Im Zuge der COVID-19-Pandemie kommt es derzeit zu beinahe stündlichen Updates, Veränderungen der (Ein-)Reisebestimmungen sowie der erforderlichen Schutzmaßnahmen und Sicherheitsvorkehrungen weltweit. Um über diese sehr dynamische Situation bestmöglich und vor allem übersichtlich für Euch berichten zu können, findet ihr in diesem Artikel eine zweifache Berichterstattung.

Brisante und aktuelle Informationen bezüglich der Updates für Deutsche Staatsbürger listen wir in diversen Kurzmeldungen im nachfolgenden Liveticker für Euch auf – selbstverständlich mit Verlinkungen zu unseren weiterführenden Artikeln, sofern vorhanden. Unterhalb des Livetickers findet ihr nach wie vor die aktuellen Einreisebestimmungen aller Länder in alphabetischer Reihenfolge für euch aufgelistet, die wir selbstverständlich ebenfalls regelmäßig updaten werden.

Für nähere Informationen insbesondere im Bezug auf erweiterte Einreisebestimmungen spezieller Gebiete, Formulare und Links sowie notwendige Sicherheitsvorkehrungen empfehlen wir die Website des Auswärtigen Amts, die Website des Robert Koch-Institutes, beziehungsweise die Kontaktaufnahme mit der deutschen Botschaft im jeweiligen Zielland.

1. Liveticker: Aktuelle Einreisebestimmungen für Deutsche Staatsbürger

Indien: Touristenvisa verlieren Gültigkeit für mindestens einen Monat

12.03.2020: Das indische Gesundheitsministerium gab am späten Mittwochabend (Ortszeit) bekannt, die Gültigkeit sämtlicher Touristenvisa mit sofortiger Wirkung aufzuheben. Diese Regelung gelte vorerst für einen Mindestzeitraum von einem Monat, wie mehrere Medien übereinstimmend berichteten. Indien hatte die Einreisebestimmungen zuletzt immer weiter verschärft, nun gelte das Einreiseverbot auch für alle weiteren Visa-Kategorien, Geschäftsreisende und Personen mit einem Wohnsitz in Indien, die sich derzeit nicht im Landesinnern aufhalten. Ähnliche Bedingungen gebe es auch für andere von COVID-19 betroffenen Nationen wie China, Frankreich, Italien, Iran, Japan, Spanien und Südkorea.

Von dieser Regelung ausgenommen seien Visa von Diplomaten, Beamten und Mitarbeitern internationaler Organisationen, sowie Projekt- und Arbeitsvisa. Unter Umständen müssen diese Personen mit 14-tägigen Quarantäne-Maßnahmen rechnen. Ausschließlich Besucher, die sich aktuell im indischen Landesinnern befinden, dürften sich weiterhin dort aufhalten, und werden nach derzeitigem Stand nicht zur Ausreise gezwungen. Die neuen Bestimmungen sollen offiziell am kommenden Freitag, den 13.03.2020 in Kraft treten und vorerst bis zum 15. April andauern.

Malta: Sofortiges Einreiseverbot für Deutsche Urlauber

12.03.2020: Auch auf Malta wird Deutschen Staatsbürgern die Einreise nun erheblich erschwert. Wer ab dem 13.03. die Inselgruppe im Mittelmeer besuchen möchte, und mit einem deutschen Pass reist beziehungsweise aus einer deutschen Region einreist, wird für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt. Auch der Flugverkehr zwischen Deutschland und Malta werde in der Nacht zum 12.03.2020 überwiegend eingestellt, Kreuzfahrtschiffe aus Frankreich, Spanien und Italien erhalten bereits seit 14 Tagen keine Anlege-Erlaubnis.

Deutsche Touristen und Urlauber, die sich derzeit auf Malta aufhalten und ihren Rückflug nicht antreten können, werden angewiesen, sich per E-Mail an die maltesische Deutsche Botschaft zu wenden. Maltas Regierung plane demnach, in absehbarer Zeit verschiedene Notfall-Charterflüge für ausländische Staatsbürger in ihre Heimatländer zu organisieren. Wie das Auswärtige Amt berichtete, solle von telefonischer Kontaktaufnahme vorerst abgesehen werden. Betroffene können unter folgender E-Mail Adresse ([email protected]) ihre Kontaktdaten (Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nr. des Reisepasses oder Personalausweises, Tel.-Nr., E-Mail, Aufenthaltsort in Malta, Wohnsitz in Deutschland) sowie das ursprüngliche Datum ihres Rückfluges angeben, und werden von den Behörden schnellstmöglich kontaktiert.

Vereinigte Staaten von Amerika: Einreisestopp für Europäer 

12.03.2020: US-Präsident Donald Trump verhängte in einer Rede an die Nation eine Einreisesperre für europäische Staatsbürger, die ab dem 14. März in Kraft treten soll. Demnach haben Personen, die sich innerhalb der vergangenen 14 Tage in Deutschland oder einem anderen Land des Schengenraums aufgehalten haben, derzeit keine Einreiseberechtigung in die Vereinigten Staaten, wie das Auswärtige Amt in Berlin bestätigte. Die Regelung gelte vorerst für eine Mindestdauer von 30 Tagen und beziehe sich nicht auf Staatsangehörige Großbritanniens, Staatsbürger der Vereinigten Staaten und deren Angehörige. Passagiere werden bei ihrer Ankunft in den Vereinigten Staaten gegebenenfalls einer medizinischen Prüfung unterzogen.

2. Liste der Einreisebestimmungen weltweit in alphabetischer Anordnung

A   +


Albanien:

Die Flüge nach Albanien sind ausgesetzt. Dies gilt nicht für Flüge, die von Air Albania (ZB) von/nach Istanbul (IST) durchgeführt werden. (Stand: 23.03.2020).

Angola:

1. Fluggäste und Besatzungen von Fluggesellschaften, die sich in der Volksrepublik China, Frankreich, Iran, Italien, Südkorea, Portugal oder Spanien aufgehalten haben, dürfen nicht nach Angola einreisen. Dies gilt auch für Passagiere und Flugpersonal, die mit Coronavirus (COVID-19) infizierten Personen in Kontakt waren.
– Dies gilt nicht für Flugpersonal und Staatsangehörige Angolas.

2. Einwohner Angolas, Flugpersonal und Staatsangehörige Angolas, die aus China (Volksrepublik), Frankreich, Iran, Italien, Korea (Republik), Portugal oder Spanien einreisen oder dort gewesen sind, werden unter Quarantäne gestellt.

3. Ein ausgefülltes Gesundheitskontrollblatt muss bei der Ankunft der Nationalen Direktion für Öffentliche Gesundheit des Gesundheitsministeriums vorgelegt werden.

(Stand: 03.03.2020, Update: 18.03.2020).

Antigua und Barbuda: Flugpersonal und Besuchern, die sich innerhalb der letzten 28 Tage in der Volksrepublik China oder in Italien aufgehalten haben, ist die Einreise nach Antigua und Barbuda derzeit verboten. Diese Einreisesperre gilt ebenso für Flughafenpersonal und Besucher, die sich in einer der unter Quarantäne stehenden italienischen Städte aufgehalten haben, mit Ausnahme der Staatsbürger und Diplomaten von Antigua und Barbuda. Staatsbürger und Diplomaten, die sich innerhalb der letzten 28 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, dürfen nur einreisen, wenn sie sich vor dem Start der Maschine einer Belehrung der erweiterten Sicherheitsbestimmungen durch die entsprechende Airline unterzogen haben (Stand: 04.03.2020).

Argentinien: Ab dem 13. März gilt für einreisende Passagiere u. A. aus Deutschland eine verpflichtende Quarantäne mit einer Mindestdauer von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Ausreise. Zudem werde ab dem 17.03.2o20 der Flugverkehr von und nach Europa vorerst vollständig eingestellt (Stand: 15.03.2020).

Armenien: Staatsbürgern der Volksrepublik China wird die Einreise nach Armenien derzeit nur unter der Bedingung gewährt, dass sie ein Visum (oder E-Visum) vorlegen können, dass noch vor ihrer Ankunft in Armenien ausgestellt wurde. Ein E-Visa kann über nachfolgenden Link beantragt werden: https://evisa.mfa.am/ (Stand: 06.02.2020).

Aruba: Flugpersonal und Besucher, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, dem Iran, Italien, Japan oder in Südkorea aufgehalten haben, werden nach ihrem Einreiseversuch unverzüglich einer klinischen Prüfung durch das Gesundheitsministeriums unterzogen. Im Anschluss an das Screening entscheidet das Gesundheitsministerium individuell, ob die betroffene Person isoliert oder unter Quarantäne gestellt werden muss (Stand: 28.02.2020).

Australien: Besuchern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird derzeit sowohl die Durch- als auch die Einreise nach Australien verwehrt. Gleiches gilt für Passagiere des „Diamond Princess“ Kreuzfahrtschiffes und Passagiere, die sich an oder nach dem 01. März im Iran aufgehalten haben.

Von dieser Regelung ausgenommen sind ausschließlich australische Staatsbürger oder ihre direkten Familienmitglieder, Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Australien sowie deren direkte Familienmitglieder, neuseeländische Staatsbürger mit einem Wohnsitz in Australien und Flugpersonal im Allgemeinen. Diese Personen werden jedoch nachdrücklich angewiesen, sich ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise für eine mindestens 14-tägige Periode selbstständig zu isolieren (Stand: 01.03.2020).

Passagieren, die sich am oder nach dem 01. März 2020 im Iran aufgehalten haben, wird die Einreise nach Australien ab dem Zeitpunkt ihrer Ausreise aus dem Iran und für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen verwehrt. Passagieren, die sich am oder nach dem 05. März 2020 in Südkorea aufgehalten haben, wird die Einreise nach Australien ab dem Zeitpunkt ihrer Ausreise aus in Südkorea und für einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen verwehrt. Von dieser Regelung ausgenommen sind ausschließlich australische Staatsbürger oder ihre direkten Familienmitglieder und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Australien sowie deren direkte Familienmitglieder. Diese Personen werden jedoch nachdrücklich angewiesen, sich ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise für eine mindestens 14-tägige Periode selbstständig zu isolieren.

Passagiere, die sich am oder nach dem 05. März 2020 in Italien aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich einer medizinischen Prüfung unterzogen (Stand: 05.03.2020).

Aserbaidschan: Staatsbürgern der Volksrepublik China wird die Einreise nach Aserbaidschan derzeit nur unter der Bedingung gewährt, dass sie ein Visum vorlegen können, dass noch vor ihrerAbreise ausgestellt wurde (Stand: 06.02.2020).

Staatsbürgern des Iran wird die Einreise nach Aserbaidschan derzeit nur unter der Bedingung gewährt, dass sie ein Visum vorlegen können, dass noch vor ihrer Abreise ausgestellt wurde (Stand: 09.03.2020).

Ägypten: Staatsbürgern aus Katar wird die Einreise nach Ägypten derzeit grundsätzlich untersagt. Passagiere, die sich in Bahrain, der Volksrepublik China, Taiwan, Hong Kong (SAR China), dem Iran, Irak, Italien, Japan, in Südkorea, Kuwait, Macau (SAR China), Malaysia, Singapur, Thailand oder Vietnam aufgehalten haben, müssen bei ihrer Ankunft in Ägypten ein Gesundheitsdokument ausfüllen und hierfür folgende persönliche Daten bereitstellen: vollständiger Name, Adresse, Nationalität, Flugnummer, geplante Route, Datum der Einreise sowie eine gültige Telefonnummer (Stand: 28.02.2020).

Passagiere, die sich in Bahrain, der Volksrepublik China, Taiwan, Frankreich, Deutschland, Hong Kong (SAR China), dem Iran, Irak, Italien, Japan, in Südkorea, Kuwait, Macau (SAR China), Malaysia, Singapur, der Schweiz, Spanien, Thailand oder Vietnam aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich einer medizinischen Prüfung unterzogen und müssen darüber hinaus bei ihrer Ankunft ein Formular zur Gesundheitsfreigabe (‘Health Observation Card’) vorzeigen können. Darüber hinaus werden diese Personen für einen weiteren Zeitraum von mindestens 14 Tagen unter Beobachtung stehen (Update: 10.03.2020).

B   +


Bahamas: Besuchern, die sich innerhalb der letzten 20 Tage in der Volksrepublik China, dem Iran, Italien oder in Südkorea aufgehalten haben, wird die Einreise in die Bahamas derzeit verwehrt. Staatsbürger der Bahamas, die sich in der Volksrepublik China, dem Iran, Italien oder in Südkorea aufgehalten haben, werden unverzüglich und für einen maximalen Zeitraum von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt (Stand: 06.02.2020, Update: 10.03.2020).

Bahrain: Flugpersonal und Besucher, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, Ägypten, Hong Kong, dem Iran, Irak, Italien, Japan, in Südkorea, dem Libanon, Malaysia, Singapur oder Thailand aufgehalten haben, wird die Einreise nach Bahrain derzeit untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsbürger von Bahrain, Kuwait, Oman, Quatar, Saudi Arabien und den Vereinten Arabischen Emiraten, Personen mit einem festen Wohnsitz in Bahrain, Militärpersonal oder Personen, die eine spezielle Genehmigung des Passport Residence Affairs Directorate von Bahrain besitzen.

Staatsbürger der Länder Bahrain, Kurwait, Oman, Qatar, Saudi Arabien oder der Vereinigten Arabischen Emirate, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Hong Kong, dem Iran, Irak, Italien, Japan, der koreanischen Republik, Malaysia, Singapur oder Thailand aufgehalten haben, werden versuchsweise unter Quarantäne gestellt und erweiterten Gesundheitstest unterzogen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wurden.

Darüber hinaus werden Personen, die einen ständigen Wohnsitz in Bahrain besitzen und sich in der Volksrepublik China, Ägypten, Hong Kong, dem Iran, Irak, Italien, Japan, in Südkorea, dem Libanon, Malaysia, Singapur oder Thailand aufgehalten haben versuchsweise unter Quarantäne gestellt und erweiterten Gesundheitstest unterzogen, die von der Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen wurden (Stand: 04.03.2020).

Bangladesch: Passagiere, die aus der Volksrepublik China, dem Iran, Italien oder Südkorea landen, haben keine Berechtigung, bei ihrer Ankunft ein Visum zu beantragen. Passagieren, die aus der Volksrepublik China, dem Iran, Italien oder der Volksrepublik China landen und ein im Vorfeld ausgestelltes Visum mit sich tragen, wird die Einreise nach Bangladesch nur unter der Bedingung genehmigt, dass die darüber hinaus ein medizinisch-verifiziertes Zertifikat vorzeigen können, dass ihre Gesundheit mit Bezug auf den Coronavirus datiert und bestätigt und von der entsprechenden Botschaft ordnungsgemäß geprüft wurde. Staatsbürgern der Volksrepublik China sowie Passagieren, die mit einen chinesischen Pass (Cover: Republic of China Taiwan), einem Pass aus Hong Kong (SAR China), oder einem Pass aus Macao (SAR China) einreisen möchten, kann bei ihrer Ankunft in Bangladesch kein Visum ausgestellt werden. Passagiere, die aus der Volksrepublik China, dem Taiwan, Hong Kong (SAR China) oder Macao (SAR China) ankommen, verpflichten sich dazu, bei ihrer Ankunft ein vom Flugpersonal zur Verfügung gestelltes Formular zur Gesundheitsfreigabe auszufüllen (Stand: 08.02.2020, Update: 05.03.2020).

Belize: Flugpersonal und Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird die Einreise nach Belize verwehrt. Von dieser Regelung sind ausschließlich Staatsbürger und Personen mit einem ständigen Wohnsitz in Belize befreit (Stand: 20.02.2020).

Benin: Passagiere, die sich innerhalb der letzten 15 Tage in einem der vom Coronavirus befallenen Ländern aufgehalten haben, werden nachdrücklich angewiesen, sich ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise für eine mindestens 14-tägige Periode selbstständig unter Quarantäne zu stellen. Von dieser Regelung ist Flugpersonal befreit (Stand: 11.03.2020).

Bermuda: Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, dem Taiwan, dem Iran, in Italien, Hong Kong (SAR China), Japan, in Südkorea, Macau (SAR China), Malaysia, Singapur, Thailand oder Vietnam aufgehalten haben, werden unverzüglich für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt. Passagiere, die entweder eine relevante Reiseroute oder erste Symptome des Coronavirus (COVID-19) aufweisen, werden unverzüglich isoliert (Stand: 18.02.2020, Update: 10.03.2020).

C   +


Canada: Passagiere des „Diamond Princess“ Kreuzfahrtschiffes werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt (Stand: 24.02.2020).

Chile: Passagiere, die aus Spanien oder Italien einreisen möchten, werden unverzüglich für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt (Stand: 15.03.2020).

(Volksrepublik) China: Passagiere, die aus dem Iran, Italien, Japan oder Südkorea landen und nach Beijing (PEK), Guangzhou (CAN) oder Shanghai (PVG) reisen möchten, werden unverzüglich für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt (Stand: 08.03.2020).

Cookinseln: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Kambodscha, Taiwan, Japan, Hong Kong (SAR China), Indonesien, dem Iran, Italien, in Südkorea, Macao (SAR China), Malaysia, den Philippinen, Singapur, Thailand, Vietnam oder Laos aufgehalten haben, wird die Einreise auf die Cookinseln derzeit verwehrt (Stand: 27.02.2020).

E   +


El Salvador: Staatsbürgern der Volksrepublik China wird die Einreise nach El Salvador derzeit grundsätzlich verwehrt. Staatsbürger von El Salvador sind von dieser Regelung ausnahmslos befreit. Aus Italien, der Volksrepublik China, Frankreich, Deutschland, dem Iran oder aus Südkorea ankommenden Passagieren oder Flugpersonal wird die Einreise nach El Salvador derzeit ebenfalls verweigert. Dies bezieht sich nicht auf Staatsbürger El Salvadors. (Stand: 27.02.2020, Update: 12.03.2020).

F   +


Falklandinseln (Malvinen): Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China (Wuhan City oder Hubei Provinz), dem Iran, Italien oder in Südkorea (Daegu or Cheongdo) aufgehalten haben, oder aus einem dieser Länder/Regionen einreisen möchten, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich einer medizinischen Prüfung unterzogen.

Passagiere, die sich Kambodscha, in der Volksrepublik China, Taiwan, Hong Kong (SAR China), Japan, in Südkorea, Laos, Macao (SAR China), Malaysia, Myanmar, Singapur, Thailand oder Vietnam aufgehalten haben, oder aus einem dieser Länder/Regionen einreisen möchten und darüber hinaus von relevanten Symptomen betroffen sind (trockener Husten, Fieber, Atemnot), werden bei ihrer Ankunft unverzüglich unter Quarantäne gestellt (Stand: 07.03.2020, Update: 11.03.2020).

Fiji: Flugpersonal und Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, dem Iran, Italien oder in der koreanischen Republik aufgehalten haben, wird die Einreise nach Fiji derzeit nicht gestattet. Diese Regelung betrifft Staatsbürger von Fiji nicht (Stand: 27.02.2020, Update: 10.03.2020).

Französisch-Polynesien: Flugpersonal und Besucher, die sich innerhalb der letzten 30 Tage in der Volksrepublik China, Kambodscha, Taiwan, Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China), Indien, dem Iran, Italien, Japan, in Südkorea, Nepal, Malaysia, Singapur, Sri Lanka, den Philippinen, Thailand or Vietnam aufgehalten haben, dürfen nur einreisen, wenn sie ein medizinisch-verifiziertes Zertifikat vorzeigen können, dass ihre Gesundheit mit Bezug auf das Coronavirus maximal fünf Tage vor ihrer Ankunft datiert und bestätigt (Stand: 04.03.2020).

Alle einreisenden Passagiere werden nachdrücklich angewiesen, bei ihrer Ankunft ein medizinisch-verifiziertes Zertifikat vorzeigen zu können, dass ihre Gesundheit mit Bezug auf das Coronavirus maximal fünf Tage vor ihrer Ankunft datiert und bestätigt. Alle einreisenden Passagiere werden bei ihrer Ankunft zudem einer verpflichtenden klinischen Prüfung unterzogen. Passagiere, die ein Gesundheitsrisiko im Zusammenhang mit COVID-19 aufweisen, werden unverzüglich unter Quarantäne gestellt (Update: 11.03.2020).

G   +


Gabun: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird die Einreise nach Gabun derzeit grundsätzlich verwehrt. Passagiere, die sich in einem von COVID-19 betroffenen Land aufgehalten haben, werden unverzüglich unter Quarantäne gestellt (Stand: 11.03.2020).

Grenada: Staatsbürgern der Volksrepublik China und Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird die Einreise nach Grenada derzeit grundsätzlich verwehrt. Von dieser Regelung befreit sind ausschließlich Personen, die die grenadische Staatsbürgerschaft oder einen ständigen Wohnsitz in Grenada besitzen (Stand: 10.02.2020).

Guatemala: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 15 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird die Einreise nach Guatemala derzeit grundsätzlich verwehrt. Von dieser Regelung befreit sind ausschließlich Personen, die die Staatsbürgerschaft von Guatemala besitzen. Diese werden bei ihrer Ankunft unverzüglich einer klinischen Prüfung durch das Gesundheitsministerium unterzogen, auf die gegebenenfalls eine isolierende Behandlung folgt (Stand: 06.02.2020, Update: 10.03.2020).

H   +

Haiti: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Frankreich, Deutschland, dem Iran, in Italien oder in Südkorea aufgehalten haben, wird die Einreise nach Haiti derzeit grundsätzlich verwehrt (Stand: 11.03.2020).

Hong Kong: Staatsbürgern der Volksrepublik China sowie Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird die Einreise nach Hong Kong (SAR China) derzeit grundsätzlich verwehrt. Von dieser Regelung befreit sind ausschließlich Personen, die entweder einen Hong Kong (SAR China) Pass oder einen ständigen Wohnsitz in Hong Kong (SAR China) besitzen. Aus den kontaminierten Regionen in Italien oder der Volksrepublik China ankommenden Passagieren oder Flugpersonal wird die Einreise nach Hong Kong derzeit ebenfalls verweigert, solange der geplante Aufenthalt einen kürzeren Zeitraum als 14 Tage umfasst. Darüber hinaus werden diese Personen für ein Minimum von 14 Tagen versuchsweise unter Quarantäne gestellt. Von dieser Regelung befreit sind ausschließlich Personen, die einen Hong Kong (SAR China) Pass besitzen. Bürgern mit Wohnsitz innerhalb Südkoreas oder Bürgern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in in Südkorea aufgehalten haben, dürfen derzeit nicht nach Hong Kong (SAR China) einreisen. Auch von dieser Regelung befreit sind ausschließlich Personen, die entweder einen Hong Kong (SAR China) Pass oder einen ständigen Wohnsitz in Hong Kong (SAR China) besitzen. Darüber hinaus werden Passagiere, die aus der Volksrepublik China, Südkorea, dem Iran oder einer der kontaminierten Regionen Italiens (Emilia-Romangna, Lombardy and Veneto) landen, werden bei ihrer Einreise unverzüglich unter obligatorische Quarantäne von einer Mindestdauer von 14 Tagen gestellt (Stand: 01.03.2020).

I   +


Indien: Visa und E-Visa, die Bürgern mit einer Staatsbürgerschaft aus dem Iran, Italien, Japan oder der koreanischen Republik vor dem 03. März 2020 ausgestellt wurden, sind zum jetzigen Zeitpunkt ungültig. Darüber hinaus sind Visa und E-Visa, die Bürgern mit einer Staatsbürgerschaft aus der Volksrepublik China vor dem 05. Februar 2020 ausgestellt wurden, zum jetzigen Zeitpunkt ungültig. Von dieser Regelung ausgeschlossen sind Diplomaten und Funktionäre der Vereinten Nationen, Flugpersonal oder Passagiere, die eine OCI Karte besitzen. Von diesen Regelungen ausgeschlossen sind Diplomaten und Funktionäre der Vereinten Nationen, Flugpersonal oder Passagiere, die eine OCI Karte besitzen. Darüber hinaus verlieren Visa und E-Visa von Bürgern, die sich am oder nach dem 01. Februar in der Volksrepublik China, dem Iran, Italien, Japan oder der koreanischen Republik aufgehalten haben nun ihre Gültigkeit. Von dieser Regelung unberührt bleiben Diplomaten und Funktionäre der Vereinten Nationen, Flugpersonal oder Passagiere, die eine OCI Karte besitzen, sowie Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Indien. Staatsbürger der Länder Japan und Südkoreas können bei ihrer Ankunft kein Visum mehr beantragen. Besucher, die aus der Volksrepublik China, Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China), Indonesien, dem Iran, Italien, Japan, Südkorea, Nepal, Malaysia, Singapur, Thailand oder Vietnam landen, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich einer klinischen Prüfung durch das Gesundheitsministerium unterzogen. Alle einreisenden Passagiere verpflichten sich dazu, bei ihrer Ankunft eine Konformitätserklärung in zweifacher Ausführung auszufüllen (Stand: 04.03.2020).

Passagieren, die mit einem Visum, dass nach dem 05. März 2020 ausgestellt wurde, aus Italien oder in Südkorea einreisen möchten, wird die Einreise nur unter der Bedingung gestattet, dass sie wenn sie ein medizinisch-verifiziertes Zertifikat vorzeigen können, dass ihre Gesundheit mit Bezug auf den Coronavirus datiert und bestätigt, und von einem registrierten und von den entsprechenden Gesundheitsministerien geprüften Labor ausgestellt wurde (Update: 10.03.2020).

Indonesien: Flugpersonal und Besucher, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, dem Iran, in Italien oder in Südkorea aufgehalten haben, sind derzeit nicht zur Einreise nach Indonesien berechtigt. Von dieser Regelung befreit sind ausschließlich Personen, die die indonesische Staatsbürgerschaft oder einen ständigen Wohnsitz in Indonesien besitzen (Stand: 08.03.2020).

Die Ausstellung nach Ankunft sowie die Verlängerung von Visa ist für einreisende Passagiere aus der Volksrepublik China, dem Iran, Italien oder Südkorea derzeit nicht möglich.

Iran: Staatsbürger der Volksrepublik China, die mit einem regulären Pass, einem Pass aus Hong Kong (SAR China) oder einem Pass aus Macao (SAR China) einreisen möchten, verlieren die Gültigkeit ihrer Visa. Diese Personen können jedoch bei ihrer Ankunft ein neues Visum beantragen, und werden bei ihrer Ankunft unverzüglich einer klinischen Prüfung durch das Gesundheitsministerium unterzogen. Anschließend wird die Gesundheit des Passagiers durch den Erhalt eines Zertifikats bestätigt. Aufgrund der angepassten Einreisebestimmungen der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate dürfen Staatsbürger der Vereinigten Arabischen Emirate derzeit nicht in den Iran einreisen (Stand: 10.02.2020).

Israel: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, Hong Kong (SAR China), Iran, Irak, Macao (SAR China), Italien, Japan, in Südkorea, im Libanon, Thailand, Syrien oder Singapur aufgehalten haben, wird die Einreise nach Israel derzeit grundsätzlich verwehrt. Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Österreich, Frankreich, Deutschland, Spanien oder der Schweiz aufgehalten haben, wird die Einreise nach Israel derzeit ebenfalls grundsätzlich verwehrt. Personen, die die oben genannten Länder nur auf einer Durchreise passierten, sowie israelische Staatsbürger, deren Ehegatten und Kinder, Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Israel, Diplomaten und Bürger des palästinensischen Territoriums sowie deren Ehegatten und Kinder sind von dieser Regelung befreit. Personen, die Österreich, Frankreich, Deutschland, Spanien oder die Schweiz mit einer ausdrücklichen Erlaubnis durch oder im Auftrag von der israelischen Botschaft oder der Einwanderungsbehörde bereist haben, und sich vor ihrer Abreise nachweislich in ihrem privaten Wohnbereich isoliert haben, sind von dieser Regelung ebenfalls ausgenommen (Stand: 03.03.2020, Update: 10.03.2020).

Italien: Für Passagiere, die aus privaten (touristischen) Absichten reisen, ist die Einreise über einen Flughafen in einer der unten aufgelisteten Regionen derzeit nicht möglich. Passagieren, die über einen Flughafen in einer der unten aufgelisteten Regionen einreisen möchten, ist die Einreise nur gestattet, wenn sie aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen reisen, einen ständigen Wohnsitz in einer dieser Regionen besitzen oder sich in einer Notfall-Situation befinden. In diesen Fällen verpflichten sich einreisende Passagiere dazu, ein ‘Self-Declaration’ Formular auszufüllen (Stand: 10.03.2020).

Betroffene Regionen: Alessandria, Asti, Lombardy, Modena, Novara, Padova, Parma, Pesaro and Urbino, Piacenza, Reggio Emilia, Rimini, Treviso-Venice, Verbano – Cusio – Ossola and Vercelli.

J   +


Jamaika: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Iran, Italien, in Südkorea, oder Singapur aufgehalten haben, wird die Einreise nach Jamaika derzeit grundsätzlich verwehrt. Jamaikanische Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Jamaika sind von dieser Regelung nicht betroffen. Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, werden unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt. Jamaikanische Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Jamaika, die sich in Iran, Italien, Südkoreas, oder Singapur aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich einer klinischen Prüfung durch das Gesundheitsministerium unterzogen. Passagiere, die aus der Volksrepublik China aufgrund eines privilegierten Status’ einreisen durften und Symptome einer Erkrankung durch COVID-19 aufweisen, werden unverzüglich isoliert. Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Iran, Italien, in Südkorea, oder Singapur aufgehalten haben, werden unverzüglich einer klinischen Prüfung durch das Gesundheitsministerium unterzogen und gegebenenfalls unter Quarantäne gestellt, an das Gesundheitsministerium überwiesen oder vollständig isoliert (Stand: 29.02.2020).

Japan: Die Einreise nach Japan ist derzeit für folgende Personengruppen untersagt: Passagiere des Kreuzfahrtschiffes ‚Westerdam’, Staatsbürger und Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China (Regionen: Hubei oder Zhejiang), Südkoreas (Regionen: Cheongdo County, Daegu City, Gyeongsan-si, Andong-si , Yeongcheon-si, Chilgok-gun, Uiseong-gun, Seongju-gun oder Gunwi-gun in Gyeongsangbuk-do) oder im Iran (Regionen: Qom Province, Tehran Province oder Gilan Province) aufgehalten haben. Von diesen Regelungen sind japanische Staatsbürger sowie deren Ehegatten und Kinder grundsätzlich befreit, solange sie einen Beweis für ihre Familienzugehörigkeit erbringen können (Stand: 27.02.2020).

Darüber hinaus sind Staatsbürger der Volksrepublik China mit einem in Hubei oder Zhejiang ausgestellten Reisepass derzeit nicht zur Einreise nach Japan berechtigt. Diese Regelung tritt nicht in Kraft, wenn betroffene Passagiere nachweisen können, dass sie sich innerhalb der letzten 14 Tage nicht in oben genannten Regionen aufgehalten haben. Von Botschaften, Generalkonsulaten oder japanischen Konsulaten am oder vor dem 08. März 2020 in der Volksrepublik China, Hong Kong (SAR China) oder in Südkorea ausgestellte Visa sind derzeit ungültig. Visumfreiheiten für Staatsbürger Südkoreas, für Passagiere mit einem britischen (British National Overseas) Reisepass und für Passagiere mit einem in Hong Kong (SAR China) oder Macao (SAR China) ausgestellten Reisepass sind vorerst bis zum 31. März 2020 suspendiert und daher ungültig (Update: 10.03.2020).

Jordanien: Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China oder in Südkorea, dem Iran oder Italien aufgehalten haben, wird die Einreise nach Jordanien derzeit grundsätzlich verwehrt. Von dieser Regelung sind Staatsbürger sowie italienische und chinesische Diplomaten grundsätzlich befreit (Stand: 01.03.2020).

K   +


Kaimaninseln: Besuchern, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird die Einreise auf die Kaimaninseln derzeit verwehrt. (Stand: 29.02.2020). Staatsbürger oder Bürger mit einem ständigen Wohnsitz auf den Kaimaninseln sind von dieser Regelung nicht betroffen. Bürger mit einem ständigen Wohnsitz auf den Kaimaninseln, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, werden unverzüglich unter Quarantäne gestellt (Stand: 29.02.2020).

Kasachstan: Staatsbürger der Volksrepublik China, des Iran, Italiens, Japans und Südkoreas sowie Passagiere, die mit einem Reisepass aus Taiwan (Republic of China Taiwan), Hong Kong (SAR China) oder Macao (SAR China) einreisen möchten, haben derzeit keine Berechtigung zur Einreise nach Kasachstan. Von diesen Regelungen sind offizielle Delegationen und Crew-Mitglieder befreit. Passagiere, die sich innerhalb der letzten 30 Tage in der Volksrepublik China, dem Iran,

in Südkorea, dem Taiwan, in Taiwan, Hong Kong (SAR China), Italien, Japan oder Macao (SAR China) aufgehalten haben, sind derzeit ebenfalls nicht zur Einreise nach Kasachstan berechtigt (Stand: 07.03.2020, Update: 10.03.2020).

Katar: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, im Iran, Südkoreas oder Singapur aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt. Passagiere, die aus Ägypten landen, wird die Ein- und Durchreise nach Qatar derzeit grundsätzlich untersagt. Staatsbürger von Qatar sind von dieser Regelung ausgenommen (Stand: 02.03.2020).

Komoren: Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China oder einem anderen Land mit offiziell bestätigten Fallzahlen zum Coronavirus aufgehalten haben, werden vor ihrer Einreise unverzüglich unter Quarantäne von einer Mindestdauer von 14 Tagen gestellt (Stand: 27.02.2020).

Koreanische Republik: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, Staatsbürgern der Volksrepublik China und Passagieren, die an Bord des ‚Diamond Princess’ Kreuzfahrtschiffes waren, wird die Ein- und Durchreise in die koreanische Republik derzeit grundsätzlich verwehrt. Staatsbürger der Volksrepublik China müssen als Einreisebedingung ein gültiges Visum vorlegen können (Stand: 20.02.2020).

Korea (Demokratische Volksrepublik Korea): Passagieren, die aus privaten Gründen in die Demokratische Volksrepublik Korea einreisen möchten, wird die Ein- und Durchreise in die koreanische Volksrepublik derzeit grundsätzlich verwehrt. Passagiere, die aus beruflichen Gründen in die Demokratische Volksrepublik Korea einreisen möchten, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt (Stand: 06.02.2020).

Kosovo: Staatsbürgern der Volksrepublik China wird die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich verwehrt. Von dieser Regelung sind chinesische Staatsbürger, die ihre Gesundheit mit einem medizinischen Zertifikat belegen können, und Flugpersonal grundsätzlich befreit (Stand: 07.02.2020).

Kuwait: Staatsbürgern der Volksrepublik China, Hong Kong (SAR China), dem Iran, Irak, Italien, Japan, Südkoreas, Thailand oder Singapur wird die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich verwehrt. Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Iran, Irak, Italien, Japan, Südkorea, Thailand oder Singapur aufgehalten haben, wird die Einreise nach Kuwait derzeit ebenso grundsätzlich verwehrt. Von dieser Regelung sind Staatsbürger von Kuwait befreit. Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Aserbaidschan, Bangladesch, Ägypten, Georgien, Indien, Libanon, Philippinen, Sri Lanka, Syrien oder der Türkei aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich einer klinischen Prüfung durch das Gesundheitsministerium unterzogen. Von dieser Regelung sind Staatsbürger von Kuwait befreit (Stand: 04.03.2020, Update: 08.03.2020).

Kirgisistan: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 20 Tage in der Volksrepublik China, im Iran, Italien, Japan, oder in Südkorea aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich verwehrt. Passagiere, die sich vor 21 Tagen oder mehr in der Volksrepublik China, im Iran, Italien, Japan, oder in Südkorea aufgehalten haben, werden unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt. Passagiere, die aus Afghanistan, der Volksrepublik China, dem Iran, Japan, oder Südkorea einreisen, werden bei ihrer Ankunft ebenfalls unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt. Von dieser Regelung sind Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Kirgisistan befreit (Stand: 03.03.2020).

L   +


Libanon: Staatsbürgern der Volksrepublik China, dem Iran, Italien und Südkorea, wird die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich verwehrt. Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, im Iran, Italien, oder der in Südkorea aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich verwehrt. Von dieser Regelung sind Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz im Libanon befreit. Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz im Libanon, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, im Iran, Italien, oder in Südkorea aufgehalten haben, verpflichten sich dazu, vor ihrer Ankunft ein Formular zur Gesundheitsfreigabe auszufüllen (Stand: 29.02.2020).

M   +


Macao (SAR China): Staatsbürgern und Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Macao (SAR China) derzeit grundsätzlich verwehrt, wenn sie ihre Gesundheit nicht mit einem medizinischen Zertifikat belegen können. Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Macao, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, verpflichten sich dazu, bei ihrer Ankunft ein Formular zur Gesundheitsfreigabe auszufüllen. Passagieren, die sich im Iran, Italien oder in Südkorea aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt (Stand: 29.02.2020).

Madagaskar: Passagieren und Flugpersonal, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, im Iran, Italien, oder in Südkorea aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Madagaskar derzeit grundsätzlich verwehrt (Stand: 29.02.2020).

Malaysia: Staatsbürgern der Volksrepublik China sowie Passagieren und Flugpersonal, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China oder in Südkorea aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Malaysia derzeit grundsätzlich untersagt. Von dieser Regelung sind Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Malaysia befreit (Stand: 02.03.2020).

Malediven: Passagieren und Flugpersonal, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, im Iran oder in Südkorea aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise auf die Malediven derzeit grundsätzlich verwehrt. Zudem verpflichten sich alle ankommenden Passagier und das Flugpersonal, bei ihrer Ankunft ein Formular zur Gesundheitsfreigabe, sowie eine ‚Immigration Arrival Card’ auszufüllen (Stand: 03.03.2020).

Marshallinseln: Passagieren, die sich nach dem 31. Dezember 2019 in der Volksrepublik China, in Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China), Iran, Italien, Japan oder in Südkorea aufgehalten haben, ist die Einreise auf die Marshallinseln derzeit ebenfalls untersagt (Stand: 28.02.2020).

Mauritius: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, im Taiwan, in Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China), im Iran, Italien oder in Südkorea aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Mauritius derzeit grundsätzlich untersagt. Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz auf Mauritius, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, im Taiwan, in Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China), im Iran, Italien oder in Südkorea aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt (Stand: 02.03.2020).

Marokko: Vom 15.03. bis vorerst 31.03. werden sämtliche Flugverbindungen von Deutschland, Spanien, Frankreich, Portugal und den Benelux-Ländern nach Marokko ausgesetzt. Flugverbindungen nach Italien und Algerien sind bereits seit längerem eingestellt (Stand: 15.03.2020).

Mongolei: Staatsbürgern, Bürgern mit einem ständigen Wohnsitz und Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, im Taiwan, in Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China) wird die Ein- und Durchreise in die Mongolei derzeit grundsätzlich untersagt. Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Iran, Italien, Japan oder in Südkorea aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise in die Mongolei derzeit ebenfalls grundsätzlich untersagt. Von diesen Regelungen sind Staatsbürger der Mongolei befreit (Stand: 01.03.2020).

Montenegro: Passagiere, die aus der Volksrepublik China (Hubei Provinz), dem Iran, Italien, Spanien oder Südkorea einreisen möchten, wird die Einreise nach Montenegro derzeit verwehrt. Dies gilt nicht für Staatsbürger Montenegros.

Myanmar: Staatsbürger der Volksrepublik China verlieren bei einem Einreiseversuch nach Myanmar derzeit die Gültigkeit ihres Visums. Passagiere, die aus der Volksrepublik China einreisen möchten, können nach ihrer Ankunft derzeit kein Visum beantragen (Stand: 06.02.2020).

N   +


Nauru: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 21 Tage in der Volksrepublik China, in Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China), Italien oder in Südkorea aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Mauritius derzeit grundsätzlich untersagt (Stand: 02.03.2020).

Nepal: Staatsbürger der Volksrepublik China, dem Iran, Italien, Japan sowie Südkoreas können nach ihrer Ankunft in Nepal derzeit kein Visum beantragen. Passagiere, die mit einem Pass aus Hong Kong (SAR China) oder einem Pass aus Macao (SAR China) einreisen möchten, können nach ihrer Ankunft in Nepal derzeit ebenfalls kein Visum beantragen. Für die Möglichkeit einer Einreise muss ein Visum, dass bereits vor der Abreise ausgestellt wurde, vorgelegt werden (Stand: 03.03.2020, Update: Gültigkeit der Regulierungen ab dem 10.03.2020).

Neukaledonien: Passagiere und Flugpersonal, die nach Neukaledonien einreisen möchten, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich einer klinischen Prüfung durch das Gesundheitsministerium sowie einer Passkontrolle unterzogen. Alle einreisenden Passagiere verpflichten sich zudem dazu, bei ihrer Ankunft ein Formular zu Gesundheitsfreigabe auszufüllen (Stand: 25.02.2020).

Neuseeland: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China oder dem Iran aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Neuseeland derzeit grundsätzlich untersagt. Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Italien oder in Südkorea aufgehalten haben, werden angewiesen, sich ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise für eine mindestens 14-tägige Periode selbstständig zu isolieren. Alle einreisenden Passagiere verpflichten sich zudem dazu, bei ihrer Ankunft ein Formular zu Gesundheitsfreigabe auszufüllen. Von diesen Regelungen befreit sind Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Australien oder Neuseeland, sowie deren direkte Familienmitglieder befreit. Von diesen Regelungen befreit ist außerdem das Flugpersonal, solange es mit ‚Personal Protective Equipment (PPE) ausgestattet ist, und dieses auch verwendet. Zudem müssen Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Australien oder Neuseeland sowie deren direkte Familienmitglieder, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, vor ihrer geplanten Einreise die Einwanderungsbehörde kontaktieren (Stand: 03.02.2020).

Niue: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 30 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Niue derzeit grundsätzlich untersagt (Stand: 19.02.2020).

O   +


Oman: Staatsbürgern der Volksrepublik China, dem Iran und Italien, wird die Ein- und Durchreise nach Oman derzeit grundsätzlich untersagt. Von dieser Regelung befreit sind Staatsbürger der Volksrepublik China, dem Iran und Italiens, die ein im Oman ausgestelltes Resident Visa vorweisen können. Staatsbürger von Oman haben die Erlaubnis, mit ihrer Identifikationskarte einzureisen, sofern sie diese auch für ihre Ausreise verwendet haben. Staatsbürger der Länder Bahrain, Kuwait, Qatar, Saudi Arabien und den Vereinigten Arabischen Emiraten haben keine Erlaubnis, mit ihrer Identifikationskarte einzureisen und müssen bei der Einreise einen Reisepass vorlegen können. Passagiere, die aus der Volksrepublik China, dem Iran, Japan, Südkorea oder Singapur einreisen möchten, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt. Diese Regelung betrifft Staatsbürger der Volksrepublik China, dem Iran und Italiens nicht (Stand: 03.03.2020).

Österreich: Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tagen in der Volksrepublik China (Hubei), in Italien, im Iran oder in Südkorea aufgehalten haben, müssen bei ihrer Einreise ein medizinisch-verifiziertes Zertifikat vorzeigen können, dass ihre Gesundheit mit Bezug auf das Coronavirus maximal vier Tage rückwirkend datiert und bestätigt, und entweder in Englischer oder Deutscher Sprache verfasst ist. Das Formular ist unter folgendem Link zugänglich: https://infothek.bmvit.gv.at/massnahmen-bei-der-einreise-aus-sars-cov-2-risikogebieten/ (Stand: 11.03.2020).

P   +


Palau: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tagen in der Volksrepublik China, in Hong Kong (SAR China) oder Macao (SAR China)aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Palau derzeit grundsätzlich untersagt (Stand: 06.02.2020).

Panama: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 30 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, verpflichten sich dazu, bei ihrer Ankunft das Formular ‚Affidavit oft he Traveler’ auszufüllen, das von den Beamten der Einwanderungsbehörde zur Verfügung gestellt wird (Stand: 21.02.2020).

Papua-Neuguinea: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Papua-Neuguinea derzeit grundsätzlich untersagt (Stand: 17.02.2020).

Paraguay: Passagiere, die aus der Volksrepublik China, dem Iran, Italien, Japan, Südkorea, Singapur oder Thailand einreisen möchten, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt. Zudem besitzen sämtliche Visa, die Staatsbürgern der Volksrepublik China ausgestellt wurden, keine Gültigkeit mehr (Stand: 27.02.2020).

Philippinen: Passagieren, die aus einem Land einreisen möchten, welches offiziell bestätigte Fallzahlen von COVID-19 aufweist, wird die Ein- und Durchreise auf die Philippinen derzeit grundsätzlich nicht gestattet. Staatsbürger, deren Ehegatten und Kinder sowie Bürger mit einer längerfristigen Aufenthaltsgenehmigung werden stattdessen angewiesen, sich ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise für eine mindestens 14-tägige Periode selbstständig zu isolieren. (Stand: 28.02.2020).

Peru: Passagiere, die aus Italien, Spanien, Frankreich oder China einreisen möchten, sind verpflichtet sich 14 Tage, gerechnet ab dem Zeitpunkt des Verlassens eines der genannten Länder, nach ihrer Ankunft häuslich zu isolieren. Diese Regelung bezieht sich auch auf Transitreisende. Ab dem 16. März 2020 sind sämtliche Flüge sowohl aus als auch nach Europa und Asien für eine nach derzeitigem Kenntnisstand Zeitspanne von etwa einem Monat ausgesetzt. Eine Verlängerung dieser Regulierungen ist nicht ausgeschlossen (Stand: 15.03.2020).

R   +


Russland: Staatsbürger der Volksrepublik China und des Iran sowie Passagiere, die mit einem Pass aus Hong Kong (SAR China) oder Macao (SAR China) reisen, wird die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsbürger Russlands und Flugpersonal (Stand: 28.02.2020).

S   +


Samoa: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Taiwan, in Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China), dem Iran, in Italien, in Südkorea, Kuwait, Thailand oder Singapur aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich untersagt. Um eine Einreise zu ermöglichen, müssen Passagiere bereits vor ihrer Einreise für eine Mindestdauer von 14 Tagen und in einem Land, welches bis dato keinerlei Infektionsfälle mit Coronavirus verzeichnet unter Quarantäne gestellt worden sein. Diese Personen dürfen jedoch nur einreisen, wenn sie ein medizinisch-verifiziertes Zertifikat vorzeigen können, dass ihre Gesundheit mit Bezug auf das Coronavirus maximal drei Tage vor ihrer Ankunft datiert und bestätigt. Passagieren, die sich in Australien, Bahrain, Canada, Fiji, Frankreich, Deutschland, Malaysia, Neuseeland, Vietnam, USA, Samoa, Spanien, Tonga oder in den Vereinigten Arabischen Emiraten aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich untersagt. Diese Regelung greift nicht, wenn die Person ein medizinisch-verifiziertes Zertifikat vorzeigen können, dass ihre Gesundheit mit Bezug auf das Coronavirus maximal drei Tage vor ihrer Ankunft datiert und bestätigt (Stand: 02.03.2020).

Saudi Arabien: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Taiwan, in Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China) oder dem Iran aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich untersagt. Von dieser Regelung sind Staatsbürger Saudi Arabiens grundsätzlich befreit. Darüber hinaus wird Passagieren, die aus Afghanistan, Aserbaidschan, Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China), Indien, Indonesien, Iran, Italien, Irak, Japan, Kasachstan, Libanon, Malaysia, Pakistan, Philippinen, Singapur, Somalia, Syrien, Taiwan, Thailand, Usbekistan, Südkorea, Vietnam oder dem Jemen mit einem Touristen-Visum einreisen möchten, die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich untersagt. Flugpersonal wird bei der Einreise gegebenenfalls einer klinischen Prüfung unterzogen (Stand: 04.03.2020).

Seychellen: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, dem Iran, Italien, in Südkorea, in Hong Kong (SAR China) oder Macao (SAR China) aufgehalten haben, oder einen ständigen Wohnsitz in einem dieser Länder besitzen, wird die Ein- und Durchreise auf die Seychellen derzeit grundsätzlich nicht gestattet. Staatsbürger sowie Bürger mit einem ständigen Wohnsitz auf den Seychellen sind von dieser Regelung ausgenommen(Stand: 26.02.2020).

Sierra Leone: Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt (Stand: 24.02.2020).

Singapur: Chinesische Staatsbürger, Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Südkorea oder in Italien aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich untersagt. Passagieren und Bordpersonal, die an Bord der ‚Diamond Princess’ oder ‚MV World Dream’ Kreuzfahrtschiffes waren, wird die Ein- und Durchreise nach Singapur derzeit grundsätzlich verwehrt. Staatsbürger aus China oder dem Iran verlieren die Gültigkeit ihrer bestehenden Visa. Passagiere, die eine Sondergenehmigung für die Einreise nach Singapur besitzen, müssen sich einer klinischen Prüfung unterziehen, die über ihre Einreiseerlaubnis bestimmt. Von dieser Regelung befreit sind Staatsbürger, registrierte Bewohner Singapurs oder Besitzer eines Work-Passes. Diese Personen werden unter Umständen und nach einer klinischen Prüfung bei ihrer Ankunft unverzüglich unter Quarantäne gestellt (Stand: 05.03.2020).

Slowakei: Die Einreise in die Slowakei ist derzeit ausschließlich Personen gestattet, die einen Wohnsitz in der Slowakei besitzen, sowie Personen, die in der Slowakei arbeiten. Letztere stehen unter einer Nachweispflicht durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers). Passagiere, die aus dem Ausland in die Slowakei einreisen möchten, verpflichten sich zu einer mindestens 14-tägigen Quarantäne. Alle drei internationalen Flughäfen Bratislava, Poprad und Košice wurden am 13. März 2020 geschlossen, internationale Bus- und Zugverbindungen wurden eingestellt. Von diesen Regelungen sind auch Transitreisende betroffen (14.03.2020).

Solomon Inseln: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Taiwan, in Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China), dem Iran, in Italien, Japan, in Südkorea oder Singapur aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise derzeit grundsätzlich untersagt. Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Afghanistan, Australien, Bahrain, Belgien, Kambodscha, Canada, Ägypten, Finnland, Frankreich, Deutschland, Indien, Irak, Israel, Kuwait, Libanon, Malaysia, Nepal, Oman, Philippinen, Russland, Spanien, Sri Lanka, Schweden, den Vereinigten Staaten, den Vereinigten Arabischen Emiraten, Vereinigtes Königreich oder Vietnam aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft eventuell unverzüglich unter Quarantäne gestellt (Stand: 04.03.2020).

Somalia: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Somalia derzeit grundsätzlich untersagt. Staatsbürger und Bewohner Somalias werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt (Stand: 04.03.2020).

St. Lucia: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Hong Kong (SAR China), Italien, Japan, in Südkorea oder Singapur aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach St. Lucia derzeit grundsätzlich untersagt. Staatsbürger St. Lucias, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Hong Kong (SAR China), Italien, Japan, in Südkorea oder Singapur aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt (Stand: 27.02.2020).

St. Vincent und die Grenadinen: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Hong Kong (SAR China), Macao (SAR China), Japan, in Südkorea oder Singapur aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach St. Vincent und die Grenadinen derzeit grundsätzlich untersagt (Stand: 24.02.2020).

Sri Lanka: Staatsbürger der Volksrepublik China haben die Gültigkeit ihrer Visa verloren und sind derzeit nicht berechtigt, ein neues Visum in Sri Lanka zu beantragen. Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Iran, in Italien oder in Südkorea aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich unter Quarantäne gestellt (Stand: 08.03.2020).

T   +


Tadschikistan: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Afghanistan, in der Volksrepublik China, in Südkorea, im Iran oder in Italien aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Tadschikistan derzeit grundsätzlich untersagt. Staatsbürger von Tadschikistan sind von dieser Regelung befreit (Stand: 03.03.2020).

Thailand: Aufgrund der angepassten Einreisebestimmungen der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate dürfen Staatsbürger der Vereinigten Arabischen Emirate derzeit nicht nach Thailand einreisen (Stand: 06.03.2020).

Taiwan: Staatsbürgern der Volksrepublik China, deren Ehegatte keine taiwanische Staatsbürgerschaft besitzt, ist die Einreise nach Taiwan derzeit grundsätzlich untersagt. Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Hong Kong (SAR China), oder Macao (SAR China) aufgehalten haben, ist die Einreise nach Taiwan derzeit ebenfalls untersagt. Von dieser Regelung befreit sind ausschließlich Personen, die mit einem taiwanischen oder einem SAR-China Pass reisen (Hong Kong oder Macao) oder ein ROC (Taiwan) Resident Certificate (Typ APRC oder ARC) besitzen. Personen, die innerhalb der letzten 14 Tage durch die Volksrepublik China, Hong Kong (SAR China), oder Macao (SAR China) gereist sind, die Durchgangsbereiche jedoch nicht verlassen haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen in ihrem persönlichen Wohnbereich unter Quarantäne gestellt (Stand: 02.03.2020). Reisepersonal, das innerhalb der letzten 14 Tage durch die Volksrepublik China, Hong Kong (SAR China), oder Macao (SAR China) gereist ist, die Durchgangsbereiche jedoch nicht verlassen hat, darf unter der Bedingung nach Taiwan einreisen, dass ein Garantieschreiben vorgelegt werden kann, das keine Einreise in eines der oben genannten Ländern bestätigt (Stand: 02.03.2020). Des Weiteren wird Personen mit einem ständigen Wohnsitz in der Volksrepublik China, Hong Kong (SAR China), oder Macao (SAR China) die Einreise nach Taiwan grundsätzlich verwehrt. Von dieser Regelung ausgenommen sind ausschließlich Personen, die entweder mit einem taiwanischen Pass oder einem SAR-China Pass reisen (Hong Kong oder Macao). Passagiere, die aus dem Iran, Italien oder der koreanischen Republik anreisen, werden für eine Mindestdauer von 14 Tagen in ihrem eigenen Wohnraum unter Quarantäne gestellt (Stand: 02.03.2020).

Tonga: Passagieren und Flugpersonal, die aus der Volksrepublik China, Taiwan, Hong Kong (SAR China) oder Macao (SAR China) nach Tonga einreisen möchten, wird die Ein- und Durchreise nach Tonga derzeit grundsätzlich untersagt. Diese Regelung greift nicht, wenn betroffene Personen einen Zeitraum von mindestens 14 Tagen vor ihrer Ankunft in Tonga in einem Land verbrachten, das nachweislich keine Infektionsfälle mit COVID-19 verzeichnet. Diese Personen dürfen jedoch nur einreisen, wenn sie ein medizinisch-verifiziertes Zertifikat vorzeigen können, dass ihre Gesundheit mit Bezug auf den Coronavirus maximal drei Tage vor ihrer Ankunft datiert und bestätigt. Staatsbürger, deren Ehegatten und Kinder sowie Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Tonga und deren direkte Familienmitglieder sind von dieser Regelung ausgenommen. Von diesen Regelungen befreit ist außerdem Flugpersonal, das sich auf einem direkten Rückflug aus China befindet und solange es mit ‚Personal Protective Equipment (PPE) ausgestattet ist, und dieses auch verwendet. Alle einreisenden Passagiere verpflichten sich zudem dazu, bei ihrer Ankunft ein vom Gesundheitsministerium zur Verfügung gestelltes Formular zur Gesundheitsfreigabe auszufüllen (Stand: 27.02.2020).

Trinidad und Tobago: Passagiere und Flugpersonal, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Trinidad und Tobago derzeit grundsätzlich untersagt. Von dieser Regelung sind Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Trinidad und Tobago befreit. Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Trinidad und Tobago, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, werden für einen Zeitraum von 14 Tagen und unverzüglich nach ihrer Einreise isoliert (Stand: 07.02.2020).

Türkei: Für die Türkei tritt ab dem 14.03.2020 (08:00 Uhr Ortszeit) ein Einreiseverbot u. A. für Deutsche in Kraft, das vorerst bis zum 17.04.2020 andauern soll. Die Einreise für Deutsche, die aus einem Drittland einreisen möchten (welches eventuell sogar nicht von der COVID-19-Epidemie betroffen ist) kann dennoch verwehrt werden. Aus- sowie Transitreisen sollen für deutsche Staatsbürger weiterhin möglich sein, auch die Flugverbindungen sind nicht gänzlich eingeschränkt (Update: 14.03.2020).

Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Südkorea, dem Iran, Irak oder in Italien aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise in die Türkei derzeit grundsätzlich untersagt. Türkische Staatsbürger sind von dieser Regelung befreit (Stand: 02.03.2020).

U   +


Uganda: Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, in Südkorea, dem Iran, Italien, Spanien, Deutschland oder in Frankreich aufgehalten haben, werden nachdrücklich angewiesen, sich ab dem Zeitpunkt ihrer Einreise für eine mindestens 14-tägige Periode selbstständig zu isolieren (Stand: 07.03.2020).

Ungarn: Iranischen Staatsbürgern ist die Einreise nach Ungarn derzeit nicht gestattet. Flugpersonal ist von dieser Regelung ausgenommen (Stand: 11.03.2020).

V   +


Vereinigte Arabische Emirate: Staatsbürger dürfen derzeit nur unter der Bedingung einreisen, dass sie ein von den Vereinigten Arabischen Emiraten ausgestelltes Ausweisdokument vorzeigen können, und bereits vor dem 28. Februar 2020 ausgereist sein. Staatsbürgern von Bahrain, Kuwait, Oman, Qatar und Saudi Arabien wird die Ein- und Durchreise in die Vereinigten Arabischen Emirate derzeit grundsätzlich untersagt, wenn sie keinen gültigen Reisepass vorzeigen können (ein Ausweisdokument ist für die aktuellen Einreisebestimmungen nicht ausreichend). Aufgrund der angepassten Einreisebestimmungen der Regierung der Vereinigten Arabischen Emirate dürfen Staatsbürger der Vereinigten Arabischen Emirate derzeit nicht nach Thailand oder in den Iran einreisen (Stand: 05.03.2020).

Vereinigte Staaten von Amerika: Europäischen Staatsbürgern (Schengenraum) ist die Einreise in die Vereinigten Staaten ab Freitag, dem 13.03.2020 und für eine Mindestdauer von 30 Tagen grundsätzlich untersagt. Von dieser Regelung ausgenommen seien Staatsbürger Großbritanniens sowie amerikanische Staatsbürger, die sich einer klinischen Prüfung unterzogen haben (Update: 12.03.2020).

Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben, haben derzeit keine Berechtigung, in die Vereinigten Staaten einzureisen. Von dieser Regelung sind Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten befreit. Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Iran aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise in die Vereinigten Staaten derzeit grundsätzlich untersagt. Von dieser Regelung sind Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in den Vereinigten Staaten sowie Personen, die von der US-Regierung im Zuge der Bekämpfung oder Verbreitung des Coronavirus’ eingeladen wurden und Personen, die bei der US-Streitmacht beschäftigt sind sowie deren Ehegatten und Kinder befreit. Darüber hinaus müssen alle Passagiere, die aus der Volksrepublik China in die Vereinigten Staaten einreisen möchten, an einem der folgenden Flughäfen landen: Atlanta (ATL), Chicago (ORD), Dallas (DFW), Detroit (DTW), Honolulu (HNL), Los Angeles (LAX), New York (JFK oder EWR), San Francisco (SFO), Seattle (SEA) oder Washington (IAD) (Stand: 02.03.2020).

Vanuatu: Alle Passagiere verpflichten sich dazu, bereits vor dem Boarding ein Formular zur Gesundheitsfreigabe einreisender Passagier auszufüllen. Passagieren und Flugpersonal, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China, Taiwan, Hong Kong (SAR China), Japan, in Südkorea, Singapur oder Macau (SAR China) aufgehalten haben, wird die Ein- und Durchreise nach Vanuatu derzeit grundsätzlich untersagt. Von dieser Regelung sind Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Vanuatu befreit. Passagiere, die seit dem 31. Dezember 2019 eine (Durch-)Reise durch eines der folgenden Länder unternommen haben, jedoch vor ihrem Einreiseversuch mindestens 14 Tage außerhalb dieses Landes verbracht haben, können sich um ein medizinisches Zertifikat zur Gesundheitsfreigabe bemühen, welches von einem verifizierten und registrierten medizinischen Praktiker ausgestellt sein muss und ihnen ihre Gesundheit im Bezug auf das Coronavirus bestätigt: Volksrepublik China, Taiwan, Hong Kong (SAR China), Japan, in Südkorea, Singapur oder Macau (SAR China). (Stand: 03.03.2020). Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Vanuatu, die sich innerhalb der letzten zwei Monate in einem anderen Land als der Volkrepublik China aufgehalten haben, dürfen unter der Bedingung über Hong Kong (SAR China) oder Singapur nach Vanuatu einreisen, dass die Reisezeit nicht mehr als acht Stunden beträgt und sie das Flughafengelände nicht verlassen haben. Staatsbürger und Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Vanuatu, deren Reisezeit mehr als acht Stunden beträgt oder die sich außerhalb des Flughafengeländes aufgehalten haben, verpflichten sich dazu, sich vor ihrer Einreise für eine mindestens 14-tägige Periode selbstständig und außerhalb von Vanuatu zu isolieren (Stand: 03.03.2020).

Vietnam: Passagieren, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in der Volksrepublik China aufgehalten haben oder eine Durchreise unternommen haben, wird die Ein- und Durchreise nach Vietnam derzeit grundsätzlich untersagt. Von dieser Regelung sind Staatsbürger, Bürger mit einem ständigen Wohnsitz in Vietnam und Bürger, die aus diplomatischen Absichten reisen, befreit. Diplomaten werden bei ihrer Ankunft unverzüglich einer klinischen Prüfung durch die Grenzkontrollen unterzogen, bevor ihnen die Einreise gewährt wird. Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage in Südkorea aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich unter Quarantäne gestellt. Passagiere, die sich innerhalb der letzten 14 Tage im Iran oder in Italien aufgehalten haben, werden bei ihrer Ankunft unverzüglich und für eine Mindestdauer von 14 Tagen unter Quarantäne gestellt. Staatsbürger aus Italien oder Südkoreas mit einem regulären Reisepass verlieren bei einem Einreiseversuch nach Vietnam derzeit die Gültigkeit ihres Visums. Zudem verpflichten sich alle einreisenden Passagiere, ein Formular zu Quarantäne bereits vor ihrer Ankunft in Vietnam auszufüllen (Stand: 02.03.2020, Update: 11.03.2020).

Allgemeine Informationen zur COVID-19 Situation

Mit über 1.000 bestätigten Fallzahlen gehört inzwischen auch Deutschland zu den betroffenen Gebieten und verzeichnet Nordrhein-Westfalen, Bayern und Baden-Württemberg als nationale Risikogebiete. Dem Robert Koch-Institut nach solle man derzeit besonders den Landkreis Heinsberg in NRW mit beinahe über 500 registrierten Infektionsfällen meiden. International werden aktuell die folgenden Regionen als Risikogebiete verzeichnet: Provinz Hubei (inklusive der Stadt Wuhan) in China; Provinz Ghom (Teheran) im Iran; Südtirol (Provinz Bozen) in der Region Trentino-Südtirol, Region Emilia-Romagna, Region Lombardei und die Stadt Vo in der Provinz Padua in der Region Venetien in Italien und die Provinz Gyeongsangbuk-do in Südkorea.

In Anbetracht der aktuellen Entwicklung erscheint es offensichtlich, dass die Situation sehr bewegt ist, weswegen es zu täglichen Änderungen oder Updates kommen kann. Während die Zahl der registrierten Infektionsfälle kontinuierlich ansteigt, werden Sicherheitsvorkehrungen und Einreisebestimmungen weltweit verschärft. Zudem unterscheiden sich auch die von Reisenden vor Ort zu treffenden Maßnahmen und Einschränkungen, die besonders für Vielreisende vorgesehen sind, sehr. Wir berichteten beispielsweise bereits über die einbrechenden Zahlen von Flugbuchungen und deren Konsequenzen, über abgesagte (Groß-)Veranstaltungen und Events, über die Reaktionen der Anbieter, über die langfristig möglichen Auswirkungen dieser aktuellen Krisensituation und über die internationalen Einreisebedingungen für deutsche Staatsbürger.

Weitere Artikel zur aktuellen Corona-Lage

Fazit zu den aktuellen Einreisebestimmungen weltweit

Dass mit einer Virusepidemie diesen Ausmaßes notwendigerweise verschiedene Sicherheitsvorkehrungen und Restriktionen einhergehen, dürfte niemanden überraschen. Selbstverständlich liegt es im internationalen Interesse, die weiteren Konsequenzen dieser Krankheit so kontrolliert wie möglich zu behandeln, und Ausbreitungen in noch nicht betroffene Regionen bestmöglich zu verhindern. Viele Länder zeigen sich angesichts der aktuellen Entwicklungen von ihrer kritischsten Seite, indem sie die Einreisemöglichkeiten für einen Großteil der Staatsbürger aus von der Epidemie betroffenen Regionen nahezu vollständig revidieren. Andere Staaten zeigen sich weitaus optimistischer und sprechen für Risiko-Passagiere lediglich Empfehlungen aus – sich im Zweifelsfall beispielsweise selbst zu isolieren und/oder für eine Zeitspanne von mindestens 14 Tagen eigenständig in Quarantäne zu begeben. Obwohl es uns definitiv fern liegt, über Situationen wie diese wertend zu berichten, möchten wir euch dennoch ans Herz legen, die Vorsichtsmaßnahmen und Einreisebestimmungen der verschiedenen Länder wahr- und ernst zu nehmen – sodass wir gemeinschaftlich auf eine Besserung dieser Krisensituation hoffen können.

Letztes Update: 09.03.2020

Ihr habt spannende Informationen, Euch fehlen wichtige Themen oder Ihr habt einfach eine Anregung für neue Content Ideen? Dann sendet sie uns über dieses Formular!

Autorin

Lilli ist am liebsten in den Wolken - und das nicht nur mit ihrem Kopf. Schon als Kind tourte sie mit einer Tanzgruppe durch Europa, heute ist Fernweh ihr ständiger Begleiter. Wenn sie sich nicht gerade mit ihrem Studium in Berlin beschäftigt, sitzt sie irgendwo auf der Welt hinter ihrem Laptop und berichtet für Euch über die angesagtesten Travel News rund um den Globus - direkt hier auf reisetopia.de!

Fragen? In der reisetopia Club Lounge auf Facebook beantworten wir Eure Fragen.

    • Hallo Benjamin, zu Peru gibt es derzeit noch keinerlei bestätigte Einreisebeschränkungen. Von Seiten des Auswärtigen Amts heißt es wörtlich “Die Ausbreitung der Atemwegserkrankung COVID-19 führt vielerorts zu verstärkten Einreisekontrollen, Gesundheitsprüfungen mit Temperaturmessungen, in Einzelfällen auch Einreisesperren”. Peru ist hier jedoch nicht explizit aufgelistet und wird auch in unseren anderen Quellen nicht aufgeführt. Beziehst Du Dich mit Deinem Kommentar eventuell auf die Flugstopps? Falls Du bestätigte Informationen hast, freuen wir uns natürlich wenn Du uns Deine Quelle nennst, damit wir dies schnellstmöglich überprüfen und gegebenenfalls ergänzen können. Liebe Grüße

      • Da seid ihr ja nicht gerade auf dem neusten Stand. Argeninien, Peru, Chile und noch einige mehr haben gestern (oder eventuell sogar schon vorgestern) bekannt gegeben, dass dort eine 30 Tage Einreisesperre aus der EU in Kraft treten wird. Das bedeutet, dass es keine direkten Flugverbindungen mehr in diese Länder geben wird. Ob man über andere Länder in die Länder einreisen kann, weiß ich leider auch nicht. Z.B. über Bogota, wo es noch keine Einreisesperrungen gibt oder ob man eventuell in den letzten 14 Tagen nicht in der EU gewesen sein darf, steht dort auch nicht. Ich habe bereits bei dem Konsulat nachgefragt und warte auf eine Antwort. In Peru beginnt die Sperre ab Montag.

  • Indien hat nun einen Einreisestopp für deutsche, Franzosen und Spanier ☹️

    All regular (sticker) Visas/e-Visa granted to nationals of France, Germany and Spain and issued on or before 11.3.2020 and who have not yet entered India stand suspended with immediate effect.

  • Woher stammen die Infos zu Ägypten? Laut Auswärtigem Amt gibt es aktuell keine Information darüber, dass einreisende Passagiere aus Deutschland für mind. 14 Tage unter Beobachtung stehen sollen. Mich würde wirklich sehr interessieren aus welcher Quelle die Infos stammen, da es laut Reiseveranstaltern, die für Ägypten spezialisiert sind, keinerlei solche Maßnahmen gibt.

    • Hallo Maria, wir beziehen unsere Informationen von unterschiedlichen Quellen, was aufgrund der sehr dynamischen Situation auch für uns teilweise schwer zu überblicken ist. Die auf die Einreise folgende Beobachtungszeit von 14 Tagen ist nach unserem Wissensstand eine optionale Maßnahme, die nicht obligatorisch ist und je nach Person, Herkunft und Reiseroute individuell in Anspruch genommen wird. Auch ist diese zu unterscheiden von der tatsächlichen Quarantäne-Anordnung, die im Fall von Ägypten für aus Deutschland einreisende Passagiere (noch) nicht explizit aufgeführt wird. Das Auswärtige Amt schreibt hierzu auf seiner Website: “(…) muss auch in Ägypten sowohl mit verstärkten Einreisekontrollen zur Identifizierung erkrankter Reisender wie auch importierten einzelnen Krankheitsfällen gerechnet werden.” Diese verstärkten Reisekontrollen könnten verschiedenen Quellen zufolge das Ausfüllen eines Gesundheitsformulars, am Flughafen vorgenommene Messungen der Körpertemperatur oder eben auch das Einreichen von persönlichen Daten mit sich bringen, um eine eventuelle spätere Kontaktaufnahme mit Passagieren durch die zuständigen Behörden zu ermöglichen. Viele Grüße

    • Hey Manu, teilweise gelten die Regelungen auch für Transit, das ist aber je nach Land unterschiedlich. Wenn du reist, würde ich dich bitten vorher sowieso nochmal bei der Botschaft direkt nachzufragen, da sich die Situationen stündlich ändern. Viele Grüße

  • Vielen Dank für die tolle Übersicht! Was ist die Quelle für Katar? Dort wird Japan als eins der Länder genannt, aus denen eine Anreise zur Quarantäne führt. Im offiziellen Statement (https://www.gco.gov.qa/en/2020/03/08/statement-by-the-government-communications-office-on-the-temporary-suspension-of-entry-of-those-arriving-from-certain-countries-as-a-preventive-measure-due-to-the-spread-of-coronavirus-covid-19-wor/) sind aber nur “Bangladesh, China, Egypt, India, Iran, Iraq, Lebanon, Nepal, Pakistan, Philippines, South Korea, Sri Lanka, Syria and Thailand” genannt.

    Qatar Airways schreibt auf https://qatarairways.zendesk.com/hc/en-us/articles/360006229097-COVID-19-Coronavirus-Update: All passengers arriving from Hong Kong, Japan and Singapore will be screened and those displaying disease symptoms will be taken for further testing. Passengers returning positive test results will be admitted to treatment centres as per the measures of the Ministry of Public Health.

    Kommt man also nur in Quarantäne, wenn man aus Japan anreise UND Fieber hat? Und gilt das auch für Transit-Reisen?

    • Hallo Robin, vielen Dank für Deinen Kommentar. Bei einem derart bewegten Thema wie diesem kann es verständlicherweise zu täglichen Updates und Anpassungen der Regulierungen kommen. In diesem Fall sind wir mit dem aktuellen Update zu Katar leider nicht schnell genug gewesen – Japan wird in diesem Zusammenhang nun tatsächlich nicht mehr aufgeführt, wir haben den Artikel entsprechend geändert. Es bleibt allerdings sehr wahrscheinlich, dass sich diese Informationen auch in den kommenden Tagen und Wochen regelmäßig verändern. Wir werden selbstverständlich weiterhin updaten so schnell es uns möglich ist, und Euch mit den wichtigsten Neuigkeiten versorgen. Lieben Dank für Deinen Hinweis und viele Grüße!

  • OK…habe auf einem anderen Portal die englische Originalversion gelesen…diese Flughäfen müssen von allen angesteuert werden, die vorher in China waren!!!

Alle Kommentare anzeigen (1)