Reisende, die nach dem 12. Januar 2021 in Kuba waren, benötigen ab sofort ein Visum für die Einreise in die USA. Auch bereits genehmigte ESTA-Anträge werden dadurch ungültig.
Die USA haben die Karibikinsel Kuba auf die Liste der Staaten gesetzt, die Terrorismus unterstützen. Dies hat weitreichende Folgen für alle Reisenden, die nach einem Kuba-Aufenthalt in die USA einreisen möchten, wie abouttravel.ch berichtet. Die unkomplizierte elektronische Einreisegenehmigung, kurz ESTA, ist für die Einreise in die USA nicht mehr gültig, wenn die entsprechende Person vorher in Kuba war.
Visapolitik der USA
Die USA haben die Einreisebestimmungen angepasst und Kuba als Terror-unterstützendes Land eingestuft. Mithin ist eine unkomplizierte Einreise in die USA mittels der elektronischen Einreisegenehmigung ESTA nicht mehr möglich. Dies betrifft alle Personen, die nach dem 12. Januar 2021 in Kuba waren.
Für die Bürger der meisten europäischen Länder gilt das Visa Waiver Programm für die Einreise nach Amerika. Das bedeutet, man braucht im Vorfeld kein Visum, sondern lediglich eine vergleichsweise einfach zu beantragende elektronische Reisegenehmigung. Die USA führen aber eine eigene Liste mit Staaten, die ihrer Meinung nach Terrorismus unterstützen. Ausländischen Personen, die sich dort aufgehalten haben, wird kein ESTA mehr genehmigt. Da Kuba seit einiger Zeit dort ebenfalls auf der Liste steht, herrschte Unsicherheit bei vielen Reisenden, wie meine Kollegin Anna in ihrem Artikel dazu berichtete.
Auswirkungen auf den Tourismus in Kuba
Auf kurz oder lange Sicht wird vor allem der Tourismus nach Kuba unter dieser Maßnahme leiden. Vor allem Reisende aus Europa könnten sich im Hinblick auf die einschneidenden Maßnahmen bei einer USA-Reise für einen Urlaub auf einer anderen karibischen Insel entscheiden. Dementsprechend wehrt sich die kubanische Regierung vehement gegen eine Einstufung als Terrorstaat. Als erste Gegenmaßnahme vergibt Kuba keine Ein- und Ausreisestempel mehr, sodass ein Aufenthalt in Kuba zumindest anhand des Reisepasses nicht mehr ersichtlich ist. Reisende aus Mittel- und Südamerika sind von der Maßnahme weitgehend nicht betroffen, da Menschen aus diesen Ländern so oder so ein reguläres Visum für die USA benötigen. Inwiefern Passagiere von der Maßnahme betroffen sind, die vor dem Stichtag des 12. Januar 2021 in Kuba waren, ist noch unklar.
Wie beantrage ich ein Visum für die USA?
Solltet Ihr von der Maßnahme betroffen sein und wollt wieder in die USA einreisen, benötigt ihr ein Visum. Es gibt viele verschiedene Arten von Visa, aber für rein touristische Aufenthalte in den USA beantragt man am besten ein B1/B2 Visum. Dazu beantragt man online einen Termin bei der amerikanischen Botschaft in Berlin oder einem amerikanischen Generalkonsulat, die unter anderem in Frankfurt oder München zu finden sind. Die Kosten für das entsprechende B1/B2 Visum liegen derzeit bei 160 US-Dollar und das Visum ist in den meisten Fällen zehn Jahre gültig. Derzeit problematisch sind die Wartezeiten für einen Termin, da viele Menschen nun ein Visum für die USA beantragen. An einigen Standorten sind Wartezeiten von bis zu zwei Jahren derzeit gegeben. An den deutschen Standorten beträgt die Wartezeit zwischen drei und zehn Monaten, wobei teilweise auch kurzfristig noch Termine freigeschaltet werden können.
Falls für Euch die Wartezeiten zu lang sind, besteht die Möglichkeit ein Visum auch an einem anderen Standort zu beantragen. Die amerikanischen Botschaften in Warschau oder Dublin haben meist Termine innerhalb eines Monats verfügbar.
Kann ich den Kuba Besuch verschweigen?
Stand Januar 2023 ist beim Antragsformular für ESTA keine Frage nach einem etwaigen Kuba-Besuch vorhanden. Demzufolge könnten Reisende in die Versuchung kommen, mit ihrem ESTA in die USA einzureisen.
Empfehlen können wir dies ausdrücklich nicht, da die Konsequenzen sehr weitreichend sein können. Von einer einfachen Abweisung bei der Immigration bis hin zu einer jahrelangen Einreisesperre ist alles möglich. Zudem gab es schon vermehrt Berichte, dass das ESTA bei einigen Personen nach Bekanntwerden eines Kuba-Aufenthalts annulliert wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, kann dies immer noch beim Check-in vor dem Flug oder im schlimmsten Fall erst bei der Einreise geschehen.
Beachten solltet ihr, dass es in den USA keinen Transit gibt. Habt Ihr einen Flug, der einen Zwischenstopp in Amerika hat, müsst Ihr zwangsläufig einreisen. Aus diesem Grund müssen Reisende auch immer die jeweiligen Einreisebestimmungen, auch wenn Ihr direkt weiterreist, beachten. Die Tatsache, dass in Eurem Reisepass kein Kuba-Stempel zu finden ist, nützt Euch insofern nicht viel, da die USA trotzdem aufgrund von Flugdaten wissen könnte, ob eine Person in Kuba eingereist ist oder nicht.
Fazit zur Verschärfung der Visa-Politik der USA
Für Reisende, die in letzter Zeit in Kuba waren, ist dieser Umstand natürlich ärgerlich. Aufgrund der langen Wartezeiten für einen Visatermin bei den amerikanischen Botschaften, überlegen sich wahrscheinlich viele Reisende, ob sie nach Kuba reisen wollen. Einzig der Umstand, dass ein Visum der USA gleich für zehn Jahre Gültigkeit besitzt, ist erfreulich. Wer den bürokratischen Weg einmal hinter sich gebracht hat, kann problemlos die nächsten Jahre ohne weitere Sorgen in die USA einreisen. Angst vor dem Visa-Interview braucht man nicht zu haben. Ich hatte meines vor drei Jahren und musste pro forma nur zwei Fragen beantworten. Deshalb dauerte das Gespräch nur eine gute Minute und innerhalb von zwei Wochen wurde mir der Pass mit gültigem Visum zugeschickt.
Es besteht in Deutschland die Möglichkeit einen zweiten Reisepasse zu beantragen. Damit dürfte sich das Problem eines Visums erübrigen.
ja dass dachte ich mir auch bin jetzt für 10 jahre geblockt in die US einzureisen hab schon über 10.000 Euro für Anwälte ausgegeben da meine Exfrau und Kind dort leben. Angeblich speichert der Geheimdienst die Flugpasagierlisten in diese Länder und wenn man sag man war nicht wissen sie es trotzdem. I had to learn it the hard way !
100000 U$ ist noch sehr wenig! Ich musste das 9-fache hinblättern!! Echt ‘ne Freschheit!!!
“Reisende, die nach dem 12. Januar 2021 in Kuba waren, benötigen ab sofort ein Visum für die Einreise in die USA” – gibt es ein offizielles Statement dazu, dass Reisende , welcher vor diesem Stichtag Kuba bereist haben, weiterhin ESTA nutzen können? Andere Artikel machen diese Einschränkung nicht.
Hallo Pascal!
Findest Du unter anderem hier (amerikanische Botschaft): https://fr.usembassy.gov/visas/visa-waiver-program/
“Additionally, if you have traveled or resided in Cuba on or after January 12, 2021, please be advised that you will need a visa in order to travel to the U.S.”
Daraus lässt sich meiner Ansicht schlussfolgern, dass Reisende mit einem Aufenthalt vor dem besagten Datum, ganz regulär mit Esta einreisen können.
Historisch gesehen wurden ja die Einschränkungen zu anderen Ländern, unter anderem Iran, Irak, Somalia im Jahr 2015 eingeführt. Diese galten rückwirkend zu einem Stichtag der potenziellen Reise für 2011. Dementsprechend könnte die US-Regierung auch den Stichtag für einen Kuba-Aufenthalt beliebig nach hinten verschieben. Für wahrscheinlich halte ich dies aber nicht. Wer auf Nummer Sicher gehen und sich gegen kurzfristige Änderungen absichern möchte, beantragt wie im Artikel beschrieben, am besten ein B1/B2 Visum.
Ich soll also für ein Visum Urlaub nehmen und nach Warschau oder Dublin fahren, um in wenigen Minuten eine Handvoll Fragen zu beantworten? Klasse Tipp…
Dann fahre ich doch lieber, wenn ich mich für eines dieser beiden Länder entscheiden müsste, nach Kuba, welches ich für das interessantere halte, und zeige dem “freundlichen” US Immigration Officer den Finger.
Wenn man in “Zeitdruck”ist, dann ist das wohl die Lösung, wenn man den USA-Tip nicht canceln will oder für ein Business Meeting in die USA einreisen _muss_.
Jeder kann selbst entscheiden, wie man mit der aktuellen Situation umgeht.
Manche reisen gerne in die USA oder haben dort geschäftlich zu tun. Sollte beispielsweise ein zeitnaher Urlaub schon gebucht sein… oder nur eine alleinige Umsteigeverbindung über die USA, dann kann es den Umständen entsprechend “sinnvoll” sein, das Visum im nahegelegenen Ausland zu beantragen.