Wegen der Corona-Krise griff der österreichische Staat der Lufthansa-Tochter Austrian Airlines finanziell unter die Arme. Ryanair klagte dagegen. Und scheiterte nun vor dem EU-Gericht.
Insgesamt 150 Millionen Euro wurden Austrian Airlines im letzten Jahr vom österreichischen Staat als Finanzspritze zur Verfügung gestellt, um sich über die Krise zu retten und die Zukunft der Airline zu sichern. Ryanair und Laudamotion gingen infolgedessen juristisch gegen die Austrian Staatsbeihilfen vor. Nun ist Europas größter Low-Budget-Carrier Ryanair mit der Klage gegen die AUA-Staatshilfen vor dem Europäischen Gericht gescheitert und will in Berufung gehen, wie unter anderem aerotelegraph berichtet.
Ryanair muss weitere Niederlage einstecken
Mit der im Juni 2020 bei der Europäischen Kommission angemeldeten Unterstützung der österreichischen Regierung zugunsten von Austrian Airlines sollten die Schäden ersetzt werden, die der Airline durch die Annullierung oder die Verschiebung von Flügen durch Reiserestriktionen entstanden waren. Gegen die Staatshilfe in Höhe von 150 Millionen Euro reichte Ryanair Klage ein. Außerdem hatte die Low-Cost-Airline unter anderem gegen die niederländische KLM, Lufthansa und die portugiesische TAP Air Portugal Klage bei der EU-Kommission eingereicht.
Nun muss die Airline in ihrer Klagewelle gegen die Corona-Beihilfen an europäische Fluggesellschaften eine weitere Niederlage einstecken. Die von Österreich gewährten Beihilfen an Austrian Airlines während der Corona-Krise sind mit EU-Recht vereinbar, wie das Europäische Gericht am Mittwoch in erster Instanz entschied. Solche Beihilfen seien zur Beseitigung von Schäden, die durch Naturkatastrophen oder sonstige außergewöhnliche Ereignisse entstanden seien, mit den Regeln des Binnenmarkts vereinbar, wie das Gericht mitteilte.
„Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs ermöglicht es, Austrian Airlines weiterhin auf Flughöhe zu halten”, erklärte das Unternehmen nach Urteilsverkündung. Die Beihilfe sei notwendig gewesen, um die Arbeitsplätze von mehr als 6‘000 Mitarbeitern und die Zukunft der Airline zu abzusichern.
Ungleichbehandlung ist gerechtfertigt
Die Ungleichbehandlung zwischen Austrian Airlines und anderen in Österreich tätigen Luftfahrtunternehmen könne zwar mit einer Diskriminierung gleichgesetzt werden. Diese sei aber im vorliegenden Fall wegen der wesentlichen Bedeutung, die Austrian in Österreich zukomme, gerechtfertigt gewesen. Die Luxemburger Richter wiesen somit eine entsprechende Nichtigkeitsklage zurück. Die Genehmigung der Beihilfe durch die Europäische Kommission sei nicht zu beanstanden.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Ryanair hat daraufhin bereits angekündigt, gegen die Entscheidung in Berufung zu gehen. Die Genehmigung staatlicher Beihilfen für Austrian durch die EU-Kommi
Fazit zur Abweisung der Klage von Ryanair
Ryanair und Laudamotion sind vor dem Europäischen Gerichtshof mit einer Klage gegen die österreichischen Staatshilfen für Austrian Airlines gescheitert. Die beiden Fluggesellschaften hatten das Darlehen Österreichs in Höhe von 150 Millionen Euro zur Entschädigung der Einbußen durch die Coronakrise vor dem EU-Gericht angefochten. Ryanair will gegen den Entscheid nun in Berufung gehen. Die Aussichten auf Erfolg in diesem Fall dürften allerdings relativ gering sein.
Hoffentlich werden Billigairlines wie Ryanair bald verboten! Die funktionieren doch nur weil sie kleine extrem subventionierte Flughäfen anfliegen. Diese Subventionierung muss gestoppt werden. Dann kann gerne wieder von Wettbewerb gesprochen werden.