Nachdem die Infektionszahlen in Deutschland einen neuen Rekordwert von über 11.000 Fällen erreicht haben, verkündet Dänemark für alle deutschen Urlauber ein striktes Einreiseverbot. Nur Bürger aus Schleswig-Holstein sind von dem Verbot ausgeschlossen.
Ab diesem Samstag lässt Dänemark mit wenigen Ausnahmen seine Grenzen für alle Einreisenden aus Deutschland geschlossen, aufgrund der massiven Neuinfektionen, die sich in beiden Ländern mittlerweile fast täglich verschärfen. Eine Einreise kann nur in ganz bestimmten Ausnahmen mit einem wichtigen Einreisegrund erlaubt werden. Unter der Voraussetzung, dass die Zahl der Neuinfektionen unter 30 pro 100.000 Einwohner in der Woche liegt, können alle Bürger aus Schleswig-Holstein das Land weiterhin problemlos besuchen.
Einreise nur mit „triftigen Grund“
Wie wir es bereits im Frühjahr erlebt haben, nehmen nun infolge der zweiten Corona-Welle auch wieder die Einreisebeschränkungen oder gar -verbote zu. So hatte Dänemark zuletzt im März seine Grenzen für die Deutschen dicht gemacht, greift aber nun erneut auf diese Maßnahme zurück, um die Infektionsketten nicht weiter auszubreiten. Laut aktuellen Informationen der Tagesschau, sind von dieser Regelung neben den Besuchern aus Schleswig-Holstein alle Menschen ausgenommen, die einen “triftigen Grund” aufweisen, wie ein Besuch bei Familienangehörigen, Lebenspartnern oder Partnern einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft. In diesem Zusammenhang wird die Einreise auch den Menschen gestattet, die beruflich in unserem Nachbarland unterwegs sind ebenso wie allen Geschäftsreisenden. Auch der Besuch eines Ferienhauses zählt in diesem Sinne als triftiger Grund für die Einreise.
Besucher aus einem Land mit moderater Infektionslage, welches nicht als Risikogebiet eingestuft wurde, können weiterhin ohne Einschränkungen nach Dänemark einreisen. Jedoch sollte ein gültiger Pass oder Personalausweis ebenso wie ein Nachweis des Wohnsitzes jederzeit vorgelegt werden können. Um das Virus weiter einzudämmen hat Dänemark beschlossen an den Grenzen stichprobenweise Tests einzuführen. Derzeit überlegt das Land auch für andere Bundesländer Deutschlands, die das Infektionsgeschehen ebenfalls noch weitgehend unter Kontrolle haben, die Regelung aufzuheben.
Färöer Inseln und Grönland bestehen auf noch strengere Maßnahmen
Da sich Dänemark aktuell ebenfalls auf der Liste der Risikogebietsländer vom RKI befindet und eine Reisewarnung insbesondere für die Region Hovedstaden mit der Hauptstadt Kopenhagen gilt, soll Reisenden mit Anzeichen auf die bekannten Virus-Symptome der Zutritt ins Land direkt verweigert werden. Zudem gelten bei den Färöer Inseln nochmals strengere Auflagen. Deutschland oder auch andere “als unsicher eingestufte” Länder dürfen nur mit triftigem Grund einreisen und müssen sich in diesem Zusammenhang einem Corona-Test unterziehen, wie swp.de berichtet. Bis zum Erhalt des Testergebnisses sollen die Besucher in häuslicher Quarantäne bleiben und sich nach sechs Tagen erneut testen lassen. Grönland dagegen verlangt schon bei der Einreise ein negatives Testergebnis von einem Corona-Test, der in einem nordischen Land durchgeführt wurde, zusätzlich gilt eine Quarantänepflicht von 14 Tagen.
Auch umgekehrt bei einer Reise nach Deutschland besteht für alle dänischen Besucher bei ihrer Heimkehr ins Land eine 14-tägige Quarantänepflicht. Denn auch in Dänemark wurde am Donnerstag ein Rekord-Hoch von 760 Neuinfektionen bekannt gegeben, sodass den Dänen vor allen nicht notwendigen, touristischen Reisen in unser Land abgeraten wird.
Fazit zum dänischen Einreiseverbot für deutsche Bürger
Nachdem Deutschland bezüglich der Neuinfektionen nun die 10.000-Marke überschritten hat, müssen härtere Maßnahmen ergriffen werden, um die Infektionslage wieder unter Kontrolle zu bekommen. Aus diesem Grund beginnen wie im Frühjahr die Einreisebeschränkungen verschärft zu werden, so wird auch Dänemark ab Samstag die Grenzen für die deutschen Besucher wieder schließen, mit Ausnahme der Bürger aus Schleswig-Holstein, die aufgrund niedrigerer Zahlen noch von dem Verbot ausgeschlossen sind. Auch ein triftiger Einreisegrund, wie etwa ein Familienbesuch, der Pendlerverkehr oder der Besitz eines Ferienhauses gestattet vorerst weiterhin die Einreise.