2. Update des Artikels: Die Testpflicht die am 14. November in Kraft getreten ist, bezieht sich auf touristische Unterkünfte, d.h. Touristen müssen im Hotel oder einer anderen touristischen Einrichtung einen negativen Test vorweisen. Neu ist nun, dass bei Einreise ab dem 23. November nur noch PCR-Tests akzeptiert werden!

Die Kanarischen Inseln werden vom RKI inzwischen nicht mehr als Risikogebiet eingestuft. Viele Airlines, unter anderem Eurowings, haben ihren Flugplan entsprechend ausgeweitet. Ein Aufenthalt in einer touristischen Unterkunft ist aber jedoch nur mit einem negativen Testergebnis möglich und – entgegen zuvor anders lautender Berichte – nur noch als RT-PCR-Test.

Die Lage in Europa spitzt sich weiter zu. Besonders stark von der “Zweiten Welle” betroffen sind Deutschland, Frankreich und Spanien. Daher haben die jeweiligen Regierungen entsprechend schärfere Maßnahmen verordnet. Angesichts dessen kam die Meldung, dass die Kanarischen Inseln nicht mehr als Risikogebiet eingestuft sind, positiv überraschend. Damit die Zahlen vor Ort nicht wieder steigen und der Tourismus aufrechterhalten werden kann, verabschiedete die Regierung ein neues Gesetz, dass bei der Einreise und Übernachtung in einer touristischen Unterkunft einen negativen Coronatest voraussetzt, wie diverse Online-Plattformen berichteten. Jedoch wird das Testergebnis nur akzeptiert, wenn es sich um ein PCR-Test handelte. Damit entfallen die bisher akzeptierten Schnelltests.

Schnelltests werden nicht mehr akzeptiert

Die Kanaren sind vorerst kein Risikogebiet mehr! Das RKI nahm die Inselgruppe am 24. Oktober von ihrer Liste, was sicherlich viele Urlauber und die dortige Tourismusindustrie gefreut hat. Angesichts der zugespitzten Lage in Deutschland und dem kommenden erneuten Beherbergungsverbot ab dem 2. November innerhalb Deutschlands, scheint eine Reise in die Sonne mehr als sinnvoll. Viele Airlines, darunter auch die Lufthansatochter Eurowings, haben ihren Flugplan wieder entsprechend ausgeweitet. Die Airline wird voraussichtlich ab 7. November wieder alle fünf Inseln nonstop von den fünf deutschen Flughäfen Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Köln/Bonn und Stuttgart bedienen – die Preise beginnen derzeit bei 65 Euro.

Teneriffa Küste Hotel Kanaren

Nach Angaben des ADAC, lagen die Neuinfektionen zuletzt, gemessen auf 100.000 Einwohnern bei etwas über 30 Neuinfizierten. Dabei ist jedoch nicht jede Insel gleich stark betroffen. Las Palma, Fuerteventura, Lanzarote und La Gomera weisen im Vergleich zu Teneriffa und Gran Canaria weniger Infektionen auf und damit sich die Lage nicht weiter verschlechtert, verabschiedete die Regierung ein neues Gesetz, das einen negativen Coronatest beim Check-in im Hotel, der Ferienwohnung oder anderen touristischen Anlagen voraussetzt. Die Testpflicht wird ab dem 14. November geltend sein. Urlauber müssen selbst mit einem negativen Testergebnis – das ausschließlich von einem PCR-Test stammen darf – einreisen, welches nicht älter als 72 Stunden ist. Hotels und anderen touristischen Einrichtungen darf es auch möglich sein, Urlauber ohne diesen Nachweis die Übernachtung zu verweigern. Einzige Ausnahme: Bei der Ankunft sind bereits alle örtlichen Testzentren geschlossen. Als Urlauber seit Ihr dann verpflichtet zum nächstmöglichen Zeitpunkt einen Test zu machen und Euch bis dahin im Hotelzimmer oder der Ferienwohnung aufzuhalten.

Die Kosten für die Tests müsst Ihr natürlich selbst tragen, unabhängig davon, ob Ihr Euch noch zu Hause testen lasst oder erst nach Ankunft auf den Kanaren. Dabei sei es nun zwingend notwendig einen PCR-Test durchzuführen – die Ergebnisse der schnellen Antigene-Tests sind nicht mehr ausreichend, wie fvw.de bekannt gab. Diese sind nicht nur deutlich günstiger als ein PCR Test, die Ergebnisse liegen auch meist schon nach weniger als einer Stunde fest, allerdings ist das Ergebnis nicht komplett zuverlässig, was die zuständigen kanarischen Behörden nun wohl zum erneuten Umdenken bewegte, nur noch PCR-Tests zu akzeptieren.

Damit das Infektionsgeschehen nachverfolgt werden kann, soll die Nutzung der spanischen Corona-App verpflichtend werden. Außerdem müsst Ihr 48 Stunden vor Reiseantritt das Gesundheitsformular von “Spain Travel Health” ausfüllen. Den ausgehändigten QR-Code müsst Ihr dann bei der Einreise digital oder ausgedruckt vorlegen. Besitzt Ihr ein eigenes Ferienhaus oder eine Wohnung oder schlaft bei Freunden, benötigt Ihr keinen negativen Test, das ausgefüllte Gesundheitsformular reicht dann aus.

Darauf müsst Ihr bei einem Urlaub auf den Kanaren achten

Angesichts der prekären Lage haben auch die Kanarischen Inseln ein strenges Hygiene- und Sicherheitskonzept aufgefahren. Um eines jedoch vorweg zu nehmen – abgesehen von dem negativen Test – ist eine Einreise aus Deutschland, anderen EU Staaten und Ländern des Schengenraumes, darunter die Schweiz, problemlos möglich. Neben Eurowings hat auch der Pauschalreiseanbieter TUI sein Flugangebot ausgeweitet:

Wir haben schon in den vergangenen Tagen eine positive Resonanz erfahren, als wir unseren Gästen die Option gegeben haben, trotz Reisewarnung auf die Kanaren zu reisen. Mehrere Tausend Gäste haben dieses Angebot genutzt und es hat auch eine größere Zahl an Neubuchungen gegeben. In den nächsten zehn Tagen sind knapp 50 Hin- und Rückflüge aus Deutschland nach Gran Canaria, Fuerteventura, Lanzarote und Teneriffa geplant.

Marek Andryszak, Vorsitzender TUI Deutschland
Playa Mujeres Lanzarote

Vor Ort gelten entsprechende Regelungen, die der ADAC bereits auf seiner Seite veröffentlichte. Wir haben für Euch einen Überblick über die Bestimmungen, auf die Ihr achten solltet:

  • im öffentlichen Raum gilt eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes, ausgenommen Kinder unter sechs Jahren
  • in Restaurants gilt ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern
  • Bei Spaziergängen am Strand oder der Promenade muss ebenfalls ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden – auf der Sonnenliege und auf dem Weg zum Wasser darf er abgenommen werden
  • Menschenansammlungen sind zu vermeiden
  • Bars, Restaurants und andere Lokale haben daher nur bis Mitternacht geöffnet

Natürlich haben die örtlichen Hotels und Apartments ebenfalls entsprechende Hygienemaßnahmen, die Ihr Euch vor einer Anreise auf den jeweiligen Webseiten durchlesen solltet. Außerdem seid Ihr bei einem Urlaub automatisch mit einer für Euch kostenfreien Corona-Versicherung bei anfallenden Kosten, aufgrund einer Infektion, abgesichert. Diese Versicherung deckt Euren Rückflug, die Quarantäne in der Unterkunft sowie auch die medizinischen Kosten ab.

Fazit zu den negativen Coronatests für eine Einreise auf die Kanaren

Angesichts der steigenden Infektionszahlen in Europa ist es weniger verwunderlich, dass die Kanaren nun auch ein negatives Testergebnis für die Einreise vorschrieben. Und dieses darf nun nur noch von einem PCR-Test stammen und Antigene-Schnelltests werden nicht mehr akzeptiert. Ansonsten müsst Ihr Euch bei einem Urlaub natürlich entsprechend einschränken und die geltenden Maßnahmen beachten. Dank der kostenlosen Coronaversicherung seid Ihr aber im Fall der Fälle abgesichert, was einen Urlaub in der Sonne in diesem Jahr doch noch möglich werden lässt!

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Autorin

Seit sie 4 Jahre alt ist, reist Julia um die Welt und besucht gerne exotische Orte und weiße Strände. Am liebsten entspannt sie irgendwo am Strand in der Sonne oder genießt beim Windsurfen die Grenzenlosigkeit des Meeres. Bei reisetopia ist sie Eure Ansprechpartnerin für Neueröffnungen, Deals und relevante News aus der internationalen Hotellerie!

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  • Hallo, wir möchten gerne am Montag nach Gran Canaria fliegen und haben auch einen Termin für einen PCR Test am Samstag. Meine Tochter ist 2 Jahre alt muss ich sie auch testen lassen? bei den Schnelltests bis 23.11.20 war immer die Regelung Kinder bis 6 Jahren haben keine Testpflicht aber ab 23.11. habe ich nichts gefunden.

    • Hi Konstantin, ich würde davon ausgehen, dass der Test auf Englisch sein muss. Normalerweise lässt sich aber auch in Deutschland immer eine englische Version des Testergebnis erstellen.

      • Hallo Connie,
        genauere Informationen zu diesen Selbsttests habe ich nicht gefunden, wenn du aber einen Befund mit dem negativen Testergebnis vom Labor zurückgeschickt bekommst, sollte auch dieser Test möglich sein!

        LG

    • Hi Dirk, zur Verdeutlichung: Aktuell (seit dem 14. November) und bis zum 22. November werden für die Einreise auf die Kanaren auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Ab dem 23. November ist ein Antigen-Schnelltest für die Einreise nicht mehr ausreichend – es wird also ein negatives PCR-Testergebnis gefordert. Viele Grüße

    • Hi Dirk, in den vergangenen Wochen berichteten wir bereits über verschiedene – auch innerdeutsche – Fluggesellschaften, die sich in Eigenregie um die Durchführung der obligatorischen PCR-Tests bemühen (https://reisetopia.de/news/lufthansa-antigen-tests-flughafen-hamburg-frankfurt/), um den bestehenden Flugverkehr wieder ausbauen zu können. Zudem gibt es noch einige wenige Teststationen, wie beispielsweise das frisch eröffnete Testing-Center am neuen Hauptstadtflughafen BER (https://reisetopia.de/news/covid-testcenter-ber/), die – bei vorheriger Anmeldung über die Online-Seite – die Vergabe eines Testergebnisses in weniger als 24 Stunden anstreben. Unabhängig davon ist es aber natürlich denkbar, dass diese Regelungen die Einreise ganz grundsätzlich erschweren sollen, um nicht dringend notwendige, touristische Aufenthalte auf ein Minimum zu reduzieren, und das Infektionsgeschehen vor Ort damit besser kontrollieren zu können. Viele Grüße

      • Hi Lilli,

        gilt denn das Datum des Testergebnisses, also das Datum an dem Du das Ergebnis bekommst, oder das Datum der Probeentnahme? Bei Erstem wäre die Erfordernis umsetzbar, beim Letzterem wohl kaum, da das Ergebnis drei Tage auf sich warten lässt.

      • Hi Dirk, auf der offiziellen Webseite des Auswärtigen Amts finden sich für die aktuellen Einreisebedingungen nach Spanien unter dem Punkt “Besonderheiten auf den Inseln” (https://www.auswaertiges-amt.de/de/aussenpolitik/laender/spanien-node/spaniensicherheit/210534) hierzu folgende Informationen: “Auf den Kanaren müssen seit 14. November 2020 alle Besucher, die (…) sich in einem touristischen Beherbergungsbetrieb (Hotel, Ferienwohnung, Ferienhaus) aufhalten möchten, an der Rezeption ein negatives Testergebnis auf COVID-19 vorlegen. Die Durchführung des Tests darf nicht länger als 72 Stunden zurückliegen und das Testergebnis ist in Papierform oder auf dem Smartphone vorzuweisen, wobei der vollständige Name der getesteten Person, der Name des Labors sowie Datum und Uhrzeit des Tests angegeben sein müssen. Es werden sowohl PCR- als auch Antigen-Schnelltests akzeptiert. Der Test sollte nach Möglichkeit im Herkunftsland gemacht worden sein, kann aber auch unmittelbar im Anschluss an die Einreise in hierzu autorisierten Teststationen durchgeführt werden, wobei die Kosten von der untersuchten Person zu tragen sind. Im Falle eines positiven Testergebnisses wird eine 14-tägige Quarantäne angeordnet, die in einer von den kanarischen Behörden hierfür bereit gestellten Unterkunft verbracht werden muss. Darüber hinaus müssen Touristen während ihres Aufenthalts die spanische Corona-App „Radar COVID“ für iOS-Geräte bzw. für Android-Geräte zu aktivieren und werden gebeten, diese frühestens 15 Tage nach Urlaubsrückkehr zu deaktivieren.” Viele Grüße

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