Nachdem Condor vor wenigen Tagen eine Beschwerde beim Bundeskartellamt gegen die Lufthansa eingereicht hat, prüft der Ferienflieger nun weitere rechtliche Schritte.
Nachdem die Lufthansa den Pauschalvertrag für Zubringerflüge mit Condor bereits Ende des vergangenen Jahres gekündigt hatte, legte Condor beim Bundeskartellamt Beschwerde gegen den Kranich ein. Der Vorwurf lautete: Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung der Lufthansa. Nun geht der Streit in die nächste Runde, denn der Ferienflieger prüft nach übereinstimmenden Medienberichten eine Beschwerde bei der Europäischen Union einzureichen.
Condor zieht alle Möglichkeiten in Betracht
Der neue Sommerflugplan steht sozusagen vor der Tür und damit auch ein großes Problem für den ohnehin angeschlagenen Ferienflieger Condor. Das Problem: Lufthansa und Condor hatten bis Ende November 2020 ein langjähriges Special Prorate Agreement, in dessen Zusammenhang der Kranich viele Zubringerflüge für die Condor-Flüge am Frankfurt anbot. Diese konnten direkt bei der Condor gebucht werden, wodurch eine lückenlose Flugreise angeboten werden konnte. Somit brachte die Lufthansa Passagiere von anderen deutschen Flughäfen sowie aus dem europäischen Ausland nach Frankfurt, wo dann der Umstieg auf die Condor stattfand. Dieses System rechnetet sich lange Zeit für beide Airlines und der Aufbau eines eigenen Zubringernetzes war vonseiten der Condor nicht im Fokus. Wie relevant die Partnerschaft jedoch war, zeigt ein Blick auf die Zahlen: Knapp ein Drittel der Condor-Passagiere nutzte bislang einen Zubringerflug mit der Lufthansa. Nun fallen diese Flüge weg und die Condor steht mit dem kommenden Sommerflugplan vor einem großen Problem.
Nachdem die Airline das Schutzschirmverfahren erfolgreich beendet hatte und sich selbst auf dem Weg in eine positive Zukunft sah, folge mit der Kündigung ein herber Rückschlag, denn dieses Jahr plant die Airline mit dem Sommerflugplan 2021 wieder ein relativ umfangreiches Programm anzubieten. Zwar bleibt dieses vorerst bestehen, doch die Zubringerflüge müssen die Passagiere zukünftig selbst buchen, wodurch sie bei Verspätungen den eigentlichen Anschlussflug mit der Condor verpassen könnten und auf eigene Kosten ein weiteres Ticket zu buchen müssten. Zwar soll ein Interlining-Agreement zwischen beiden Airlines bestehen bleiben, womit Zubringer theoretisch weiter möglich sind, doch die Bedingungen werden dadurch besonders für Condor und deren Passagiere schlechter und komplizierter. Mit der Kündigung war Condor der Lufthansa nun vor, die Vormachtstellung ähnlich eines Monopols auszunutzen, was hinsichtlich der Neugegründeten Airline Eurowings Discover gar nicht so abwegig ist, da diese genau den Markt anspricht, den die Condor seit Jahren erfolgreich bearbeitet.
Neuer Streitpunkt: Coronahilfen
Aus diesem Grund werden nun alle Register bei der Condor gezogen. Dazu zählt auch die Möglichkeit eine Beschwerde bei der Europäischen Union einzureichen. Ein konkreter Ansatzpunkt wären hierbei die staatlichen Corona-Hilfen in Höhe von neun Milliarden Euro, die die Lufthansa erhalten hat und die nicht zur Verdrängung von Wettbewerbern genutzt werden dürften.
Wir prüfen alle juristischen Optionen, um gegen den Missbrauch der marktbeherrschenden Stellung von Lufthansa vorzugehen.
Sprecherin der Condor
Eine der Auflagen der Coronahilfen besagt, dass die Lufthansa in diesem Zusammenhang keine Unternehmen übernehmen darf. Somit soll vonseiten der EU-Kommission ein Missbrauch der Marktmacht mit staatlichen Geldern verhindert werden. Weniger beleuchtet ist aber die Frage, ob darunter auch die Unterlassung eines aggressiven Marktverhaltens fällt, was die Condor in ihrem Fall nun überprüfen lassen will.
Condor-Chef Ralf Teckentrup will aber alle juristischen Optionen prüfen und gegebenenfalls Klage einreichen, weshalb dieser Streit durchaus weiter fortgeführt wird. Konkrete Schritte, wie beispielsweise die Einreichung einer Klage in Brüssel, hat der Ferienflieger bislang nicht bekannt gegeben.
Fazit zu den weiteren juristischen Schritten der Condor
Der Streit zwischen der Condor und der Lufthansa geht also in die nächste Runde. Wie es scheint, war die Einreichung einer Beschwerde beim Bundeskartellamt nur der Anfang. Die Condor sieht durch die Vertragskündigung über die Zubringerflüge vonseiten der Lufthansa deren Auflagen für die Coronahilfen verletzt und wirft dem Kranich Machtmissbrauch vor. Fakt ist, durch den Wegfall der Lufthansa-Zubringerflüge wurde der Condor großen Schaden zugefügt, besonders im Hinblick auf den kommenden Sommerflugplan. Doch ob der Kranich damit auch rechtliche Grundlagen verletzt hat, ist fraglich. Selbst wenn eine Klage bei der Europäischen Union auf dieser Grundlage nicht möglich ist, ist der Streit zwischen den beiden Airlines noch lange nicht beendet. Mit dem Start von Eurowings Discover könnte er weiter angefacht werden.
Lufthansa hat 100erte Mitarbeiter bei SunExpress D freigesetzt und in diesem Bereich Platz für Condor gemacht – Condor kann doch LH oder eine andre Fluglinie nicht zwingen mit ihr zu kooperieren.