Im öffentlichen Verkehr kommt die 3G-Regel. Die Verkehrsunternehmen fangen jetzt an, sich auf die verstärkten Kontrollen vorzubereiten.

Vor zwei Wochen waren es noch erste Forderungen, die von den Bahnvertretern sowie der Polizei aufgrund der schwierigen Umsetzbarkeit abgewiegelt wurden – doch seit vergangener Woche ist es beschlossene Sache: Die 3G-Regelung kommt für den Nah- und Fernverkehr. Der Bundesrat hat dem Vorschlag am Freitag zugestimmt. Es gibt also kein zurück mehr und daher bereiten sich die Verkehrsunternehmen nun auf die neue Situation vor, wie die Tagesschau berichtet.

“Eine schwierige, hoheitliche Aufgabe”

In der vergangenen Woche wurden diverse neue Maßnahmen zur Eindämmung der Coronapandemie beschlossen. Neben einheitlichen Grenzwerten zur Festlegung, wann und wo 2G oder 2Gplus gelten soll, wurde auch die 3G-Regel für den innerdeutschen Nah- und Fernverkehr beschlossen. Was erst einmal einfach klingt, bringt eine große logistische Aufgabe mit sich, denn die Einhaltung der Regelungen zu kontrollieren, könnte sich als äußerst schwierig gestalten. Bereits im Vorfeld haben daher die Bahn sowie auch die Polizei verlauten lassen, dass verlässliche Kontrollen kaum im Rahmen des möglichen liegen. Während die Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft dabei vor allem die Pflicht bei der Bundespolizei sah, sah die Polizei diese eher bei der Bahn.

ICE Zug Deutsche Bahn 1
Wer ist für die Kontrollen im Nah- und Fernverkehr verantwortlich?

Doch nun ist die 3G-Regelung beschlossene Sache und man muss sich ernsthaft mit dem Thema auseinandersetzen. Die Statements der Verkehrsunternehmen klingen jetzt auch schon etwas anders als noch zu der Zeit, als das Thema lediglich ein Diskussionspunkt war. Bei der Deutschen Bahn bereitet man sich aktuell auf konkrete Maßnahmen vor und möchte die Ergebnisse am Anfang der kommenden Woche bekannt geben. Auch der Verband der Verkehrsunternehmen, der von einer “hoheitlichen Aufgabe” spricht, versicherte, dass man als Teil der Daseinsfürsorge alles dafür tut, “um der Verantwortung gerecht zu werden”. Die Unternehmen stehen bereits in engem Austausch mit der Polizei und den Ordnungsämtern, um zu schauen, wie man stichprobenartige Kontrollen sinnvoll umsetzen kann.

Regel könnte ab nächster Woche in Kraft treten

Wann genau die 3G-Regelung greift, ist noch nicht vollständig geklärt, man erwartet sie aber etwa ab Mitte nächster Woche. Es hängt unter anderem davon ab, wann Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das geänderte Gesetz unterzeichnet. Dann dürften nur noch geimpfte, genesene und negativ getestete Personen mit den öffentlichen Verkehrsmitteln fahren. Der Test darf dabei nicht älter als 24 Stunden sein.

Corona Test
Der Test darf maximal 24 Stunden alt sein.

Für Kinder und Jugendliche, die zur Schule gehen, soll die 3G-Regelung nicht gelten, da davon ausgegangen wird, dass sie in der Schule sowieso regelmäßig getestet werden. Auch Kinder unter sechs Jahren sind komplett von der Regelung ausgenommen.

Fazit zur Vorbereitung auf 3G im öffentlichen Verkehr

Voraussichtlich ab Mittwoch tritt das neue Infektionsschutzgesetz und somit auch die 3G-Regelung im Nah- und Fernverkehr in Kraft. Für die Verkehrsunternehmen wird dabei die größte Herausforderung sein, die Kontrollen zu gewährleisten. Hier bereitet man sich jetzt intensiv darauf vor und will zu Beginn der nächsten Woche verkünden, wie man es konkret umsetzen möchte. Gespräche mit den Ordnungsämtern und der Polizei finden bereits statt.

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Autorin

Wenn Anna unterwegs ist, ist sie in ihrem Element. Selten ist sie mehr als ein paar Tage am selben Ort. Der nächste Kurztrip oder eine Fernreise stehen immer schon in ihrem Kalender. Nach ihrem Tourismus-Studium konnte sie ihre Leidenschaft zum Beruf machen und teilt auf reisetopia.ch ihre Erfahrungen, Tipps und News aus der Reisewelt mit euch.

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  • Irgendwie möchte ich da kein Zugbegleiter sein.

    Dazu …

    Ich befürchte massive Verspätungen. Was passiert denn, wenn ein Fahrgast sich querstellt? Natürlich weiß ich das nicht, aber zu vermuten ist ein Halt an der nächsten Station, an der er (oder sie) geeigneten Ordnungskräften übergeben werden kann.

    Leider habe ich aber auch keine bessere Idee.

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