Aufgrund der Gleichstellung geimpfter und genesener Personen mit Getesteten entfällt die Testpflicht nach einer Reise in Risiko- und Hochrisikogebiete ab dem heutigen Tag gleichermaßen für Reisende mit einem Impf- oder Genesenen-Nachweis.
Bereits im vergangenen Mai erleichterten erste Lockerungen der Einreiseverordnung des Bundes den ersten Aufschwung zur Rückkehr der Reisebranche. Nun geht die Regierung den seit bereits letztem Jahr bestehenden Forderungen der Branche nach: Test statt Quarantäne. Dazu entfällt nun, wie bereits zuvor angekündigt, die Testpflicht für alle geimpften Reisenden aus Risikogebieten sowie Hochrisikogebieten, wie das Redaktionsnetzwerk Deutschland berichtet.
Lichtblicke für einen erfolgreichen Tourismus-Neustart
Nach langen Monaten voller Reisebeschränkungen und Grenzschließungen vermerkt der Deutsche Reiseverband (DRV) aktuell optimistische Aussichten auf eine ansehnliche Sommersaison für alle beteiligten Akteure. Grund dafür waren die bereits am 13. Mai verkündeten ersten Lockerungen der Einreisebeschränkungen. Eine neue Verkündung weiterer Lockerungen am gestrigen Mittwoch lassen schlussendlich auf eine Rückkehr eines lohnenswerten Geschäfts nach dem langen Coronatief hoffen. Ab heute entfällt demnach ebenfalls für Geimpfte und Genesene auch aus Risikogebieten die Testpflicht.
Das ist eine ausgesprochen gute Nachricht und ein Signal der Zuversicht. Das eröffnet Urlaubern und auch den Unternehmen der Reisewirtschaft wieder eine positive Perspektive.
Norbert Fiebig, DRV-Präsident
Als Risikogebiet zählen nach Definition des RKI jegliche Regionen sowie Länder mit einer Sieben-Tage-Inzidenz über 50. Aktuell fallen somit viele Länder Europas unter die Kategorie der Risikoländer, beispielsweise Belgien, Dänemark, viele Teile Spaniens, Österreich, Griechenland, Italien und viele weitere. Nun soll ab dem heutigen 3. Juni für alle geimpften und genesenen Reisenden aus diesen Ländern, neben der bereits entfallenen Quarantänepflicht, ebenfalls die Testpflicht entfallen – eine große Erleichterung für eine erfolgreiche Rückkehr der Tourismusbranche. Dasselbe gilt auch für sogenannte Hochrisikogebiete, bei denen die Inzidenz konstant bei 200 oder mehr liegt.
Zu den von der neuen Regelung betroffenen Personen, für die bereits seit Mai die Aufhebung der Quarantänepflicht gilt, gehören unter anderem vollständig geimpfte Reisende, deren zweite Impfdosis bereits zwei Wochen zurückliegt. Außerdem zählen Genesene, mit einem mindestens 28 Tage alten positivem Testergebnis, sowie Getestete mit Nachweis eines negativen PCR- oder Antigen-Schnelltests, nicht mehr zur Quarantäne-pflichtigen Gruppe der Reiserückkehrer. Ebenso entfällt seit Mai die Pflicht zur Quarantäne bei Rückkehr aus einem Risikogebiet für alle Kinder unter sechs Jahren – alle älteren Kinder sind zu einem Testnachweis verpflichtet. Die neuen Regelungen, insbesondere bei Kindern, dürften somit die Planungen zu diesjährigen Familienurlauben maßgeblich erleichtern. Auch Pendler müssen sich nicht in Quarantäne begeben. Für Hochrisikogebiete gelten unterschiedliche Regeln für Genesene, Geimpfte (beide müssen nicht in Quarantäne) und Getestete (sie können die Quarantäne nur durch einen weiteren Test vorzeitig beenden).
Weiterhin gelten diese Lockerung zur Befreiung der Quarantäne und Testpflicht jedoch generell nicht für Reisende aus Virusvariantengebiete. Für sie gilt trotz aktuell sinkender Infektionszahlen eine strikte vierzehntägige Quarantänepflicht, sowie ein Nachweis eines negativen Antigentests, der nicht älter als 24 Stunden ist.
Fazit zur Befreiung der Testpflicht von Rückkehrern aus Risikogebieten
Dem Entfall zur Testpflicht nach einem Urlaub in einem Risikogebiet blickt die gesamte Tourismusbranche sicherlich mit viel Hoffnung entgegen. Was noch bereits vor einigen Tage als große Hürde bei der diesjährigen Urlaubsplanung beachtet werden musste, wird ab dem heutigen Tag zukünftig zumindest für Geimpfte und Genesene kein Problem mehr darstellen. Die Hoffnung auf eine baldige Rückkehr des Tourismus wie vor der Pandemie steigt zunehmend!
Vorsicht bei vollständig geimpft. Da gibt es unterschiedliche Regelungen:
Beispiel Auszug aus den Regeln für vollständig geimpft in D und Ö:
D: vollständig geimpft 14 Tage nach der letzten erforderlichen Covid-Impfung
Ö: vollständig geimpft 22 Tage nach der ersten Covid-Impfung.
Bei Johnsen & Johnsen braucht man nur eine Impfung, sodass man in D nach 14 Tagen, in Ö erst nach 22 Tagen als vollständig geimpft gilt.
In einigen Ländern gilt man bereits 21 oder 22 Tage nach der 1. Impfung als vollständig geimpft.
Könnt ihr zu diesem Thema einen Artikel zusammenstellen? Wann gilt man als vollständig geimpft in verschiedenen Ländern oder Regionen?
Hallo Anton, danke für die Anmerkungen und den Hinweis! Ich werde die Idee aufnehmen. 🙂
Entfällt damit für Geimpfte auch die allgemeine Testpflicht für Flugreiserückehrer nach Deutschland?
Hallo Björn, ja – außer man kehrt aus einem Virusvariantengebiet zurück.
Hey, wo habt ihr diese info her? Weiterhin gelten diese Lockerung zur Befreiung der Quarantäne und Testpflicht jedoch nicht für Reisende aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete.
Das RKI schreibt dies seit Mitte Mai aber anders. Auch der Entfall der Quarantäne und Testpflicht gilt schon seit Mitte Mai für geimpfte und ist nicht neu seit heute 🤔 Vg
Hallo Christin, der Teil mit den Hochinzidenzgebieten war falsch und wurde geändert!
Hi Jan, danke für den Hinweis. Das war im Artikel bislang nicht gut beschrieben, ich habe das entsprechend angepasst 🙂
Bitte berichtigen: Rückkehrer aus Hochinzidenzgebieten, die nich4 vollständig geimpft sind, müssen in den meisten deutschen Bundesländern in eine 10-tägige Quarantäne. Diese kann man nach 5 Tagen mit einem weiteren negativen Test abkürzen.
Rückkehrer aus Virusvariantengebieten müssen, egal ob vollständig geimpft oder nicht, 14-Tage in Quarantäne. Die 14-tägige Quarantäne kann nicht abg2kürzt werden
Hi Thomas, danke für den Hinweis. Das war im Artikel bislang missverständlich beschrieben, ich habe das entsprechend angepasst, sodass klar wird, dass bei Hochinzidenzregeln nur für Getestete weiterhin eine Quarantänepflicht besteht, nicht aber für Genesene und Geimpfte.
Du schreibst “Weiterhin gelten diese Lockerung zur Befreiung der Quarantäne und Testpflicht jedoch nicht für Reisende aus Hochinzidenz- oder Virusvariantengebiete.”. Das stimmt so nicht, denn die Lockerung zur Befreiung der Quarantaene und Testpflicht gilt auch fuer Reisende aus Hochinzidenzgebieten. Jediglich Rueckkehrer aus Virusvariantengebieten sind von der Lockerung ausgenommen. Siehe offizielle Dokumentation auf den Seiten des Bundesministeriums fuer Gesundheit: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende/faq-tests-einreisende.html
Hi Philipp, danke für den Hinweis. Das war im Artikel bislang missverständlich beschrieben, ich habe das entsprechend angepasst, sodass klar wird, dass bei Hochinzidenzregeln nur für Getestete weiterhin eine Quarantänepflicht besteht, nicht aber für Genesene und Geimpfte.
Was noch nicht so klar ist – ich bin genesen … aus dem Oktober 2020 …. Die meisten Genesenen haben schon 6 Monate seit der Infektion hinter sich! Gilt der “Genesenstatus” nur 6 Monate oder länger? Griechenland macht wenigstens 9 Monate! Im Grunde ist eine Impfung nichts anderes – das dort ein zeitlicher Unterschied gemacht wird ist rein wissenschaftlich nicht Nachvollziebar, da es jetzt auch Studien gibt die nach 8 Monaten noch eine gute Immunisierung aufzeigen (Studien sind länger als die bei dem Impfstoffen!) . Das BionTec und Co eine Immunisierung von bis zu 90% auch nach 6 Monaten angibt ist aus deren Ansicht nachvollziehbar! Nach max. 12 Monaten steht da aber auch eine Nachimpfung an!
Und ergänzend hier der Auszug aus er Quelle (Bundesgesundheitsministerium.de):
Gilt die Quarantänepflicht auch für Genesene und Geimpfte?
Die häusliche Quarantäne kann vorzeitig beendet werden, wenn ein Genesenennachweis oder ein Impfnachweis über das Einreiseportal der Bundesrepublik unter https://einreiseanmeldung.de übermittelt wird. Das gilt für alle Einreisenden nach Voraufenthalt in einem Hochinzidenzgebiet oder einfachen Risikogebiet. Die Quarantäne kann dann ab dem Zeitpunkt der Übermittlung beendet werden.
Hi Jan, danke für den Hinweis. Das war im Artikel bislang nicht gut beschrieben, ich habe das entsprechend angepasst 🙂
Was ist davon seit “heute” neu? Die CoronaEinreiseV, die genau das definiert, ist bereits seit 13.05. in Kraft.