airberlin streitet momentan vor dem Amtsgericht Berlin um die Emissionsrechte der Airline nach der Insolvenz. Dabei muss sie einen Rückschlag nach dem Urteil des EuGH hinnehmen.

Die insolvente Fluggesellschaft airberlin kämpft auch knapp fünf Jahre nach der Insolvenz noch um die Auflösung und Liquidierung der einst zweitgrößten Fluggesellschaft Deutschlands. Dabei muss der Insolvenzverwalter der Airline aber eine erneute Niederlage hinnehmen. Im Kampf um die Emissionsrechte der Jahre 2017 bis 2020 gibt der EuGH den deutschen Behörden recht. Wie airliners.de berichtet, geht der Airline damit eine Menge Geld durch die Lappen.

airberlin Weiterhin im Tiefflug

Die nächste Pleite für die insolvente Fluggesellschaft! Der Insolvenzverwalter hoffte auf zusätzliche Einnahmen durch den Handel von Emissionszertifikaten. Eine in der Wirtschaft durchaus gängige Praxis darf von der nicht mehr existenten airberlin nicht mehr vollzogen werden. Im Rechtsstreit mit dem Insolvenzverwalter gab der Europäische Gerichtshof (EuGH) der Deutschen Emissionshandelsstelle recht, indem sie der Fluggesellschaft nach der Insolvenz im Jahr 2017 eben keine Emissionszertifikate mehr ausgehändigt hat. Der Insolvenzverwalter hoffte jedoch auf einen Zuspruch der Handelsstelle aus dem Jahr 2011 und damit auf weitere Millionen Euro für die Insolvenzmasse. Konkret geht es laut EuGH um 77 Millionen Euro.

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2011 noch sicherte die Behörde airberlin bereits eine kostenlose Emissionsberechtigung für die Jahre 2012 bis 2020 zu. Diese wurde nach der Insolvenz jedoch wieder aufgehoben. Der Insolvenzverwalter argumentiert hingegen vor dem Amtsgericht in Berlin, dass es für das Zurückhalten der Zertifikate keine Ermächtigungsgrundlage gäbe. Zudem habe airberlin ihre Zertifikate für 2017 bereits vor der Insolvenz verkauft und plante dies bereits für das darauffolgende Jahr ein. Der Fall landete letztlich zur Prüfung vor dem EuGH. Eine finale Entscheidung vom Amtsgericht in Tiergarten steht damit noch aus. Damit ist die ehemalige airberlin auch weiterhin noch auf der Suche nach liquiden Mittel, und ihre Gläubiger müssen sich damit auch weiterhin gedulden.

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So steht auch heute noch die Marke airberlin zum Verkauf. Immerhin schaffte es die einst zweitgrößte Fluggesellschaft Deutschlands, und oneworld-Partnerin, die Kredite der Bundesregierung im vollen Umfang zurückzubezahlen. Doch nicht nur airberlin selbst steht mit Forderungen vor Gericht, auch gegen die insolvente Fluggesellschaft wird und wurde munter geklagt. So läuft noch immer ein Regress-Verfahren. Hierbei haben sich mehrere ehemalige Passagiere und damit “kleine” Gläubiger mit einer Sammelklage zusammengetan. Erfolg konnte hier bislang noch nicht vermeldet werden. Und auch indirekt wird noch über die Insolvenz der airberlin vor Gericht gestritten. LOT Polish Airlines scheitert mit einer Klage gegen Lufthansa und easyJet vor dem EU-Gericht in Luxemburg. Inhalt der Klage war die ehemalige deutsche Fluggesellschaft airberlin und ihre damaligen Slots sowie Flotte.

Fazit zum Rechtsstreit bei airberlin

In 2022 jährt sich die Insolvenz von airberlin zum fünften Mal. Dennoch ist die Airline noch immer ein Thema vor Gericht und in den Medien. Während sich einige Passagiere die zweitgrößte Fluggesellschaft wieder an den Himmel über Deutschland und der Welt zurückwünschen, hoffte die insolvente airberlin auf zusätzliche Millionen durch den Handel mit Emissionszertifikaten. Im Streit vor dem Amtsgericht in Berlin gab der EuGH zunächst der deutschen Emissionshandelsstelle recht. Diese hat den Handel nach der Insolvenz der Airline entzogen. Gläubiger dürfen sich damit auch weiterhin keine zusätzlichen Hoffnungen auf Rückzahlung der Verbindlichkeiten hoffen.

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Autor

Alexander Fink ist als Content Editor seit Januar 2021 für reisetopia tätig. Zuvor war er als Account Manager in der Industrie beruflich unterwegs und schrieb von seinen Reiseerfahrungen im eigenen Blog. Heute ist er Euer Ansprechpartner für alle Airline- und Kreditkartenthemen.

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