Wird ein Flug vorverlegt und den Passagieren unter anderem nicht rechtzeitig Bescheid gegeben, haben diese ein Anrecht auf Entschädigung, wie das EuGH nun entschied.
Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs, haben Passagiere auch Anspruch auf eine entsprechende Entschädigung, wenn ein Flug vorverlegt wird. Das entschied der EuGH nach Klagen der Fluggastrechteportale Flighright und Airhelp vor dem Landgericht Düsseldorf, wie fvw.de berichtet. Dafür müssen jedoch auch andere Bedingungen erfüllt sein, wie das zu späte Informieren der Passagiere. Auf der anderen Seite spiele es beispielsweise auch keine Rolle, ob der Passagiere dank alternativer Angebote der Airline trotzdem rechtzeitig am Ziel ankomme.
Gleiche Weise einer „schwerwiegenden Unannehmlichkeit“
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat jüngst entschieden, dass die Vorverlegung eines Fluges eine ebenso bedeutende Änderung darstellen kann, wie eine Verspätung. Deshalb hätten Passagiere auch hierbei das Recht auf eine Entschädigung. So könne laut EuGH eine Vorverlegung „für die Fluggäste in gleicher Weise wie eine Verspätung zu schwerwiegenden Unannehmlichkeiten führen“. Was auch dazu führe, dass die Passagiere in solchen Fällen nicht (mehr) frei über ihre Zeit entscheiden könnten. Je nach Änderung der Abflugzeit seien die Airlines denn auch zu verpflichtet, den betroffenen Passagieren, den entsprechenden Ausgleich nach dem europäischen Fluggastrecht zu bezahlen. Diese Ausgleiche liegen je nach Entfernung zwischen 250 und 600 Euro.
Um eine solche Entschädigung zu erhalten, müssen jedoch noch weitere Bedingungen erfüllt sein. Dazu gehört etwa auch, dass die Airline den betroffenen Passagieren zu spät über die Vorverlegung informiert hat. Auf der anderen Seite sei es nach dem Urteil des Gerichts nicht rechtens, wenn die Airlines den Betroffenen einfach eine alternative Beförderung anbieten würden. Und das nicht mal, wenn die Fluggäste dadurch ihr Ziel auch ohne Verspätung erreichen würden. Angestoßen hatte die ganze Thematik Verfahren der Fluggastrechteportale Flightright und Airhelp, die vor das Landgericht Düsseldorf zogen und dabei unter anderem gegen Austrian Airlines und Eurowings wegen vorverlegter Flüge klagten.
Keine Entschädigung erhalten die Passagiere, wenn die Vorverlegung des Fluges rechtzeitig angekündigt wurde, wobei zwei Wochen als Vorlaufzeit genügen, wie es im europäischen Fluggastrecht heißt. Grundsätzlich ist es zudem unerheblich, ob Passagiere lediglich nur über eine „bestätigte Buchung“ verfügen oder über sonst einen Beleg über die Flugbuchung – die Fluggastrechte finden hierbei grundsätzlich Anwendung.
Fazit zum Urteil des EuGH
Nicht nur sind Flugverspätungen eine äußert ärgerliche Sache. Auch die Vorverlegung eines Fluges kann für viel Ärger sorgen. Dessen ist sich auch der Europäische Gerichtshof bewusst, weshalb dieser nun zugunsten der Passagiere entschied. So müssen Airlines künftig auch bei einer Vorverlegung eines Fluges den betroffenen Fluggästen eine entsprechende Entschädigung zahlen, insofern bestimmte Bedingungen gegeben sind. Das sind an und für sich natürlich gute Nachrichten.