Die allgemeine Testpflicht für alle Reiserückkehrer wurde am Montag beschlossen – nun soll es am Sonntag in Kraft treten. Ursprünglich war dafür bereits der morgige Freitag vorgesehen.
Am vergangenen Montag trafen sich erneut Bund und Länder, um die aktuelle Pandemie-Lage zu analysieren und mögliche Lockerungen oder Verschärfungen zu beschließen. Vor allem der Buchungs-Boom für Reisen nach Mallorca bereitet der Politik viele Sorgen, weshalb eine allgemeine Testpflicht für alle Reiserückkehrer beschlossen wurde. Wie welt.de berichtet, soll diese nun erst am Sonntag um 0:00 in Kraft treten – Ursprünglich war dafür bereits der morgige Freitag vorgesehen.
Am Montag beschlossen – am Sonntag umgesetzt
Nach zwölf Monaten Corona-Pandemie werden Politik und Bürger gleichermaßen unruhig. Urlaub könnten sicherlich alle 82 Millionen Bundesbürger momentan gut vertragen. Das dachten sich einige davon als vor knapp zwei Wochen Mallorca von der Liste der Risikogebiete entfernt wurde. Im Anschluss konnten Fluggesellschaften, Hotels und Reiseveranstalter auf der beliebten Mittelmeerinsel einen Buchungs-Boom verzeichnen. Fluggesellschaften mussten ihre Flugpläne anpassen, die Lufthansa holt sogar acht Flugzeuge zurück in den Dienst. Der Anstieg der Buchungszahlen sorgte bei Politikern und Experten jedoch auch für große Sorgen. Sorgen darüber, dass ohnehin bereits steigende Infektionszahlen durch weitere Virus-Mutanten aus dem Ausland verstärkt werden. Dementsprechend hat die Bundesregierung beim Bund-Länder-Treffen am Montag eine allgemeine Testpflicht für alle Reiserückkehrer beschlossen – diese betraf bisher lediglich Rückkehrer aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete.
Dennoch waren Details zu klären, Fluggesellschaften signalisierten jedoch schnell ihre Unterstützung. Nun wurde beschlossen, dass die allgemeine Testpflicht erst am Sonntag um 0:00 in Kraft treten soll. Diese Neu-Regelung betrifft vorerst lediglich Reisende, die per Flugzeug in Deutschland einreisen, dementsprechend ein Testergebnis dem Transportunternehmen vorlegen müssen, anderenfalls kann die Beförderung verweigert werden. Die entsprechende Gesetzesgrundlage befindet sich noch in der Ressortabstimmung. Im ursprünglichen Vorschlag war bereits der morgige Freitag vorgesehen. Die Verschiebung sei aber nötig, damit sich Fluggesellschaften und Reisende entsprechend darauf vorbereiten können. Details waren in den letzten Tagen noch ungeklärt. Vor allem Fragen zu den Kosten, zur Logistik und Akzeptanz blieben unbeantwortet. Die entsprechende Verordnung hat Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) vorgelegt.
Welche Folgen hat die Testpflicht?
Weitere Einzelheiten dürften erst nach der Bestätigung der entsprechenden Ressorts bekanntwerden. Zuvor befand sich bereits Bundesverkehrsminister Andreas Scheuer in Gesprächen mit den Fluggesellschaften, ob gegebenenfalls auch Schnelltests akzeptiert werden könnten. Mit der allgemeinen Testpflicht soll zunächst jedoch auch das mögliche Urlaubsverbot vom Tisch sein. Eine entsprechende Prüfung gab die Bundesregierung in Auftrag. Reisen ins Ausland sollten damit möglichst unterbunden werden. Ein falsches Signal laut des Präsidenten des Deutschen Reiseverbandes (DRV), der diese Maßnahme als Rolle rückwärts bezeichnete.
Auch Rückkehrer aus Mallorca, welches aktuell kein Risikogebiet mehr ist, müssten dann ab Sonntag vor Rückreise einen COVID-19 Test absolviert haben. In der Zwischenzeit hat am internationalen Flughafen von Palma de Mallorca bereits ein Testzentrum für abfliegende Passagiere eröffnet. Dieses soll den Reisenden bereits zur Verfügung stehen. Diese können zwischen PCR- und Antigentest wählen. Die Ergebnisse beider Varianten sollen zwischen 30 und 90 Minuten zur Verfügung stehen. Termine müssen online gebucht werden, eine gültige Bordkarte für den Abflugtag muss ebenfalls vorliegen.
Fazit zur allgemeinen Testpflicht
Die allgemeine Testpflicht wurde beschlossen und soll nun erst Sonntag in Kraft treten. Die entsprechende Gesetzesgrundlage liegt den Ressorts zur Prüfung vor. Auch Rückkehrer aus Mallorca müssen dann bereits vor Abreise einen COVID-19 Test absolviert haben. Fluggesellschaften werden entsprechende Informationen zur Verfügung stellen, der Flughafen der Insel hat bereits ebenfalls ein Testzentrum eröffnet. Weitere Details werden noch folgen. Ob und inwiefern damit das drohende Urlaubsverbot erstmal vom Tisch ist, bleibt ebenfalls offen. Weitere Details werden folgen.
Diese Maßnahme wird wieder innerhalb weniger Tage von den Gerichten gekippt werden, weil die Politik nichts als blinden Aktionismus mehr kennt.
1. Gesetzlich muss jeder Deutsche nach Deutschland einreisen können, auch wenn er krank ist. Oder soll Testpflicht nur heißen: Getestet, Ergebnis egal?
2. Es entspricht nicht dem Gleichheitsgrundsatz, wenn ein Reisender (z.B. von Zürich) per Flugzeug nur getestet, per Bahn aber ungetestet einreisen darf.
Viel sinnvoller wäre, alle Reisende, die aus Infektiongebieten kommen, in denen es mehr Corona als in Deutschland gibt, in Quarantäne zu schicken (und das muss endlich überwacht werden, sonst ist es vollkommen sinnlos), alle anderen können ohne Bedingungen einreisen.
Wenn Fluglinien Tests vorschreiben oder anbieten, um andere Fluggäste und Personal zu schützen, ist das deren Sache und natürlich möglich.
Ich fliege heute v Palma de Mallorca nach Frankfurt am Main um 16.05 Uhr mit Lufthansa. Da die Pflicht erst ab Sonntag gilt, müsste ich mich also nicht testen lassen. Oder? Gibt es ein offizielles Statement mit Screenshot vom Verkehrsministerium?
Hey Cass, nein, es gilt erst ab Sonntag. Viele Grüße
Lieben Dank!
Ist der EU travel ban damit eigentlich immer noch aktiv für Ausländer außerhalb der EU?
Hallo Markus, Einreisen sind grundsätzlich nach UK möglich, unterliegen aber strengen Einreisekontrollen. Wer aus einem Land von der Travel Ban List einreist, muss sich in eine zehntägige Quarantäne im “Corona-Hotel” begeben.
Danke, aber ich meinte von außerhalb der EU in EU Länder wie Deutschland. Da wurde doch letztes Jahr die Einreise für fast alle Länder unmöglich gemacht. Gilt das immer noch?
Achso, okay! Meiner Meinung nach gilt auch hier die jeweilige Einstufung des Landes in Nicht-Risiko-, Risiko-, Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiet. Dementsprechend gelten die jeweiligen Einreisebestimmungen. Die allgemeine Testpflicht kommt am Sonntag und trifft auch auf alle Einreisenden zu.
Im Februar/März 2020 !!! wäre diese Einführung sinnvoller gewesen!
Und was ist wenn der Test dann Positiv ist…..wo bleibt man dann? Wer bezahlt den Aufwand? Und welches Hotel will ein Gast mit Corona haben? Das sind mal wieder Sachen die nicht geklärt sind. Ich habe doch als Deutscher außerdem das recht nach Deutschland zu dürfen!
Hallo Tobias, sicherlich Details, die in der entsprechenden Gesetzesvorlage momentan geklärt werden. Natürlich hat man dieses Recht. Auf der anderen Seite haben Fluggesellschaften aber auch Hausrecht und können die Mitnahme von Passagieren aus verschiedenen Gründen verweigern.
Wow, wenn man meine Ahnung hat…
Ein Flugzeug ist kein befriedeter Wohn- oder Gewerbebereich.
Hallo Klaus, “Deine” Meinung habe ich nicht… 😉 Hausrecht ist im übertragenen Sinne gemeint gewesen. Schade, dass man sich an sowas aufhängt. Tatsächlich wird aber auch hier gerne von Hausrecht gesprochen.
Hi Alexander, danke für die Antwort. Stelle mir gerade vor das die Fluggesellschaft sich weigert und das Land wo man ausreist, ein auch nicht haben will. Dann ist man wie Tom Hanks in Terminal unterwegs…
Na so weit kommt’s hoffentlich nicht 😉 😀
Sie gehen entsprechend der Anweisung des örtliche Gesundheitsamtes in Qarantäne, bezahlen das Zimmer und Verpflegung selbst, warten bis Sie negativ getestet werden, kommen zurück und verklagen die Regierung auf Kostenerstattung…
zumindest ist doch mal positiv das der COVID 19 Verlauf zu mehr als 99% positiv verläuft 🙂
Sie? Wir sagen Du hier!
Hallo Tobias,
ich würde mal vom Worst-Case ausgehen. Ich fliege demnächst nach Dubai und da stellte sich mir die gleiche Frage. Ich gehe davon aus, dass man – wenn man vor Rückflug positiv getestet wird – den normalen Landesregularien des Abfluglandes unterliegt. Wahrscheinlich müssen Positiv-Tests den Gesundheitsbehörden vor gemeldet werden müssen. In Dubai würde das bedeuten, dass man sich in einer Wohnung oder Quarantäne-Einrichtung unterbringen muss und 10 Tage in Quarantäne bleibt. Für die Kosten muss man selbst aufkommen. Vielleicht kann man das mit entsprechenden Versicherungen kompensieren. In Dubai wird zum Beispiel bei Einreise gefragt, ob man in der Lage ist 50 Euro täglich für so einen Fall zu zahlen. Bei Emirates wird automatisch bei Ticket-Buchung eine entsprechende Versicherung automatisch mit gebucht, sodass zumindest dann gedeckt sind. Ich werde mich 48 h vor Rückreise in Dubai testen lassen. Sollte ich dann positiv sein, würde ich mir gleich ein Airbnb buchen, damit ich eine Wohnung für mich allein habe für die nächsten 10 Tage, um so nicht in eine staatliche Quarantäne-Unterkunft zu müssen. Ob das so geht, weiß ich zwar auch nicht 100%ig. Aber so würde ich erstmal vorgehen. Also für Worst-Case würde ich schauen, wie mit allgemein positiv Geteste in dem entsprechenden Land umgegangen wird. Und dann muss man gucken, ob man damit leben kann/will.
Dann darfst du es dir sehr wahrscheinlich in einem Quarantäne Hotel im Ausland gemütlich machen.
Bei den vielen falschen positiven Ergebnissen sollte es eine andere Lösung geben. Warum nicht ein paar Reihen für positive blocken und Schutzanzüge ermöglichen. Wenn Leute nicht in ihr Heimatland zurück dürfen ist es eine Menschenrechtsverletzung. Somit wird der Schwarzmarkt für negative Tests boomen. Das ist auch nicht sinnvoll.
Bei Hochinzidenz und Virusvariantengebieten ist eine Testplicht vorher verständlich. Aber nicht bei Nicht Risikogebieten.