Die Vereinigten Staaten verlangen ab November 2026 für Flugreisen in die USA eine Ebola-Erklärung. Die soll für sämtliche Airlines und Flüge gelten.

Wer in naher Zukunft eine Reise in die USA plant, sollte sich auf neue Einreisebestimmungen einstellen. Vom 4. November 2026 an sind Flugreisende verpflichtet, eine Erklärung darüber abzugeben, dass sie in den vergangenen 21 Tagen nicht in der Demokratischen Republik Kongo waren. Darüber berichtet unter anderem aeroTELEGRAPH.

Das Wichtigste in Kürze

  • Ab November 2026 müssen alle Flugpassagiere in die USA vor dem Abflug eine Ebola-Erklärung abgeben
  • Reisende müssen bestätigen, dass sie in den letzten 21 Tagen nicht in der Demokratischen Republik Kongo waren – auch ein Umstieg dort zählt
  • Die Pflicht gilt für alle Nationalitäten und alle Flüge, auch für Umstiege in den USA

Erklärung soll Einschleppung verhindern

Seit Mai 2026 gibt es in der Demokratischen Republik Kongo wieder verstärkt Ebola-Ausbrüche und entsprechende Krankheitswellen. Im Oktober 2026 wurden über 9.800 Erkrankungen gemeldet. Auslöser ist die seltene Bundibugyo-Variante des Ebolavirus.

Nun will die US-Regierung das Risiko einer Einschleppung des Virus in die USA verringern. Gegenüber den zuständigen Behörden, den Centers for Disease Control and Prevention (CDC), welche dem us-amerikanischen Gesundheitsministerium unterstellt sind, sollen alle Passagiere vor Antritt ihrer USA-Flüge eine Erklärung abgeben. Darin müssen diese bestätigen, dass sie sich in den vergangenen 21 Tagen nicht in der Demokratischen Republik aufgehalten haben.

Erklärung gilt für alle USA-Flüge ab 4. November 2026

Die neue Erklärung wird für alle USA-Flüge mit einer geplanten Abflugzeit ab 4. November 2026, 5:59 Uhr Mitteleuropäischer Winterzeit beziehungsweise ab 3. November, 23:59 Uhr Eastern Standard Time, Pflicht.

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Für Reisen in die USA ist ab November zusätzlicher bürokratischer Aufwand nötig

Dabei ist die Erklärung für alle Airlines und Flüge in die USA vorgesehen. Das gilt für Linien- und Charterflüge ebenso wie für Geschäfts- und Privatflüge. Auch wer in den USA umsteigt, muss die Erklärung dabei haben.

Die Pflicht gilt zudem für Flüge aus dem Ausland nach Hawaii, Puerto Rico, Guam und in andere US-Außengebiete. Darüber hinaus greift sie auch für US-Bürger. Inlandsflüge in den USA sind jedoch nicht betroffen. Zunächst gilt die CDC-Verordnung bis einschließlich 18. Dezember 2026.

Boarding-Verweigerung bei Nichtvorlage der Erklärung

In der Regel soll Flugreisenden die jeweilige Erklärung beim Check-in durch ihre Fluggesellschaft digital oder in Papierform vorgelegt werden. Vor dem jeweiligen Boarding wird sie dann durch die Airline eingesammelt und muss ab diesem Datum 42 Tage verwahrt werden. Wird keine Erklärung vorgelegt, soll das Boarding laut CDC-Vorgaben verwehrt werden.

Dem Bericht zufolge gilt die Pflicht auch für die Kabinencrews auf jeweiligen Flügen. Wie wirksam die Maßnahme ist, bleibt allerdings fraglich: Die Erklärung ist eine reine Selbstauskunft, die Airlines prüfen nur, ob sie vollständig ausgefüllt und unterschrieben ist. Jedoch hat auch Tansania bereits seine Einreisebestimmungen mit Blick auf die Ebola-Fälle verschärft.

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Autor

Während seiner Studienzeit ist Thomas bereits viel herumgekommen. Er hat bei verschiedenen Print- und Online-Zeitungen im In- und Ausland Praktika gemacht, Schreiberfahrung gesammelt und gelernt aus dem Ausland zu berichten. Zuletzt hat der studierte Journalist für die Handelsblatt Media Group gearbeitet – vor allem im Bereich SEO. So weiß er, wie man Menschen erreicht, Reichweite generiert und zugleich Mehrwert für Userinnen und User schafft.

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