Bei der vereinbarten Kostenbeteiligung der Flugpassagiere der größten und teuersten Rückholaktion der Geschichte ist noch lange kein Ende in Sicht. 60 Klageanträge wurden mittlerweile vor dem Gericht eingereicht.

Für insgesamt 94 Millionen Euro hat die deutsche Regierung zu Beginn der Pandemie mehr als 55.000 feststeckende deutsche Touristen aus den Urlaubsgebieten zurückgeholt. An der Finanzierung der Kosten sollen sich die Urlauber beteiligen – eine Maßnahme, die bis heute immer noch vereinzelt auf Gegenwind stößt. Erst knapp ein Viertel der veranschlagten Kosten der Flugpassagiere konnte die Bundesregierung einholen, für die gesamte Summe dürfte es sich wohl noch eine Weile hinziehen.

60 Klageanträge der Zahlungsbescheide landen vor Gericht

Mittlerweile sind zehn Monate vergangen, seitdem die Weltgesundheitsorganisation das Coronavirus als Pandemie eingestuft hatte. Die Folgen der rasanten Verbreitung der globalen Pandemie wurden relativ schnell ersichtlich. Nach und nach hatten die Länder ihre Grenzen geschlossen und zahlreiche Flugverbindungen annulliert, was für viele Touristen weltweit zu einem großen Alptraum wurde. Die Frage nach der Heimkehr aus den verschiedensten Urlaubsregionen stelle die Reisenden vor eine große Herausforderung – die Rückholflüge der Bundesregierung waren teilweise ihre einzige Chance. Der Großteil der Betroffenen zeigte sich zunächst dankbar bei den Regierungsverantwortlichen, doch das Blatt hat sich ein wenig gewendet.

Von den im Juni berechneten Gesamtkosten der Aktion in Höhe von 93,8 Millionen Euro, wurde bereits zum selben Zeitpunkt eine Eigenbeteiligung von 40 Prozent an den Kosten festgelegt, welche im Konsulargesetz zu finden ist. Bei der Inanspruchnahme bei einem der Rückholflüge mussten die Reisenden bereits im Frühjahr ein Formular zur Kostenübernahme ausfüllen, auf dem vermerkt wurde, dass die Bezahlung der Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt anfallen würde. Anfang November hatten die meisten bereits ihren Zahlungsbescheid erhalten. Der Ausgleich der veranschlagten Forderungen zieht sich seitdem schleppend.

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Nachdem im November bereits einige Deutsche Ihre Unzufriedenheit in Form von Klageanträgen vor dem Gericht geltend gemacht hatten, wurden inzwischen 60 Klagen gerichtlich eingereicht, wie faz.net vor kurzem berichtet hatte. Bis zum 16. Dezember wurden gerade einmal 10,6 Millionen Euro, etwa ein Viertel der Forderungen, beglichen, 2 Millionen mehr als im Monat zuvor. Diese Summe entspricht rund 11 Prozent aller Gesamtkosten. Die festgelegte Zahlungsfrist von vier Wochen dürfte in den meisten Fällen bereits abgelaufen sein.

28.728 Zahlungsaufforderungen bis Mitte Dezember verschickt

Touristen, die ihre Reise über einen Reiseveranstalter gebucht hatten, wurden von diesem auch kostenlos wieder zurückgeholt. Für Individualreisende hatte sich das Auswärtige Amt bereit erklärt, im April mit 260 Flügen rund 67.000 Menschen aus etwa 65 Ländern zurückzubringen. Die Kostenbeteiligung für die Flüge steht in Abhängigkeit von der Entfernung der jeweiligen Destination. In diesem Zusammenhang ergibt sich eine Summe von 200 bis 1.000 Euro, die von den Reisenden selbst getragen werden muss, je nach Urlaubsregion. Nach Angaben des Staatssekretärs im Auswärtigen Amt, Miguel Berger, waren bis Mitte Dezember 28.728 Zahlungsaufforderungen verschickt worden. Wie viele von diesen gezahlt wurden, geht aus dem Schreiben nicht hervor.

Immerhin haben die Reisenden nur einen Anteil der Kosten selbst zu tragen, so werden die übrigen 60 Prozent durch öffentliche Hilfsmittel bereitgestellt. Denn auch die EU beteiligt sich mit Subventionen an den Flugkosten. Nach den ursprünglichen Berechnungen des Auswärtigen Amtes sollten die deutschen Steuerzahler insgesamt 23 Millionen Euro, also 24 Prozent, zu den Kosten beitragen.

Fazit zu den Klageanträgen der geforderten Eigenbeteiligung der Corona-Rückholflüge

Der Ausgleich der Kostenbeteiligung infolge der Corona-Rückholflüge der Bundesregierung nimmt weiterhin kein Ende – im Gegenteil erneut wollen einige gegen die Zahlungsbescheide wieder vor Gericht ziehen. Insgesamt 60 Klagen sind vor Gericht diesbezüglich eingegangen, sodass bis Mitte Dezember gerade einmal ein Viertel der in Rechnung gestellten Forderungen beglichen wurden. 10,6 Millionen Euro sind bis Dezember in die Staatskasse geflossen, rund 11 Prozent aller Gesamtkosten. Man darf gespannt sein, wann die Aktion endlich vom Tisch sein wird, und ob die Zahl der Kläger noch weiter ansteigen wird!

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Autorin

Seitdem Karolin als Schülerin an einem Austauschprogramm in Frankreich teilgenommen hat, wächst täglich ihre Begeisterung für das Reisen und Entdecken neuer Länder und ihre Leidenschaft für die französische Sprache.

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  • Ehrlich gesagt, ich würde jeden, der hier den Einsatz der Leute der Botschaften in den Urlaubsländern, mit tausenden Überstunden nicht honoriert und den Steuerzahler noch kräftig in die Weichteile tritt, auf eine schwarze Liste setzen und bei nächster Gelegenheit in Ländern die ihre Grenzen für reguläre Fluglinien geschlossen haben sitzen lassen. Es ist nicht Sache des Staats wie eine Glucke über seine Weltreisenden zu wachen, z.b. solche, die sich wissentlich bis zum letzten Moment mit der Rückreise zurückgehalten haben.

  • Obwohl die rechtliche Grundlage zur Zahlungspflicht über das Konsulargesetz relativ klar sein sollte, ist das ganze doch irgendwie amüsant: Da das Luftfahrt Bundesamt seit Jahren recht untätig ist, was die Durchsetzung der Fluggastrechteverordnung betrifft, so muss nun eben mit den selben Masstäben vorgegangen werden und eine schleppende Zahlungsmoral toleriert und akzeptiert werden. Wieso sollte es hier plötzlich anders sein, als man es seit Jahren selbst macht?

    • Zuständig war nicht das LBA, sondern das Auswärtige Amt, das ziemlich auf Zack ist, die Beiträge für konsularische Hilfen beizutreiben. In gutem alten v. Ribbentrop’schen Geist, der da immer noch herrscht.

      Aber wenn man selbst unterschrieben hat fürden Rückflug selbst zahlen zu müssen, kann man sich hinterher nicht beschweren.

      • Hallo Ralf, das ist mir völlig klar, daß das LBA hier nicht zuständig ist. Und daß das AA auf Zack ist, ist völlig unbestritten! Ebenso, daß die Forderungen berechtigt sind.

        Dennoch wurden wir in den letzten Jahren ständig im Stich gelassen, was die Durchsetzung der Fluggastrechte betraf. Das was das LBA toleriert, würde es in den USA z.B. nicht geben.

        Deshalb finde ich es so interessant, daß nun “der Staat” (allgemein!, nicht das AA) der Forderung hinterherläuft, welcher die Flugreisenden ja in der Vergangenheit eben nicht durch das LBA hinreichend unterstützt hat.

  • Erstens, wer als Individualtourist am Ende der Welt unterwegs ist, dem dürften die max. 1.000 € nicht weh tun und zweitens, wenn mein Heimatstaat bei der größten Katastrophe der letzten 70 Jahre alles in die Wege leitet, um mich wieder sicher nach Hause zu bringen, dann würde ich mich schämen gegen den Bescheid zu klagen.

    • Ganz einfach : In der Regel ist ja der Rückflug mitgebucht worden. Also wäre die Fluggesellschaft verpflichtet gewesen, die Reisenden gemäß Buchung nach Haus zu fliegen. Und wenn die Regierung mehr Geld will, als ich bei Buchung zu zahlen hatte, würde ich das auch nicht einsehen. Dann soll die Regierung sich das bei der Fluggesellschaft holen.

      • Das gilt für Pauschalreisen, wobei die Veranstalter das ihre ja getan haben.

        Auf einem Linienflug gilt das nicht, da kann sich die Airline auf höhere Gewalt berufen. Du bekommst (so nicht insolvent) zwar den Ticketpreis anteilig zurück, ansonsten bist du für dich selbst verantwortlich.

        Und ob du dann vom oft als böse oder gar nicht existent angesehenen Staat gerettet werden willst (du musst ja nicht mal die Hälfte der tatsächlich angefallenen Kosten tragen!) oder aber ein Jahr am potentiellen Ende der Welt verschimmeln willst, ist dann ganz allein deine Entscheidung.

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