Was steckt hinter der Klage der Verbraucherschützer, zu der die Deutsche Bahn noch keine Stellung nehmen kann?
Verbraucherschützer haben gegen die Deutsche Bahn geklagt, weil sie die Kündigungsfristen für Bahncards für nicht zulässig halten, wie Bahnblogstelle berichtet. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale Thüringen verstößt das Unternehmen gegen ein Gesetz, das sicherstellen soll, dass Verbraucher leichter aus langfristigen Verträgen aussteigen können.
Verhandlung im Juni
Laut Verbraucherschützern dürfe insbesondere eine Probe-Bahncard nicht automatisch in eine einjährige Bahncard 25 oder 50 übergehen, und die Kündigungsfrist sollte auf vier Wochen verkürzt werden, anstatt erst am Ende der einjährigen Laufzeit. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat die Klage gegen die DB Fernverkehr bestätigt, eine mündliche Verhandlung ist für Juni angesetzt. Dirk Weinsheimer, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Thüringen, betont, dass die Entscheidung des Gerichts möglicherweise Auswirkungen auf Tausende von Bahncard-Abos haben könnte. Die Bahn äußerte sich bisher nicht zu dem Fall, da sie nach eigenen Angaben keine Klage zugestellt bekommen hat.
Die gegenwärtige Situation ist auf ein im März 2022 in Kraft getretenes Gesetz zurückzuführen, das es erlaubt, Abo-Verträge nach Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von einem Monat zu kündigen. Weinsheimer betont, dass die Bahn die Auffassung vertritt, dass dies nicht auf die Bahncard zutrifft. Der Konzern hebt hervor, dass die Konditionen der Probe-Bahncard klar und transparent sowohl im Angebot als auch in den allgemeinen Geschäftsbedingungen dargelegt sind.
Weinsheimer betont außerdem, dass betroffene Personen bereits jetzt vorsorglich eine Kündigung einreichen können. Obwohl die Kündigung höchstwahrscheinlich abgelehnt wird, könnten Nutzer unter Umständen Erstattungsansprüche geltend machen, wenn sie ihre Bahncard bis zur Klärung der Rechtslage nicht mehr verwenden. Dies ist jedoch rechtlich kompliziert, daher wird davon abgeraten, die Zahlungen für die Bahncard sofort einzustellen.
Fazit zur Klage gegen die Deutsche Bahn
Die Deutsche Bahn sieht sich mit einer Klage von Verbraucherschützern konfrontiert, die die Kündigungsfristen für Bahncards als unzulässig betrachten. Das Oberlandesgericht Frankfurt hat eine Klage gegen die DB bestätigt. Im Juni soll bereits die Verhandlung stattfinden. Bis dahin bleibt abzuwarten, wie das Gericht entscheidet und welche Auswirkungen dies auf die Vertragsbedingungen der Bahncards haben wird.
Was ist aus der Klage geworden?
Hallo und vielen Dank für deine Frage,
Dirk Weinsheimer, Referatsleiter für Rechtsdurchsetzung bei der Verbraucherzentrale Thüringen, betonte im Juli, dass die Anpassung der Kündigungsfristen für das Bahncard-Abo auf vier Wochen zum Monatsende ein wichtiger Fortschritt sei. Weitere Infos findest du hier: https://www.vzth.de/pressemeldungen/vertraege-reklamation/kundenrechte/teilerfolg-bei-klage-gegen-deutsche-bahn-97452.
Ich hoffe, das hilft dir weiter!
LG Acelya
Danke!
Wie dieser Konzern seit vielen Jahren mit seinen Kundinnen und Kunden umgeht, ist einfach unglaublich!
Gut, dass zunehmend gegen dieses Geschäftsgebaren geklagt wird.
In Bezug auf die einseitig von der Bahn geänderten Zugangsregeln zu den Lounges gab es bereits ein Urteil zugunsten der Verbraucher, und eine Verbraucherzentrale beschäftigt sich aktuell mit fehlerhaften Anzeigen in der BahnBonus App und “verfallenen” Prämienpunkten aufgrund dieser fehlerhaften Anzeigen.