Seit dem 24. Juli 2026 führt Edinburgh als erste Stadt in Schottland eine Touristensteuer ein – fünf Prozent der Übernachtungskosten.
Die schottische Landeshauptstadt Edinburgh hat als erste schottische Stadt eine Touristensteuer eingeführt, wie die Tagesschau berichtet. Auf den Preis aller kostenpflichtigen Übernachtungen in der schottischen Hauptstadt kommt nun eine Abgabe von fünf Prozent.
Das Wichtigste in Kürze
- Edinburgh führte am 24. Juli 2026 eine Touristensteuer ein
- Diese beläuft sich auf fünf Prozent der Übernachtungskosten
- Damit ist Edinburgh die erste Stadt in Schottland mit einer solchen Abgabe
Abhängig von Übernachtungskosten
Bessere städtische Infrastruktur und Kulturförderung – dafür will Edinburgh die Gelder von der künftigen Touristensteuer nutzen. Diese “Transient Visitor Levy” ist seit dem 24. Juli 2026 eingeführt und wird sich auf fünf Prozent der Übernachtungskosten belaufen.
Seitens der Stadtverwaltung wurde die neue Touristensteuer bereits genehmigt – der Beschluss wurde schon im September 2024 gefasst.
Betroffen sind Reisende, die Aufenthalte in Hotels, Bed-and-Breakfast-Unterkünften, Hostels sowie Ferienwohnungen in Edinburgh buchen. Dabei wird die Abgabe maximal auf die ersten fünf aufeinanderfolgenden Übernachtungen berechnet. Konkret fällt die Touristensteuer für Aufenthalte ab dem 24. Juli 2026 an, sofern die Buchung ab dem 1. Oktober 2025 erfolgt ist.

Edinburgh ist damit die erste schottische Stadt, die eine solche Abgabe einführt, deren Nettoeinnahmen zu 35 Prozent in Kultur, Kulturerbe und Veranstaltungen fließen sollen. Dieser neuen Touristensteuer stehen einige auch kritisch gegenüber und befürchten einen Rückgang an Reisenden in die schottische Hauptstadt. Allerdings ist Edinburgh nicht die einzige Destination in Schottland, die künftig etwas teurer werden könnte. Nämlich auch die touristisch stark besuchten schottischen Highlands spielen mit dem Gedanken einer Touristensteuer.
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Wie sieht das dann eigentlich mit AirBnB und Co. aus? Fällt da die Steuer auch an?
Hallo David, vielen Dank für deinen Kommentar. Airbnbs zählen in diesem Fall zu Ferienwohnungen, sodass die Abgabe hier ebenfalls berechnet würde. Viele Grüße!