Mehrere deutsche Politiker setzen sich dafür ein, dass die EU-Fluggastrechte auch für Gepäckverspätungen gelten sollen. Teilweise warten Reisende nach Ankunft mehrere Stunden auf ihr Gepäck.
Derzeit gibt es Forderungen seitens der Politik, die Wartezeiten am Flughafen auf das Aufgabegepäck mit in die Fluggastrechte der EU zu integrieren. Begründet wird dies mit den teilweise noch chaotischen Zuständen an deutschen Flughäfen. Kommt es dazu, wären Schadensersatzansprüche bei einer verzögerten Gepäckausgabe denkbar, wie die Tagesschau berichtet.
Forderungen seitens der Politik
Politiker verschiedener Parteien in Deutschland prangern die oftmals langen Wartezeiten für Gepäck an deutschen Flughäfen an. In den derzeit gültigen EU-Fluggastrechten findet sich keine Regelung für Gepäckverspätungen. Dies könnte sich möglicherweise ändern.
Vor allem aus der Tourismuspolitik kommen Stimmen auf, die ein erhöhtes Schutzbedürfnis der Reisenden gegenüber den Fluggesellschaften sehen.
Wir sollten erwägen, die Wartezeiten an den Gepäckausgaben in die Fluggastrechte zu integrieren.
Stefan Schmidt, Sprecher für Tourismuspolitik der Grünen
Zwar sind im Montrealer Abkommen auch Gepäckverspätungen geregelt, zur Anwendung kommt dies in der Praxis aber hauptsächlich, wenn das Gepäck mindestens einen Tag verspätet ist. Müssen Passagiere etwa drei Stunden am Flughafen auf das Aufgabegepäck warten, besteht kaum eine Möglichkeit der Passagiere als diesen Umstand zu akzeptieren. Eine Änderung der gesetzlichen EU-Regeln hält auch die Tourismus-politische Sprecherin der CDU für nötig:
Angesichts der immer häufiger auftretenden Verspätungen bei der Gepäckausgabe sollten wir tatsächlich prüfen, inwieweit hier kundenfreundliche Fristen für Schadensersatzforderungen eingeführt werden sollten.
Anja Karliczek, CDU
Genaue Ausführungen, wie die Regeln aussehen könnten, bleiben alle Parteien aber bisher schuldig.
Ein denkbares gesetzliches Szenario
Zuallererst ist hervorzuheben, dass die geforderten Maßnahmen und Gesetze EU-weit festgelegt werden müssen. Derzeit haben Passagiere Anspruch auf eine Entschädigung, wenn sie mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommen. Gemessen wird die Ankunftszeit nicht etwa, wenn das Flugzeug landet, sondern erst mit der Öffnung der Kabinentür gilt ein Flugzeug als angekommen. Ab diesem Zeitpunkt könnte es eine festgelegte Maximalzeit geben, bis zu der das Gepäck der Passagiere ausgeliefert werden muss. Ein zeitlicher Rahmen von bis zu zwei Stunden nach Ankunft wäre hier denkbar. Müssen Passagiere länger auf das Gepäck warten, könnten diese im Nachhinein eine pauschale Entschädigung gegenüber der Airline geltend machen.
Wie hoch diese ausfallen könnte, ist natürlich rein spekulativ. Ebenfalls bestünden auch Schwierigkeiten bei der Beweisführung der Passagiere. Wie lässt sich wasserdicht nachweisen, wann der Koffer letztendlich ankam? Ein mühsames Rechenspiel wäre die Folge, da die Fluggesellschaften jegliche Ansprüche mit großer Wahrscheinlichkeit pauschal ablehnen würden.
Fazit zu möglichen Entschädigungen bei verspätetem Gepäck
Grundsätzlich kann ich den Ärger der Passagiere nachvollziehen, wenn diese lange auf ihr Aufgabegepäck müssen. Ich rechne aber nicht damit, dass eine gesetzliche EU-weite Regelung kommt. Zum einen wäre die Durchsetzung dieser Rechtes für den Verbraucher zu aufwändig und kompliziert, zum anderen fände ich die Beweisführung sehr schwer. Bei einem Airbus A380 mit über 500 Sitzplätzen ist es nachvollziehbar, dass es etwas dauert, bis jeder der Passagiere sein Gepäckstück erhält. Folglich schätze ich die Aussagen der Politiker so ein, dass diese sich ihren Wählern gegenüber profilieren wollen. Die Einführung einer gesetzlichen Regelung halte ich für sehr unwahrscheinlich.