit einem Test nach Einreise verkürzt werden. In der Schweiz werden derweil die Testpflichten bei Einreise wieder gelockert.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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