Wer künftig nach Brasilien reisen will, muss bei der Einreise eine vollständige Impfung oder Genesung gegen das Coronavirus nachweisen können.

Brasilien hat am gestrigen Montag die Einreisebestimmungen verschärft. Somit ist künftig für Reisen in das beliebte südamerikanische Land ein Nachweis über eine vollständige Corona-Impfung oder Genesung zu erbringen, wie rnd.de berichtet. Zudem wird ein Negativ-Test benötigt. Die Verschärfung der Einreisebestimmungen wurden von der brasilianischen Gesundheitsbehörde Anvisa auf den Weg gebracht und vom Bundesgericht genehmigt. Denn die rechtsradikale Regierung um Jair Bolsonaro wollte die Pläne stoppen und stattdessen eine Zwangsquarantäne für ungeimpfte Reisende einführen, hat sich der Entscheidung aber gebeugt.

Bolsonaro-Regierung beugt sich Gerichtsentscheidung

Brasilien war bisher trotz Pandemie im Grunde durchweg zu bereisen, mit zwar teils leicht wechselnden Einreisebestimmungen, doch Reisen waren in das südamerikanische Land stets möglich. Das soll sich in Zukunft zwar auch nicht ändern, doch dafür muss für die Einreise künftig der Nachweis einer vollständigen Impfung gegen COVID-19, oder eine Genesung vom Coronavirus vorgelegt werden. Dabei hatte die zuständige brasilianische Gesundheitsbehörde Anvisa bereits vor gut einer Woche eine entsprechende Weisung unter anderem an die Flughäfen des Landes ausgegeben, die neue Regelung unmittelbar umzusetzen. Die neue Regelung basiert dabei auf einem entsprechenden Urteil des Bundesgerichts.

Brasilien, Rio De Janeiro
Brasilien hat mit sofortiger Wirkung die Einreisebestimmungen verschärft.

Dieses hatte bereits am Samstag, den 11. Dezember, entschieden, der von der Gesundheitsbehörde geplanten Umsetzung stattzugeben. Anvisa entschied sich für eine Verschärfung der Einreisebestimmungen aufgrund der sich ausbreitenden und besorgniserregenden neuen Omikron-Variante. Das Problem: Die brasilianische Regierung um den rechtsradikalen Jair Bolsonaro wollte die Pläne Anvisas zu dem Zeitpunkt noch blockieren. Stattdessen planten Bolsonaro & Co. eine fünftägige obligatorische Quarantäne für ungeimpfte Reisende. Nun hat das Bundesgericht aber den Plänen der Gesundheitsbehörde den Weg frei gemacht.

Doch inzwischen hat auch die Regierung dem Vorhaben stattgegeben, da ihr aufgrund des Gerichtsurteils auch nichts anderes übrig blieb. Weltweit verschärfen derzeit etliche Länder ihre Einreisebestimmungen aufgrund der neuen Omikron-Variante. Thailand plant etwa ebenfalls die Einreise zu verschärfen, Dubai hat es bereits umgesetzt. Zeitgleich gibt es jedoch auch Länder, die Lockerungen vornehmen wollen, wie beispielsweise Vietnam. Und auch die Schweiz ruderte nach der jüngsten Verschärfung wieder ein wenig zurück bei den Regeln.

Fazit zur Verschärfung der Einreise nach Brasilien

Gefühlt täglich erreichen uns neue Nachrichten über die Verschärfung der Einreise einer größer werdenden Anzahl an Ländern. Nun kommt Brasilien als eines der jüngsten Beispiele hinzu und verschärft seinerseits ebenfalls die Regeln für eine Reise in das südamerikanische Land. Somit müssen ab sofort alle Reisende eine vollständige Coronavirus-Impfung oder Genesung nachweisen können. Auch Brasilien will damit auf die Ausbreitung der neuen Omikron-Variante reagieren, wenngleich die Regierung um Bolsonaro zunächst vergebens eigene Pläne verfolgte.

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Max saß irgendwann häufiger in einem Flugzeug als in einer Straßenbahn, und kam so nicht umhin sich immer mehr mit den Themen rund um das Sammeln von Meilen, sowie den besten Flug- und Reisedeals zu beschäftigen. Auf reisetopia teilt er mit euch die neusten Deals und wichtigsten Tipps!

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  • Bin schon am 1. Dezember in Brasilien (Sao Paulo) eingereist. Bereits da wurde von mir der Nachweis einer vollständigen Impfung verlangt und auch beim Abflug in FRA (von der LH).

    Insofern verstehe ich diese Meldung hier nicht. War doch schon vorher so.

  • ACHTUNG bitte beachten:
    ein Genesenennachweis ist für die Einreise nach Brasilien NICHT gültig !!! Auch bei Aktivitäten im Land selbst wird ein solcher als Ersatz zum Impfnachweis nicht anerkannt. Reisende, die nach Brasilien ein- oder durchreisen, sind verpflichtet, bereits beim Check-in gegenüber der Fluglinie einen Impfnachweis und ein negatives PCR-Test- oder Antigen-Schnelltestergebnis in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache nachzuweisen. Der Test darf frühestens 72 Stunden und der Antigen-Schnelltest frühestens 24 Stunden vor Abflug erfolgt sein.

    Ausgenommen vom Erfordernis eines Impfnachweises sind:

    I – Ausländer mit einer zeitlich befristeten oder unbefristeten Aufenthaltsgenehmigung, die einen ständigen Wohnsitz im brasilianischen Staatsgebiet haben;
    II – Ausländische Fachkräfte, die im Dienst von internationalen Organisationen stehen oder von diesen entsandt werden, vorausgesetzt sie können sich ausweisen;
    III – Bei der brasilianischen Regierung akkreditierte ausländische Bedienstete;
    IV – Ausländer:
    a) die Ehe- oder Lebenspartner, Kind, Elternteil oder gesetzliche Vertreter von Brasilianern sind;
    b) deren Einreise von der brasilianischen Regierung aufgrund eines öffentlichen Interesses oder aus humanitären Gründen ausdrücklich genehmigt wird; und
    c) die im Besitz eines brasilianischen Migrantenausweises (Registro Migratorio Nacional- RNM) sind

    Und Personen, die aufgrund bestimmter Kriterien nicht geimpft werden können oder für die eine Impfung nicht explizit empfohlen ist. Darunter fallen auch Kinder unter 12 Jahren. Diese sind von der Vorlage eines Impfzertifikates befreit.

    In Bezug auf den Impfnachweis werden Impfstoffe der brasilianischen Gesundheitsbehörde, der Weltgesundheitsorganisation und der nationalen Behörden des Landes, in dem die Impfung durchgeführt wurde, akzeptiert. Die jeweilige letzte Impfung/Einzelimpfung muss mindestens 14 Tage vor Abflug erfolgt sein.

    Zudem müssen Reisende eine Gesundheitserklärung (ausgedruckt oder in elektronischer Form in englischer, portugiesischer oder spanischer Sprache) beim Check-in vorlegen, die frühestens 24 Stunden vor Abflug ausgefüllt worden sein darf. Die Gesundheitserklärung kann auf der Webseite der brasilianischen Gesundheitsbehörde abgerufen werden.

    https://sistemas.mre.gov.br/kitweb/datafiles/Berlim/de/file/00343_Verordnung661_8Dezember.pdf

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