Österreich beschloss vor Kurzem eine Corona-Impfpflicht ab Februar 2022. Tourismusbeauftragter Bareiß rechnet mit einer solchen Maßnahme auch in Deutschland.

Die Freizeitwirtschaft inklusive der Tourismus-Branche hat seit dem Start der Coronapandemie am meisten gelitten. Nach Öffnung von Hotels und weiteren Freizeitbetrieben gehen mit steigenden Infektionszahlen und daraus resultierenden möglichen Maßnahmen erneut Existenzängste der Branche einher. Der Tourismusbeauftragte der geschäftsführenden Bundesregierung geht daher davon aus, dass wir um eine Corona-Impfpflicht nicht herumkommen, wie die fvw berichtet.

Impfpflicht soll Existenzängste der Freizeitunternehmen nehmen

Die Diskussionen über die Einführung einer Impfpflicht in Deutschland sind spätestens seit der Ankündigung in Österreich nicht mehr wegzudenken. Meinungen gibt es dazu unzählige, egal ob von Politikern, Unternehmern oder Privatpersonen. Trotz der Ablehnung vieler Privatpersonen einer Impfpflicht sowie vonseiten der SDP und FDP geht der Tourismusbeauftragte Bareiß davon aus, dass eine solche Corona-Impfpflicht trotzdem kommen wird – und spricht sich gleichzeitig dafür aus.

Für mich ist es politisch nicht mehr verantwortbar, dass ganze Branchen, Einzelhändler, Restaurantbetriebe, Clubs, Bars und die ganze Kino-, Kultur- und Veranstaltungsszene 20 Monate im staatlich verordneten Krisenzustand leben und vor großen Existenzängsten stehen, während sich andere die Freiheit nehmen, sich nicht zu impfen.

Tourismusbeauftragter Bareiß

Mit einer Impfpflicht sollen laut Bareiß Freizeitunternehmen die Existenzängste genommen werden. Man habe in den letzten Monaten mit historischen Maßnahmen sowie finanzieller Unterstützung viele der Freizeitunternehmen retten können. Solche Maßnahmen seien langfristig jedoch nicht tragbar.

Hotel Adlon Kempisnki Berlin Terrasse

Auch andere Politiker wie etwa Söder bekräftigen Bareiß in seinen Annahmen, dass man um eine Impfpflicht nicht herumkomme.

Es war in der Rückschau betrachtet falsch, das nicht gleich von Anfang an zu sehen. Die damalige Hoffnung ist nachvollziehbar, aber war nicht realistisch.

Tourismusbeauftragter Bareiß

Die steigenden Infektionszahlen der letzten Wochen sowie die kürzlich auferlegten Maßnahmen in Teilen von Bayern und Sachsen zeigen bereits, was auf die Freizeitbranchen in den nächsten Wochen bzw. Monaten wieder zukommen könnte. In Sachsen etwa wurden touristische Beherbergungen aufgrund der vorherrschenden Lage erneut verboten – ein herber Einschnitt für alle Beherbergungsbetriebe des Bundeslandes.

Fazit zu der Einschätzung von Bareiß

Das Thema Impfpflicht wird aktuell hart debattiert. Nach den letzten schweren Monaten für Tourismusbetriebe sowie andere Betriebe der Freizeitwirtschaft ist es daher nicht verwunderlich, dass der Tourismusbeauftragte mit einer Corona-Impfpflicht rechnet, bzw. diese sogar begrüßt. Ob eine solche Maßnahme wirklich umgesetzt wird, zeigen die nächsten Monate. Klar ist jedoch, dass mit steigenden Infektionszahlen sowie einer höheren Intensivbettenbelastung es nicht ausgeschlossen ist, dass viele der Tourismus- und Freizeitbetriebe wieder schließen müssen und das die Existenz der angeschlagenen Unternehmen weiter bedroht.

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Autorin

Lena Goller war COO bei reisetopia und von Februar 2020 bis Juli 2024 Teil des Teams sowie der Geschäftsführung. Auch, wenn sie im Sommer 2021 die Redaktionsleitung übergeben hat, hat sie weiterhin noch gerne über ihre luxuriösen Reiseerlebnisse geschrieben und sich ansonsten primär auf operative Prozesse sowie ihr Lieblingsthema, das Affiliate Marketing, fokussiert.

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  • Dass ausgerechnet der Tourismusbeauftragte der Bundesregieung eine Impfpflicht für erforderlich hält, hat den gleichen Informationswert wie die Nachricht, dass in China ein Sack Reis umgefallen ist. Man kann ja privat für oder gegen eine Impfpflicht sein, aber mit dem Hut als Tourismusbeauftragter geht es den Herrn Bareiß nicht im Geringsten etwas an, ob gegen das Corona-Viirus eine Zwangsimpfung eingeführt wird oder nicht. Er sollte sich besser um die Aufgaben kümmern, für die er eingesetzt worden ist.

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