Ein Streit zwischen einem Ehepaar artet aus, mit Andeutung von Bedrohung, sodass der Flieger von München nach Bangkok zwischenlanden muss.

Flugpersonal hat sicherlich schon vieles miterlebt, doch am 29. November 2023 wurde es so turbulent an Bord des Airbus A380 nach Bangkok, dass zwischengelandet werden musste, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten. Grund dafür: ein streitendes Ehepaar. Der Zwischenstopp in Delhi brachte Ruhe, nachdem der Mann aus dem Flugzeug gebracht wurde, wie die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) berichtet.

Eine hilflose Crew und ein ungeplanter Stopp

Ein Mann und seine Frau trugen einen intensiven Streit mitten in der Luft aus. Die Situation war hitzig und laut, bis sich die Frau beim Piloten beschwerte und zum Ausdruck brachte, ihr Mann würde sie bedrohen. Die Geste seiner Frau führten nur zu mehr Zorn auf der Seite des 53-jährigen Mannes, der sie lauthals anschrie. Die Situation eskalierte: Der Mann habe sogar versucht, die Decke des Flugzeugs anzuzünden, rief Drohungen aus und warf mit Essen um sich.

Umgeleitete Route
Die umgeleitete Route des Flugs mit der Flugnummer LH772

Die Crew war hilflos: Der Mann ließ sich nicht beruhigen und wollte Instruktionen des Bord-Personals nicht Folge leisten. Der einzige Ausweg – eine Zwischenlandung im indischen Delhi, um dort auf die Flugsicherung zurückgreifen zu können. Mit einer geringen Verspätung konnte der Flug nach Bangkok wieder vom Rollfeld starten, nachdem der Mann am Ort der Zwischenlandung die Maschine verlassen hatte. Seine Frau hat den Flug fortgesetzt. Die Ursache der Auseinandersetzung zwischen dem Paar bleiben unbekannt, allerdings soll sich der Mann mittlerweile entschuldigt haben.

Inzwischen steht der Passagier auf der schwarzen Liste der Lufthansa -– er dar nicht mehr bei Flügen der Lufthansa Group an Bord gehen. Auch könnten ihn hohe Kosten erwarten, welche durch die Zwischenlandung entstanden sind. Wie es strafrechtlich weitergehen wird, das wird gerade in Indien entschieden. Denn nach dem Tokioter Abkommen der International Civil Aviation Organization (ICAO), das in solchen Fällen herangezogen wird, könnte Deutschland als Basis der Airline oder Indien als Landeort über seine Strafe entscheiden.

Kein Einzelfall

So kurios wie es klingen mag – ein Einzelfall war diese Zwischenlandung nicht. Schon häufiger mussten Maschinen wegen vermeintlicher Kleinigkeiten einen Zwischenhalt einbauen. Eine Verspätung von 24 Stunden gab es bei einem Condor Flug, der wegen Prügeleien an Bord zwischenlanden musste. Die Polizei wurde am neu angesteuerten Flughafen eingeschaltet, die Auseinandersetzung hatte aufgrund von Alkohol stattgefunden. Ein weiterer Extremfall war die Zwischenlandung eines United Airlines Flugs, ausgelöst durch einen Gast, der sein Wunschessen nicht bekam. Der Reisende aus der Business Class war mit seinem Bord-Menü auf dem Flug von Houston nach Amsterdam unzufrieden, da es nicht seiner Reservierung entsprach. Auch hier wurde die Polizei eingeschaltet, dem Passagier droht eine hohe Geldstrafe. Ob in solchen Fällen das Fluggastrecht greift und Passagiere für entstandene Unannehmlichkeiten und Verspätungen kompensiert werden, hängt von vielen Faktoren ab.

Fazit zur Lufthansa Zwischenlandung wegen Streit an Bord

Die Sicherheit aller Anwesenden an Bord eines Flugzeugs sollte immer höchste Priorität haben. Da die Situation eines streitenden Pärchens und die Aussagen über eine Bedrohung nicht eingeordnet werden konnten, wurde eine Lufthansa-Maschine von München nach Bangkok in Delhi zwischengelandet. Der Streit mit unbekanntem Grund wurde zur Gefährdung für die Mitreisenden, sodass der Mann von Bord gehen musste.

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Autor

Wenn Ricarda auf Reisen ist, fühlt sie sich am lebendigsten. Infiziert vom Reisefieber wurde sie im Jugendalter durch ein Auslandsjahr in den USA. Egal ob mit dem Van, Backpack, Boot oder im Hotel: Sie ist immer bereit für ein neues Abenteuer, gerne auch mit viel Adrenalin. Nach ihrem Journalismus-Studium kann sie bei reisetopia ihre beiden Leidenschaften voll ausleben und versorgt Euch mit spannenden News.

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  • Mich interessieren nicht die möglichen Kompensationen der anderen Passagiere sondern ob der Verursacher für die entstandenen Kosten (sicherlich ein paar Zehntausend Euro) aufkommen muss, und wenn ja, ob für derartige Fälle dann die Haftpflichtversicherung des “Täters” greifen würde.

    • @Tina: Dein Interesse in Ehren aber der Wunsch nach Deinen weiterführenden Informationen hätte man bestimmt auf freundlicher formulieren können. Ich persönlich würde Dir empfehlen Dich direkt an die LH zu wenden. Da werden Sie geholfen

    • Die Fragen lassen sich recht knapp mit “ja und nein” beantworten, im Detail ist das allerdings durchaus kompliziert.

      Die strafrechtliche Ahndung dürfte in indische Hände fallen, ggf. wird dies allerdings an die deutschen Behörden weitergegeben. Schon allein das kann beim Strafmaß einen erheblichen Unterschied machen.

      Bei den zivilrechtlichen Regressansprüchen dürfte deutsches Recht maßgeblich. Wahrscheinlich hat der Ehemann in Deutschland seinen Wohnsitz, das Flugzeug ist in Deutschland registriert und auch die Airline hat hier ihren Sitz. Wie hoch der Schaden ist, hängt wohl auch damit zusammen, ob der Betriebsablauf so weit gestört wurde, dass auch Folgeflüge beeinträchtigt waren. Dann kann der Spaß bei einem so großen Flieger durchaus sechsstellig werden.

      Die Haftpflichtversicherung kommt nur für fahrlässig herbeigeführte Schäden auf. Der Herr mag sich offenkundig in einer emotionalen Ausnahmesituation befunden haben, aber sein Handeln war aus rechtlicher Perspektive eindeutig vorsätzlich.

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