Ab 8. November sollen nun bundesweit endgültig neue spezifische Quarantänebestimmungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten eingeführt werden, die sich grundlegend an der gemeinsam entwickelten Muster-Quarantäneverordnung orientieren soll. Eine digitale Einreiseanmeldung wird ebenfalls Voraussetzung werden.
Die aktuelle Lage hat sich in den letzten Wochen innerhalb Europas aber auch in Deutschland wieder deutlich zugespitzt. Mit einem Rekordwert von fast 8.000 Neuinfektionen am vergangenen Samstag verschlechtert sich auch zunehmend die Lage in unserem Land. Bereits seit Ende August arbeiten Bund und Länder verstärkt zusammen an einer Weiterentwicklung der Quarantänebedingungen für Reiserückkehrer aus Risikogebieten, die bisher durch den Nachweis eines negativen Corona-Tests umgangenen werden konnte. Vor einigen Wochen wurde bereits die Dauer der neuen Quarantäne-Richtlinien auf zehn Tage festgelegt. Aufgrund dessen, dass die Quarantänemaßnahmen in der Verantwortung der einzelnen Bundesländer liegen, wurde eine neue Muster-Quarantäneverordnung entwickelt, die zunächst als eine Art Leitfaden für die Länder dienen soll, um bundesweit eine möglichst einheitliche Regelung zu schaffen.
Bundesweite Pflichtquarantäne und digitale Einreiseanmeldung
In einem Punkt sind sich Bund und Länder einig: Reisende, die sich in den letzten zehn Tagen in einem der vom Robert-Koch-Institut eingestuften Risikogebiete aufgehalten haben, müssen sich nach ihrer Einreise nach Deutschland direkt in Selbstisolation für mindestens zehn Tage begeben. So sollen die sich ausbreitenden Infektionsketten gestoppt und wieder unter Kontrolle gebracht werden. Dazu dient die von Bund und Ländern gemeinsam entwickelte Muster-Quarantäneverordnung, die ab 8. November in Kraft treten soll. An dem Tag wird dann ebenfalls aufgeklärt werden, welche länderspezifischen Unterschiede seitens der Länder festgelegt wurden. Daher ist es für alle Einreisenden wichtig sich im Voraus unbedingt über die speziellen Maßnahmen des jeweiligen Bundeslandes zu informieren.
Die Quarantänepflicht kann ausschließlich durch einen negativen Corona-Test, welcher frühestens nach fünf Tagen nach der Einreise vollzogen werden darf, verkürzt werden. Das bedeutet also, dass Reiserückkehrern aus Risikogebieten eine Quarantäne von mindestens fünf Tagen bevorsteht. Zudem ist es Vorschrift den Test mindestens zehn Tage lang nach der Testung aufzubewahren und ihn umgehend der zuständigen Behörde vorzuweisen. Bei Anzeichen von Symptomen sollen die Einreisenden sich umgehend einem weiteren Test unterziehen. Außerdem soll nach bisherigen Angaben ab 8. November eine digitale Einreiseanmeldung verpflichtend sein, bei der sich die Einreisenden online über Mobilgeräte registrieren müssen, um den zuständigen Gesundheitsämtern vor Ort die “notwendigen Informationen zur Überwachung der gesetzlichen Quarantänepflicht” zu geben. Die Digitalisierung der Einreise-Formalitäten soll somit den Prozess der sicheren Datenübermittlung verbessern und die Anmeldung in Papierform ersetzen.
Sonderregeln der Muster-Verordnung ohne Quarantänepflicht
Allerdings sind auch in dieser Verordnung einige Ausnahmen enthalten, bei der weiterhin ein negatives Testergebnis die Quarantänepflicht ersetzen kann beziehungsweise ein Test komplett umgangen werden kann. Diese Sonderregelungen betreffen folgende Ausnahmefälle: Alle Personen, die systemrelevanten Berufen, Verkehrsunternehmen oder der Polizei angehören, ebenso wie im Sportbereich tätig sind oder den Besuch aus familiären Gründen vornehmen, benötigen für ihre Einreise laut der Muster-Verordnung nur ein negatives Testergebnis und sind von einer Quarantänepflicht befreit. Darunter fallen auch zwingend notwendig und unaufschiebbare Reisen von maximal fünf Tagen bezüglich des Berufes, des Studiums oder der Ausbildung. Der Test darf allerdings die 48 Stunden-Regel nicht überschreiten. Eine Sonderregelung für Reiserückkehrer ohne Testung kann nur unmittelbar aus folgenden Gründen greifen:
Man darf also gespannt bleiben, wie die neue Quarantäne-Verordnung dann bundesweit aussehen wird und welche länderspezifischen Unterschiede sich in der kommenden Zeit noch ankündigen werden. Zudem bleibt fraglich, inwiefern auch die Ausnahmebedingungen der Verordnung als sinnvoll eingestuft werden, oder ob dort die Länder nochmal die ein oder andere Veränderung vornehmen werden. Ich bin definitiv gespannt, wie “einheitlich” die neuen Quarantänebestimmungen in unserem Land tatsächlich sein werden, da die Meinungen der Länder-Chefs bundesweit oft stark auseinander gehen, wie wir es bei der Festlegung von Risikogebieten bereits mitbekommen haben!
Fazit zur neuen Muster-Quarantäneverodnung
Einreisende aus Risikogebieten der RKI-Liste müssen sich schon bald auf neue Quarantäne-Auflagen einstellen. Grundlegend dient dazu die neue Muster-Quarantäneverodnung von Bund und Ländern, die eine verpflichtende Selbstisolation von zehn Tagen vorsieht, die sich durch Nachweis eines negativen Tests verkürzen lässt und eine Online-Registrierung zu den Einreise-Formalitäten vorsieht bei der die zuständigen Gesundheitsämter direkt informiert werden. Dieser Leitfaden wird sicherlich von dem ein oder anderen Bundesland nochmals individuell angepasst werden, dennoch soll diese Verordnung bundesweit für mehr Einheitlichkeit sorgen. Was meint Ihr, welche Länder werden die neue Verordnung zunächst etwas umändern?
D.h., wenn ich aus einem Land ohne Reisewarnung komme und über einen Transitflughafen in einem Land mit Reisewarnung fliege und “schnellst möglich” ohne Verlassen des Flughafens nach D zurück fliege, habe ich keine Quarantänepflicht.
Was mich stört: Dass man auch angeben muss, wo man die nächsten 10 Tage nach Ausreise sein wird. Das Schnüffeln hat man in Deutschland nicht verlernt. Und z.B. Einkaufstourismus geht ohne den ganzen Firlefanz. Wer Geld bringt, ist offenbar per se nicht gefährlich.
Hallo Peter, Du meinst “Durchreisende, sofern Sie das Gebiet auf schnellstem Wege verlassen”. Hier dürften Menschen befreit sein, welche aus einem Risikogebiet durch Deutschland weiter an ihr Ziel reisen. Ansonsten ist das ganze wieder nur eine Muster Verordnung und was die Länder daraus machen, wird man wohl erst wenige Tage vor dem 8. Nov. erfahren. Die endgültigen Fassungen lagen bisher extrem kurzfristig vor, was jegliche Planung für uns erschwert. War der Politik aber auch bisher schon egal, in dieser Krise ist sie ja meisterlich darin, alles Vertrauen zu verspielen und auf keinen Fall die Bürger “mitzunehmen”. Ziemlich wahrscheinlich wird es weiterhin kompliziert, undurchsichtig und regional völlig unterschiedlich bleiben, denn jedes Land möchte besser als das andere sein und die Muster Verordnung ändern, mit Ausnahmen oder Zusätzen versehen. Im Zweifel hilft wohl wie bisher auch nur, sich eine schriftliche Bestätigung vom Gesundheitsamt Deines Wohnsitzes geben zu lassen, ob Dein Transit Qarantänepflichtig ist oder nicht. Es gab meiner bisherigen Erfahrung nach extrem unterschiedliche Handhabungen in der Auslegung sogar im selben Bundesland. Tatsächlich Glückssache, was Dein örtliches Gesundheitsamt aus der EQV herausgelesen hat.
All dies läuft auf ein totales Reiseverbot hinaus. Es gibt nämlich kein Land ohne Reisewarnung mehr. Dass es nicht um Gesundheitsschutz sondern um andere Motive geht, ergibt sich daraus, dass auch bei totaler Gesundheit bestätigt durch einen Test die Quarantäne für fünf Tage aufrecht bleibt, dies ist mehr als unverhältnismäßig.
Das mit den Quarantänebestimmungen für Reiserückkehrer aus dem Ausland ist ja ganz schön und gut. Aber wenn warum zählt das dann nicht auch für Reiserückkehrer im Inland. Wenn man heut zu Tage z.B. nach Dubai fliegt braucht man bei dort bei Ankunft und Rückfug einen negativen Test (mit Emirates). Wenn ich jetzt eine Woche nach z.B. Neu-Köln fahre und dort rumlaufen und dann zurück fahre brauche ich nix. Durch die Tests für die Airlines bin ich doch eigentlich viel sicherer. Ganz verstehe ich die Logik der Verordnung nicht.
Hast Du denn ernsthaft erwartet, daß da irgendeine Logik dahinter ist? Z.B. 10 Tage in Qarantäne, wenn man in den vergangenen 10 Tagen in einem (außerhalb Deutschlands liegenden) Risikogebiet war: Direkte Einreise entspricht 10 Tage Qarantäne, war man jedoch am 9. Tag VOR Einreise im Risikogebiet, dann folgen trotzdem weitere10 Tage Qarantäne nach Einreise, bzw. Test nach frühestens 5 Tagen. Entspricht dann u.U. Test frühestens 14 Tage nach Verlassen des Risikogebiets! Wird in anderen Ländern oft angerechnet, bei uns in D kommt es bei den offensichtlich unter Zeitdruck ausgearbeiteten Verordnungen leider nicht so auf die Qualität der Details an.
Das ist sehr schade, denn mit nicht plausiblen Verordnungen verspielt die Politik leichtfertig den jetzt notwendigen Rückhalt in der Bevölkerung und deren Disziplin, was beides dringend für die Bekämpfung der Covid Pandemie notwendig wäre. Man macht eben einfach irgendwas, ohne Details sinnvoll auszuarbeiten.
Man macht das so lange, bis der Erste Klage dagegen einreicht und sich die Begründung für irgendeine Maßnahme über das Gericht nachliefern lässt (oder besser dann endgültig feststeht: es gibt schlichtweg keine sinnvolle Begründung dafür). Wenn schon die Abgeordneten mit der Kontrolle versagen, machen es eben die Gerichte.
So langsam kann man den Eindruck gewinnen, es gibt keinen Plan für die ganzen Maßnahmen. Von einer Begründung ganz zu schweigen und dann ist es verständlich, wenn die Anordnungen in der Bevölkerung nur schwer oder gar nicht akzeptiert werden.