Nun also doch! Noch vor über einem Monat wurden die Staatshilfen vom Europäischen Gericht (EuG) für nichtig erklärt. Nun wurde die Entscheidung revidiert.

Noch Anfang Juni berichteten wir von der Entscheidung des EuG in Luxemburg, welches die Staatshilfen für nichtig erklärt hat. Direkte Auswirkungen hatte das zunächst nicht, auch da die Fluggesellschaft die Staatshilfen nicht umgehend zurückzahlen musste. Nun wurde die Entscheidung jedoch revidiert und die millionenschwere Staatshilfe seitens der Bundesregierung erlaubt, wie FVW berichtet.

Erst gekippt und nun doch freigegeben

Wegen der massiven Einschränkungen im internationalen Flugverkehr musste die Bundesregierung auch die Condor mit millionenschweren Beihilfen über die Runden helfen. Bei der ehemaligen Fluggesellschaft der Thomas Cook war die Situation bereits vor der Corona-Pandemie angespannt. Diese angespannte Stimmung zog sich bis zuletzt wie ein roter Faden durch die einzelnen Kapitel der vergangenen Monate. Anfang Juni wurde die Freigabe der Staatshilfen vom Europäischen Gericht in Luxemburg noch gekippt. Insgesamt geht es um ein Darlehen in Höhe von über 525 Millionen Euro, welcher mit dem damaligen Beschluss zunächst für nichtig erklärt wurde. Die EU-Kommission musste im Anschluss dessen einen neuen Beschluss fassen und hat diesen nun veröffentlicht. Demnach wurde eine erneute Kehrtwende gemacht und die Staatshilfen für die Condor erneut freigegeben.

Condor Airbus A320

Für den damaligen Beschluss des EuG wurde die mangelnde Begründung der EU-Kommission als Vorwand für die damalige Entscheidung genommen. Diese hat nun wiederum erneut ihre Zustimmung für die Staatshilfen und die Höhe der Beihilfen konkret geschildert. Die Behörde teilte ebenfalls mit, dass die Entscheidung berücksichtigt wurde und damit die Staatshilfen für die Condor endgültig freigegeben wurden. Sollten die Hilfen den tatsächlichen Schaden übersteigen, muss die Condor diese Differenz mit Zinsen zurückzahlen. Die Staatshilfen waren in Beihilfen für die Entschädigung der Corona-Pandemie in über 200 Millionen Euro und in eine Unterstützung zur Restrukturierung der Airline in über 300 Millionen Euro aufgeteilt. Vor allem beim letzten Teil bestanden Zweifel, weshalb auch Ryanair Klage gegen die Beihilfen erhoben hat.

Condor Boeing 757

Parallel arbeitet die deutsche Ferienfluggesellschaft fleißig an ihrer Restrukturierung und Rückkehr an den Himmel. So hat die Airline zuletzt auch mitgeteilt, wieder die Verbindungen nach Kanada aufnehmen zu wollen. Condor befindet sich zudem in weit vorangeschrittenen Verhandlungen mit dem Finanzverwalter Attestor, welcher die Fluggesellschaft gerne übernehmen möchte. Zu Beginn der Coronakrise war die Übernahme durch LOT Polish Airlines noch gescheitert. Der neue Investor könnte die stark alternde Langstreckenflotte bestehend aus Flugzeugen vom Typ Boeing 767 ebenfalls perspektivisch mit neuen Modellen vom Typ Airbus A330neo ersetzen. Entsprechende Ideen und Planungen bestehen bereits. Zum derzeitigen Zustand der Fluggesellschaft hat sich zuletzt Autor Max ein Bild während seines Fluges nach Skiathos machen können.

Fazit zur erneuten Freigabe der Staatshilfen

Nachdem das Europäische Gericht im Juni noch die Freigabe der Staatshilfen zurückgezogen hat, konnte die EU-Kommission ihre Entscheidung von damals ausreichend begründen – die Staatshilfen der Bundesregierung sind damit rechtmäßig. Jegliche Beihilfen, die den tatsächlichen Schaden jedoch übersteigen, müssen zukünftig von der Condor samt Zinsen zurückgezahlt werden. Damit kann die Ferienfluggesellschaft noch optimistischer in die Zukunft blicken. Mit neuem Investor und neuen Flugzeugen für die Langstrecke könnte die beliebte deutsche Fluggesellschaft für die langfristige Zukunft gut gewappnet sein.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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