Aufgrund der Unwetter in Süddeutschland müssen sich Fahrgäste auch am Montag auf Beeinträchtigungen im Zugverkehr einstellen.

Die anhaltenden Regenfälle am vergangenen Wochenende haben in vielen Regionen im Süden Deutschlands schwere Überschwemmungen verursacht. Dies hat erhebliche Einschränkungen und Zugausfälle bei der Deutschen Bahn zur Folge gehabt. Auch heute müssen Reisende erneut mit Beeinträchtigungen rechnen, wie bahnblogstelle.com berichtet.

Das Wichtigste in Kürze

  • Auch heute kommt es zu Einschränkungen und Ausfällen bei der Bahn
  • Reisende mit Fahrkarten für Sonntag und Montag können ihre Fahrt aufgrund der Unwetterschäden zu einem späteren Zeitpunkt antreten
  • Bayerns Ministerpräsident Markus Söder erwartet, dass das Hochwasser den Katastrophenschutz bis Mitte der Woche beanspruchen wird

Zugbindung aufgehoben

Noch immer bleibt die Lage im Süden des Landes angespannt. Starke Regenfälle haben in Bayern und Baden-Württemberg am Wochenende zu schweren Überschwemmungen geführt. Bei der Deutschen Bahn kam es deshalb zu Zugausfällen. Betroffen waren unter anderem die Strecken München-Nürnberg-Berlin, Stuttgart-Mannheim-Frankfurt, Karlsruhe-Stuttgart-Crailsheim-Nürnberg sowie Karlsruhe-Stuttgart-Ulm-Augsburg-München. Auch heute müssen Bahnreisende noch mit Ausfällen rechnen. Die Deutsche Bahn hat deshalb ihre Kulanzregelung bis Montag verlängert. Reisende, die bis einschließlich Sonntag eine Fahrkarte für den Zeitraum von Sonntag auf Montag gekauft haben und ihre Reise wegen der Unwetterschäden verschieben möchten, können ihre Reise zu einem späteren Zeitpunkt antreten. Für diese Fahrkarten wurde die Zugbindung aufgehoben.

Deutsche Bahn Tarifschlichtung
Auch heute ist mit Zugausfällen zu rechnen

Im baden-württembergischen Schwäbisch Gmünd sind am Samstagabend zwei Waggons eines mit 185 Passagieren besetzten ICE infolge eines Erdrutsches entgleist. Verletzt wurde glücklicherweise niemand. Die wichtige Fernverkehrsstrecke zwischen Stuttgart und München wurde vorübergehend gesperrt, der entgleiste Zug am Sonntag geborgen. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder rechnet damit, dass das Hochwasser die Katastrophenschutzbehörden im Freistaat noch bis Mitte der Woche beschäftigen wird, wie ZDF berichtet:

Es geht zwar etwas zurück, aber eine Totalentwarnung kann man nicht geben. […] Die meisten sagen, bis Mittwoch, Donnerstag wird das Ganze noch dauern.

Markus Söder, Ministerpräsident Bayern

Was Reisende jetzt wissen müssen

Das Unwetterchaos vom Wochenende führt auch heute noch zu Einschränkungen im Bahnverkehr. Fahrgäste mit DB-Fahrkarten von Sonntag auf Montag, die ihre Reise wegen der Unwetterschäden verschieben möchten, können daher zu einem späteren Zeitpunkt fahren.

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Autor

Ihre Reiselust begann bereits in jungem Alter, wo sie sich immer sehr auf die Ferien gefreut hat. Egal ob Städtetrips, Urlaube am Meer oder auf den Bergen – Acelya ist für jedes Abenteuer bereit. Mit ihrer Neugierde und ihrer großen Leidenschaft zum Schreiben, entschied sie sich für ein Publizistikstudium. Bei reisetopia kann sie ihre Lust für Reisen und das Schreiben perfekt miteinander verbinden.

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    • Guten Abend Mike,
      das ist so leider nicht richtig. Anders als bei ausgefallenen Flügen ist die Bahn nur bei einer Unterbrechung während der Reise zu einer Ersatzbeförderung verpflichtet. Wenn von Anfang an klar ist, dass die Reise aufgrund von äußeren Umständen wie überfluteten oder versperrten Strecken nicht durchführbar ist, dann hat man lediglich Anspruch auf die Erstattung des Tickets (Quelle Artikel 19 Absatz 10a).

      • Art. 19 regelt etwaige Entschädigungen, da ist die Bahn natürlich raus.

        Die Ersatzbeförderung regelt Art. 18, dieser kennt keine Ausnahmen wegen “höherer Gewalt”.
        Der Fahrgast hat die Wahl zwischen Erstattung, Beförderung zum nächstmöglichen Zeitpunkt oder späterer Beförderung nach Wahl des Fahrgasts.

        Mit der “Kulanzregelung” macht sich die Bahn nur die eigene Arbeit einfacher, da sie nicht jedem eine neue Fahrkarte ausstellen muss.

      • Der Artikel 18 bezieht sich auf den Ersatztransport, wenn die Reise begonnen wurde und währenddessen es zu Problemen kommt. Wenn ein Zug von vornherein aufgrund von Unwetter gecancelt ist, hat man keinen Anspruch auf eine Entschädigung, solange man nicht den Startbahnhof verlassen hat. So zumindest die Auffassung, die mir bisher seitens eines Rechtsanwaltes, als auch der Deutschen Bahn (natürlich nur bedingt glaubwürdig) versichert wurde.
        Beste Grüße

      • Bei außergewöhnlichen Umständen muss die Bahn gar keine Entschädigung zahlen, selbst wenns nur 60min Verspätung wären. Ein Ersatztransport ist aber keine Entschädigung, sondern “nachträgliche Vertragserfüllung”. Und genau darum gehts.

        Zitat Art. 18:
        “Muss entweder bei der Abfahrt oder im Falle eines verpassten Anschlusses oder eines Zugausfalls vernünftigerweise
        davon ausgegangen werden, dass bei Ankunft am Zielort gemäß Beförderungsvertrag die Verspätung 60 Minuten oder
        mehr betragen wird…”

        ENTWEDER bei Abfahrt ODER bei verpasstem Anschluss ODER bei Zugausfall. Wie soll man bei Zugausfall (des ersten Zuges) den Startbahnhof verllassen haben? Es steht eben nicht da, dass man losgefahren sein muss. Der Fahrgast hat die Wahl zwischen Erstattung, nächstmöglicher Beförderung oder späterer Beförderung zum Wunschtermin. Auch hier dürfte man (wie im Flugverkehr) sein ggf. günstiges Ticket auf irgendwann später zur teuren Haupverkehrszeit umbuchen.

      • Wenn dem so ist und man das entsprechend durchgesetzt bekommt, dann ist das natürlich top. Meine Mietwagenrechnung wurde bisher noch nie von der Bahn übernommen, wenn ich dank Streik auf Alternativen ausweichen musste.

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